Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2019-07-18 14:00:00)
Datum: | 18.07.2019, 14:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: A) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2102 Georg-Kronawitter-Platz (ehem. Sattlerstraße (beiderseits) zwischen Fürstenfelder Straße und Färbergraben) - Aktualisierung des Aufstellungsbeschlusses Nr 2102 vom 09.12.2015 - B) Einrichtung einer Fußgängerzone in den Bereichen Fürstenfelder Straße ab der Zufahrt „Kaufhof“ sowie Färbergraben (nach der Tiefgaragenzu- und -ausfahrt „Hofstatt“) / Rosental bis zum Knotenpunkt Oberanger C) Anträge a) Der Sattlerplatz im Herzen der Stadt – Belebung mit Gastronomie und Sicherung kommerzfreier Nutzungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 ((gegen die Stimmen von Die Grünen- rosa liste und von DIE LINKE.) 1. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 23.03.2018, M = 1 : 2.500, schwarz umrandete Gebiet am Georg-Kronawitter-Platz, beiderseits der Sattlerstraße zwischen Fürstenfelder Straße und Färbergraben ist das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2102 weiter fortzuführen. 2. Die im Vortrag der Referentin im Teil A) Ziffer 3 bis 5 formulierten Planungsziele und Eckdaten für die weitere bauliche Entwicklung sind dem weiteren Bebauungsplanverfahren sowie dem anschließenden Realisierungswettbewerb zu Grunde zu legen. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung jedoch mit formeller Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. 4. Frühestens nach Billigung des Bebauungsplanes sind von den Projektentwicklern Realisierungswettbewerbe für die Gebäude in enger Abstimmung mit und unter Beteiligung von der Landeshauptstadt München gem. Teil A) Ziffer 6 durchzuführen. 5. Den weiteren Planungen ist eine gemeinsame Tiefgarage für max. 360 Kfz-Stellplätzen mit den unter Teil A) Ziffer 3 und Teil B) Ziffer 2 festgelegten Zweckbestimmungen zu Grunde zu legen. In der geplanten Tiefgarage erfolgt die Anbindung an die bestehenden Tiefgaragen in der Fürstenfelder Straße als Grundvoraussetzung für die Umsetzung der vorgesehenen Fußgängerzone. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 2 - Beschlussseite ö 1 ( Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2102 Georg-Kronawitter-Platz) 6. Die Planung und Realisierung der öffentlichen Flächen soll auf Basis des Masterplans insbesondere unter Berücksichtigung des tragenden Motivs der baumüberstandenen Platzflächen durch das Büro Foster + Partners erfolgen. 7. Das Angebot der privaten Entwickler, die Planung und Realisierung der öffentlichen Flächen im Bebauungsplanumgriff auf eigene Kosten zu übernehmen, wird weiter verfolgt. Das Baureferat wird vorbehaltlich der noch erforderlichen Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und der noch erforderlichen Abstimmungen mit dem Kommunalreferat mit den privaten Entwicklern eine vertragliche Vereinbarung abschließen. 8. Der Einrichtung einer Fußgängerzone in den Bereichen Fürstenfelder Straße ab der Zufahrt „Kaufhof“ sowie Färbergraben / Rosental ab der Tiefgaragenzu- und -ausfahrt „Hofstatt“ bis zum Knotenpunkt Oberanger kann als Grundlage für die weiteren Planungen unter den in Ziffer 5 des Antrags der Referentin dargestellten Voraussetzungen zugestimmt werden. 9. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03409 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 22.9.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03682 von Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Manuel Pretzl, Herrn StR Dr. Michael Mattar vom 11.12.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11. Der Antrag Nr. 14-20 / B 06050 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 09.04.2019 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Der Sattlerplatz im Herzen der Stadt – Belebung mit Gastronomie und Sicherung kommerzfreier Nutzungen
- Verwandter Antrag: Sattlerplatz als attraktiven Stadtplatz gestalten und Hackenviertel stärken
- Verwandter Antrag: Masterplan Georg-Kronawitter-Platz
- 2.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2027 Zschokkestr. (südlich), Westendstr. (westlich), Barmer Str. und Hans-Thonauer-Str. (östlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 58 d) a) Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss b) Aufhebung des Geltungsbereiches der Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss Nr. 2027 vom 01.07.2015 im Bereich der Straßenverkehrsflächen Westendstraße, Barmer Straße und Hans-Thonauer-Straße
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B.) des Vortrages entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A.) und C.) des Vortrages entsprochen werden. 3. Den Stellungnahmen des Bezirksausschusses 25 Laim sowie des Bezirks-ausschusses 7 Sendling-Westpark kann nur nach Maßgabe des Vortrages unter Punkt E.) des Vortrages entsprochen werden. 