Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2023-01-11 09:30:00)
Datum: | 11.01.2023, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Mieter*innenstrom bei den Wohnungsbaugesellschaften
- 2.: Grün- und Freiflächenversorgung in der Bebauungsplanung - Orientierungswerte
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung. Der Änderungsantrag von ÖDP/München-Liste vom 11.01.2023 gilt als eingebracht.)
- 3.: A) Siedlungsschwerpunkt Freiham; Stadtteilmanagement Freiham vor Ort: Vertragsverlängerung und weiteres Vorgehen für die Jahre 2023 bis 2025 B) BA-Antrag Stadtbezirk 22 (Aubing - Lochhausen - Langwied)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von dem Konzept des Stadtteilmanagements Freiham vor Ort wird Kenntnis genommen. 2. Der Vertrag zum Stadtteilmanagement Freiham vor Ort (In-House-Vergabe) mit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS), der ursprünglich für die Dauer von 4 Jahren (2019 – 2022) geschlossen wurde, wird bis Ende 2026 verlängert. Die Finanzierung erfolgt aus der Beschlussvorlage „Siedlungsschwerpunkt Freiham“ vom 24.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12639). Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel für 2023 in Höhe von 250.000 € umzuschichten und in Höhe von 85.937 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung, für 2024 in Höhe von 280.126 €, für 2025 in Höhe von 248.353 € und für 2026 in Höhe von 253.589 € im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen anzumelden und die investiven Restmittel auf der Finanzposition 6130.935.7500.9 in Höhe von 237.400 € einziehen zu lassen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den diesbezüglich erforderlichen Vertrag mit der MGS entsprechend dem Sachvortrag zu verhandeln und abzuschließen und, sofern notwendig, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben. 3. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die Mittel in 2023 aus der Beschlussvorlage „Grundsatzbeschluss II – Klimaneutrales München, (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05040 vom 07.12.2021) in Höhe von 80.000 € (konsumtiv - auf dem Innenauftrag 638050402) und 20.000 Euro (investiv – auf der Finanzposition 6141.985.7680.1) im Nachtrag 2023 zu reduzieren. 4. Der Antrag Nr. 20-26/B 04440 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 14.09.2022 ist damit gemäß Art. 60 Abs. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Januar 2023 - 2 - 4 Gemeindeordnung behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 4.: A) Rahmenplanung Frankfurter Ring – Beschlussfassung B) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V / 71 DB-Nordring (südlich), Freimanner Bahnhofstr. (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Lilienthalallee (östlich) Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2166a DB-Nordring (südlich), Freimanner Bahnhofstr. (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Lilienthalallee (östlich) – Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss – C) BA-Antrag Stadtbezirke 11 Milbertshofen ‑ Am Hart und 12 Schwabing ‑ Freimann
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung.)
- 5.: Sanierungsgebiet „Aubing - Neuaubing - Westkreuz“ Aufwertung Areal Ubostraße A) Beteiligung der Öffentlichkeit B) Eckdaten Planungswettbewerb Aeal Ubostraße C) Anträge und Bürgerversammlungsempfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird weiterhin beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) zu beauftragen, unter Hinzuziehung der Nutzerreferate der anliegenden Einrichtungen einen Wettbewerb zur Aufwertung des Umgriffs des Wettbewerbsgebiets Dorfplatz Ubostraße, Giglweg und Bahnhofsvorplatz mit Erweiterung des Ideenteils um Belandwiese, THW etc. (Umgriff Germeringer Weg, Georg-Böhmer- Straße, d. h. lila Fläche der Anlage 2) im Einvernehmen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung auszuloben und durchzuführen. 3. Am Preisgericht für den Wettbewerb soll eine angemessene Beteiligung der Landeshauptstadt München, insbesondere auch der Stadtratsfraktionen sowie des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen- Langwied sichergestellt werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll durch Frau Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk oder Vertreter*in im Preisgericht vertreten sein. Des Weiteren sollen das Kommunal-, Bau- und Kulturreferat in der Jury stimmberechtigt vertreten sein. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für das Wettbewerbsverfahren inklusive der Wettbewerbsbetreuung Fördermittel nach den Städtebauförderungsrichtlinien, soweit förderfähig, im notwendigen Umfang sicherzustellen. Die Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn ausreichend Fördermittel durch Bund, Länder und die Europäische Union bereitgestellt werden (Vorbehalt der Förderung). 5. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, weiterhin mit der zuständigen Deutschen Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Januar 2023 - 2 - Bahn AG in Verbindung zu bleiben, um eine Behelfsrampe am Bahnhof Aubing zu realisieren. 6. Das Kommunalreferat wird gebeten, bei der Überlassung von Flächen an Dritte die Berücksichtigung der Planungsziele für die Flächen vertraglich sicherzustellen. Dazu gehört auch die Sicherung von hohen Qualitätsstandards bei baulichen Maßnahmen. 7. Das Kommunalreferat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die vorhandenen Nutzer*innen am Standort verbleiben können. 8. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00382 von der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste, der SPD/Volt-Fraktion vom 21.08.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00803 von der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste, der SPD/Volt-Fraktion vom 04.12.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00838 der FDP – BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 09.12.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11. Der Antrag Nr. 2026 / B 01743 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 10.02.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 12. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02591 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 28.05.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 13. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00024 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 22.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Januar 2023 - 3 - 14. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00025 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 22.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 15. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00028 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 22.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 16. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00593 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 22.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 17. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00030 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 22.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 18. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00600 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 17.05.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 19. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 6.: Urbanes Gärtnern in München StR-Anträge
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung. Der Änderungsantrag von CSU mit FREIE WÄHLER vom 09.01.2023 gilt als eingebracht.)
- 7.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 02 (Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt) a) Satzungsbeschluss Satzung „Schlachthofviertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“) b) BV-Empfehlung c) BA-Antrag
- 8.: Aufnahme der gesamten Altstadt in die Erhaltungssatzung
- 9.: Ausweitung des Erhaltungssatzungsgebietes Hohenzollernplatz
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den Ausführungen, warum die am 31.01.2023 auslaufende Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ nicht unbefristet verlängert und ausgeweitet werden kann, wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00801 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing West am 14.09.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: Erlass von Erhaltungssatzungen für das gesamte Stadtgebiet (Punkt 1 des Antrags)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den Ausführungen zum Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt München wird Kenntnis genommen. Der Erlass einer stadtweiten Erhaltungssatzung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00806 (Punkt 1 des Antrags) der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes Schwabing West am 14.09.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Stopp des Wohnungsbaugebietes Münchberger Str. Empfehlung Nr. 20-26 / E 00704 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing am 14.07.2022 Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der in der Empfehlung aus der Bürgerversammlung des 17. Stadbezirks vom 14.07.2022 beantragte Stopp des Wohnungsbaugebietes Münchberger Straße wird abgelehnt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 00704 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing am 14.07.2022 kann aufgrund der Ausführungen nicht entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00704 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten am 14.07.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. ´ 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Stopp des Wohnungsbaugebietes Münchberger Str.
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Siedlungsschwerpunkt Freimann; Stadtteilmanagement Freiham vor Ort: Vertragsverlängerung und weiteres Vorgehen für die Jahre 2023 bis 2025 Stadtbezirk 22 (Aubing - Lochhausen – Langwied)