Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2020-12-02 09:30:00)
Datum: | 02.12.2020, 09:30 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/40 Planegger Straße (östlich), Haidelweg (westlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 21 Pasing - Obermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.12.2020 (1. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/40 Planegger Straße (östlich), Haidelweg (westlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.11.2018 (Anlage 1) wird gebilligt. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/40 Planegger Straße (östlich), Haidelweg (westlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.11.2018 (Anlage 1) wird endgültig beschlossen. 4. Der endgültige Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung unter Ziffer 3 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.)
- 2.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2126 Königinstraße (östlich),kl Veterinärstraße (nördlich), Englischer Garten (westlich) - Entwicklungscampus Königinstraße - Umstrukturierung des Areals der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität - Satzungsbeschlus - Stadtbezirk 3 Maxvorstadt
- 3.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/31 Fauststraße (südlich), Schanderlweg (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 15 Trudering - Riem
- 4.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119 Fauststraße (südlich), östlich des Schanderlweges (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1209 und Nr. 600) a) Billigungsbeschluss b) Aufhebung der nicht überplanten Restbereiche des Aufstellungsbeschlusses vom 19.10.2016 für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119 c) Bürgerversammlungsempfehlungen und Stadtratsantrag - Bebauungsplan Fauststraße 90, Empfehlung Nr. 14-20 / E 01707 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem am 05.10.2017 - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Fauststraße 90, Empfehlung Nr. 14-20 / E 01708 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 05.10.2017 - Grund- und Trinkwasserschutz – akut während der Bauphase, dauerhaft wegen der baulichen Veränderung der Fauststraße 90, Empfehlung Nr. 14-20 / E 01709 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 05.10.2017 - Gutachten Natur- und Landschaftsschutz Fauststraße 90, Empfehlung Nr. 14-20 / E 01710 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 05.10.2017 - Qualifizierte Darstellung der aktuellen und künftigen Versiegelung in der Fauststr. 90, Empfehlung Nr. 14-20 / E 02265 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018 usw
- Sitzungsvorlage
- Verwandter Antrag: Bebauungsplan Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Grund- und Trinkwasserschutz - akut während der Bauphase, dauerhaft wegen der baulichen Veränderung der Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Gutachten Natur- und Landschaftsschutz Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Qualifizierte Darstellung der aktuellen und künftigen Versiegelung in der Fauststr. 90
- 5.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2097 Anzinger Straße 23/29 - Aufhebung des Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses und Verzicht auf Aufhebung einfacher übergeleiteter Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) - Stadtbezirk 14 Berg am Laim
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.12.2020 ((siehe auch Hinweis/Ergänzung vom 23.11.2020) 1. Die Rücknahme des Antrags auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2097 vom 01.07.2015 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 01.07.2015 zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2097 und die Aufhebung der gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) übergeleiteter einfacher Bebauungspläne und der Billigungsbeschluss für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 24.02.2015 schwarz umrandete Gebiet Anzinger Straße 23/29 (Anlage 1) werden aufgehoben 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.)
- 6.: Kleingärten an der Hildachstraße in Pasing sichern!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.12.2020 (1. Die Verwaltung prüft, ob bzw. zu welchen Rahmenbedingungen eine Entwidmung der Flächen möglich ist. Anschließend wird der Stadtrat erneut befasst, ob gegebenenfalls weitere Planungsschritte eingeleitet werden. 2. Dem Stadtrat wird im 1. Quartal 2021 berichtet, welche Ergebnisse der für Januar geplante Termin vor Ort gebracht hat und welche Handlungsschritte für die beteiligten Referate daraus abgeleitet werden. 3. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 05709 vom 25.07.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Kleingärten an der Hildachstraße in Pasing sichern!