4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2027 für den Bereich Zschokkestraße (südlich), Westendstraße (westlich), Barmer Straße und Hans-Thonauer-Straße (östlich) - Plan vom 18.06.2019 und Text, und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, jedoch erst, wenn der städtebauliche Vertrag wirksam geschlossen ist sowie die Sicherheiten nach § 19 gestellt sind, die Auflassungsvormerkungen aus dem Sozialen Bindungsvertrag zur Sicherung der Verpflichtungen betreffend dem geförderten Wohnungsbau an den nach dem Sozialen Bindungsvertrag vorgesehenen Rangstellen im Grundbuch eingetragen sind oder eine Bestätigung des Notars vorliegt, dass die Anträge beim Grundbuchamt unwiderruflich gestellt sind und dem Notar aufgrund Einsicht in das Grundbuchamt und in das elektronische Antragsverzeichnis (Markentabelle) keine Umstände bekannt wurden, die der rangrichtigen Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 2 - Eintragung entgegenstehen und der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses alle Zustimmungen und / oder sonstigen Erklärungen des alten und / oder neuen Eigentümers oder eines sonstigen Dritten vorliegen, soweit solche Zustimmungen und / oder Erklärungen für eine in der Einverständniserklärung vorgesehene Aufhebung, Änderung, Begründung oder einen Übergang von Rechten und Rechtsverhältnissen i.S.d. § 61 BauGB erforderlich sind. 6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2027 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 7. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 8. Die Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2027 Zschokkestraße (südlich), Westendstraße (westlich), Barmer Straße und Hans-Thonauer-Straße (östlich), - Erweiterung des Umgriffs (Busbetriebshofgelände) -(Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 03072) vom 01.07.2015 wird im Bereich der Barmer Straße und dem Teilbereich Westendstraße (westlich) bis zur Straßenmitte aufgehoben. Dies gilt auch für die Straßenverkehrsfläche der Hans-Thonauer-Straße südlich der Barmer Straße (siehe Anlage 2a). 9. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Bebauungsplan Nr. 2144
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (1. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.05.2019, (M= 1:5.000) schwarz umrandete Gebiet Maximilian-Kolbe-Allee (südlich), Therese-Gieshe-Allee (westlich), ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 57ci vom 20.03.1984 für das Flurstück Nr. 474, Gemarkung Perlach zu ändern und ein neuer Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05131 von Frau StRin Bettina Messinger und Frau StRin Heide Rieke vom 26.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/57 Rathenaustraße (südlich), Knorrstraße (westlich), BMW FIZ Erweiterung Nord (nördlich), Schleißheimer Straße (östlich) und Bereich der ehemaligen Panzerbrücke - ehemalige Kronprinz-Rupprecht-Kaserne und Teilbereich des ehemaligen Virginia-Depots - BMW Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) Nord Nord - Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 11 Milbertshofen - Am Hart Stadtbezirk 24 Feldmoching - Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (1. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/57 Rathenaustraße (südlich), Knorrstraße (westlich), BMW FIZ Erweiterung Nord (nördlich), Schleißheimer Straße (östlich) und Bereich der ehemaligen Panzerbrücke - ehemalige Kronprinz-Rupprecht-Kaserne und Teilbereich des ehemaligen Virginia-Depots - BMW Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) Nord Nord - nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 20.12.2018 (Anlage 1) wird gebilligt. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/57 Rathenaustraße (südlich), Knorrstraße (westlich), BMW FIZ Erweiterung Nord (nördlich), Schleißheimer Straße (östlich) und Bereich der ehemaligen Panzerbrücke - ehemalige Kronprinz-Rupprecht-Kaserne und Teilbereich des ehemaligen Virginia-Depots - BMW Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) Nord Nord - nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 20.12.2018 (Anlage 1) wird endgültig beschlossen. 4. Der endgültige Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung unter Ziffer 3 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 2 - Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 5.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1939d Rathenaustraße (südlich), Knorrstraße (westlich), BMW Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) Erweiterung Nord (nördlich), Schleißheimer Straße (östlich) und Bereich der ehemaligen Panzerbrücke (Aufhebung des übergeleiteten Bebauungsplanes gemäß § 173 Abs. 3 BBauG und Teilverdrängung der Bebauungspläne Nr. 40 Teil 2, 462, 948b, 948b (Teiländerung und Ergänzung), 948c, 1939a und 1939c) - BMW FIZ Erweiterung Nord Nord -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (1. Den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Ziffer 1 des Vortrages entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Ziffer 2 des Vortrages entsprochen werden. 3. Der Stellungnahme des Bezirksausschusses 11 Milbertshofen-Am Hart kann nur nach Maßgabe unter Ziffer 3.1 des Vortrages entsprochen werden. 4. Der Stellungnahme des Bezirksausschusses 24 Feldmoching-Hasenbergl kann nur nach Maßgabe unter Ziffer 3.2 des Vortrages entsprochen werden. 5. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1939d für den Bereich Rathenaustraße(südlich), Knorrstraße (westlich), BMW Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) Erweiterung Nord (nördlich), Schleißheimer Straße (östlich) und Bereich der ehemaligen Panzerbrücke (Aufhebung des übergeleiteten Bebauungsplanes gemäß § 173 Abs. 3 BBauG und Teilverdrängung der Bebauungspläne Nr. 40 Teil 2, Nr. 462, Nr. 948b, 948b (Teiländerung und Ergänzung), Nr. 948c, Nr. 1939a und Nr. 1939c) - Plan vom 29.05.2019 (Teil I und Teil II) und Text und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1939d erst dann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, wenn der Städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist, die gemäß dem Städtebaulichen Vertrag erforderlichen Sicherheiten wirksam gestellt sind und die Auflassungsvormerkungen jeweils an ihrer endgültigen Rangstelle im Grundbuch eingetragen sind oder Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 2 - eine Bestätigung des Notars vorliegt, dass die Anträge beim Grundbuchamt unwiderruflich gestellt sind und dem Notar aufgrund Einsicht in das Grundbuch und in das elektronische Antragsverzeichnis – Markentabelle – keine Umstände bekannt wurden, die der rangrichtigen Eintragung entgegenstehen. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Pilotprojekt „Schnelle Radverbindung für den Münchner Norden“ a. Ergebnisse der vertieften Machbarkeitsuntersuchung b. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung c. Behandlung von Anträgen „Auf den Straßen Münchens Platz schaffen III - Tiefgaragen im Bereich der Leopoldstraße“ Antrag Nr. 14-20 / A 04911 von Herrn Bürgermeister Manuel Pretzl vom 29.01.2019 „Auf den Straßen Münchens Platz schaffen IV - Ersatz für wegfallenden Parkraum“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 ((gegen die Stimmen der CSU, der BAYERNPARTEI und FDP) 1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Referentin, wonach eine Radschnellverbindung mit den dafür notwendigen Maßnahmen auf der Strecke Karlsplatz – Odeonsplatz – Ludwigstraße – Leopoldstraße – Ingolstädter Straße bis zur Stadtgrenze (Vorzugsvariante B1) verkehrlich sinnvoll und machbar ist sowie mit dem Ziel einer zeitnahen Realisierung in die weiteren Planungen überführt werden soll. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, spätestens bis zur Behandlung der Vorlage in der Vollversammlung des Stadtrats die Auswirkungen der Radschnellverbindung auf unterschiedliche Themenbereiche ebenso ausführlich für die Variante A1 darzustellen, wie für die Variante B1 in der Vorlage unter Punkt 3.2 des Vortags der Referentin geschehen. 2. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für diese Strecke wird erteilt. 3. Das Baureferat wird gebeten, direkt nach Beschlussfassung und im Benehmen mit den fachlich betroffenen Referaten und der SWM/MVG die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf Basis des Untersuchungsergebnisses durchzuführen. 4. Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, auf Grundlage der weiteren dienststellenübergreifenden Diskussion zwischen den betroffenen Referaten und der SWM bzw. MVG und der Entscheidung, an welchem Knoten bzw. Streckenabschnitt den Radfahrenden oder dem ÖPNV der Vorrang einzuräumen ist, eine möglichst durchgängige Grüne Welle für den Radverkehr auf dem Verlauf der Radschnellverbindung zu konzipieren. Um als Radschnellverbindung zu gelten, wird auf Empfehlung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung beschlossen, das Kriterium von 30 Sekunden Verlustzeit pro Kilometer bestmöglich einzuhalten. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 2 - ö 6 (Schnelle Radverbindung für den Münchner Norden) Bei den weiteren Planungen ist aber auch darauf zu achten, dass der ÖPNV nicht ausgebremst wird. Hierbei ist insbesondere die Zuverlässigkeit des ÖPNV vor allem bezüglich Tram, Express- und Metrobussen zu berücksichtigen und zu prüfen, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den Lichtsignalanlagen noch ausgeschöpft werden können. Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, im Verlauf der Radschnellverbindung die bisher auf den Autoverkehr ausgerichtete Grüne Welle auf die Fahrtgeschwindigkeit des Radverkehrs hin zu optimieren. Die ÖPNV- Beschleunigung soll dabei bestehen bleiben. Darüber hinaus ist ein Konzept für die Bushaltestellen zu erarbeiten, das sowohl der Sicherheit der Radfahrenden und Busfahrgästen als auch der Zuverlässigkeit und dem Komfort des Busverkehrs gerecht wird. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Kreisverwaltungsreferat werden beauftragt, in enger Abstimmung mit den Planungen des Baureferats Optimierungsmöglichkeiten für den Lade- und Lieferverkehr sowie für das Bewohnerparken entlang der Radschnellverbindung zu untersuchen und in die weiteren Planungen des Baureferats einzubringen. 6. Das Baureferat wird gebeten, sobald kosten- und planungsrelevante Ergebnisse aus den Planungsverfahren vorliegen, dem Stadtrat das Projekt zur Genehmigung vorzulegen. 7. neu: Im Zuge der weiteren Planungen werden Varianten erarbeitet, die verschiedene Lösungen der Zielkonflikte mit den Belangen des ÖPNV und des Baumschutzes aufzeigen und im Detail dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. 8. neu: Der mögliche Verlust von Bäumen im Rahmen der Realisierung Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 3 - ö 6 (Schnelle Radverbindung für den Münchner Norden) einer schnellen Radverbindung für den Münchner Norden ist nach Möglichkeit ortsnah zu kompensieren. 9. Das Baureferat wird gebeten, den zusätzlichen Personalbedarf zum Eckdatenbeschluss 2021 anzumelden. 10. Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, für die zügige Umsetzung der neuen Aufgabe Radschnellverbindungen (Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20 / V 09964: „Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München“ sowie Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20 / V 11740: „Radschnellverbindungen in München“) den erforderlichen Personalbedarf zeitnah mit einer Beschlussvorlage im Kreisverwaltungsausschuss zu beantragen. 11. Die SWM/MVG wird gebeten, in aktuelle und zukünftige Projekte die Radschnellverbindung als Funktionsbestandteil zu integrieren und bei den Planungen mitzuberücksichtigen. 12. Das Baureferat wird gebeten, die im Vortrag angeführten Bundes- und Landesfördermittel für die Planung und den Bau von Radschnellverbindungen im Benehmen mit der Stadtkämmerei zu beantragen. 13. Das Baureferat wird gebeten, sich die für 2019 und die Folgejahre erforderlichen Planungsmittel nach Erteilung der Bedarfs- und Konzeptgenehmigung aus der Nahmobilitätspauschale im Rahmen einer Mittelbereitstellung umzuschichten. 14. Der Antrag Nr. 14-20 / A04911 von Herrn Bürgermeister Manuel Pretzl vom 29.01.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 15. Der Antrag Nr. 14-20 / A04912 von Herrn Bürgermeister Manuel Pretzl vom 29.01.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 4 - ö 6 (Schnelle Radverbindung für den Münchner Norden) 16. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Auf den Straßen Münchens Platz schaffen III - Tiefgaragen im Bereich der Leopoldstraße
- Verwandter Antrag: Auf den Straßen Münchens Platz schaffen IV - Ersatz für wegfallenden Parkraum
- 7.: Stadtsanierung in München Untersuchungsgebiet „Moosach“ A) Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs für den Bereich Dachauer Straße (südwestlich) Baubergerstraße (südöstlich) Karl-Lipp-Straße (nordöstlich) Wintrichring nördlich) - Eckdatenbeschluss - B) Städtebauförderung, Kosten und Finanzierung C) Vergabe Stadtbezirk 10 Moosach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für den in der Anlage 3 dargestellten Bereich einen nichtoffenen städtebaulich- freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 auszuloben und dem Stadtrat über das Wettbewerbsergebnis in geeigneter Weise zu berichten und das weitere Vorgehen darzulegen. 2. Für den städtebaulich- freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb sind folgende Planungsziele und Eckdaten formuliert: • maßvolle und qualifizierte Bestandsentwicklung bei gleichzeitiger Schaffung eines qualitätsvollen Wohnumfelds, • Schaffung zusätzlichen bezahlbaren und barrierefreien Wohnraums, • Vorzug einer Sanierung der Gebäude gegenüber dem Abriss und Neubau, • Berücksichtigung lärmabweisender Bebauungen am Wintrichring und an der Dachauer Straße sowie einer Überplanung der aktuellen Garagenhöfe • Erhalt der quartiersprägenden Wiese an der Nanga-Parbat-Straße • Berücksichtigung einer möglichen lärmabweisenden Bebauung am Wintrichring und an der Dachauer Straße sowie einer Überplanung der aktuellen Garagenhöfe • Stabilisierung der Bewohnerstruktur, • Stärkung der Nahversorgung, • Verbesserung der sozialen Infrastruktur, • Schaffung eines Wohnquartiers mit einem zeitgemäßen und ökologischen Nahmobilitätskonzept • städtebauliche Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit und der städtischen Klimaschutzziele. Den Planungszielen und Eckdaten wird zugestimmt. Sie werden dem städtebaulich- freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb zugrunde gelegt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 2 - 3. Am Preisgericht soll eine angemessene Beteiligung der Landeshauptstadt München, insbesondere auch der Stadtratsfraktionen sowie des Bezirksausschusses 10 Moosach sichergestellt werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll durch Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk oder Vertretung im Preisgericht vertreten sein. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens in den vorbereitenden Untersuchungen zu berücksichtigen. Die Maßnahmen sollen weiterverfolgt und so weit möglich umgesetzt werden. 5. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung stimmt zu, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den Auftrag zur Wettbewerbsbetreuung in Zusammenarbeit mit dem Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 an eine externe Auftragnehmerin / einen externen Auftraggeber vergibt. 6. Das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 wird gebeten, das Verfahren zur Vergabe der Wettbewerbsbetreuung durchzuführen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Wettbewerbsverfahren durchzuführen und im Anschluss daran, gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts, den städtebaulichen Entwurf an einen der Preisträger im Vergabeverfahren nach Vergabeordnung (VgV) zu vergeben. Die Zuschläge werden jeweils an die geeignetste Bieterin / den geeignetsten Bieter erteilt. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für das Wettbewerbsverfahren inkl. der Wettbewerbsbetreuung Fördermittel nach den Städtebauförderungsrichtlinien, soweit förderfähig, im notwendigen Umfang sicherzustellen. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 8.: München Modell und Förderung von Baugemeinschaften und partizipativen Wohnformen a) Wohnungseigentum fördern und stärken: München Modell Eigentum erweitern
