Stadtentwässerungsausschuss (2020-12-01 14:00:00)
Datum: | 01.12.2020, 14:00 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Stadtentwässerungsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Wirtschaftsplan der Münchner Stadtentwässerung für das Jahr 2021, Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 01.12.2020 (1. Der Erfolgsplan der Münchner Stadtentwässerung für 2021 (siehe Anlage) mit einem Gewinn in Höhe von (i.H.v.) 0,017 Mio. Euro wird genehmigt. 2. Der Vermögensplan der Münchner Stadtentwässerung für 2021 (siehe Anlage), der mit einem Finanzbedarf und einer entsprechenden Finanzierung von je 130,456 Mio. Euro abschließt, wird einschließlich der Anpassung der jeweiligen Projektgesamtkosten an den Baupreisindex genehmigt mit: 2.1 Kassenmitteln für Investitionen i.H.v. 107,763 Mio. Euro für Ausleihungen und Beteiligungen i.H.v. 0,100 Mio. Euro für die Tilgung von Krediten i.H.v. 19,609 Mio. Euro für die Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse i.H.v. 2,984 Mio. Euro 2.2 Kreditbedarf i.H.v. 51,556 Mio. Euro 3. Die Ermächtigung zum Abschluss mehrjähriger Verträge im Rahmen der Erfolgsplanvorausschau (siehe Anlage) sowie die Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan zu Lasten der nächsten Wirtschaftsjahre (siehe Anlage) i.H.v. 360,985 Mio. Euro werden erteilt. 4. Der Stellenplan für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte der Münchner Stadtentwässerung für 2021 (siehe Anlage) wird genehmigt. 5. Dem Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 (siehe Anlage) mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 712,649 Mio. Euro wird zugestimmt. 6. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 45,500 Mio. Euro festgesetzt. 7. Gebührenkalkulationsperiode 2019 bis 2022 Von der weiteren Gebührenstabilität für die Schmutzwassergebühr mit 1,56 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr mit jährlich 1,30 €/m² wird Kenntnis genommen. Öffentliche Sitzung des Stadtentwässerungsausschusses vom 01. Dezember 2020 - 2 - 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 2.: Mitgliedschaften der Landeshauptstadt München bei Vereinen, Verbänden und Organisationen für den Bereich der Münchner Stadtentwässerung - Bekanntgabe -