Bildungsausschuss (2020-10-28 14:00:00)
Datum: | 28.10.2020, 14:00 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Bildungsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Einführung der erweiterten Schulleitung an weiteren städtischen Schulen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 1,58 VZÄ (38 LWSt) bei RBS-A im Bereich der Abteilung A-3 Realschulen, von 1,3 VZÄ (30 LWSt) bei RBS-A im Bereich der Abteilung A-2 Gymnasien, von 0,67 VZÄ (16 LWSt) und 0,22 VZÄ (6 LWSt) bei RBS-B Berufsschulen für Lehrpersonal ab 01.08.2021 und deren Besetzung zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig in 2021 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 135.513 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 sowie die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 325.230 € mittels vorhandener Stellen des Referats (Büroweg 2021) aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von bis zu 54.205 € im Haushaltsjahr 2021 und bis zu 130.092 € ab dem Haushaltsjahr 2022 (40 % des JMB). 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig in 2021 zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von bis zu 18.534 € im Rahmen der Nachtagshaushaltsplanaufstellung 2021 sowie die dauerhaft zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von bis zu 44.481 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Rund 50% der jeweiligen Auszahlungen für Lehrpersonal werden abrechnungsbedingt zeitversetzt als Lehrpersonalzuschuss erstattet. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation Lehrpersonalzuschüsse. 4. Durch das dargestellte Vorhaben wird das Produktkostenbudget des Produkts 39217100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Gymnasien einmalig in 2021 Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 28. Oktober 2020 - 2 - mit bis zu 48.352 € und dauerhaft ab 2022 mit bis zu 116.045 € in Anspruch genommen. Davon sind einmalig in 2021 bis zu 48.352 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 116.045 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 5. Durch das dargestellte Vorhaben wird das Produktkostenbudget des Produkts 39215100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Realschulen einmalig in 2021 mit bis zu 50.093 € und dauerhaft ab 2022 mit bis zu 120.223 € in Anspruch genommen. Davon sind einmalig in 2021 bis zu 50.093 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 120.223 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 6. Durch das dargestellte Vorhaben wird das Produktkostenbudget des Produkts 39231100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsschulen einmalig in 2021 mit bis zu 37.068 € und dauerhaft ab 2022 mit bis zu 88.962 € in Anspruch genommen. Davon sind einmalig in 2021 bis zu 37.068 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 88.962 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 7. Das Produkterlösbudget des Produkts 39231100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsschulen erhöht sich durch das dargestellte Vorhaben einmalig um bis zu 18.534 € im Haushaltsjahr 2021 und dauerhaft um bis zu 44.481 € ab dem Haushaltsjahr 2022, davon sind einmalig bis zu 18.534 € im Haushaltsjahr 2021 und dauerhaft bis zu 44.481 € ab dem Haushaltsjahr 2022 zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). 8. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 2.: Hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen für die Mitversorgung der Heilpädagogischen Tagesstätte am Schulcampus Margarethe-Danzi-Straße 13
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, zum 01.01.2021 die Einrichtung von 1,0 VZÄ bzw. alternativ bis zu 2,0 VZÄ Stellen für hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen bei RBS-A-4 zur Mitversorgung der Heilpädagogischen Tagesstätte am Schulcampus Margarethe-Danzi-Straße 13 zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 90.520,00 EUR im Rahmen der Haushaltsplan-aufstellung 2021 anzumelden. Die Finanzierung der Einrichtung von bis zu 2,0 VZÄ Stellen wird in vollem Umfang durch die Erlöse aus der Kostenerstattung durch den Träger der Heilpädagogischen Tagesstätte am Schulcampus Margarethe-Danzi-Straße 13 sichergestellt. 3. Das Referat für Bildung und Sport richtet nur die Anzahl an VZÄ ein, für die eine Refinanzierung der Personal- und Sachkosten in vollem Umfang vom Träger über den Bezirk Oberbayern erfolgt. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaften konsumtiven Sachkosten in Höhe von bis zu 3.600,00 EUR zum Haushalt 2021 anzumelden. Die Finanzierung ist durch die Erlöse aus der Kostenerstattung durch den Träger der Heilpädagogischen Tagesstätte am Schulcampus in der Margarethe-Danzi-Straße 13 sichergestellt. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft zu erwartenden Erlöse in Höhe von bis zu 94.120,00 EUR ab 2021 einzuplanen. Ein Teilbetrag in Höhe von 24.955,00 EUR ist noch für den Schlussabgleich des Haushalts 2021 anzumelden. 