Stadtratsvorlage
Rechtliche Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
a) Berücksichtigung der Stellungnahme des
Bezirksausschusses zum Bauvorhaben in der
Harthauserstraße 87 in die Abwägungen bei Erteilung
der Baugenehmigung? Beachtung des
Grundsatzbeschlusses des Bezirksausschusses bei der
Erteilung von Baugenehmigungen (ein „Sich-Einfügen“
i.S. § 34 BauGB bei Bauvorhaben mit mehr als zwei, in
Ausnahmefällen drei Geschossen nicht vorliegt.)
Schlagworte: | noch keine |
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Gremium: | Stadtrat / Referat für Stadtplanung und Bauordnung |
Antragsnummer: | 08-14/V07755 |
Gestellt am: | 19.09.2011 |
Status: | Endgültiger Beschluss |
Wahlperiode: | 2008-2014 |
Behandelt: |
12.10.2011, Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung Ergebnis: nach Antrag |