Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2023-07-05 09:30:00)
Datum: | 05.07.2023, 09:30 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2169 Deisenhofener Straße (nördlich), Untersbergstraße (östlich), Warngauer Straße (südlich) (Teiländerung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 1803 und 234a) A) Bekanntgabe des Ergebnisses des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Workshops B) Modifizierung des Aufstellungsbeschluss vom 28.07.2021 mit Vergrößerung des Umgriffs C) Weiteres Vorgehen D) Bürgerversammlungsempfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Workshops als Grundlage zur Überplanung des Bereichs im Umgriff des modifizierten Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2169 wird Kenntnis genommen. 2. Entsprechend der Empfehlung des Expertengremiums soll der Entwurf von Behnisch Architekten mit Adler Olesch Landschaftsarchitekten dem weiteren Bebauungsplanverfahren zu Grunde gelegt und das Verfahren fortgeführt werden. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Gespräch mit der VKB zu suchen, wie ein Konzept zur werkseigenen Kinderbetreuung bzw. ein Konzept zur Kinderbetreuung nördlich der Warngauer Straße erstellt werden kann, in dem schlüssig die Belegung und Beteiligung der VKB vorgestellt werden. Ebenso soll das Gespräch gesucht werden, wie Räumlichkeiten für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. 4. Der Anpassung und Ergänzung der Planungsziele wie unter B) aufgeführt wird zugestimmt. Änderung bzw. Ergänzungen sind fett gedruckt. a) Sicherung der Verträglichkeit der Bebauung in dem städtebaulichen Kontext, b) Proportionale Weiterentwicklung des Höhenprofils mit einzelnen Überhöhungen bis zu 48 m (12 Vollgeschosse) über dem Nullpunkt im Planungsgebiet, zugunsten einer Mehrung öffentlich zugänglicher, hochwertig gestalteter Freiflächen, c) Die Zugänglichkeit des Freiraums des Bürostandortes der Versicherungskammer Bayern in Obergiesing-Fasangarten wird der Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 05. Juli 2023 - 2 - Öffentlichkeit erhalten und durch entsprechende Regelungen dauerhaft gesichert, d) Entwicklung eines Gestaltleitfadens zur Qualitätssicherung, insbesondere für die Hochbau- und die Fassadengestaltung. e) Erhaltung bzw. Schaffung von funktional und gestalterisch hochwertigen Aufenthaltsbereichen für die Beschäftigten, ebenerdig und auf den Dachflächen, sowie öffentlich zugängliche Freiflächen mit Aufenthalts- und Erholungsfunktion, f) Vermeidung zusätzlicher großflächiger Versiegelung im Vergleich zum Bestand und Minimierung durch Dach- und Fassadenbegrünung, g) Sicherung eines nachhaltigen Wassermanagements im Sinne des Schwammstadtprinzips, h) Entwicklung eines Gestaltleitfadens und Freiflächenrahmen- bzw. Masterplanes zur Qualitätssicherung für die Gestaltung und Nutzung der Freiflächen. i) Aufstellen eines zukunftsorientierten Mobilitätskonzeptes entsprechend der aktuellen Anforderungen aus den o. g. Beschlüssen Sitzungsvorlagen Nrn. 14-20 / V 16525, 20-26 / V 03507, 20-26 / V 03873) zur Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV), j) Entwicklung des Planungsgebietes im Sinne der Sozialverträglichkeit, z.B. öffentliche Nutzung gemäß der Bedarfe, der Nachhaltigkeit, u. a. unter Einsatz von Ressourcen schonenden und ökologisch unbedenklichen Baumaterialien,der Energieeinsparung und der Energiegewinnung, und des Klimaschutzes und der Klimaanpassung entsprechend der aktuellen Anforderungen zur Erreichung der Klimaneutralität der Landeshauptstadt München bis 2035. 5. Der Ausweitung des Umgriffs für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2169 auf das Grundstück Deisenhofener Straße 75, Flurstück Nr. 15906, Gemarkung München Sektion 8 wird zugestimmt. Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 6. Nach eingehender Prüfung wird kein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 05. Juli 2023 - 3 - gemäß §13a BauGB durchgeführt. 