6. Das Produktkostenbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 28. Oktober 2020 - 2 - Betreuung an Grundschulen erhöht sich durch das dargestellte Vorhaben um bis zu 94.120,00 EUR, davon sind bis zu 94.120,00 EUR zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Das Produkterlösebudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen erhöht sich durch das dargestellte Vorhaben um bis zu 94.120,00 EUR, davon sind bis zu 94.120,00 EUR zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). 7. Über die Aufnahme der dargestellten Planmittel in den Haushalt 2021 entscheidet die Vollversammlung des Stadtrates in der Sitzung am 16.12.2020. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 3.: Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik und die Errichtung der Städtischen Berufsschule für Fachinformatik Systemintegration und Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung und Umbenennung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik in Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik München Giesing und über die Errichtung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik München Sendling
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Der Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik zum Schuljahr 2021/2022 wird zugestimmt. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik und die Errichtung der Städtischen Berufsschule für Fachinformatik Systemintegration wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Der Teilung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik zum Schuljahr 2021/2022 wird zugestimmt. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung und Umbenennung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik in Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik München Giesing und über die Errichtung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik München Sendling wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 2,0 VZÄ an der Städtischen Berufsschule für Fachinformatik Systemintegration und 1,0 VZÄ an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik München Sendling ab 01.08.2021 sowie deren Stellenbesetzung zu veranlassen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel für 2021 in Höhe von bis zu 115.093 € und ab 2022 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 276.223 € mittels vorhandener Stellen des Referats (Büroweg 2021) aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 110.489 € (40 % des JMB). Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 28. Oktober 2020 - 2 - Beschlussseite zu TOP 3 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von 57.547 € im Rahmen der Hauhaltsplanaufstellung 2021 und die dauerhaft zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von 138.112 €. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Rund 50 % der jeweiligen Auszahlungen für Lehrpersonal werden abrechnungsbedingt zeitversetzt als Lehrpersonalzuschuss erstattet. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation Lehrpersonalzuschüsse. 6. Produktzuordnung Kosten Das Produktkostenbudget des Produkts Bildung, Erziehung und Betreuung an Fachakademien 39231500 wird einmalig in 2021 mit bis zu 34.218 € und dauerhaft ab 2022 mit bis zu 82.123 € in Anspruch genommen. Davon sind einmalig in 2021 bis zu 34.218 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 82.123 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget). Das Produktkostenbudget des Produkts Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsschulen 39231100 wird einmalig in 2021 mit bis zu 80.875 € und dauerhaft ab 2022 mit bis zu 194.100 € in Anspruch genommen. Davon sind einmalig in 2021 bis zu 80.875 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 194.100 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Produktzuordnung Erlöse Das Produkterlösbudget des Produkts Bildung, Erziehung und Betreuung an Fachakademien 39231500 erhöht sich einmalig in 2021 um bis zu 17.109 € und dauerhaft ab 2022 um bis zu 41.062 €, davon sind einmalig in 2021 bis zu 17.109 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 41.062 € zahlungswirksam. (Produkterlösbudget). Das Produkterlösbudget des Produkts Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsschulen 39231100 erhöht sich einmalig in 2021 um bis zu 40.438 € und Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 28. Oktober 2020 - 3 - Beschlussseite zu TOP 3 dauerhaft ab 2022 um bis zu 97.050 €, davon sind einmalig in 2021 bis zu 40.438 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 97.050 € zahlungswirksam. (Produkterlösbudget). 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 4.: PERSPEKTIVE MÜNCHEN - Bildung in München Beauftragung zur Fortschreibung des strategischen Konzepts der Leitlinie Bildung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Die Ausführungen im Vortrag zum Fortschreibungsprozess der strategischen Leitlinie Bildung werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagements des Pädagogischen Instituts im Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Fortschreibungsprozess der strategischen Leitlinie Bildung, wie im Vortrag ausgeführt, umzusetzen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 5.: Leitprojekt „GenE“: Gestaltungskompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung im Bildungsbereich umsetzen Verstetigung des Projekts durch Überführung in die Linienverantwortung des RBS
