Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2019-11-06 09:00:00)
Datum: | 06.11.2019, 09:00 |
---|---|
Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2149 Paul-Heyse-Straße (westlich), Bayernstraße (nördlich), Mittererstraße (östlich), Schwanthalerstraße (südlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 1622 und 1745) - Correo-Quartier - A) Bekanntgabe des Ergebnisses des Testplanverfahrens „Correo-Quartier München“ B) - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 2 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019 (1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis des Testplanverfahrens unter Punkt A) 4. des Vortrags der Referentin und die Überarbeitung unter Punkt A) 5. zur Kenntnis. 2. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.10.2019, M = 1:2.500, schwarz umrandete Gebiet auf dem Flurstück Nr. 7342 zwischen Bayerstraße (nördlich), Mittererstraße (östlich), Schwanthalerstraße (südlich) und Paul-Heyse-Straße (westlich) ist ein Bebauungsplan mit Teiländerung der bestehenden Bebauungspläne Nr.1622 und 1745 aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Der Stadtrat beschließt die unter B) 3. genannten Ziele • Erhalt des Kerngebietes • Umstrukturierung und Veränderung der Kubatur (Baukörpertiefe, Vollgeschossanzahl, Geschossfläche) • Schaffung eines großen, zusammenhängenden und begrünten Innenhofes • Nutzbarmachung für die Öffentlichkeit und beauftragt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das unter Ziffer B) 4. aufgezeigte weitere Vorgehen auf Grundlage des Ergebnisses des Testplanverfahrens und der Überarbeitung durchzuführen. 4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im weiteren Verlauf des Verfahrens zu prüfen, ob • und in welcher Höhe im südlichen Teil an der Schwanthalerstraße ein Wohnanteil realisiert werden kann • die Erschließung der Fahrradabstellanlage über die Bayerstraße Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 06. November 2019 - 2 - erfolgen kann • die Anzahl der Kfz-Tiefgaragenplätze angemessen ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird aufgefordert, auf eine Wohnnutzung gemäß Innenstadtkonzept im Umgriff des Bebauungsplans hinzuwirken. 5. Der Stadtrat wird über das Ergebnis informiert. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Sanierungsgebiet „Aubing - Neuaubing - Westkreuz“ Maßnahmen und Finanzierung 2020 - 2022 A) Maßnahmen 2020 - 2022 B) Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den zentralen Bereich des Grünzug L zwischen Bahnlinie München - Buchloe (südlich) Bodenseestraße (nördlich) Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2148 für den zentralen Bereich des Grünzug L zwischen Bahnlinie München - Buchloe (südlich) Bodenseestraße (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 68a_T2) - Eckdaten - und Aufstellungsbeschluss - Teilaufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 1534 C) Teilaufhebung des Sanierungsgebiets D) Städtebauförderung, Kosten und Finanzierung E) Neuordnung der Gewerbeflächen entlang der Bodenseestr. in Neuaubing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019 (vertagt ins Plenum Der beiliegende Änderungsantrag der ÖDP gilt als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Neuordnung der Gewerbeflächen entlang der Bodenseestr. in Neuaubing
- 3.: Umsetzung der geplanten Beschlüsse des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2020 ff. zum 06.11.2019
- 4.: Gartenstädte - Erhalt des Charakters und bauliche Entwicklung Darstellung der Kosten und der Finanzierung (einschließlich Personalbedarf) - Finanzierungsbeschluss -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019 (1. Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird im Zusammenhang mit den Münchner Gartenstädten ab 2020 die Erstellung von Leistungsbildern, die Begleitung von Vergaben und die Betreuung der beauftragten Büros übertragen. Des Weiteren wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, eine Ergebnisauswertung durchzuführen, und diese an die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Die oben genannten Aufgaben werden unter Ziffer A) 2. vertieft erläutert. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von zwei halben Stellen QE 3, E 11, davon jeweils eine für die Stadtplanung und die Grünplanung, befristet auf 3 Jahre, und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für das Jahr 2020 bis 2022 befristeten Finanzmittel in Höhe von 73.640 € pro Jahr für Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsverfahren für 2020, 2021 und 2022 anzumelden. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für das Jahr 2020 einmalig benötigten Finanzmittel für Vergaben in Höhe von 30.000 € für Sachmittel, sowie die befristet erforderlichen Sachmittel für 2021 und 2022 jeweils in Höhe von 44.500 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsverfahren für 2020, 2021 und 2022 anzumelden. Des Weiteren anzumelden sind hier die erforderlichen einmaligen Sachkosten für die Erstausstattung des Arbeitsplatzes in Höhe von 2.000 € für den Haushalt 2020, sowie die erforderlichen konsumtiven Sachmittel für Arbeitsplatzkosten in Höhe von jährlich 800 € von 2020 bis 2022. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 06. November 2019 - 2 - 5. Das Produktkostenbudget beim Produkt Stadtplanung 38511200 erhöht sich 2020 um 106.440 €, die in dieser Höhe auch zahlungswirksam werden. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Ziffer B) 1. des Vortrags dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Kreativquartier an der Dachauer Straße/ Schwere-Reiter-Straße Vergabeermächtigung zur Erstellung eines Kommunikationskonzeptes Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg Stadtbezirk 4 Schwabing-West
- 6.: Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Referat für Stadtplanung und Bauordung Beschluss II zu Personal- und Sachmittelbedarfen im Rahmen der Umsetzung des Optimierungsbeschlusses vom 16.03.2016
- 7.: Finanzierungsbeschluss Autofreie Altstadt
- 8.: Parkraummanagement in München Umsetzung Sektor VI Sachmittelbedarf
- 9.: Beschleunigte Planung von Projekten zur Bewirtschaftung der erhöhten Nahmobilitätspauschale Personalbedarf
- 10.: Erarbeitung des Mobilitätsplans für München - Personal- und Sachmittelbedarf
- 11.: Einbindung und weitere Umsetzung der Konzeption „Freiraum M 2030"- Leitlinie "Freiraum“ und Schlüsselprojekte in Verbindung mit Städtebauförderung Personal- und Sachmittelbedarf
- 12.: Flughafenanbindung - viergleisiger Ausbau der Strecke Daglfing-Johanneskirchen Sachstandsbericht Grob-Variantenuntersuchung Finanzierung Fein-Variantenuntersuchung Frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung beim viergleisigen Ausbau der S8
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019 (1. Vom Vortrag der Referentin zum aktuellen Planungsstand der DB Netz AG beim viergleisigen Ausbau Daglfing – Johanneskirchen wird Kenntnis genommen. 2. Herr Oberbürgermeister wird beauftragt, die DB Netz AG und dem Bund nachdrücklich aufzufordern, eine frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung für den viergleisigen Ausbau der S8 zwischen Daglfing und Johanneskirchen rechtzeitig vor Entscheidungen zur Grob- Variantenuntersuchung durchzuführen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit das Ergebnis der Grob-Variantenuntersuchung vorzustellen. 4. Herr Oberbürgermeister bleibt beauftragt, sich weiterhin beim Freistaat Bayern für eine finanzielle Unterstützung einzusetzen. 5. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2019 – 2023 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: Flughafenanbindung - viergleisiger Ausbau der Strecke Daglfing- Johanneskirchen; Finanzierungsvereinbarung, Maßnahmen-Nr. 7510, Rangfolgen-Nr. 004 Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 06. November 2019 - 2 - Gruppi erung Gesam t- kosten Finanz. bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2019- 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Finanz. 2025 ff (987) 19.000 0 19.000 0 350 8.575 10.075 0 0 0 (950) 1.100 100 1.000 0 150 425 425 0 0 0 Summ e 20.100 100 20.000 0 500 9.000 10.500 0 0 0 Z(36x) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St.A. 20.100 100 20.000 0 500 9.000 10.500 0 0 0 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für die Durchführung der investiven Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt 20.000.000 € zum Haushalt 2020 auf der Finanzposition 6101.987.7510.4 i.H.v. 350.000 € und auf der Finanzposition 6101.950.7510.2 i.H.v. 150.000 € bzw. dann i.H. der jeweiligen MIP-Rate zur jeweiligen Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei anzumelden. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05926 von Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Helmut Schmid, Herrn BM Manuel Pretzl, Herrn StR Sebastian Schall, Frau StRin Katrin Habenschaden, Frau StRin Angelika Pilz-Strasser, Herrn StR Dr. Michael Mattar, Frau StRin Gabriele Neff, Herrn StR Johann Altmann, Herrn StR Mario Schmidbauer, Frau StRin Brigitte Wolf, Herrn StR Cetin Oraner vom 18.09.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung beim viergleisigen Ausbau der S8
- 13.: Perspektive München - Handlungsräume der Stadtentwicklung Fortschreibung der Handlungsraumkulisse und Priorisierung zukünftig zu bearbeitender Handlungsräume
- 14.: Maßnahmen zur Verbesserung der Parkplatzsituation im Umfeld der Allianz Arena Anträge und Empfehlungen Zeit zu handeln: Wirksames Parkraumschutzkonzept im Umfeld der Allianz Arena etablieren
