Verwaltungs- und Personalausschuss (2023-07-19 13:30:00)
Datum: | 19.07.2023, 13:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Verwaltungs- und Personalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- I.: Direktorium
- I.1.: 1. Anträge des Migrationsbeirats Nr. 106, 114, 115, 116 und 117 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 30.03.2023 2. Änderung der Migrationsbeiratssatzung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Anträge des Migrationsbeirats 2.1 Der Antrag Nr.106 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 30.03.2023 „50 Jahre Ausländer/-Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München“ ist satzungsgemäß erledigt. 2.2 Der Antrag Nr.114 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 30.03.2023 „Personelle Ausstattung der Geschäftsstelle“ ist satzungsgemäß erledigt. 2.3 Der Antrag Nr.115 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 30.03.2023 „Veranstaltereigenschaft“ ist satzungsgemäß erledigt. 2.4 Der Antrag Nr.116 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 30.03.2023 „Aufwandsentschädigung“ ist satzungsgemäß erledigt. 2.5 Der Antrag Nr.117 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 30.03.2023 „Erhöhung des Zuschussetats“ ist satzungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München.)
- I.2.: Geplante Beschlüsse für das 2. Halbjahr 2023 mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2024 ff. des Direktoriums
- I.3.: Initiative „Münchner Mindestlohn“ – Unternehmen, Gewerkschaften und Stadtverwaltung für einen armutsfesten Lohn
- I.4.: Tätigkeitsbericht der behördlichen Datenschutzbeauftragten 2021/2022
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Beschäftigung von kognitiv beeinträchtigten Menschen Auftragsgemäßer Bericht aus dem Pilotprojekt und weiteres Vorgehen Inklusion II - Einrichtung von inklusiven Arbeitsplätzen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand und die Ausführungen zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis. 2. Das Personal- und Organisationsreferat arbeitet mit weiteren Dienststellen zusammen, mit dem Ziel, über das Pilotprojekt zehn Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bei der Landeshauptstadt München zu beschäftigen und weitere Erfahrungen zu sammeln. 3. Das Personal- und Organisationsreferat berichtet dem Stadtrat abschließend über das Pilotprojekt, wenn Erfahrungen mit mindestens drei weiteren Projektteilnehmer*innen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren gesammelt wurden. 4. Die Referate, die Projektteilnehmende über das Budget für Arbeit einstellen wollen, werden beauftragt, falls notwendig, zur Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel den Stadtrat zu befassen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- II.2.: Betriebliches Gleichstellungskonzept der Landeshauptstadt München – Leitsätze 2023
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das betriebliche Gleichstellungskonzept - Leitsätze 2023 wird stadtweit gültige Steuerungsvorgabe und ist auch für die Eigenbetriebe verbindlich, soweit diese kein eigenes Gleichstellungskonzept haben. 2. Der Stadtrat stimmt dem unter Ziffer 3 (weiteres Vorgehen) des Vortrags dargestellten Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen aus den Leitsätzen 2023 mit folgenden Änderungen zu: Die Referate berichten dem Personal- und Organisationsreferat bis Ende 2025, inwieweit die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt sind. Der nächste Gleichstellungsbericht erscheint im ersten Quartal 2026. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- II.3.: Die Stadt München als Arbeitgeberin unterstützt ihre Beschäftig-ten bei Equal Care Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung „Equal Care und Karriere“ Beauftragung zur Konzeption und Einrichtung eines Beratungsan-gebots für Beschäftigte zur Vereinbarkeit von unbezahlter Sorge- und Erwerbsarbeit.