- 7.: Bau des zweiten Teils des Realisierungsabschnitts Freiham erst nach U-Bahn Anbindung Freiham Empfehlung Nr. 14-20 / E 02593 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied am 28.05.2019
- 8.: Haushalt 2021 des Referates für Stadtplanung und Bauordnung - Produkte - Teilfinanz- und Ergebnishaushalt - Investitionen
- 9.: Mehrjahresinvestitionsprogramm für die Jahre 2020 - 2024 Gliederungsziffern 3601 Natur- und Denkmalschutz 6100 Referat für Stadtplanung und Bauordnung 6101 Stadtentwicklungsplanung 6110 Lokalbaukommission 6130 Stadtplanung 6150 Städtebauförderung 6200 Förderung Wohnungsbau & Wohnsiedlung Stellungnahmen zu den Anträgen der Bezirksausschüsse 2, 6, 7, 9, 20 und 21
- 10.: Festsetzung der Reihenfolge großer Siedlungsmaßnahmen für die Jahre 2020 - 2024 Infrastrukturversorgungskonzept 2020 - 2024
- 11.: Aufgabenkritik – mit allen Beteiligten gemeinsame Vorschläge erarbeiten
- 12.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 07 - Sendling-Westpark Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Sendling-Westpark“
- 13.: "Interkommunales Konzept Raum München Nord" - Projektverlauf, Projektabschluss und Verstetigung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.12.2020 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, weiter am „interkommunalen Konzept Raum München Nord“ mitzuarbeiten und sich aktiv in den Prozess einzubringen. Das Mobilitätsreferat ist ab dem 01.01.2021 eng an dem Prozess zu beteiligen. 2. Der Stadtrat nimmt den Ergebnisbericht des Projektes zur Kenntnis. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sich mit maximal 25.000,- € pro Jahr an den anfallenden Kosten zu beteiligen und die notwendigen Erklärungen zu unterzeichnen. Die Finanzmittel stehen aus der Regionspauschale zur Verfügung. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Rahmen des dreijährigen Berichtszeitraumes der Regionspauschale über die Aktivitäten zu berichten. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Landeshauptstadt München in den Gremien und Strukturen des verstetigten Projekts zu vertreten und in enger Abstimmung mit weiteren befassten Referaten mitzuarbeiten. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 14.: Projektantrag Nationale Stadtentwicklungspolitik Post-Corona-Stadt: „Parkmeilen - Gemeinsam multicodierbare Freiräume entwickeln“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.12.2020 (1. Von den Ausführungen zum Projektantrag „Parkmeilen – gemeinsam multicodierbare Freiräume entwickeln“ und der dazugehörigen Finanzierung wird Kenntnis genommen. 2. Vorbehaltlich der Förderzusage wird den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nichtplanbarkeit im Vortrag zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird daher beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel sowie die Erlöse aus den Fördermitteln im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 sowie der Haushaltsplanaufstellung 2022 und 2023 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. 3. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die Einrichtung von einer Stelle (voraussichtlich 0,75 VZÄ, E13, technischer Dienst, Grünplanung, befristet auf 28 Monate ab Besetzung), sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 4. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die unter Ziffer 3.3 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 5. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für Personalkosten in Höhe von 32.235 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021, sowie der Haushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von 64.470 € und 2023 in Höhe von 53.725 € bei der Stadtkämmerei anzumelden. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 02. Dezember 2020 - 2 - 6. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für Gemeinkosten, Reisekosten und Sachmittel im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung in Höhe von 60.200 € für das Jahr 2021, sowie der Haushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von 82.200 € und 2023 in Höhe von 56.000 € bei der Stadtkämmerei anzumelden. 7. Das Produktkostenbudget beim Produkt 38511200, Stadtplanung erhöht sich voraussichtlich im Jahr 2021 um 92.435 €, im Jahr 2022 um 146.670 € und im Jahr 2023 um 109.725 €, die in voller Höhe zahlungswirksam sind (Produktauszahlungsbudget). 8. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die voraussichtlichen Zuschüsse im Rahmen der Nachtragshaushalts-planaufstellung in Höhe von 92.435 € für das Jahr 2021, sowie der Haushaltsplan-aufstellung 2022 in Höhe von 146.670 € und 2023 in Höhe von 109.725 € bei der Stadtkämmerei anzumelden. 9. Die Produktkostenerlöse beim Produkt 38511200, Stadtplanung erhöhen sich voraussichtlich im Jahr 2021 um 92.435 €, im Jahr 2022 um 146.670 € und im Jahr 2023 um 109.725 €, die in voller Höhe eingehen werden (Produkterlösebudget). 