Verwaltungs- und Personalausschuss (2019-07-03 09:30:00)
Datum: | 03.07.2019, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Verwaltungs- und Personalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- I.: Direktorium
- I.1.: Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München, 2019 - 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (Im Kinder- und Jugendhilfeausschuss (gegen die Stimmen der BAYERNPARTEI): 1. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft, der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, der Bauausschuss, der Bildungsausschuss, der Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der IT-Ausschuss, der Kinder- und Jugendhilfeausschuss, der Kommunalausschuss, der Kreisverwaltungsausschuss, der Kulturausschuss, der Sozialausschuss und der Verwaltungs- und Personalausschuss nehmen den 1. Aktionsplan (2019 – 2021) der Landeshauptstadt München zur Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern grundsätzlich zur Kenntnis. 2. Die Gleichstellungsstelle für Frauen wird gebeten, den Stadtrat im Herbst 2022 über die Evaluation der Maßnahmen und einmal jährlich ab Herbst 2020 über den Prozess des Aktionsplanes zu informieren. 3. Die Gleichstellungsstelle für Frauen wird gebeten, dem Stadtrat 2020 ein Gleichstellungsmonitoring vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. In allen weiteren Ausschüssen: 1. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft, der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, der Bauausschuss, der Bildungsausschuss, der Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der IT-Ausschuss, der Kinder- und Jugendhilfeausschuss, der Kommunalausschuss, der Kreisverwaltungsausschuss, der Kulturausschuss, der Sozialausschuss und Öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Personalausschusses gemeinsam mit 12 weiteren Ausschüssen vom 03. Juli 2019 - 2 - der Verwaltungs- und Personalausschuss nehmen den 1. Aktionsplan (2019 – 2021) der Landeshauptstadt München zur Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern grundsätzlich zur Kenntnis. 2. Die Gleichstellungsstelle für Frauen wird gebeten, den Stadtrat im Herbst 2022 über die Evaluation der Maßnahmen und den Prozess des Aktionsplanes zu informieren. 3. Die Gleichstellungsstelle für Frauen wird gebeten, dem Stadtrat 2020 ein Gleichstellungsmonitoring vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- II.: Personal- und Organisationsreferat