Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2020-10-28 09:30:00)
Datum: | 28.10.2020, 09:30 |
---|---|
Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Otto-Hahn-Ring (nördlich), Carl-Wery-Straße (östlich) (Gemarkung Perlach, Fl.Nr. 307/5; Teilfläche Fl.Nr. 2047) A) Bekanntgabe des Ergebnisses des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Planungswettbewerbs B) Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
- 2.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.2146 Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Allacher Straße (nördlich) (Teilverdrängung des Bebauungsplanes Nr. 893) A) Bekanntgabe des Ergebnisses des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes B) Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 23 – Allach-Untermenzing
- 3.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2097 Anzinger Straße 23/29 - Aufhebung des Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses und Verzicht auf Aufhebung einfacher übergeleiteter Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) - Stadtbezirk 14 Berg am Laim
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (Vertagt in den nächsten Planungsausschuss.)
- 4.: Bebauungsplan Nr. 2017c Banlinie München-Lenggries (östlich), Zielstattstraße (nordwestlich) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 07 – Sendling-Westpark
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Den Äußerungen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 4 a Abs. 3 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Buchstabe B des Vortrages der Referentin entsprochen werden. 2. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2017c für den Bereich Bahnlinie München-Lenggries (östlich), Zielstattstraße (nordwestlich) - Plan vom 08.06.2020 und Text wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Bebauungsplan Nr. 2163 Aignerstraße (beiderseits), Gietlstraße (südlich), Tegernseer Landstraße (westlich), Kiesstraße (nördlich), Untere Grasstraße (westlich), Ichostraße (nördlich) - Aufstellungsbeschluss - Antrag der Stadtratsfraktion ÖDP / FW: Uhrmacherhäusl - Alle planerischen Mittel ausschöpfen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.09.2020, M = 1:2.500 (Anlage 1) schwarz umrandete Gebiet Aignerstraße (beiderseits), Gietlstraße (südlich), Tegernseer Landstraße (westlich), Kiesstraße (nördlich), Untere Grasstraße (westlich), Ichostraße (nördlich) ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00354 der Fraktion ÖDP / FW vom 12.08.2020 ist damit geschäftordnungsgemäß behandelt. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- Verwandter Antrag: Uhrmacherhäusl – Alle planerischen Mittel ausschöpfen
- 6.: Sport- und Kulturbedarfe in der wachsenden Stadt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Die Ausführungen der Referentin zu den bestehenden Konzepten zu Sicherstellung und Entwicklung von Sport- und Kulturbedarfen in der Landeshauptstadt München werden zur Kenntnis genommen, wodurch weitere Konzepte zur Sicherstellung von Sport- und Kulturbedarfen in der Landeshauptstadt München aktuell nicht erforderlich sind. 2. Der Antrag Nr. 14–20 / A 05624 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk, Herrn StR Horst Lischka, Herrn StR Klaus Peter Rupp, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Herrn StR Christian Vorländer vom 10.07.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Sport- und Kulturbedarfe in der wachsenden Stadt
- 7.: Eine städtebauliche Erhaltungssatzung gem. §172 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet der sog. „Ami-Siedlung“ erlassen Empfehlung Nr. 14-20 / E 02756 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing am 04.07.2019
- 8.: DAV Kletterhalle Thalkirchen a) DAV Kletterhalle in Thalkirchen endlich verwirklichen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 ((gegen die Stimmen der FDP, von DIE LINKE. und der FW) 1. Der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – und Darstellung der Sach- und Rechtslage zur geplanten Erweiterung des Kletterzentrums an der Thalkirchnerstr. 207 wird zugestimmt. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06097 der Stadtratsfraktion der CSU vom 23.10.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Der Antrag Nr. Nr. 14-20 / A 06195 der Stadtratsfraktion der SPD vom 14.11.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: DAV Kletterhalle in Thalkirchen endlich verwirklichen!
- Verwandter Antrag: DAV Kletteranlage an der Thalkirchner Straße in Sendling Umfassende Untersuchung zu allen Fragen
- 9.: Wege aus der Wohnungsnot (Ziffer 1 und2) Empfehlung Nr. 14-20 / E 02257 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020
- Verwandter Antrag: Wege aus der Wohnungsnot (Ziffer 1 und 2)
- 10.: Kleingärten an der Hildachstraße in Pasing sichern!