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 15.: In-House-Vergabe (Bauträgerauswahl) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2106 Hochmutiger Straße (östlich), Herbergstraße (nördlich), Paul-Preuß-Straße (westlich) von fünf städtischen Teilgrundstücken an die GWG München für Wohnungsbau in Holzbauweise Stadtbezirk 24 - Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.12.2020 (1. Die GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH wird als Bauträgerin für fünf Grundstücksflächen bestehend aus den Bauquartieren WA 3.1, WA 4.1, WA 6.1, WA 6.2 und WA 7.2 des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2106 für ein Projekt mit ca. 223 Wohneinheiten und einer Geschossfläche von ca. 20.650 m² ausgewählt. Die Bebauung der fünf Bauquartiere verteilt sich ◦ mit ca. 121 Wohneinheiten und einer Geschossfläche von rund 10.325 m² auf das Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung (EOF) inklusive der besonderen Wohnformen im Sinne des Art. 19 BayWoFG für ein sozial betreutes Wohnhaus für Singles oder Paare aus dem Sofortunterbringungssystem oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen für ca. 40-45 Wohneinheiten mit einem Geschossflächenbedarf von ca. 2.500 m² zum Grundstückswert von 300,- €/m² Geschossfläche erschließungsbeitragsfrei bei einer 40-jährigen Bindungsdauer ◦ mit ca. 56 Wohneinheiten und einer Geschossfläche von ca. 6.195 m² auf das München Modell-Miete (MMM) zum Grundstückswert von 300,- €/m² Geschossfläche erschließungsbeitragsfrei bei einer 60-jährigen Bindungsdauer ◦ mit ca. 46 Wohneinheiten und einer Geschossfläche von ca. 4.130 m² auf den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) zum Grundstückswert von 1.050,- €/m² Geschossfläche erschließungsbeitragsfrei bei einer 80- jährigen Bindungsdauer. Die Erstvermietungsmiete für die Wohnungen des Konzeptionellen Mietwohnungsbausbeträgt maximal 13,50 €/m² Wohnfläche (netto kalt). Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 02. Dezember 2020 - 2 - Ferner sollen in die Wohnbebauung noch folgende Einheiten integriert werden: ◦ ein Nachbarschaftstreff mit einem Geschossflächenverbrauch von ca. 200 m² ◦ ein Projekt für die Unterbringungsform der Jugendhilfe für ca. 12 Wohneinheiten mit einem Geschossflächenbedarf von ca. 840 m² integriert in die zielgruppenorientierte Quote des KMB ◦ zwei ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften für jeweils ca. 8-10 Bewohner*innen mit einem Geschossflächenbedarf von jeweils ca. 360-450 m² integriert in die zielgruppenorientierte Quote des KMB ◦ zwei in die Quote der EOF, des MMM und des KMB integrierte sorgende Hausgemeinschaften für ältere Menschen ab 55 Jahren mit jeweils ca. 8-10 Wohneinheiten und einem Geschossflächenbedarf von jeweils ca. 360-500 m² ◦ sechs große Familienwohnungen ab 6 Personen für akut wohnungslose Familien aus dem Sofortunterbringungssystem und teilweise anerkannte geflüchteteFamilien mit einem Geschossflächenbedarf von ca. 370 m² in der EOF. 2. Die städtischen Vertreter*innen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlungder GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbH werden gebeten, dem Ankauf der in der Ziffer 1 des Antrags genannten Grundstücke sowie den im Zuge der Einlage notwendigen Maßnahmen zuzustimmen. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrates über die Übertragung von städtischen Grundstücken auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, dem Stadtrat die Vergabe der Grundstücksflächen an die GWG München zu den unter der Ziffer 1 des Antrags genannten Grundstückswerten als Grundlage der Übertragung im Wege einer Einlage, unter Berücksichtigung der kaufmännischen Vorschriften, vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 02. Dezember 2020 - 3 - 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Mehrkosten der Holzbauweise im Rahmen der sogenannten „unabweisbaren Mehrkosten“ zu fördern, wobei ausnahmsweise auch die Anteile für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) einzubeziehen sind. Diese Mittel stehen im Rahmen des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VI“ vom 15.11.2016 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/ V 07205) zur Verfügung. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 16.: In-House-Vergabe (Bauträgerauswahl) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1781 Neusser Straße, Schenkendorfstraße, ehem. Güterbahnhof und Domagkstraße Städtische Grundstücke WA 5, Flurstücke Nr. 844/18 und 844/69 Geamrkung Schwabing-Freimann
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.12.2020 (1. Die GEWOFAG Wohnen GmbH, Gustav-Heinemann-Ring 111, 81739 München, wird als Bauträgerin für ein Wohnungsbauvorhaben mit integrierter Kindertagesstätte und einem Familienzentrum mit Kindertreff auf dem städtischen Grundstück WA 5, welches aus den Flurstücken Nr. 844/18 und 844/69 (Gemarkung Schwabing) besteht, ausgewählt. Die zu schaffenden etwa 45 Wohneinheiten auf dem Flurstück Nr. 844/18 werden mit einer Geschossfläche von ca. 4.314 m² in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) realisiert. Der Grundstückswert wird mit 300 €/m² Geschossfläche erschließungsbeitragsfrei angesetzt. Daneben werden auf dem Flurstück Nr. 844/18 eine Kindertagesstätte (2 Krippen-Gruppen und 2 Kita-Gruppen) mit rund 860 m² Geschossfläche und ein Familienzentrum mit Kindertreff mit ca. 456 m² Geschossfläche errichtet. Der Geschossflächenanteil für die Kindertagesstätte wird dabei ohne Kaufpreisansatz übertragen, der Geschossflächenanteil für das Familienzentrum zu dem durch Bewertungsgutachten ermittelten Wert. Auf dem Flurstück Nr. 844/69 wird nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1781 eine Außenspielfläche mit einer Größe von ca. 740 m² entstehen. 