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (vertagt in den Planungsausschuss von 25.09.2019. Die Änderungsanträge von FDP-HUT und von die Grünen -rosa liste gelten als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Wohnungseigentum fördern und stärken: München Modell Eigentum erweitern
- Verwandter Antrag: Wohnungsbau durch Baugemeinschaften
- Verwandter Antrag: Neue Konditionen für die Vergabe städtischer Grundstücke an Baugemeinschaften
- Verwandter Antrag: Miethäuser-Syndikate bei der Vergabe von städtischen Grundstücken berücksichtigen
- Verwandter Antrag: München-Modell - stärkere einkommensorientierte Förderung
- Verwandter Antrag: Bezahlbare Bodenpreise auch für Baugemeinschaften
- 9.: Erhaltungssatzungen weiterentwickeln a)Mieterinnen und Mieter schützen I: Erhaltungssatzungen weiterentwickeln
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 ((gegen die Stimme der FDP) 1. Die Weiterentwicklung des Indikatorensets zur Überprüfung bestehender und neuer Erhaltungssatzungsgebiete wird zur Kenntnis genommen und im Grundsatz begrüßt. 2. Erhaltungssatzungen werden zukünftig unbefristet erlassen. 3. Der Antrag Nr. Nr. 14-20 / A 04441 der Stadträte Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Ulrike Boesser, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Jens Röver der Stadtratsfraktion der SPD vom 18.09.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Der Antrag Nr. Nr. 14-20 / A 05114 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 21.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Antrag Nr. Nr. 14-20 / A 05115 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 21.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. Nr. 14-20 / A 05116 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 21.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Der Antrag Nr. Nr. 14-20 / A 05117 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 21.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. Nr. 14-20 / A 05118 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 21.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 2 - Beschlussseite ö 9 (Erhaltungssatzungen weiterentwickeln) 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Mieterinnen und Mieter schützen I: Erhaltungssatzungen weiterentwickeln
- Verwandter Antrag: Erhaltungssatzung reformieren I – Zeitliche Begrenzung aufheben
- Verwandter Antrag: Erhaltungssatzung reformieren II – Methodik weiterentwickeln
- Verwandter Antrag: Erhaltungssatzung reformieren III - Nachprüfung der entlassenen Gebiete
- Verwandter Antrag: Erhaltungssatzungsgebiete reformieren IV - Schutz für Genossenschaften
- Verwandter Antrag: Erhaltungssatzung reformieren V – Satzung nach neuen Kriterien als Pilotprojekt für Pasing
- 10.: Mieterinnen und Mieter schützen II: Erhaltungssatzung ausbauen und aufgrund der besonderen Situation auf ganz München ausweiten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (( gegen die Stimmen der FDP und BAYERNPARTEI) 1. Von den Ausführungen im Sachvortrag wird Kenntnis genommen. Die Landeshauptstadt München bleibt beauftragt, auch weiterhin alle Möglichkeiten zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu nutzen. Zudem setzt sie sich über die Gremien des Deutschen Städtetages dafür ein, dass ein bundesweiter Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf eingeführt wird. 2. Die Landeshauptstadt München nutzt alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten des Vorkaufsrechtes für den Erhalt und die Schaffung preisgünstigen Wohnraums. Zudem setzt sie sich über die Gremien des Deutschen Städtetages dafür ein, dass ein flächendeckendes, preislimitiertes Vorkaufsrecht in Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf eingeführt wird sowie die bisherigen Regelungen verwaltungsfreundlicher gestaltet werden (z. B. Ausübungsfrist). 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04442 der Stadträtinnen und Stadträte der SPD-Fraktion, Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Ulrike Boesser, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Dieter Kaplan, Frau StRin Renate Kürzdörfer und Herrn StR Jens Röver, vom 18.09.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 2 -)
- Verwandter Antrag: Mieterinnen und Mieter schützen II: Erhaltungssatzung ausbauen und aufgrund der besonderen Situation auf ganz München ausweiten
- 11.: Olympiapark München; Antrag auf Nominierung zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste Ensemble Olympiapark soll Unesco-Weltkulturerbe werden,
- 12.: 1. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2140 Dachauer Straße (östlich), Gabelsbergerstraße (nördlich), Schleißheimer Straße (westlich), Maßmannstraße (südlich) - Aufstellungsbeschluss - 2. Anträge a) Mehr Nutzfläche für das Grundstück an der Dachauer Straße 90 (ehemals RGU-Gesundheitshaus) für Verwaltungsnutzungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (vertagt in die Vollversammlung am 24. Juli 2019.)
- Verwandter Antrag: Mehr Nutzfläche für das Grundstück an der Dachauer Straße 90 (ehemals RGU-Gesundheitshaus) für Verwaltungsnutzungen
- Verwandter Antrag: Geld sparen mit mehr Baumschutz beim neuen Gesundheits- und Umweltreferat
- 13.: Verschönerung des „Hirschgartenforums“ Empfehlung Nr. 14-20 / E 01888 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg am 05.12.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (vertagt in den Planungsausschuss am 25.09. 2019.)