- 11.: Neubestellung des Heimatpflegers der Landeshauptstadt München und seines Stellvertreters Anpassung der Aufwandsentschädigung, Änderung der Satzung für die*den Heimatpfleger*in der Landeshauptstadt München (Heimatpfleger*insatzung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Herr Regierungsbaumeister Architekt und Stadtplaner BDA Bernhard Landbrecht wird gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung für die*den Heimatpfleger*in der Landeshauptstadt München (Heimatpfleger*insatzung) auf die Dauer von vier Jahren, bis Ablauf des 31.12.2024, in das kommunale Ehrenamt des Heimatpflegers der Landeshauptstadt München berufen. 2. Herr Dr. phil. Dipl.-Ing. M.A. Hanns Michael Küpper wird gemäß § 2 Abs. 5 der Satzung für die*den Heimatpfleger*in der Landeshauptstadt München (Heimatpfleger*insatzung) auf die Dauer von vier Jahren, bis zum Ablauf des 31.12.2024, in das kommunale Ehrenamt des Stellvertreters des Heimatpflegers der Landeshauptstadt München berufen. 3. Die beigefügte Satzung zur Änderung des § 2 Abs. 3 Satz 1 der Satzung für die*den Heimatpfleger*in der Landeshauptstadt München (Heimatpfleger*insatzung) zum Zwecke der Anpassung (Erhöhung) der Aufwandsentschädigung um 200 Euro wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Die Anpassung der Aufwandsentschädigung soll ab dem 01.01.2021 gelten. Die Mehrkosten werden aus dem laufenden Budget des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung IV, abgedeckt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig beschlossen.)
- 12.: Bau des zweiten Teils des Realisierungsabschnitts Freiham erst nach U-Bahn Anbindung Freiham Empfehlung Nr. 14-20 / E 02593 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied am 28.05.2019
- 13.: Ausschreibungsbeschluss Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2084 Kleiberweg, Henschel-, Federseestraße Grundstücksfläche im Erbbaurecht für Baugenossenschaften sowie für genossenschaftsähnliche Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser Syndikats in Holzbauweise
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die im beiliegenden Lageplan gelb gekennzeichnete Vergabefläche im WA 1 West des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2084 Kleiberweg, Henschel-, Federseestraße für eine Vergabe an Baugenossenschaften und genossenschaftsähnliche Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser Syndikats im Erbbaurecht auszuschreiben. Für die Konzeptausschreibung gelten folgende Grundvoraussetzungen: - Anerkenntnis des vom städtischen Bewertungsamt ermittelten Erbbauzinses auf Basis der festen Grundstückswertansätze der EOF mit 300 €/m² GF, des MMG mit 300 €/m² GF und des KMB mit 1.050 €/m² GF; - Anerkenntnis, die festgelegten Wohnbauarten und Förderquoten umzusetzen; - Anerkenntnis, die Bindungen und Festlegungen für die Wohnungen im Konzeptionellen Mietwohnungsbau einzuhalten; insbesondere Begrenzung der Erst- und Wiedervermietungsmiete sowie der Mietanpassungen während der 80-jährigen Bindung. Die Erstvermietungsmiete liegt bei maximal 13,50 € je m² Wohnfläche monatlich (netto kalt); - Umsetzung einer zielgruppenorientierten Wohnungsvergabe im Konzeptionellen Mietwohnungsbau bei mindestens 60 % der Wohnungen. Dabei sind sowohl Nutzer*innen, die in näher definierten Mangelberufen der öffentlichen Daseinsvorsorge und freien Wohlfahrtspflege beschäftigt sind, als auch spezifische Wohnprojekte/Wohnformen mit integrativen, intergenerativen und inklusiven Zielsetzungen zu berücksichtigen; Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28. Oktober 2020 BS zu TOP 13 - 2 - - Anerkenntnis, die Förderrichtlinien für das München Modell- Genossenschaften während der Bindungsdauer von 80 Jahren einzuhalten; - Anerkenntnis, die Förderrichtlinien für die Einkommensorientierte Förderung einzuhalten; - Anerkenntnis, die künftigen Nutzer*innen über die im Erbbaurechtsvertrag mit der Landeshauptstadt München getroffenen Vereinbarungen zur Vermietung zu informieren und die entsprechenden Verpflichtungen in die zu schließenden Nutzungsverträge aufzunehmen und Anerkenntnis der Verpflichtung, die geschlossenen Nutzungsverträge der Landeshauptstadt München auf deren Verlangen vorzulegen; - Anerkenntnis, dass die Wohnanlage einem Aufteilungsverbot nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterliegt; - Anerkenntnis, bei Weiterveräußerung sämtliche im Erbbaurechtsvertrag eingegangenen Verpflichtungen an künftige Erwerber*innen weiterzugeben; - Anerkenntnis zur Einhaltung des „Ökologischen Kriterienkatalogs“; - Einhaltung des Gestaltungsleitfadens „Henschelstraße“ München, Lochhausen; allerdings sind anstelle der im Gestaltungsleitfaden als Gebäudetypologie verankerten Reihenhäuser auch Geschosswohnungsbauten zulässig; - Vorlage der Planung im Beratungsgremium Henschelstraße; - Umsetzung