Stadtentwässerungsausschuss (2021-03-09 14:00:00)
Datum: | 09.03.2021, 14:00 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Stadtentwässerungsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Jahresabschluss der Münchner Stadtentwässerung für das Wirtschaftsjahr 2019 Zweiter Zwischenbericht 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.03.2021 (1. Gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung werden der Vollversammlung des Stadtrates der Jahresabschluss 2019, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht der Münchner Stadtent- wässerung mit folgenden Ergebnissen zur Feststellung vorgelegt: 1.1 Die Bilanz zum 31.12.2019 wird mit einer Summe von 1.726.305.434,70 € festgestellt. 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresgewinn von 66.086.533,11 € festgestellt. 1.3 Verwendung des Jahresgewinns von 66.086.533,11 €: 1.3.1 In die Rücklage für die Deponie-Risikovorsorge werden 16.319,44 € einge- stellt. 1.3.2 In die allgemeine Rücklage werden im Einklang mit § 6 Abs. 2 Eigenbetriebs- verordnung Bayern 66.070.213,67 € eingestellt. 2. Der Jahresabschluss 2019 der Münchner Stadtentwässerung wird gemäß § 25 Absatz 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekannt gegeben. 3. Für die Wirtschaftsführung mit vorgelegtem Jahresabschluss 2019 wird ge- mäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung die Entlastung erteilt. 4. Vom Zweiten Zwischenbericht 2020 der Münchner Stadtentwässerung wird Kenntnis genommen. Öffentliche Sitzung des Stadtentwässerungsausschusses vom 09. März 2021 - 2 - 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 2.: Bereitstellung von Wohnraum für Beschäftigte der Münchner Stadtentwässerung Grundsatzbeschluss Münchner Stadtentwässerungswerke – Dienst- und Werkswohnungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.03.2021 (1. Vom Bericht über den Bedarf der Münchner Stadtentwässerung zur Bereitstellung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum für ihre Beschäftigten wird Kenntnis genommen. 2. Das Vorgehen der Münchner Stadtentwässerung wird befürwortet. 3. Die Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt, die erforderlichen Machbarkeitsstudien für die dargestellten in Frage kommenden Standorte zu erstellen und dem Stadtrat das Ergebnis der auf dieser Basis erfolgten Priorisierung von Projekten zur Genehmigung vorzulegen. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00272 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Dr. Evelyne Menges und Frau StRin Veronika Mirlach vom 21.07.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- Verwandter Antrag: Münchner Stadtentwässerungswerke - Dienst- und Werkswohnungen