- Verwandter Antrag: Verschönerung des „Hirschgartenforums“
- 14.: Erhalt des gültigen Bebauungsplans Nr. 578 - Abwendung Bauvorhaben am OEZ, 80993 München Empfehlung Nr. 14-20 / E 02208 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach am 18.10.2018 Stadtbezirk 10 - Moosach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (1. Dem Antrag der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02208 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach vom 18.10.2018 kann nicht entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02208 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 18.10.2018 ist damit gemäß Artikel 18 Absatz 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Erhalt des gültigen Bebauungsplans Nr. 578 - Abwendung Bauvorhaben am OEZ, 80993 München
- 15.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119 - Fauststraße 90 Informationsgespräch zwischen den Vertretern des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und den Vertretern der Bürgerinitiative Fauststr. 90 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02259 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018 Nennung der Grundstücks-Güte „Landschaftsschutzgebiet“ in der Fauststraße 90 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02260 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018 Vorläufige Einstellung der Planungsmaßnahmen und Klärung von Rechtsverstößen auf dem Grundstück Fauststraße 90 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02264 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018 Wiederherstellung der gerodeten Hecke auf dem Grundstück Fauststr. 90 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02278 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018 Anfertigung einer Chronologie der Heckenrodung auf dem Grundstück Fauststr. 90 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02279 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (vertagt in den Planungsausschuss am 25.09.2019. Die Änderungsanträge von Die Grünen - rosa liste und von DIE LINKE. gelten als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Informationsgespräch zwischen den Vertretern des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und den Vertretern der Bürgerinitiative Fauststr. 90
- Verwandter Antrag: Nennung der Grundstücks-Güte „Landschaftsschutzgebiet“ in der Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Vorläufige Einstellung der Planungsmaßnahmen und Klärung von Rechtsverstößen auf dem Grundstück Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Wiederherstellung der gerodeten Hecke auf dem Grundstück Fauststr. 90
- Verwandter Antrag: Anfertigung einer Chronologie der Heckenrodung auf dem Grundstück Fauststr. 90
- 16.: Umgestaltung der Ludlstraße im Bereich der GEWOFAG-Wohnsiedlung
- 17.: Mobilität in Deutschland 2017 (MiD) Haushaltsbefragung zum Alltagsverkehr in München Ergebnisse
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (vertagt in den Planungsausschuss am 25.09.2019.)
- 18.: Demografiebericht München - Teil 2 Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2017 bis 2040 für die Stadtbezirke
- 19.: Straßenräume für den ÖPNV zukunftsweisend gestalten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (vertagt in den Planungsausschuss am 25. 09. 2019.)
- Verwandter Antrag: Straßenräume für den ÖPNV zukunftsweisend gestalten!
- 20.: Bahnstraße in Trudering Beruhigung der Bahnstraße Empfehlung Nr. 14-20 / E 01175 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 06.10.2016 Umsetzung des Beschlusses 14-20 / V 01783 „Bau einer Umgehungsstraße für die Bahnstraße und Sperrung der Bahnstraße für den Durchgangsverkehr über 3,5t“ Empfehlung Nr. 14-20 / E 01165 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 06.10.2016 Interkommunale Kooperation konkret umsetzen - jetzt die Weichen für eine Entlastung der Bahnstraße durch die Verlängerung des Rappenwegs realisieren BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 02966 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 20.10.2016 Wie geht es weiter mit Bahnstraße, Drosselweg und Rappenweg BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 02969 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 20.10.2016
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (vertagt in den Planungsausschuss am 25.09.19.)
- Verwandter Antrag: Beruhigung der Bahnstraße
- Verwandter Antrag: Bau einer Umgehungsstraße für die Bahnstraße und Sperrung der Bahnstraße für den Durchgangsverkehr über 3,5t Empfehlung Nr. 08-14 / E 01970 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 10.10.2013
- Verwandter Antrag: Umsetzung des Beschlusses 14-20 / V 01783 „Bau einer Umgehungsstraße für die Bahnstraße und Sperrung der Bahnstraße für den Durchgangsverkehr über 3,5t“
- Verwandter Antrag: Interkommunale Kooperation konkret umsetzen - jetzt die Weichen für eine Entlastung der Bahnstraße durch die Verlängerung des Rappenwegs realisieren
- Verwandter Antrag: Wie geht es weiter mit Bahnstraße, Drosselweg und Rappenweg