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Das bisherige Leitprojekt Nr. 14 der Leitlinie Bildung „GenE“ wird in die Linienverantwortung des RBS übergeführt. 2. Das RBS berichtet im Rahmen der Bearbeitung der BNE-Konzeption über die weitere Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Gestaltungskompetenz als Kernelement von BNE. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 6.: Museumspädagogisches Zentrum - Zuschuss für das Haushaltsjahr 2020 Freigabe der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 70.000 €
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Der Bildungsausschuss genehmigt die Freigabe des Zuschusses für das Museumspädagogische Zentrum in Höhe von 70.000 €. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Genehmigung eines Zuschusses der Landeshauptstadt München an den Verein Landesmediendienste Bayern e. V. für das Jahr 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Dem Verein Landesmediendienste Bayern e. V. wird für das Jahr 2020 ein Zuschuss in Höhe von 15.300 € gewährt. Des Weiteren werden dem Verein Landesmediendienste Bayern e. V. auch für das Jahr 2020 einmalig finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 € zum exklusiven Ankauf von weiteren Medien oder digitalen Lehrmitteln mit öffentlichen Verleihrechten speziell für den Einsatz in der außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit im Stadtgebiet Münchens gewährt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 8.: Übernahme der Fahrtkosten von Schulvorbereitenden Einrichtungen und Sonderpädagogischen Förderzentren in eine Betreuungseinrichtung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Allen Kindern in Schulvorbereitenden Einrichtungen und Sonderpädagogischen Förderzentren wird unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Möglichkeit eröffnet, mittags in die Nachmittagsbetreuungs-Einrichtung gefahren zu werden, wenn keine andere Form der Beförderungsmöglichkeit besteht. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaften Sachkosten für die Fahrten von SVE/SFZ in Betreuungseinrichtungen in Höhe von 250.000 € durch Umschichtungen aus eigenen Budgetmitteln bereit zu stellen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 9.: Eingruppierung der tariflichen Lehrkräfte Inkrafttreten des Tarifvertrags über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die kommunalen Lehrkräfte in Bayern (TV EntgO-kL Bayern) zum 01.08.2020
- 10.: Ausbau Digitale Bildung an Münchner Bildungseinrichtungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (Vertagt in die nächste Sitzung des Bildungsausschusses.)
- 11.: Schulverband Grundschule Karlsfeld an der Schulstraße Verbandssatzung des Schulverbandes München-Karlsfeld für die Verbandsgrundschule Karlsfeld Entschädigungssatzung des Schulverbandes München-Karlsfeld
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Der Verbandssatzung des Schulverbandes München-Karlsfeld für die Verbandsgrundschule Karlsfeld (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Der Entschädigungssatzung des Schulverbandes München-Karlsfeld (Anlage 2) wird zugestimmt. 3. Die Verbandsrätinnen und Verbandsräten der Landeshauptstadt München werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung die Satzungen gemäß Ziffer 1 und 2 zu beschließen oder bei Bedarf die Satzungen auch mit unwesentlichen und nicht finanzrelevanten Änderungen zu beschließen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 12.: Auszahlung von Unterkunfts- und Verpflegungskosten an die Münchner Jugendwohnheime während der Corona-Pandemie (Schulschließung und Zeit der Minderbelegung) – Betragsgleiche Vereinnahmung des Staatszuschuss nach Art. 10 Abs. 7 Satz 2 BaySchFG
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die Jugendwohnheime (für den Zeitraum Schulschließung und Minderbelegung) für pandemiebedingte fiktive Unterbringungstage einen Kostenbeitrag in Höhe des Staatszuschusses von 549.311,40 € auszuzahlen. Die Refinanzierung ist durch den Staatszuschuss in gleicher Höhe gewährleistet. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, das gleiche Prozedere auch für kommende pandemiebedingte fiktive Unterbringungstage durchzuführen, sofern die beitragsgleiche Auszahlung des Staatszuschusses durch den Freistaat Bayern auch in zukünftigen Schuljahren zugesichert wird. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Beförderungen im Bereich des Lehrdienstes unter gleichzeitiger Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe
- 2.: Ruhestandsversetzung Referat für Bildung und Sport
- 3.: Ruhestandsversetzung Referat für Bildung und Sport
- 4.: Ruhestandsversetzung Referat für Bildung und Sport
- 5.: Ruhestandsversetzung Referat für Bildung und Sport
- 6.: Ruhestandsversetzung Referat für Bildung und Sport
- 7.: Ruhestandsversetzung Referat für Bildung und Sport