Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft (2019-01-16 09:30:00)
Datum: | 16.01.2019, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Zukunftsfähigkeit des Münchner U-Bahn-Netzes – Vorhaltemaßnahmen für die Entlastungsspange U9 a) Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen b) Finanzierung Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2018-2022 Anmeldung zum Haushalt 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.01.2019 (1. Die Stadtwerke München GmbH wird ermächtigt, die DB Netz AG im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt München sowie im Benehmen mit dem Baureferat zu beauftragen, die erforderliche Planfeststellung zur Umsetzung der Vorhaltemaßnahmen beim Eisenbahn-Bundesamt einzuleiten und die hierfür notwendige Vereinbarung abzuschließen. 2. Die Stadtwerke München GmbH wird ermächtigt, im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt München sowie im Benehmen mit dem Baureferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Planung der Vorhaltemaßnahmen am Hauptbahnhof im Rahmen der Leistungsphase 5 bei der DB Netz AG zu beauftragen und die hierfür notwendige Vereinbarung abzuschließen. 3. Die Stadtwerke München GmbH wird ermächtigt, die Planungsleistungen (Leistungsphase 5) in Abstimmung mit dem Baureferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und der DB Netz AG eng zu begleiten. 4. Die Landeshauptstadt München stellt zur Erfüllung des Auftrags zusätzliche Mittel i.H.v. 15 Mio. € zur Verfügung: • Die zusätzlichen Mittel von 14,5 Mio. € netto für das Einleiten der Planfeststellung und die Planung einschließlich der Leistungsphase 5. Die Stadtwerke München GmbH gibt die Planungsleistungen im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt München bei der DB Netz AG in Auftrag und begleitet diese in enger Abstimmung. • Die erforderlichen Mittel in Höhe von 0,5 Mio. € netto für die Betreuung der genannten Aufträge durch die Stadtwerke München GmbH. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Beteiligten zu den Vorhaltemaßnahmen eine Abstimmung zur terminlichen Entwicklung und den anfallenden Kosten zu führen. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft - 2 - gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Januar 2019 Beschlussseite zu TOP 1 6. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, den Stadtrat unverzüglich nach Vorliegen der Abstimmungsergebnisse über die umzusetzenden Baumaßnahmen und die zu tragenden Kosten zur Umsetzung der Vorhaltemaßnahmen für einen neuen U-Bahnhof am Hauptbahnhof zu befassen. 7. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018– 2022 wird daher wie folgt geändert: MIP alt (für die Leistungsphasen 1-4): Neubau U-Bahn-Linie U9; Vorhaltemaßnahmen Hauptbahnhof Investitionsliste 1, UA 6050, Maßnahme-Nr. 7530, Rangfolge-Nr. 4 (EURO in 1.000) Gesamt kosten Finanz. bis 2017 Progra mmzeit raum 2018-2 022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 B 950 11.000 0 11.000 3.000 3.500 2.500 1.000 1.000 0 Z 361 St. A. 11.000 0 11.000 3.000 3.500 2.500 1.000 1.000 0 MIP neu (inkl. der Leistungsphase 5 als Erhöhungsbetrag im Jahre 2020 von 15 Mio. € zusätzlich): (EURO in 1.000) Gesamt kosten Finanz. bis 2017 Progra mmzeit raum 2018-2 022 2018 2019 2020 2021 2022 Restfin anzieru ng 2023 ff B 950 26.000 0 26.000 3.000 3.500 17.500 1.000 1.000 Z 361 St. A. 26.000 0 26.000 3.000 3.500 17.500 1.000 1.000 8. Das Baureferat wird beauftragt, bei der Finanzposition 6050.950.7530.1 „U-Bahn-Linie U9“ 15 Mio. € netto zum Haushaltsplanverfahren 2020 zusätzlich Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft - 3 - gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Januar 2019 Beschlussseite zu TOP 1 anzumelden. 9. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit ist eine Entscheidung über die Finanzierung sofort zu treffen und es wird eine Ausnahme vom Anmeldeverfahren des Eckdatenbeschlusses 2020 genehmigt. 10. Der Eilbedürftigkeit und Unabweisbarkeit gemäß Punkt 3.6 des Vortrages wird zugestimmt. 11. Die Stadtwerke München GmbH wird ermächtigt, im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt München sowie im Benehmen mit dem Baureferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die bereits vorhandene Vereinbarung für die Planung der Vorhaltemaßnahmen U9 mit der DB Netz AG um einem Passus für das Thema B+R zu ergänzen, in der sich diese verpflichtet, eine Machbarkeitsstudie inklusive Kostenschätzung zur Unterbringung von ca. 2.000 Bike+Ride Stellplätzen zuzüglich Erschließung anlässlich und im Zusammenhang mit dem Neubau des Empfangsgebäudes und der 2. Stammstrecke in Auftrag zu geben. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Erweiterung des Auftrages der Machbarkeitsuntersuchung zur Unterbringung von ca. 3.000 Bike+Ride Stellplätzen möglich ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die DB Netz AG bei der Durchführung der Machbarkeitsstudie eng zu begleiten sowie ein Konzept zu erarbeiten, wie Bike+Ride im größtmöglichen Umfang auch während der Bauphase ermöglicht wird. Die Kosten der Machbarkeitsstudie sind Bestandteil der durch die DB Netz AG aufgerufenen Mittel für die Weiterverfolgung der Vorhaltemaßnahmen U9 und werden gem. Beschlussziffer 4 durch die Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt. Über die Umsetzung und Finanzierung der B+R Maßnahme entscheidet der Stadtrat nach Vorlage des Prüfergebnisses. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)