Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2023-12-05 09:30:00)
Datum: | 05.12.2023, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) 2023 - 2027 1. Investitionsmaßnahmen für Bildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Sportanlagen 2. Stellungnahmen der Bezirksausschüsse
- 2.: Schul- und Kitabauoffensive - 5. Schulbauprogramm A Erläuterung der Ausgangslage im Hinblick auf die Erstellung von Schul- und Kitabauprogrammen B Einflussfaktoren auf den Schul- und Kitabau C 5. Schulbauprogramm D Ausblick auf weitere Schulbauprogramme E Personalbedarfe F Sonstige konsumtive Kosten und deren Finanzierung im Zusammenhang mit der Erstausstattung und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur G Genehmigung der Raumprogramme für das Pädagogische Institut - Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement und das Münchner Haus der Schülerinnen und Schüler für das Projekt MK2 an der Ganghoferstraße H Behandlung von Bezirksausschussanträgen, Bürgerversammlungsempfehlungen und einer Anfrage I Beteiligung der Bezirksausschüsse J Abstimmung
- 3.: Studie zu Lebenslagen und Bedarfen von Mädchen* und jungen Frauen* durchführen
- 4.: Jungenarbeit als Bereich der Jugendarbeit in München aufbauen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, dem Stadtrat in 2025 ein Konzept zum Ausbau der Jungen*arbeit in München unter Darstellung der für die Erarbeitung benötigten Ressourcen vorzulegen. Das Konzept berücksichtigt die fachlichen Anforderungen der Gleichstellungsstelle für Frauen. In diesem Konzept sind die Ergebnisse der Bedarfsprüfung für eine Fach- und Beratungsstelle (vorläufiger Arbeitstitel) für Multiplikatoren der Jungen*arbeit sowie die Schritte zur Entwicklung von Maßnahmen und Angeboten für Jungen* und junge Männer* zum Thema Gewalt für die Zielgruppe Jungen* und junge Männer* mit Behinderungen darzulegen. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die derzeit aus Umschichtung finanzierte 0,5 VZÄ von goja-Fachstelle Jungen*arbeit der Diakonie München und Oberbayern zum Eckdatenbeschluss 2024 (für 2025) anzumelden. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02707 der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 07.12.2016 bleibt aufgegriffen. 4. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Familien- und Beratungszentrum mit Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege am Hanns-Seidel-Platz Zustimmung zu vorbereitenden Verhandlungen für die Anmietung bzw. für die Überlassung durch das Kommunalreferat 16. Stadtbezirk - Ramersdorf-Perlach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem im Vortrag der Referentin unter Ziffer 1.3 dargestellten Betrieb des Familien- und Beratungszentrums mit Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege am Hanns-Seidel-Platz wird zugestimmt. 2. Der im Vortrag der Referentin unter Ziffer 2.1 dargestellten Finanzierung des Familien- und Beratungszentrums mit Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege am Hanns-Seidel-Platz, Teilbereich Familien- und Beratungszentrum ohne Erziehungsberatungsstelle wird zugestimmt. 3. Der im Vortrag der Referentin unter Ziffer 2.2 dargestellten Finanzierung des Familien- und Beratungszentrums mit Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege am Hanns-Seidel-Platz, Teilbereich Erziehungsberatungsstelle wird zugestimmt. 4. Der im Vortrag der Referentin unter Ziffer 2.3 dargestellten Finanzierung des Familien- und Beratungszentrums mit Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege am Hanns-Seidel-Platz, Teilbereich Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege wird zugestimmt. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2024 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Betrieb des Familien- und Beratungszentrums, Teilbereich Familienzentrum, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 i. H. v. 448.937 Euro bei der Stadtkämmerei dauerhaft anzumelden (Produkt 40363200, Fipo 4706.700.0000.4, Innenauftrag 602900137, Sachkonto 682100) 6. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2024 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Betrieb des Familien- und Beratungszentrums, Teilbereich Erziehungsberatungsstelle/ Beratungszentrum, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 i. H. v. 111.816 Euro bei der Stadtkämmerei dauerhaft anzumelden (Produkt 40363200, Fipo 4706.700.0000.4, Innenauftrag 602900139, Sachkonto 682100). 7. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2024 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Betrieb des Familien- und Beratungszentrums, Teilbereich Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 i. H. v. 200.547 Euro bei der Stadtkämmerei dauerhaft anzumelden (Produkt 40361100, Fipo 4706.700.0000.4, Innenauftrag 602900200, Sachkonto 682100). Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 05. Dezember 2023 - 2 - 8. Das Sozialreferat wird beauftragt, unter Berücksichtigung des unter den Ziffern 3 und 5 im Antrag der Referentin genannten Finanzierungsrahmens, rechtzeitig vor der Inbetriebnahme des Familien- und Beratungszentrums und der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege ein Trägerauswahlverfahren durchzuführen und die Auswahl dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Nach Möglichkeit soll ein gemeinsamer Träger ausgewählt werden. 9. Das Kommunalreferat wird gebeten, im Rahmen seiner Möglichkeiten und im Benehmen mit den Sozialreferat/Stadtjugendamt die Verhandlungen für die Anmietung der Räume vorbereitend zu führen oder die entsprechende Überlassung der Räume mit dem noch auszuwählenden Träger zu vereinbaren. 10.Sollte eine Anmietung der Räume durch den Träger der Einrichtung erforderlich sein, wird der Mietvertrag zwischen der*dem Vermieter*in und dem Träger der Einrichtung abgeschlossen. 11. Das Sozialreferat wird beauftragt, den Stadtrat rechtzeitig über erforderliche Haushaltsmittel für eine Anmietung der Räume durch den Träger der Einrichtung bzw. im Hinblick auf eine Überlassung der Räume an den freien Träger der Einrichtung zu informieren und dem Stadtrat einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag zur Entscheidung vorzulegen. 12.Die Ersteinrichtungskosten werden im Zuge des Beschlusses zum Projektauftrag dem Kommunalreferat mitgeteilt. Nach Erteilung der Ausführungsgenehmigung werden die Ersteinrichtungsmittel an das Sozialreferat übertragen. Das Kommunalreferat wird gebeten, zeitgerecht zur Fertigstellung der Baumaßnahme die Mittel zum Haushalt anzumelden und eine Übertragung der Mittel für die Ersteinrichtung zu veranlassen, sowie die Anpassung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes vorzunehmen. 13.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 6.: Förderung der binationalen Familien und Partnerschaften
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der einmaligen Förderung des Projektes Beratung zum Umgang und Elterlicher Sorge des Trägers Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. mit einer zusätzlichen Stelle im Jahr 2024 wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2024 zusätzlich dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 87.440 Euro zum Haushalt anzumelden. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 04118 von der SPD / Volt – Fraktion und Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 30.08.2023 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Förderung der binationalen Familien und Partnerschaften
- 7.: Ausbau der Ambulanten Erziehungshilfen (AEH) für das Neubaugebiet Freiham beim stadteigenen Anbieter 22. Stadtbezirk - Aubing-Lochhausen-Langwied
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt dem unter Punkt 2 dargestellten Personalbedarf zu. 2. Personalkosten 2024 Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 2,7 Stellen bei S-II-A für die AEH in Freiham sowie deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt in 2024 aus dem Referatsbudget. 3. Personalkosten ab 2025 Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 222.765 Euro entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025 ff. anzumelden (Kostenstelle: 20264100, Profitcenter: 40363300). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen (40 % des JMB). 4. Im Beamten- und Arbeitnehmerstellenplan des Sozialreferates werden mit Wirkung vom 29.11.2023 2,7 Stellen geschaffen. 5. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 7.560 Euro im Jahr 2024 und 2.160 Euro ab dem Jahr 2025 für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden (Finanzposition 4681.650.0000.0, Kostenstelle 20264100). 6. Sachkosten für das flexible Betreuungsbudget und die Mittel für Personalentwicklung der AEH. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2024 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für das flexible Betreuungsbudget in Höhe von 13.723 Euro (Innenauftrag 602900163, Sachkonto 649110) und für die Mittel zur Personalentwicklung in Höhe von 950 Euro (Kostenstelle 20264100, Sachkonto 633200) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 ff. zusätzlich anzumelden. 7. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 05. Dezember 2023 - 2 - 8. Die notwendigen zusätzlichen Ressourcenbedarfe bzw. dargestellten Stellenausweitungen hierfür wurden bereits zum Eckdatenbeschluss 2023 (SOZ-007) angemeldet. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2024. 9. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Bedarfe aller Sozialbürgerhäuser nach Erhöhung der pauschal finanzierten AEH-Stellen, analog zum beschriebenen Vorgehen beim SBH Pasing im Vortrag der Referentin, zu prüfen. Das Ergebnis ist dem KJHA im Mai 2024 mitzuteilen, um ggf. auf weitere Bedarfe reagieren zu können. 10.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 8.: BNE VISION 2030 II: Sachstand und Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Begleitgruppe Bildung für nachhaltige Entwicklung (Satzung Begleitgruppe BNE)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt den Umsetzungsstand zur Kenntnis. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, zur Umsetzung der am 30. November 2022 beschlossenen BNE VISION 2030 in der zentralen Fachstelle BNE 1,5 VZÄ für die außerschulische Bildung im Kinder- und Jugendbereich einzurichten und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Nach Stellenbesetzung und Einarbeitung in das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung soll eine Abordnung ins Stadtjugendamt erfolgen um ausgehend von der zentralen Fachstelle eine enge Verzahnung zur Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für Personalauszahlungen im Rahmen des Schlussabgleiches zum Haushalt 2024 anzumelden. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, 1 VZÄ im Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement für den Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung einzurichten und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für Personalauszahlungen im Rahmen des Schlussabgleiches zum Haushalt 2024 anzumelden. 6. Das Referat für Bildung und Sport und das Referat für Klima- und Umweltschutz werden beauftragt, gemeinsam mit dem Sozialreferat, dem Kulturreferat, dem Kommunalreferat, dem Planungsreferat und dem Direktorium für die weiterhin ausstehenden Bedarfe, die sich aus der 2022 vorgelegten BNE VISION 2030 ergeben, ein Beschlussvorhaben zum Eckdatenbeschlussverfahren für den Haushalt 2025 anzumelden. 7. Die Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Begleitgruppe Bildung für nachhaltige Entwicklung (Satzung Begleitgruppe BNE) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 9.: Gesetzliche Mitwirkungspflicht beim Verfahren zur Betriebserlaubnis für Einrichtungen gemäß § 99 SGB IX (ehemals §§ 53ff SGB XII) sowie Gewährleistung des Kinderschutzes für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
- 10.: Aufarbeitung der Missstände bei der Unterbringung von Kindern durch die Landeshauptstadt München seit 1945: Finanzierung von Beratungen auf Honorarbasis für den Kriterienkatalog der Anerkennungsleistungen und zusätzlicher Mehrbedarf für die Anlaufstelle für Betroffene in 2024
- 11.: Der Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen entgegentreten – Ausbau der Jugendgerichtshilfe (JGH)
- 12.: Finanzierung von Personal-, Sach- und Raumkosten für das Familien- und Beratungszentrum und die Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege Neufreimann (ehemalige Bayernkaserne) Soziale Infrastruktur für das Neubaugebiet Stadtbezirk 12 - Schwabing - Freimann Bebauungsplan 1989 Zustimmung zum Betrieb der Einrichtungen Zustimmung für die Anmietung der Räume durch den künftigen Träger 12. Stadtbezirk – Schwabing - Freimann
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem im Vortrag der Referentin unter Ziffer 1 dargestellten Betrieb des Familien- und Beratungszentrums mit Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege Neufreimann wird zugestimmt. 2. Dem im Vortrag unter Ziffer 2.1 dargestellten Personalbedarfs für die städtische Beratungsstelle Schwabing-Freimann wird zugestimmt. 3. Personalkosten 2024 Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 1,0 VZÄ Psycholog*in (TVöD E 13) zu vollziehen bzw. die Einrichtung sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Die Finanzierung der Personalkosten in 2024 erfolgt aus dem Referatsbudget. 4. Personalkosten ab 2025 Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft ab 2025 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 100.710 Euro entsprechend der tatsächlichen Besetzung der 1,0 VZÄ bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025 ff. anzumelden (Produkt 40363200, Kostenstelle 20262000). