Kommunalausschuss (2023-01-12 09:30:00)
Datum: | 12.01.2023, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kommunalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- 1.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); De-Gasperi-Bogen, Verlagerung und Neubau des Behältermanagements 15. Stadtbezirk Trudering-Riem Projektauftrag
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Bedarf gemäß Nutzerbedarfsprogramm wird genehmigt. 2. Das Planungskonzept mit Projektkosten in Höhe von 25.740.000 Euro brutto wird nach Maßgabe der Vorplanung genehmigt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wird ermächtigt, die Projektkosten der Maßnahme sowie die einzelnen Raten anhand der Baupreisentwicklung (Baupreisindizierung) fortzuschreiben. 3. Der Projektauftrag wird erteilt. 4. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wird beauftragt, das Projekt durch die Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH gemäß ihrem Rahmenvertrag mit der Landeshauptstadt München vom 30.07.2021 und im Namen und auf Rechnung der Stadt, Abfallwirtschaftsbetrieb München auf Basis des vorliegenden Nutzerbedarfsprogramms und der Vorplanung weiter zu führen, die Entwurfsplanung erarbeiten zu lassen und die Ausführung vorzubereiten. 5. Die Projektgenehmigung wird verwaltungsintern unter Beteiligung der Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH eingeholt. 6. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wird ermächtigt, die Ausführungsgenehmigung über den Aufsichtsrat der Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH einzuholen. 7. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wird ermächtigt, die Zustimmungen zu Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5 Mio. Euro netto vom Aufsichtsrat der Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH einzuholen. 8. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 2.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Feststellung Jahresabschluss 2021 und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 EBV wird dem Stadtrat der Jahresabschluss 2021 des Abfallwirtschaftsbetriebes München bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht mit nachfolgenden Ergebnissen zur Feststellung vor- gelegt. 1.1 Die Bilanz des Abfallwirtschaftsbetriebs München wird zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 367.258 T€ festgestellt. 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresfehlbetrag von 11.042 T€ festgestellt. 1.3 Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.042 T€ wird in die Bilanz 2022 vorgetragen. 2. Der Jahresabschluss 2021 des Abfallwirtschaftsbetriebs München wird gemäß § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 3. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München
- 3.: Stadtgüter München (SgM); Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung wird dem Stadtrat der Jahresabschluss 2021 der Stadtgüter München, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht mit nachfolgenden Ergebnissen zur Feststellung vorgelegt. 1.1 Die Bilanz der Stadtgüter München wird zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 17.198.805,28 € festgestellt. 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 345.906,50 € festgestellt. 1.3 Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 345.906,50 € wird in die Bilanz 2022 vorgetragen. 1.4 Der Gewinnvortrag 2021 wird wie folgt verwendet: Stammkapitalverzinsung 5.328,00 €. Zuführung zur Rücklage 340.578,50 €. 2. Der Jahresabschluss 2021 der Stadtgüter München wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben. 3. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
- 4.: Markthallen München (MHM); Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 EBV wird dem Stadtrat der Jahresabschluss 2021 der MHM, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang mit Anlagenachweis sowie Lagebericht mit nachfolgenden Ergebnissen zur Feststellung vorgelegt. 1.1 Die Bilanz der MHM wird zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 78.129.107,35 € festgestellt. 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 wird mit einem Jahresverlust i. H. v. 11.947.677,23 € festgestellt. 1.3 Der Jahresverlust 2021 i. H. v. 11.947.677,23 € wird in die Bilanz 2022 vorgetragen. 2. Der Jahresabschluss 2021 der MHM wird gemäß § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 3. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Kommunalausschuss
- 5.: Vergabe von Räum- und Streudiensten auf städtischen Grundstücken (Winterdienst)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Kommunalausschuss stimmt zu, dass das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 den Auftrag für die Winterdienstleistungen ausschreibt. 2. Das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 08394 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Eine erneute Befassung des Stadtrates ist nur erforderlich, falls der Angebotspreis den geschätzten durchschnittlichen m²-Preis pro Monat um mehr als 20% übersteigen sollte. 4. Einer erneuten Stadtratsbefassung bedarf es nicht, wenn aus vergaberechtlichen Gründen eine Änderung der Wahl der Vergabe- und Vertragsordnung, der Vergabeverfahrensart, der Eignungskriterien oder der Zuschlagskriterien erforderlich sein sollte, um Rügen abzuhelfen, Nachprüfungsverfahren abzuwenden oder zu beenden oder weil das Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden musste. 5. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Falls von der Klausel nach Nr. 4 Gebrauch gemacht wird, unterliegt diese Sitzungsvorlage der Beschlussvollzugskontrolle.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
- Kommunalausschuss
- 1.: Benennung eines Weges / Platzes im Olympischen Dorf Empfehlung Nr. 20-26 / E 00725 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart am 13.07.2022
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / E 00725
- 2.: Bericht zu den Konzepten der Referate zur Einsparung von 15 % der Büroarbeitsplätze
- 3.: Vergabe von Räum- und Streudiensten auf städtischen Grundstücken (Winterdienst)
- 4.: Erwerb eines Grundstücks 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
- 5.: Erwerb eines Grundstücks 22. Stadtbezirk Aubing- Lochhausen-Langwied
- 6.: Ankauf eines Wohn- und Gewerbegrundstücks 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Sachstandsbericht und Nachtrag