Verwaltungs- und Personalausschuss (2018-01-17 14:00:00)
Datum: | 17.01.2018, 14:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Verwaltungs- und Personalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- I.: Direktorium
- I.1.: Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München 1. Vorberatungen in der BA-Satzungskommission vom 06.12.2017 a) Änderung BA-Satzung, Vergabe von Erbbaurecht und die Verpachtung von städtischen Liegenschaften bzw. städtischen Grundstücken b) Anhörung / Unterrichtung der Bezirksausschüsse bei Änderungen und Löschungen von Grunddienstbarkeiten zugunsten der LHM c) Beteiligung der Bezirksausschüsse bei Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO d) Änderung von § 12 Abs. 1 BA-Satzung: Verlängerung der Bearbeitungsfrist von 3 auf 6 Monate; redaktionelle Anpassung der BA-Geschäftsordnung e) Erhöhung der Zahl der zu entschädigenden Termine für Mitglieder eines BA-Vorstandes f) Tablet-Computer für alle BA-Mitglieder Zuschuss zur Anschaffung von leistungsfähigen Druckern und monatliche Druckkostenpauschale für BA-Mitglieder Papierloses Arbeiten der Bezirksausschüsse unterstützen – Einen Zuschuss für selbst beschaffte IT-Ausstattung Aufwandsentschädigung für BA-Mitglieder bei Nutzung der Alfresco-Plattform Elektronische Ladung als Möglichkeit in § 6 Abs. 2 GeschO 2. Umsetzung der Empfehlungen in einer Änderungssatzung sowie Änderung der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 17.01.2018 (1. Die als Anlage 7 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München wird beschlossen. 2. § 5 Abs. 2 Satz 2 BA-Geschäftsordnung erhält folgende Fassung (Ergänzung fett gedruckt): „§§ 23, 23 a und 23 b BA-Satzung bleiben unberührt.“ § 6 Abs. 2 der BA-Geschäftsordnung erhält folgende Neufassung: "Die Bezirksausschussmitglieder werden, sofern sie eingewilligt haben, vom Vorstand in elektronischer Form, andernfalls in Papierform, unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung, geladen. Bei der elektronischen Ladung wird die Sitzungseinladung elektronisch auf einer Kooperationsplattform zum Abruf durch das BA-Mitglied zur Verfügung gestellt. Das BA-Mitglied erhält eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail. Die Ladung soll eine Woche vor der Sitzung abgesandt werden und muss mindestens 3 Werktage vor der Sitzung den Bezirksausschussmitglieder zugehen.Im Fall der elektronischen Ladung geht diese zu, wenn die Benachrichtigung per E-Mail im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen ist und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist." § 3 Abs. 1 Satz 2 der BA-Geschäftsordnung erhält folgende Neufassung : „Diese Vorlagen und andere als Grundlage für die Beratung und die Entscheidung dienende Unterlagen sind allen Bezirksausschussmitgliedern möglichst 15 volle Kalendertage vor der Sitzung durch das Direktorium zu übermitteln.“ 3. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 03183 der ÖDP-Fraktion vom 21.06.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der/des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 17. Januar 2018 - 2 - 4. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 03101 der SPD-Fraktion vom 12.05.2017 bleibt aufgegriffen. 5. Die BA-Anträge - Nr. 14-20 / B 03461 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 7 – Sendling- Westpark vom 28.03.2017 - Nr. 14-20 / B 02834 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 Untergiesing- Harlaching vom 22.09.2016 - Nr. 14-20 / B 03074 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering- Riem vom 24.11.2016 sind damit satzungsgemäß erledigt. 6. Die BA-Anträge - Nr. 14-20 / B 03347 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 4 – Schwabing- West vom 22.02.2017 - Nr. 14-20 / B 03346 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 4 – Schwabing- West vom 22.02.2017 - Nr. 14-20 / B 03666 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing- Harlaching vom 16.05.2017 bleiben aufgegriffen. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- II.: Personal- und Organisationsreferat
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Anita Augspurg Preis 2017
- 1.: Beförderung Direktorium
- 2.: Beförderung Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- 3.: Beförderung Referat für Gesundheit und Umwelt
- 4.: Ruhestandsversetzung Referat für Bildung und Sport
- 5.: Ruhestandsversetzung nach Altersteilzeit Stadtkämmerei
- 6.: Ruhestandsversetzung Referat für Bildung und Sport
- 7.: Ruhestandsversetzung Referat für Bildung und Sport
- 8.: Beförderung Baureferat
- 9.: Beförderung Referat für Bildung und Sport