7. Die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 00696, 20-26 / E 00697, 20-26 / E 00698, 20-26 / E 00699, 20-26 / E 00700, 20-26 / E 00701 und 20-26 / E 00702 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten am 14.07.2022 sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 8. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Gewerbeband Steinhausen Voglweideplatz (östlich) Bundesautobahn 94 (BAB 94) (südlich) Bahngleisanlagen (nördlich, westlich) Entwicklungsperspektive - Rahmenplanung Steinhausen - Verkehrsuntersuchung Stadtbezirk 13 - Bogenhausen
- 3.: Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2189 Tivoliestraße (nördlich), Englischer Garten (östlich), Isarring (südlich), Isar (westlich) - Aufstellungsbeschluss -
- 4.: Teiländerung B-Plan Nr. 462 Knorrstraße, Siedlung Am Hart Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB - Satzungsbeschluss -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B des Vortrages entsprochen werden. 2. Die Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 462 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/63 Ponkratzstraße (südlich), Lerchenstraße (westlich), Müllritterstraße (westlich), Drudhardstraße (westlich), Lerchenauer Straße (östlich), Joseph-Zintl-Straße (östlich) Endgültiger Beschluss Stadtbezirk 24 - Feldmoching-Hasenbergl
- 6.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2138 „Lerchenauer Straße“ der Landeshauptstadt München Ponkratzstraße (südlich), Lerchenstraße (westlich), Müllritterstraße (westlich), Drudhardstraße (westlich), Lerchenauer Straße (östlich), Joseph-Zintl-Straße (östlich); (Aufhebung übergeleiteter Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 BBauG sowie Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 1255) - Satzungsbeschluss- Stadtbezirk 24 - Feldmoching-Hasenbergl
- 7.: Novellierung der Baumschutzverordnung Perspektiven zur weiteren Stärkung des Baumschutzes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung.)
- 8.: Umsetzung Bestandssanierung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften – Energetische Standards: Kostenkennwerte, CO².Reduzierungspotenzial und Sanierungsstrategien
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung. Der Änderungsantrag von CSU mit FREIE WÄHLER vom 03.07.2023 gilt als eingebracht.)
- 9.: Demografiebericht München – Teil 1 Analyse 2022 und Bevölkerungsprognose 2023 bis 2040 für die Landeshauptstadt
- 10.: Demografiebericht München – Teil 2 Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2023 bis 2040 für die Stadtbezirke
- 11.: Konzeptausschreibung für zwei städtische Einzelflächen a) Dachauer Straße 306-308, Flst. 155/26 Gemarkung Moosach b) Wolfratshauser Straße 230, Flst. 190 und 190/5 Gemarkung Solln Festlegung der Ausschreibungskriterien für Baugenossenschaften und Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats 10. Stadtbezirk Moosach 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Solln
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die folgenden zwei städtischen Einzelflächen für eine Vergabe an Baugenossenschaften und genossenschaftsähnliche Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser Syndikats im Erbbaurecht auszuschreiben: • Dachauer Straße 306-308, Flst. 155/26 Gemarkung Moosach • Wolfratshauser Straße 230, Flst. 190 und 190/5 Gemarkung Solln. Die Vergabe erfolgt ausschließlich im München Modell zu dem in Ziffer 4 des Vortrags ausgeführten Grundstückswertansatz von 675 € je m² Geschossfläche. Für die Konzeptausschreibung werden die folgenden Grundvoraussetzungen festgelegt: • Anerkenntnis des vom städtischen Bewertungsamt ermittelten Erbbauzinses, auf Basis des festen Grundstückswertansatzes des München Modells mit 675 €/m² Geschossfläche (GF); • Anerkenntnis, die festgelegte Wohnbauart und Förderquote (100 % München Modell) umzusetzen; • Anerkenntnis, die Förderrichtlinien für das München