- 21.: Für mehr Demokratie und Transparenz in Preisgerichten - Strukturen und Abläufe reformieren BA-Antrag Nr. 14-20 / B 05035 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim vom 26.06.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (1. Der beantragten Besetzung der stimmberechtigten Positionen in Preisgerichten zu jeweils einem Viertel mit Vertretern des Auslobers, sach- und ortskundigen Stadträten, örtlich zuständigen BA-Mitgliedern und Fachpreisrichtern kann nicht entsprochen werden. 2. Der beantragten regelmäßigen Teilnahme der Stadtbaurätin oder deren Vertretung an den Preisgerichten wird entsprochen. Dies ist gängige Praxis des Referates für Stadtplanung und Bauordnung. 3. Der beantragten maßgeblichen Auswahl der Fachpreisrichter sowie der am Wettbewerb teilnehmenden Architekturbüros durch die Vertretungen von Stadtrat und Bezirksausschuss mit den Auslobenden kann nicht entsprochen werden. 4. Der beantragten Möglichkeit für den Stadtrat und die Bezirksausschüsse, nach einem festzulegenden Verfahren auch Bürgerinnen und Bürger für die ihnen zugerechneten Positionen nominieren zu können, kann nicht entsprochen werden. 5. Der beantragten namentlichen Erfassung und Veröffentlichung der einzelnen Abstimmungsergebnisse bei Wettbewerben kann nicht entsprochen werden. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / B 05035 des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 08.06.2018 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Für mehr Demokratie und Transparenz in Preisgerichten - Strukturen und Abläufe reformieren
- 22.: Siedlung Ludwigsfeld -Grundsatzbeschluss- A) Strukturuntersuchung „Siedlung Ludwigsfeld“ B) Empfehlung für das weitere Vorgehen
- 23.: Bahnübergänge Ausbau S4 West Pasing - Buchenau S-Bahnhof Aubing: Barrierefreie Ortsverbindung und zusätzlicher Zugang nach Westen (Freiham) a) Unterführung Aubinger Bahnhof; Aufzug (Antrag 1) Empfehlung Nr. 14-20 / E 00667 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.10.2015 b) Barrierefreier Ausbau S-Bahnhof Aubing; Vorfinanzierung einer Rampe an der Westseite durch die LH München als Provisorium Empfehlung Nr. 14-20 / E 01563 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied am 13.07.2017 c) Barrierefreier Ausbau S-Bahnhof Aubing Empfehlung Nr. 14-20 / E 01564 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied am 13.07.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (1. Für die barrierefreie Erschließung der Unterführung von Norden, den gesamten Bahnhofsvorplatz und die anschließenden städtischen Flächen wird ein städtebaulicher Wettbewerb mit breiter Bürgerbeteiligung ausgelobt. Hierfür sollen Gespräche mit der Bahn aufgenommen und der Einsatz von Städtebaufördermitteln geprüft werden. Der Durchgang von Nord nach Süd soll gewidmet werden. Bestehende Wegeverbindungen und Grünzüge sollen berücksichtigt werden. Ziel des Wettbewerbs soll eine barrierefreie Ortsverbindung mit Adressbildung zwischen Altaubing, dem Neubaugebiet an der Colmdorfstraße und Freiham sein. 2. Der Stadtrat stimmt den im Zuge des dreigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Pasing - Buchenau vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorgesehenen Ausbaumaßnahmen von Bahnquerungen im Einzelnen wie folgt zu: a) Bahnüberführung Hellensteinstraße: Lichte Höhe 3,7 m; Querschnitt: 6,5 m Fahrbahn plus 2 x 2,5 m Gehweg zzgl. Sicherheitsabstände, Stützmauern, Notgehweg. Die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe erfolgt auf 3,5 m. b) Bahnüberführung Leienfelsstraße: Lichte Höhe 2,7 m; Querschnitt: 2,5 m (Zweirichtungsradweg) und 3 m Gehbahn, zzgl. Sicherheitsabstände. Ferner sollen Fahrradabstellplätze geschaffen werden. c) Bahnüberführung Limesstraße/Altostraße: Lichte Höhe 3,8 m; Querschnitt 6,5 m Fahrbahn, plus 2 x 2,5 m Gehbahn plus 2 x 2,5 m Radweg zzgl. Sicherheitsabstände, Stützmauern, Notgehweg. Die DB AG wird um eine visuelle Darstellung der Unterführung mit Einbeziehung des Ensembles Aubing gebeten. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 2 - d) gestrichen e) Neuer Bahnsteigzugang mit Fuß- und Radverkehrsquerung am S-Bahnhof Aubing von Westen (barrierefrei): Lichte Höhe 2,7 m; Querschnitt: 2,5 m (Zweirichtungsradweg) und 3 m Gehbahn, zzgl. Sicherheitsabstände. Ferner sollen Fahrradabstellplätze geschaffen werden. f) Bahnüberführung Germeringer Weg: Verschiebung des BÜ Germeringer Weg nach Westen. Lichte Höhe 3,8 m; Querschnitt 6,5 m Fahrbahn, plus 2 x 2,5 m Gehbahn und 2 x 2,5 m Radweg zzgl. Sicherheitsabstände, Stützmauern, Notgehweg. g) Bahnüberführung an der A99 neu; Fuß- Rad- und landwirtschaftlicher Verkehr: Lichte Höhe 4,5 m, Querschnitt 5,5 m. h) Bahnüberführung Waldweg: kein Verlangen der Stadt München. i) Gröbenbach: kein Verlangen der Stadt München: Hinweis: Ausbauverlangen der Stadt Puchheim für Fuß- Radverkehr. 3. Das Baureferat wird gebeten, die Vorplanungen und soweit erforderlich auch die Entwurfsplanungen für die im Vortrag beschriebenen Maßnahmen zu erarbeiten und die Vorprojektgenehmigungen herbeizuführen. 4. Das Baureferat wird gebeten, für die unter Ziffer 2 a), b), c), e), f), g) beschriebenen Maßnahmen Planungsvereinbarungen mit der DB AG zu schließen. 