- II.4.: Geplante Beschlüsse für das 2. Halbjahr 2023 mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2024 ff. für das Personal- und Organisationsreferat
- II.5.: Entgeltausgleich bei Leistungsminderung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 03634 von Herrn StR Alexander Reissl vom 14.02.2023 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- II.6.: Erweiterung und Flexibilisierung der Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulagen; Vorweggewährung von Stufen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Die Arbeitgeberrichtlinien von VKA und KAV Bayern zur Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte über die Eröffnung einer Arbeitsmarktzulage können im Bereich der Landeshauptstadt München nach Maßgabe des Vortrags für alle Berufe und Entgeltgruppen zur Anwendung kommen, solange und soweit diese zu den tariflich geregelten Entgelten zusätzliche finanzielle Leistungen zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachkräften erforderlich machen. 3. Die Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften (Fachkräfte-Richtlinie) kann im Rahmen des von ihr eröffneten Geltungsbereichs bei der Landeshauptstadt München nach Maßgabe des Vortrags für alle Fachkräfte mit (Fach-)Hochschulausbildung bzw. mit gleichwertigen Kenntnissen und Erfahrungen, sofern diese tarifiert sind, zur Anwendung kommen, soweit eine einschlägige Tätigkeit auf mindestens der Qualifikationsebene 3 ausgeübt wird. 4. Für Tarifbeschäftigte, die dem Geltungsbereich des TVöD-B unterfallen, macht die Landeshauptstadt München von der durch die Tarifeinigung 2023 geschaffenen Möglichkeit bei Bedarf Gebrauch, zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften im Einzelfall Stufenvorweggewährungen und/oder Zulagen wie unter Ziffer 4.3 dargestellt zu gewähren, soweit diese Regelung von den Tarifvertragsparteien endgültig tarifiert wird. 5. Die Anwendung der in den Ziffern 2 bis 4 des Vortrags genannten Instrumente kann bei Bedarf in besonders gelagerten Einzelfällen in Kombination erfolgen. 6. Bei heterogenen Fachrichtungen des Hoheitsbereichs entscheidet das Personal- und Organisationsreferat im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachreferat über die Gewährung einer Marktzulage oder einer höheren Stufe gemäß den jeweiligen tariflichen und steuernden Vorgaben. Bei homogenen Bereichen und Eigenbetrieben entscheidet der homogene Bereich bzw. der Eigenbetrieb im Rahmen der Festlegung der allgemeinen Zuständigkeiten des jeweiligen Delegationsbeschlusses im Einvernehmen mit dem Personal- und Organisationsreferat über die Gewährung einer Marktzulage oder einer höheren Stufe gemäß den jeweiligen tariflichen und steuernden Vorgaben. Öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 19. Juli 2023 - 2 - 7. Grundsätzlich sind die finanziellen Mehrbelastungen durch die Anwendung außertariflicher Instrumente von den Referaten und Eigenbetrieben selbst zu tragen. Soweit die Mehrauszahlungen nicht im Budget aufgefangen werden können, können den Referaten Mittel entsprechend der Höhe der Inanspruchnahme im Rahmen des regulären Haushaltsverfahrens für das Planjahr oder durch einen Finanzierungsbeschluss für das aktuelle Jahr zur Verfügung gestellt werden. Die Eigenbetriebe finanzieren einen aus dieser Regelung entstehenden zusätzlichen Personalaufwand aufgrund ihrer Finanzierungsbesonderheiten über den Wirtschaftsplan. 8. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung nach den Maßgaben der Ziffern2 bis 7des Vortrags auf dem Büroweg vorzunehmen, insbesondere die stadtweiten Rahmenvorgaben und notwendigen Verfahrensregelungen zu Marktzulagen und Stufenvorweggewährungen zu erarbeiten. Der Gesamtpersonalrat und die Gleichstellungsstelle für Frauen werden dabei beteiligt. 9. Das Personal- und Organisationsreferat berichtet im Rahmen der jährlichen Bekanntgabe zur mittelfristigen Personalplanung über die Anwendungspraxis bei Marktzulagen und Stufenvorweggewährungen. Dabei wird geschlechterdifferenziert dargelegt, in welchen Bereichen und in welcher Höhe Marktzulagen und die Vorweggewährung von Stufen gewährt werden. 10.Der Stadtratsantrag „München handelt gegen den Fachkräftemangel: Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulagen im städtischen Bereich ausbauen“ vom 21.06.2023 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- II.7.: Entwicklung der Personalauszahlungen; 1. Bekanntgabe im Haushaltsjahr 2023
Nicht-Öffentlicher Teil
- I.: Direktorium
- I.1.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2023 Ziele 2024 für die Portal München Betriebs-GmbH & Co KG
- I.2.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2023 Ziele 2024 für die Portal München Verwaltungs-GmbH
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Mobilitätsreferat; Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einvernehmlichen Auflösungsvertrag
- II.2.: Mobilitätsreferat; Höhergruppierung im sonstigen Dienst
- II.3.: Direktorium; Beförderung
- II.4.: Baureferat; Beförderung
- II.5.: Baureferat; HA Gartenbau - Höhergruppierung im technischen Dienst
- II.6.: Kreisverwaltungsreferat; Ruhestandsversetzung nach Altersteilzeit
- II.7.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Ruhestandsversetzung
- II.8.: Gesundheitsreferat; Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus
- II.9.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Beförderung
- II.10.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Ruhestandsversetzung nach Beurlaubung
- II.11.: Baureferat; Übertragung eines Amtes der BesGr. B 4 auf Lebenszeit
- II.12.: Stadtkämmerei; Höhergruppierung im Verwaltungsdienst (Übertragung einer Führungsposition auf Dauer)
- II.13.: IT-Referat; Übertragung eines Amtes der BesGr. A16 auf Lebenszeit
- II.14.: Gesundheitsreferat; Höhergruppierung nach Facharztanerkennung
- II.15.: Stadtkämmerei; Unbefristete Weiterbeschäftigung im sonstigen Dienst