Modell- Genossenschaften während der Bindungsdauer von 80 Jahren einzuhalten; dies beinhaltet grundsätzlich auch eine Barrierefreiheit der Gebäude nach DIN 18040-2; • Einhaltung des „Ökologischen Kriterienkatalogs 2021“ inklusive des energetischen Mindeststandards für Gebäude (Energiestandard Effizienzhaus 40); • Anerkenntnis, die künftigen Mieter*innen bzw. Nutzer*innen über die im Erbbaurechtsvertrag mit der Landeshauptstadt München getroffenen Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 05. Juli 2023 - 2 - Vereinbarungen zur Vermietung zu informieren und die entsprechenden Verpflichtungen in die zu schließenden Miet- bzw. Nutzungsverträge aufzunehmen und Anerkenntnis der Verpflichtung, die geschlossenen Miet- bzw. Nutzungsverträge der Landeshauptstadt München auf deren Verlangen vorzulegen; • Verpflichtung, die Mieten während der ersten fünf Jahre nicht anzuheben und diese auch nicht nachträglich nachzuholen; • Verpflichtung, während der gesamten Bindungszeit bei der Wiedervermietung geltenden städtischen Vorgaben für Mietanpassung einzuhalten; • Anerkenntnis, dass die Wohnanlage einem Aufteilungsverbot nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterliegt; • Anerkenntnis, bei Weiterveräußerung sämtliche im Erbbaurechtsvertrag eingegangenen Verpflichtungen an künftige Erwerber*innen weiterzugeben Des Weiteren werden folgende Auswahlkriterien festgelegt: Konzeptkriterien Punkte 1. Soziales und Wohnformen max. 50 A) für ein Haus: generationsübergreifendes Wohnen und Leben, Clusterwohnformen, flexible Grundrisse, Inklusions-/ Integrationsgedanke, gemeinschaftsfördernde Maßnahmen B) für ein Haus: ein familienfreundliches Gesamtkonzept 2. Ökologisches und nachhaltiges Bauen max. 50 Nachwachsende Rohstoffe, zirkuläres Bauen, recyclingfähige Materialien, Lebenszyklusbetrachtung Gesamtpunkte max. 100 Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 05. Juli 2023 - 3 - 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, nach Abschluss des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens für die Grundstücksflächen die Vergabe im Erbbaurecht vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 12.: Geplante Beschlüsse für das 2. Halbjahr 2023 mit Finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2024 ff. für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- 13.: Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene für besseren Mieterschutz
- 14.: Wertstoffinseln in Neubaugebieten mitplanen für weiter bestehendes Bringsystem
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin zum Thema Wertstoffinseln in Neubaugebieten in der Stadtplanung wird Kenntnis genommen. Demnach werden Flächen für Wertstoffinseln in Bebauungsplänen im Sinne einer nachrichtlichen Übernahme dargestellt. 2. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01093 wird nur nach Maßgaben der obigen Ausführung entsprochen. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01093 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing am 15.03.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 15.: Erhaltungssatzung Sendling für das südliche Brudermühlviertel Stadtbezirk 06 Sendling
- 16.: 1. Behandlung offener (und „historische“) Stadtratsanträge 2. Fristverlängerungen offener und aufgegriffener Stadtratsanträge
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung.)
- 17.: Sektoraler Bebauungsplan Nr. 2190 Engadiner Straße (südlich) Schweizer Platz (nördlich) Graubündener Straße (östlich) - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften Finanzielles Engagement der Landeshauptstadt München zur Steigerung und Verstetigung der Fertigstellungszahlen - Bar und Sacheinlagen Jährlicher Bericht zur finanziellen Abwicklung des Jahres 2023
- 2.: Beteiligungssteuerung Ziele 2024 und Berichte 2023 für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen
- 3.: Jährlicher Stadtratsbericht über Kosten bei Gutachten, Beratungen und Moderation