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrates über die Übertragung von städtischen Grundstücken auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, dem Stadtrat die Vergabe der Grundstücksfläche an die GEWOFAG Wohnen GmbH zu dem in der Ziffer 1 des Antrags genannten Grundstückswert von 300 €/m² Geschossfläche im Wege einer Einlage unter Berücksichtigung der kaufmännischen Vorschriften vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Die städtischen Vertreter*innen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der GEWOFAG Wohnen GmbH werden gebeten, dem Ankauf des in der Ziffer 1 des Antrags genannten Grundstücks sowie den Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 02. Dezember 2020 - 2 - im Zuge der Einlage notwendigen Maßnahmen zuzustimmen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 17.: Verkehrsgutachten für die Stadtbezirke 13, 14 und 15 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02705 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim am 11.07.2019
- 18.: Fristverlängerungen für aufgegriffene Stadtratsanträge Hart Durchgreifen bei nicht genehmigten Grundstücksrodungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.12.2020 (1. Der aufgeführte Sachstand zu den jeweils aufgegriffenen Stadtratsanträgen wird zur Kenntnis genommen. 2. Einer Terminverlängerung für den Antrag Nr. 14-20 / A 05024 von Herrn StR Frieder Vogelsgesang vom 22.02.2019 bis zum 30.06.2021 wird zugestimmt. 3. Einer Terminverlängerung für den Antrag Nr. 14-20 / A 05151 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.03.2019 bis zum 30.06.2021 wird zugestimmt. 4. Einer Terminverlängerung für den Antrag Nr. 14-20 / A 05152 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.03.2019 bis zum 30.06.2021 wird zugestimmt. 5. Einer Terminverlängerung für den Antrag Nr. 14-20 / A 05156 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.03.2019 bis zum 30.06.2021 wird zugestimmt. 6. Einer Terminverlängerung für den Antrag Nr. 14-20 / A 04499 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 05.10.2018 bis zum 31.12.2021 wird zugestimmt. 7. Einer Terminverlängerung für den Antrag Nr. 14-20 / A 04220 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.06.2018 bis zum 31.12.2022 wird zugestimmt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Hart durchgreifen bei nicht genehmigten Grundstücksrodungen
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume I Sicherheitsleistung für Baum-Ersatzpflanzungen auch in München einführen – Lebensqualität in München bewahren
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume II Höhere Strafen bei ungenehmigten Baumfällungen
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume VI Baumrecht gegenüber Baurecht stärken – keine Baumfällungen mehr für Tiefgaragen
- Verwandter Antrag: Management von Gewerbegebieten und -flächen: Gewerbeflächen umstrukturieren statt neu ausweisen, Wohn- und Arbeitsraum schaffen, Grünflächen schützen
- Verwandter Antrag: Geld sparen mit mehr Baumschutz beim neuen Gesundheits- und Umweltreferat
- 19.: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und Energieeinsparverordnung (EnEV), künftig Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bericht der Lokalbaukommission über den Vollzug (Evaluation)
- 20.: Geförderter Wohnungsbau in München Bekanntgabe der Mietfachstelle für die Jahre 2017 - 2019 a) Förderungen bis zum 31.12.2001 - Klassischer 1. Förderweg (Mietpreisprüfungen) b) Förderungen ab dem 01.01.2002 - „Wohnen in München“ (Prüfung der Miete)
- 21.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068 Siedlungsschwerpunkt Freiham A) Bericht über das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs für den Neubau einer Unternehmenszentrale mit integriertem Innovationszentrum im MK 2 (5) in Freiham Nord B) Weiteres Vorgehen
- 22.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 04 - Schwabing-West Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Agnesstraße" Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung "Hohenzollernstraße“
- 23.: Masterplan „Studentenstadt“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.12.2020 (1. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 06777 vom 14.02.2020, wonach auf Höhe der Studentenstadt für den Bereich östlich und westlich der Ungererstraße ein Bebauungsplan aufzustellen sei, kann entsprochen werden. Im Rahmen der bereits stattfindenden Nachverdichtungsplanungen östlich der Ungererstraße wird der Bereich des Busbahnhofes Studentenstadt sowie der P+R-Anlage Studentenstadt in einem künftigen Bauleitplanverfahren, soweit dies erforderlich ist, berücksichtigt werden, wobei in diesem Zuge auch eine Wohnbebauung geprüft wird. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06777 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke vom 14.02.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Masterplan „Studentenstadt“
- 24.: Sanierungsgebiet Moosach A) Vorbereitende Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Moosach B) Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger C) Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet Moosach D) Sanierungsziele und Projekte für das Sanierungsgebiet E) Projekte zu Beginn der Sanierung F) Organisatorische Erfordernisse zur Programmumsetzung G) Photovoltaikanlagen in Sanierungsgebieten H) Städtebauförderung, Kosten, Finanzierung Stadtbezirk 10 Moosach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.12.2020 (Vertagt in die nächste Ausschusssitzung.)
- 25.: Baumschutz Hinterhof Breisacher Straße 5