5. Das Baureferat wird gebeten, sich die ab dem Jahr 2019 erforderlichen Planungsmittel in Höhe von gesamt ca. 250.000 € aus der „Pauschale, Vorlaufende Planungskosten für Straßen und Brückenbau“ (Finanzposition Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 3 - 6300.950.9920.0) von der Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, einen 10-Minuten-Takt für das noch zu erstellende Betriebskonzept zur 2. Stammstrecke u. a. für die S4 West aktiv einzufordern, sowie für einen zukunftsfähigen Ausbau der Fernverbindungsstrecke München-Buchloe einen viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts München-Pasinng bis Buchenau offenzuhalten und einzufordern. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie für eine schnelle Radverkehrsverbindung zwischen Puchheim und Pasing Zentrum in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Puchheim und dem Landkreis Fürstenfeldbruck durchzuführen. Dabei sind folgende Varianten prioritär zu bearbeiten: a) Schließung der Eichenauer Straße für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und Verwendung der Straße als Radschnellweg (mit begleitenden Gehweg). Die Verlagerung des Durchgangsverkehr und die Folgen auf das aufnehmende Straßennetz ist dabei darzustellen. Der landwirtschaftliche Verkehr soll hierbei berücksichtigt werden. b) Beibehaltung der Funktion der Eichenauer Straße als Verbindungsstraße für den MIV und Anlage eines einseitigen getrennten Geh- und Zweirichtungsradwegs (3 m Radweg und 2,5 m Gehweg), entsprechend der Funktion einer Hauptroute des gültigen VEP-R. c) Beibehaltung der Funktion der Eichenauer Straße als Verbindungsstraße für den MIV und Anlage einer Radschnellverbindung (4 m) auf der Nordseite der Bahn und eines einseitigen Gehwegs (2,5 m). Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18. Juli 2019 - 4 - d) Beibehaltung der Funktion der Eichenauer Straße als Verbindungsstraße für den MIV und Anlage eines einseitigen Gehwegs (2,5 m) und einer Radschnellverbindung (4 m) auf der Südseite der Bahn. Bei dieser Variante fehlt eine direkte fuß- und radverkehrsgerechte Anbindung nach Norden und damit zum Böhmerweiher. e) Prüfung einer Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr zwischen der A99 und der Stadtgrenze mit dem Gröbenbach, unter Berücksichtigung der der arten- und biotopschutzrechtlichen Problematik. 8. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00667 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.10.2015 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 9. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01564 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied am 13.07.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 10. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01563 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied am 13.07.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Verwandter Antrag: Unterführung Aubinger Bahnhof; Aufzug (Antrag 1)
- Verwandter Antrag: Barrierefreier Ausbau S-Bahnhof Aubing; Vorfinanzierung einer Rampe an der Westseite durch die LH München als Provisorium
- Verwandter Antrag: Barrierefreier Ausbau S-Bahnhof Aubing
- 24.: a) Mieterschutz - Fünf Euro Höchstmiete auch in München möglich?
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (vertagt in den Planungsausschuss am 25.09.19.)
- Verwandter Antrag: Mieterschutz – Fünf Euro Höchstmiete auch in München möglich?
- Verwandter Antrag: Beispiel Wien: Mehr geförderte Wohnungen bauen durch Festsetzung in Bebauungsplänen
- Verwandter Antrag: Auf städtischem Grundstück maximal 7 Euro Miete
- 25.: Pilotprojekt „Azubi-Wohnen“ am Hanns-Seidel-Platz im SO 3 (2) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1609 Flurstück Nr. 1800/122 - Gemarkung Perlach Stadtbezirk 16 - Ramersdorf
- 26.: In-House-Vergabe (Bauträgerauswahl) eines städtischen Grundstücks für einen Bebauung mit Wohneinheiten in der einkommensorientierten Förderung un im München Modell-Miete Reinmarplatz Flurstük 338/24, Gemarkung Nymphenburg Bauen über Parkplätzen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019
- Verwandter Antrag: Bauen über Parkplätzen
- 27.: Hotelstopp für das Südliche Bahnhofsviertel
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.07.2019 (1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, Konzepte zur Reduzierung von Hotelbebauung und Erhöhung von Wohnbebauung im südlichen Bahnhofsviertel (Plangebiete mit den Bebauungsplänen Nr. 1756, 1303, 1589 und 1745) zu prüfen, sowie für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt München ein "Hotelkonzept" vorzulegen. Dem Stadtrat werden die Ergebnisse dieser Prüfung bis Ende 2019 zur Entscheidung vorgelegt. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04771 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 11.12.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02300 der Bürgerversammlung des 02. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 08.11.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Der Antrag Nr. 14-20/A05356 von Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss, Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Anja Burkhardt vom 14.05.2019 bleibt aufgegriffen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Hotelstopp für das Südliche Bahnhofsviertel
- Verwandter Antrag: Überprüfung des Bebauungsplanes von 1991 für das Kerngebiet durch den Stadtrat