Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2019-07-03 09:30:00)
Datum: | 03.07.2019, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Vorläufiges Nutzerbedarfsprogramm für den Neubau einer offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann 1.Genehmigung des vorläufigen Nutzerbedarfsprogramms 2. Erteilung des Vorplanungsauftrags
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm (Anlage) für den Neubau einer offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne im 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann wird genehmigt. 2. Das Kommunalreferat hat in Abstimmung mit den Nutzern die Grundlagen der Vorplanung festgelegt. Das Baureferat wird gebeten, auf dieser Basis die Vorplanung zu erarbeiten. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, nach Abschluss der Vorplanung den Projektauftrag herbeizuführen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Münchner Kinder- und Jugendfarm Neuaubing e. V. Sanierung der Baracke 8 für die Kinder- und Jugendfarm 1. Grundsatzbeschluss, Zustimmung zur Planung der denkmalgerechten Generalsanierung von Baracke 8 für die Kinder- und Jugendfarm 2. Genehmigung des vorläufigen Nutzerbedarfsprogramms 22. Stadtbezirk, Aubing-Lochhausen-Langwied
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt: 1. Das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm für die Kinder- und Jugendfarm wird genehmigt. Die nutzbare Freifläche bleibt im bisherigen Umfang erhalten. 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, die Planung zur Sanierung der Baracke 8 zu übernehmen und, soweit möglich, das genehmigte Nutzerbedarfsprogramm umzusetzen. Die aktuell vermieteten Flächen der Baracke 8 werden nach deren Freiwerden für die Kinder- und Jugendfarm zur Verfügung gestellt. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, den Einsatz von Städtebaufördermitteln mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen und sicherzustellen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)