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalaufwendungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen (40 % des JMB). 5. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft ab 2025 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025 ff. in Höhe von 800 Euro anzumelden (Produkt 40363200, Finanzposition 4650.650.0000.7, Kostenstelle 20262000). 6. Im Beamten- und Arbeitnehmerstellenplan des Sozialreferates wird mit Wirkung vom 20.12.2023 eine Stelle geschaffen. 7. Der im Vortrag der Referentin unter Ziffer 3.1 dargestellten Finanzierung des Familien- und Beratungszentrums mit Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege Neufreimann, Teilbereich Familien- und Beratungszentrum ohne Erziehungsberatungsstelle wird zugestimmt. 8. Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2024 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Betrieb des Familien- und Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 05. Dezember 2023 - 2 - Beratungszentrums Neufreimann, Teilbereich Familienzentrum, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 i. H. v. 48.700 Euro bei der Stadtkämmerei einmalig anzumelden (Produkt 40363200, Finanzposition 4706.700.0000.4, Innenauftrag 602900137, Sachkonto 682100). 9. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2025 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Betrieb des Familien- und Beratungszentrums Neufreimann, Teilbereich Familienzentrum, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 i. H. v. 194.700 Euro bei der Stadtkämmerei dauerhaft anzumelden (Produkt 40363200, Finanzposition 4706.700.0000.4, Innenauftrag 602900137, Sachkonto 682100). 10.Der im Vortrag der Referentin unter Ziffer 3.2 dargestellten Finanzierung des Familien- und Beratungszentrums mit Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege Neufreimann, Teilbereich Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege wird zugestimmt. 11. Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2024 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Betrieb des Familien- und Beratungszentrums Neufreimann, Teilbereich Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 i. H. v. 26.700 Euro bei der Stadtkämmerei einmalig anzumelden (Produkt 40361100, Finanzposition 4706.700.0000.4, Innenauftrag 602900200, Sachkonto 682100). 12.Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2025 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Betrieb des Familien- und Beratungszentrums Neufreimann, Teilbereich Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025 i. H. v. 107.000 Euro bei der Stadtkämmerei dauerhaft anzumelden (Produkt 40361100, Finanzposition 4706.700.0000.4, Innenauftrag 602900200, Sachkonto 682100). 13.Das Sozialreferat wird beauftragt, unter Berücksichtigung des unter den Ziffern 7, 8, 10 und 11 im Antrag der Referentin genannten Finanzierungsrahmens, rechtzeitig vor der Inbetriebnahme des Familien- und Beratungszentrums und der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege Neufreimann ein Trägerauswahlverfahren durchzuführen und die Auswahl dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Nach Möglichkeit soll ein Träger ausgewählt werden. 14.Das Kommunalreferat wird gebeten, im Rahmen seiner Möglichkeiten und im Benehmen mit den Sozialreferat/Stadtjugendamt die Verhandlungen für die Anmietung der Räume vorbereitend zu führen. 15.Das Sozialreferat wird beauftragt, den Stadtrat rechtzeitig über erforderliche zusätzliche Haushaltsmittel für die Anmietung der Räume durch den Träger der Einrichtung bzw. im Hinblick auf eine Überlassung der Räume an den freien Träger der Einrichtung zu informieren und dem Stadtrat einen Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 05. Dezember 2023 - 3 - entsprechenden Finanzierungsvorschlag zur Entscheidung vorzulegen, sofern die mit dieser Beschlussvorlage festgestellten Finanzierungsbedarfe nicht ausreichend sind. 16.Die notwendigen zusätzlichen Ressourcenbedarfe hierfür wurden bereits zum Eckdatenbeschluss 2024 (SOZ-012) angemeldet. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2024. 17.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 13.: Anhebung der Förderleistung in der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (2. Das Sozialreferat wird beauftragt, rückwirkend zum 01.07.2023, die hälftige Erstattung für die Pflegeversicherung von 1,53 % auf 2 % zu erhöhen. Die Ziffern 1 und 3 bis 7 werden in die KJHA-Sitzung im Februar vertagt. Die endgültige Beschlussfassung zu Ziffer 2 erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)