der Wohnbebauung in Holzbauweise, d.h. Umsetzung eines Mindestanteils von 150 kg nawaros/ m² Wohnfläche. Die Einheit „kg nawaro“ (nachwachsende Rohstoffe) bezeichnet dabei die Masse an Holz, die verbaut wird. Der Baustoff Holz muss dabei nachweislich aus nachhaltiger Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28. Oktober 2020 BS zu TOP 13 - 3 - Bewirtschaftung kommen. Es werden folgende Auswahlkriterien festgelegt: Punkte 1. Wohnungspolitisches Kriterium max. 25 Sparsamer Wohnflächenverbrauch beim KMB-Flächenanteil 2. Planerisches Kriterium max. 25 Gemeinschaftsfördernde bauliche Maßnahmen für die Bewohnerschaft des Objektes und/oder für das Quartier/Nachbarschaft (gewerblich oder nicht- kommerziell) 3. Miethöhe für Wohnungen im KMB max. 20 Angebot einer Erstvermietungsmiete von < 13,50 €/m² Wfl. 4. Energetische Kriterien max. 20 - Energieerzeugung auf Dachflächen mittels Photovoltaik (z.B. Mieterstrommodell) - KfW Effizienzhaus 55 oder besser 5. Mobilitätskriterium max. 10 Beantragung einer Reduzierung der Stellplätze im Bau-genehmigungsverfahren auf Mobilitätsfaktor 0,8 oder besser nach den Vorgaben der Lokalbaukommission Gesamtpunkte max. 100 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, nach Abschluss des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens für die Grundstücksfläche die Vergabe im Erbbaurecht vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Mehrkosten der Holzbauweise im Rahmen der sogenannten „unabweisbaren Mehrkosten“ zu fördern, wobei ausnahmsweise auch die Anteile für den konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) mit in die Förderung einzubeziehen sind. Diese Mittel stehen im Rahmen des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms Wohnen in München VI vom 15.11.2016 zur Verfügung. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 14.: "Grüne Stadt der Zukunft - Klimaresiliente Quartiere in einer wachsenden Stadt", gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Sachstand 2020 und Ausblick
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Der Stadtrat nimmt die Informationen zum aktuellen Arbeitsstand des Forschungsprojekts „Grüne Stadt der Zukunft – Klimaresiliente Quartiere in einer wachsenden Stadt“ zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die im Projektzeitraum aufgebaute gute Zusammenarbeit mit dem Konsortium zu erhalten und auszubauen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sich gemeinsam mit den Projektpartner*innen um eine Anschlussförderung beim Fördermittelgeber zu bemühen und eine Projektverlängerung zu beantragen, um die ersten Umsetzungsergebnisse zu verstärken und zu erweitern. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sich zusätzlich zur Verlängerung des aktuellen Projektes um weitere nationale und europäische Förderprogramme zu bemühen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 15.: Beschlussvollzugskontrolle (BVK) Bericht über die der BVK unterliegenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung und der Vollversammlung des Stadtrates im Zeitraum vom 01.01.2020 – 30.06.2020
- 16.: Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) Sanierungstätigkeit ab 2021 Finanzbedarf - im Mehrjahresinvestitionsprogramm - im Finanzhaushalt 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Den von der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) auf Basis bestehender bzw. zu erwartender vertraglicher Beauftragungen als Sanierungstreuhänderin sowie als sonstige Beauftragte umzusetzenden Aufgaben gemäß der Kosten- und Kapazitätenplanung in den jährlichen Budgetierungsplänen für die Jahre 2021-2025 wird zugestimmt. Die in der Kosten- und Kapazitätenplanung in der Vorausschau für 2022 und 2025 voraussichtlich erforderlichen konsumtiven Mittel für die MGS als Sanierungstreuhänderin und als Sonstige Beauftragte (Stadtteilmanagement) werden zur Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die durch die jährlichen Budgetierungspläne konkretisierten, fortgeschriebenen und freigegebenen Mittelbedarfe für die jeweiligen Folgejahre dem Stadtrat jährlich zur Bewilligung vorzulegen (Finanzierungsbeschlüsse). 2. Der Stadtrat stimmt dem Bedarf der MGS für 2021 in Höhe von 7.192.390 € zu. Im Rahmen der Entwurfsplanung 2021 wurden bereits 7.292.800 € im Haushalt für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung angemeldet. Der tatsächliche Bedarf der MGS beträgt nun 7.192.390 €, daher ergibt sich eine Reduzierung des Produktkostenbudgets beim Produkt Stadtsanierung 38 512200 um 100.410 €. Im Jahr 2021 werden Mittel in Höhe von 7.192.390 € zahlungswirksam (Produktzahlungsbudget). 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 4.013.600 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. 4. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2020-2024 ist wie folgt zu Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28. Oktober 2020 - 2 - Beschlussseite zu TOP 16 ändern: MIP alt: Treuhandvermögen MGS – Sanierungsmaßnahmen Städtebauförderung Investitionsliste 1, UA 6150, Maßnahmen-Nr. 3851, Rangfolgen-Nr. 001 (in T €) Gruppier ung Gesamt- kosten Finanz. bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2020- 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Finanz. 2026 ff (933) 17.661 10.150 6.510 1.070 2.320 1.180 1.940 0 0 1.001 Summe 17.661 10.150 6.510 1.070 2.320 1.180 1.940 0 0 1.001 Z (361) 2.929 0 2.929 1.309 670 530 420 0 0 0 St. A. 14.732 10.150 3.581 -239 1.650 650 1.520 0 0 1.001 MIP neu: Treuhandvermögen MGS – Sanierungsmaßnahmen Städtebauförderung Investitionsliste 1, UA 6150, Maßnahmen-Nr. 3851, Rangfolgen-Nr. 001 (in T €) Gruppier ung Gesamt- kosten Finanz. bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2020- 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Finanz. 2026 ff (933) 17.661 10.150 5.645 1.070 770 1.630 1.320 855 1.345 521 Summe 17.661 10.150 5.645 1.070 770 1.630 1.320 855 1.345 521 Z (361) 4.861 0 4054 1.309 462 978 792 513 807 0 St. A. 12.800 10.150 1591 -239 308 652 528 342 538 521 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für die Durchführung der Sanierung erforderlichen einmaligen investiven Mittel für das Jahr 2021 in Höhe von 770.000 € auf der Finanzposition 6150.933.3851.0, Treuhandvermögen MGS – Sanierungsmaßnahmen und die zu erwartenden Einnahmen für das Jahr 2021 in Höhe von 462.000 € auf der Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28. Oktober 2020 - 3 - Beschlussseite zu TOP 16 Finanzposition 6150.361.3851.6, Investitionszuweisungen vom Land für Sanierungsmaßnahmen der MGS im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beantragt, dass die unter den in den Antragsziffern 2-4 genannten konsumtiven und investiven Mitteln flexibel bewirtschaftet werden können. 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 17.: Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschraubersonderlandeplatzes auf der Dachfläche des noch zu errichtenden Herz-Lungen-Gefäß-Zentrums auf dem Areal des Universitätsklinikums München – Standort Großhadern Verzicht auf Klage gegen den Genehmigungsbescheid
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Vom Vortrag der Referentin zu den Ausführungen zum Genehmigungsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 05.10.2020 wird Kenntnis genommen. Dort wurde die Thematik des Lärmschutzes umfassend abgehandelt. 2. Die Landeshauptstadt München erhebt keine Klage gegen den Genehmigungsbescheid der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern, Az.: 25-3-3721.4-2018-M-Großhadern, vom 05.10.2020. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 18.: Handlungsraum 3 „Rund um den Ostbahnhof – Ramersdorf – Giesing“ Grundsatzbeschluss zur Teilnahme am Modellprojekt „Smart Cities Smart Regions - Kommunale Digitalisierungsstrategien für Städtebau und Mobilität der Zukunft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 28.10.2020 (1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München stimmt der Teilnahme am Modellprojekt „Smart Cities Smart Regions – Kommunale Digitalisierungsstrategien für Städtebau und Mobilität der Zukunft“ mit dem Handlungsraum 3 wie dargestellt zu. 2. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München stimmt zu, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1, die Vorbereitung und Durchführung des Modellprojektes „Smart Cities Smart Regions“ an eine externe Auftragnehmerin bzw. einen externen Auftragnehmer vergibt. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, für diese Vergabe Gesamtmittel in Höhe von bis zu 150.000 € einzusetzen, die sich aus Zuschüssen (bis zu 60%), sowie vorhandenen Eigenmitteln des Referats für Stadtplanung und Bauordnung (Handlungsraumpauschale) und des IT-Referats zusammensetzen. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die bereits bewilligten Sachmittel (u.a. Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 12592) in Abstimmung mit dem IT-Referat entsprechend der Haushaltsplanung anzumelden. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Stadtrat über die Ergebnisse des Modellprojektes zu unterrichten. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28. Oktober 2020 - 2 - Beschlussseite zu TOP 18 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Ergebnisse des Modellprojektes den im Handlungsraum liegenden Bezirksausschüssen vorzustellen. Sich aus dem Modellprojekt ggf. ergebende Maßnahmenvorschläge sollen im Rahmen der Handlungsraumstrukturen diskutiert und zur Umsetzungsreife gebracht werden. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) Sanierungstätigkeit ab 2021 Finanzbedarf - im Mehrjahresinvestitionsprogramm - im Finanzhaushalt 2021