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019 (1. Die Ausführungen zu den bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation für Pkw und Fahrräder an und im Umfeld der Allianz Arena werden zur Kenntnis genommen. Die Parksituation für Fahrräder wird bis zum Saisonende geprüft und bei Bedarf bis zum Saisonbeginn 20/21 verbessert. 2. Die Verwaltung und die MVG werden beauftragt, weitere Shuttle-Bus- Linien - insbesondere von/zur U-/S- und Regionalzughaltestelle Feldmoching und S- und Regionalzughaltestelle Dachau zu prüfen. Nach Spielende soll der Takt der U6 nach Möglichkeit verdichtet und auch Shuttle-Bus-Linien angeboten werden. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, das Anwohnerschutzkonzept, wie an dem Runden Tisch am 28.05.2019 vereinbart, an den Werktagsspielen (Montag bis Freitag) des FC-Bayern weiter zu betreuen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. 4. Das Baureferat wird gebeten, die Wegweisung für Radfahrende zu den neuen Fahrradstellplätzen am Nordeingang der Allianz Arena im Vorfeld der Allianz Arena zu ergänzen. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02889 von Frau StRin Dorothea Wiepcke, Herrn StR Johann Sauerer, Herrn StR Richard Quaas und Herrn StR Thomas Schmid vom 16.02.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02918 der ÖDP vom 24.02.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 06. November 2019 - 2 - 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04444 von Frau StRin Dorothea Wiepke, Frau StRin Sabine Bär, Frau StRin Ulrike Grimm vom 19.09.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04660 von Frau StRin Dorothea Wiepke, Herrn StR Richard Quaas vom 16.11.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00092 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 08.07.2014 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 10. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00531 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 07.07.2015 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 11. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01019 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 23.06.2016 sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Zeit zu handeln: Wirksames Parkraumschutzkonzept im Umfeld der Allianz Arena etablieren
- Verwandter Antrag: Anwohnerschutzkonzept Kieferngarten ausweiten
- Verwandter Antrag: „Mit dem Radl in die Arena“ - Fahrradparken rund um die Allianz Arena
- Verwandter Antrag: Überarbeitung des Modellversuchs „Anwohnerschutzkonzept rund um die Allianz Arena“
- Verwandter Antrag: Lösung des Parkproblems an der Allianz-Arena durch Preisgestaltung mit Kombiticket
- Verwandter Antrag: Ablehnung der beantragten Erhöhung der Zuschauerkapazität in der Allianz-Arena auf 75.000 und Erstellung eines Anwohnerschutzkonzepts für die Siedlung am Kieferngarten
- 15.: Mieterinnen und Mieter schützen I Erhaltungssatzungen weiterentwickeln
- 16.: Landschaftsbezogene Wegekonzeption für den Grüngürtel - Ergebnisse der Studie und weiteres Vorgehen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019 (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Studie „Landschaftsbezogene Wegekonzeption für den Grüngürtel“ und zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt und das Baureferat wird gebeten, die Inhalte und Ergebnisse der Studie in ihre jeweiligen Projekte und Planungen einfließen zu lassen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Projektgruppe zur landschaftsbezogenen Wegekonzeption fortzuführen. Das Baureferat, das Kommunalreferat sowie das Referat für Gesundheit und Umwelt werden gebeten, sich nach Bedarf daran zu beteiligen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den interkommunalen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Nachbarkommunen zur stadtregionalen Landschaftsentwicklung im Münchner Grüngürtel zu verstetigen. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, weitere teilräumliche Wegekonzepte für den Süden und Osten vorzubereiten. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, auf Grundlage der Studie „Wege machen Landschaft“ weitere Maßnahmen zu entwickeln und deren Umsetzbarkeit zu prüfen. Das Baureferat, das Kommunalreferat und das Referat für Gesundheit und Umwelt werden gebeten, dies zu unterstützen. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 06. November 2019 - 2 - 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 17.: Vorgehen der Stadtverwaltung in Bezug auf das Bauvorhaben an der Münchberger Straße, Interessenkollision Stadträte, Oberbürgermeister; Verhalten von Herrn Oberbürgermeister Reiter Empfehlung Nr. 14-20 / E 02770 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing-Fasangarten am 04.07.2019 Keine Kooperationsvereinbarungen / Verträge mehr mit Unternehmen der Immobilienwirtschaft, die Offshore-Aktivitäten betreiben Empfehlung Nr. 14-20 / E 02771 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing-Fasangarten am 04.07.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019 (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02770 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten am 04.07.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02771 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing-Fasangarten am 04.07.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- Verwandter Antrag: Vorgehen der Stadtverwaltung in Bezug auf das Bauvorhaben an der Münchberger Straße, Interessenkollision Stadträte, Oberbürgermeister; Verhalten von Herrn Oberbürgermeister Reiter
- Verwandter Antrag: Keine Kooperationsvereinbarungen / Verträge mehr mit Unternehmen der Immobilienwirtschaft, die Offshore-Aktivitäten betreiben
- 18.: Rad- und Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Westkreuz Empfehlung Nr. 14-20 / E 01567 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied am 13.07.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen, wonach eine Rad- und Fußgängerbrücke über die Aubinger Straße am S-Bahnhof Westkreuz nicht realisiert wird, da voraussichtlich im Herbst 2019 in unmittelbarer Nähe eine Ampelanlage errichtet wird. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01567 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 Aubing-Lochhausen-Langwied am 13.07.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Rad- und Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Westkreuz
- 19.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989 (ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne) A) Problemstellung/Anlass B) Städtische Maßnahmen zur Umsetzung des Quartiers C) Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/2019“ D) Sicherung der Maßnahmen aus dem städtischen Haushalt E) Vergaben F) Personalbedarf G) Anträge 1. Lebendige Erdgeschosszonen fördern
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019 (1. Der Gesamtbedarf für Sachmittel zur Vergabe von Leistungen beträgt 2.103.000 €. Der Betrag setzt folgendermaßen zusammen: • Maßnahmen gemäß Buchstabe B des Vortrags in Höhe von 1.370.000 € (Projektsteuerung, Baustellenmanagement, Grundwassermanagement und Beratungsgruppe) • Maßnahmen gemäß Buchstabe C des Vortrags in Höhe von 733.000 € (kommunaler Anteil der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/2019“). Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird daher beauftragt, die 2020 einmalig erforderlichen Sachmittel in Höhe von 237.000 € sowie die von 2021 bis einschließlich 2023 erforderlichen Sachmittel in Höhe von insgesamt 1.866.000 €, davon 2021 in Höhe von 602.000 €, 2022 in Höhe von 615.000 € und 2023 in Höhe von 649.000 €, jeweils im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsverfahren bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Produktkostenbudget beim Produkt 38511200 Stadtplanung erhöht sich 2020 einmalig um Kosten in Höhe von 237.000 €, 2021 um 602.000 €, 2022 um 615.000 € und 2023 um 649.000 €, die in dieser Höhe auch zahlungswirksam werden. 2. Der Stadtrat stimmt zu, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung einen Antrag im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/2019“ für das Projekt Bayernkaserne zur Bereitstellung von Fördergeldern stellt. 3. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, gemäß dem Beschluss der Vollversammlung vom 23.10.2019 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 16389) das Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 06. November 2019 - 2 - Betätigungsfeld der MRG im Gesellschaftsvertrag so zu erweitern, dass für die ehemalige Bayernkaserne die Projektsteuerung (gemäß Buchstabe B Ziffer 1 und Buchstabe E Ziffer 1 des Vortrags) sowie das Baustellenmanagement (gemäß Buchstabe B Ziffer 2 und Buchstabe E Ziffer 3 des Vortrags) gemäß Ziffer 4 des Antrags der Referentin mit umfassenden Dienstleistungen bei Planungsmaßnahmen für die Landeshauptstadt München übernommen werden können. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für die Umsetzungsphase des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989 die Aufträge zur Fachbetreuung einer Projektsteuerung (gemäß Buchstabe B Ziffer 1 und Buchstabe E Ziffer 1 des Vortrags) sowie eines Baustellenmanagements (gemäß Buchstabe B Ziffer 2 und Buchstabe E Ziffer 3 des Vortrags) im Rahmen einer Inhouse-Vergabe und damit ohne Ausschreibung an die MRG nach erfolgter Anpassung des Gesellschaftsvertrages gemäß Ziffer 3 des Antrages der Referentin zu vergeben. Der Vergabewert für die Jahre 2020 bis 2023 wird auf bis zu 500.000 € (einschl. MwSt.) für die Projektsteuerung und auf bis zu 320.000 € (einschl. MwSt.) für das Baustellenmanagement geschätzt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Verträge mit der MRG in Abstimmung mit der Stadtkämmerei gemäß den Ausführungen unter Buchstabe E Ziffern 1 und 3 zu verhandeln und abzuschließen, bei Bedarf zu ändern und zu ergänzen oder aufzuheben. 6. Sofern die Übernahme der Leistungen gemäß Ziffer 4 des Antrags der Referentin durch die MRG nicht möglich sein sollte, werden diese an externe Auftragnehmerinnen bzw. externe Auftragnehmer vergeben, um den Umsetzungsprozess der ehemaligen Bayernkaserne nicht zu gefährden. 7. Der Stadtrat stimmt zu, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung für die Umsetzungsphase des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989 den Auftrag zur Fachbetreuung eines Grundwassermanagements an externe Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 06. November 2019 - 3 - Auftragnehmerinnen bzw. externe Auftragnehmer vergibt. Der Vergabewert für die Jahre 2020 bis 2023 wird auf insgesamt bis zu 350.000 € (einschl. MwSt.) geschätzt. 8. Die beauftragten städtischen Maßnahmen werden durch die Verwaltung evaluiert. Dem Stadtrat wird bis spätestens 2021 in einer entsprechenden Vorlage berichtet und entsprechende Steuerungsmaßnahmen ggf. vorgeschlagen. 9. Der Stadtrat stimmt zu, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung für die Umsetzungsphase des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989 die Aufträge zur Fachbetreuung eines Quartiersmanagements, eines Nahmobilitätsmanagements, eines Gewerbeflächenmanagements, der Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit, von wissenschaftlichen Begleituntersuchungen sowie eines Prozessmanagements im Zuge des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/2019“ an externe Auftragnehmerinnen bzw. externen Auftragnehmer vergibt. Der Vergabewert für die Jahre 2020 bis 2023 wird insgesamt bis zu 2.200.000 € (einschl. MwSt.) betragen. Der Bund beteiligt sich – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – an den Kosten mit Fördermitteln in Höhe von 1.467.000 €. Für die Landeshauptstadt München verbleiben somit lediglich die unter Ziffer 1 des Antrags dargestellten Kosten in Höhe von 733.000 €. 10. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von einer unbefristeten Stelle (1,0 VZÄ) bei der Hauptabteilung II – Stadtplanung und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 11. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die ab 2020 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für Personalauszahlungen in Höhe von bis zu 65.380 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei und dem POR anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 06. November 2019 - 4 - noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 26.152 € jährlich (40 % des JMB). Das Produktkostenbudget erhöht sich um 91.532 € jährlich, davon sind 65.380 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 12. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die ab 2020 dauerhaft erforderlichen konsumtiven Sachmittel für Arbeitsplatzkosten in Höhe von 800 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen und die erforderlichen einmaligen Sachkosten für die Erstausstattung des Arbeitsplatzes in Höhe von 2.000 € für den Haushalt 2020 anzumelden. Das Produktkostenbudget erhöht sich beim Produkt 38511200 Stadtplanung entsprechend 2020 einmalig um 2.000 € sowie ab 2020 jährlich um 800 €, die in dieser Höhe auch zahlungswirksam werden. 13. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Buchstabe F Ziffer 1.7 des Vortrags dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, soweit weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 14. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Stadtrat nach Ablauf von drei Jahren nach Stellenbesetzung erneut zu befassen, wobei die tatsächlich erreichten Ziele und Effekte darzustellen sind und zu begründen ist, ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzliche Stelle dauerhaft benötigt wird. 15. Die Verwaltung wird beauftragt, als Pilotprojekt für die ehemalige Bayernkaserne ein konkretes Konzept für ein Programm zur finanziellen Unterstützung für die frühzeitige Ansiedlung von kleinen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben und dergleichen zu entwickeln. Auf eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Entwicklungsgebiete, z. B. Freiham, ist dabei zu achten. Dem Stadtrat wird bis spätestens 2021 in einer entsprechenden Vorlage berichtet. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05254 von Frau StRin Heide Rieke und Herrn StR Horst Lischka vom 18.04.2018 bleibt Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 06. November 2019 - 5 - aufgegriffen. 16. Die Verwaltung wird beauftragt, als Pilotprojekt für die ehemalige Bayernkaserne ein umfassendes Konzept für die Nutzung der Erdgeschosszonen, das insbesondere auch Aussagen zum Thema Co- Working beinhaltet, zu entwickeln. Auf eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Entwicklungsgebiete, z. B. Freiham, ist dabei zu achten. Dem Stadtrat wird bis spätestens 2021 in einer entsprechenden Vorlage berichtet. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05337 von Herrn Stadtrat Prof. Dr. Jörg Hoffmann, Herrn Stadtrat Dr. Michael Mattar, Frau Stadträtin Gabriele Neff, Herrn Stadtrat Thomas Ranft und Herrn Stadtrat Wolfgang Zeilnhofer vom 10.05.2019 bleibt aufgegriffen. 17. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05613 von Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Horst Lischka, Herrn StR Klaus Peter Rupp, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Bettina Messinger, Herrn StR Jens Röver, Herrn StR Dr. Ingo Mittermaier und Frau StRin Ulrike Boesser bleibt aufgegriffen. Dem Stadtrat wird zu den im Antrag aufgeführten Maßnahmen bis spätestens 2021 in einer entsprechenden Vorlage berichtet. 18. Falls von der Klausel zur Änderung des Vergabeverfahrens gemäß Buchstabe E des Vortrags Gebrauch gemacht wird, unterliegt dieser Beschluss der Beschlussvollzugskontrolle des Referates für Stadtplanung und Bauordnung. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Lebendige Erdgeschosszonen fördern
- Verwandter Antrag: Konzept für Co-Working in Erdgeschosszonen
- Verwandter Antrag: Projektsteuerung für den guten Start des Neubaugebiets Bayernkaserne
- 20.: Münchner Nordosten Projektorganisation und externe Steuerungsunterstützung A) Anlass und weiteres Vorgehen B) Finanz- und Personalbedarf - Darstellung der Kosten und der Finanzierung C) Anträge 1. MRG mit der Projektsteuerung der Entwicklung im Münchner Nordosten betrauen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019
- Verwandter Antrag: MRG mit der Projektsteuerung der Entwicklung im Münchner Nordosten betrauen
- Verwandter Antrag: Dauerhaft bezahlbare Wohnungen im Münchner Nordosten
- Verwandter Antrag: Kosten für beabsichtigte Infrastruktur im Nordosten darstellen
- Verwandter Antrag: Biodiversität im Münchner Nordosten fördern
- Verwandter Antrag: Beratungsstelle für GrundeigentümerInnen
- Verwandter Antrag: Lebensqualität und Infrastruktur im Münchner Nordosten schon heute verbessern
- 21.: Task Force Kindertageseinrichtungen Sachstandsbericht
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2019 (1. Von den Ausführungen zur Kita-Versorgungslage, den Ergebnissen der Task Force Kindertageseinrichtungen, den Herausforderungen bei der Planung von Kindertageseinrichtungen sowie den Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung wird Kenntnis genommen. 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, weiterhin die immobilienwirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten bezogen auf den jeweiligen Einzelfall zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen, um die benötigten Flächen für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für Personalauszahlungen i.H.v. 73.640 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten und Beamtinnen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 29.456 € (40 % des JMB). 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € für die Entwicklung des Informationssystems für soziale Infrastrukturplanung (ISI) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung (25.000 € in 2020 und 25.000 € in 2021) anzumelden. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Arbeitsplatzkosten i.H.v. 800 € zur Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 06. November 2019 - 2 - erforderlichen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzersteinrichtung i.H.v. 2.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. 7. Das Produktkostenbudget des Produkts P38512100 (Stadtentwicklungsplanung) erhöht sich für das Jahr 2020 um 101.440 €, die auch zahlungswirksam sind. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung der 1 VZÄ Stellen sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 9. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Ziffer 5.1 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 10. Über den Fortgang der Arbeiten und der Ergebnisse der Task Force Kindertageseinrichtungen wird dem Stadtrat zu gegebener Zeit in Form eines Sachstandsberichts berichtet. 11. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)