Kreisverwaltungsausschuss (2019-10-22 10:00:00)
Datum: | 22.10.2019, 10:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kreisverwaltungsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Personalbedarf in der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
- 2.: Personalbedarf Ausländerbehörde / Sachgebiet 325 / Arbeitsgruppe Service-Center für internationale Fach- und Führungskräfte und Arbeitsgruppe der internationalen Studierenden, Wissenschaftler
- 3.: Stellenbedarf Bezirksinspektionen im Bereich Lebensmittelüberwachung und Grundsatzangelegenheiten und Grundsatzbereich Zentrale Angelegenheiten Sondernutzungen
- 4.: Sicherung der Einsatzbereitschaft der Branddirektion Personal- und Mittelmehrbedarfe ab 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 26,75 Stellen ab dem Jahr 2020 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen sowie deren zeitnahe Besetzung einzuleiten. Das Stellenbesetzungsverfahren ist bereits frühzeitig vor dem 01.01.2020 anzustoßen. 3. Darüber hinaus wird das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat eine Stellenbemessung gemäß dem Leitfaden zur Stellenbemessung durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang ein weiterer Stellenbedarf besteht. Nach Feststellung des Personalbedarfs ist eine erneute Stadtratsentscheidung herbeizuführen. 4. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel i. H. v. bis zu 1.583.651 € dauerhaft ab dem Jahr 2020 in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2020 ff. bei den Ansätzen der Personalauszahlungen anzumelden. Das Produktkostenbudget des Produkts Brandschutz (Produktziffer P35126100) erhöht sich dauerhaft um bis zu 1.583.651 € ab dem Jahr 2020. Davon ist der gesamte Betrag zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von ca. 40% des jeweiligen JMB. 5. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die konsumtiven Haushaltsmittel (Arbeitsplatzkosten) i.H.v. 21.400 € dauerhaft ab dem Jahr 2020 und für die Folgejahre in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Das Produktkostenbudget erhöht sich entsprechend Öffentliche Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses vom 22. Oktober 2019 - 2 - (Produktauszahlungsbudget). 6. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel i.H.v. 201.100 € (53.500 € Erstausstattung Arbeitsplatz/147.600 € persönliche Schutzausrüstung, sowie Aus- und Fortbildung) für das Jahr 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Das Produktkostenbudget erhöht sich entsprechend (Produktauszahlungsbudget). 7. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die unter Ziffer 2.31 dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 8. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen investiven Haushaltsmittel i.H.v. 70.000 € für das Jahr 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) 2019-2023 des Kreisverwaltungsreferats wird wie folgt angepasst: Mehrjah resinvest itionspro gramm 2019 – 2023 In Tsd.€ Investitio nsliste 1 Investitio nsgruppe Kenn-Nr. 1300.933 0 Gesamtk osten 2019 2020 2021 2022 2023 2024 ff alt B 30.784 11.070 9.349 5.955 2.955 1.455 1.455 G 0 Z 0 neu B 30.854 11.070 9.419 5.955 2.955 1.455 1.455 G 0 9. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, den Stadtrat bzgl. der strategisch-konzeptionellen Aufgaben gem. Vortragsziffern 2.2, 2.16, 2.22 und Öffentliche Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses vom 22. Oktober 2019 - 3 - 2.23 nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung erneut zu befassen. Die tatsächlich erreichten Effekte und Ziele sind darzustellen sowie zu begründen, ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden. 10. Der Beschluss unterliegt bezüglich Ziffer 2.2, 2.16, 2.22 und 2.23 der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 5.: Verbesserung der Hilfsfristabdeckung durch Ansteuerung der Ampeln in der Wasserburger Landstraße bis Waldtrudering
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, das dargestellte Pilotprojekt zur Beeinflussung der Ampelanlagen durchzuführen. Das Baureferat und die SWM GmbH werden gebeten die erforderliche Unterstützung zu liefern. 3. Nach Abschluss der Testphase wird der Stadtrat über die Ergebnisse und die weiteren Schritte informiert. 4. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die befristet erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel i.H.v. einmalig 130.000 € für das Jahre 2020, sowie befristet 15.750 € von 2021 bis 2024 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Das/Die Produktkostenbudget erhöht sich um einmalig in 2020 um 130.000 €, sowie befristet für die Jahre 2021 bis 2024 um 15.750 €, davon sind alle Kosten zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 5. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen investiven Haushaltsmittel i.H.v. von einmalig 279.000 € für das Jahr 2020, sowie befristet 10.750 € für die Jahre 2021 bis 2024 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Öffentliche Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses vom 22. Oktober 2019 - 2 - Das Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) 2019-2023 des Kreisverwaltungsreferats wird wie folgt angepasst: Mehrjahre sinvestition sprogramm 2019 – 2023 In Tsd.€ Investitions- liste 1 Investitio ns-grupp e Kenn-Nr. 1300.933 0 Gesamtkos ten 2019 2020 2021 2022 2023 2024 ff alt B 30.784 11.070 9.349 5.955 2.955 1.455 1.455 G 0 Z 0 neu B 31.096 11.070 9.628 5.966 2.966 1.466 1.466 G 0 6. Der Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Durchführung der Berufsausbildung zur Feuerwehrfachkraft und zur Leitstellendisponentin bzw. zum Leitstellendisponent
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die weiteren Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Einrichtung der zusätzlicher Ausbildungsgänge Feuerwehrdienst und Leitstellendispositionsdienst im Rahmen eines Projektes zu entwickeln und die zur Umsetzung erforderlichen Stadtratsbefassungen in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachreferaten vorzubereiten. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, zusammen mit dem Kommunalreferat das Nutzerbedarfsprogramm mit den im Vortrag dargestellten Bedarfen für die zusätzlichen Ausbildungsrichtungen fortzuschreiben und dieses im Rahmen der nach den Hochbaurichtlinien erforderlichen Beschlussfassungen im Stadtrat vorzulegen. 4. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, zusammen mit dem Kommunalreferat die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Lehrgangsbetrieb für beide zusätzlichen Ausbildungsgänge zum einen für die Übergangszeit ab 2022 und zum anderen ab der Inbetriebnahme der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule (vsl. 2028) zu ermöglichen. 5. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Einrichtung von drei Stellen (VZÄ) ab dem Jahr 2020 (befristet für 5 Jahre ab Besetzung) beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen sowie deren zeitnahe Besetzung einzuleiten. Das Stellenbesetzungsverfahren ist bereits frühzeitig vor dem 01.01.2020 anzustoßen. 6. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die befristet von 2020 – 2024 erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 184.276 € pro Jahr in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2020 ff bei den Ansätzen der Öffentliche Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses vom 22. Oktober 2019 - 2 - Personalauszahlungen anzumelden. Die Produktkostenbudgets erhöhen sich für die Jahre 2020 – 2024 pro Jahr um 184.276 €; davon ist der gesamte Betrag zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von ca. 40% des jeweiligen JMB. 7. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die befristet von 2020 – 2024 erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel i.H.v. 2.400 € (Arbeitsplatzkosten) pro Jahr ab dem Jahr 2020 und für die Folgejahre in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2020 ff anzumelden. Das Produktkostenbudget erhöht sich entsprechend (Produktauszahlungsbudget). 8. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel i.H.v. 21.000 € (6.000 € Erstaustattung Arbeitsplatz/15.000 € Persönliche Schutzausrüstung) für das Jahr 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Die Produktkostenbudgets erhöhen sich entsprechend (Produktauszahlungsbudget). 9. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, den Stadtrat bzgl. der strategisch-konzeptionellen Aufgaben gem. Vortragsnummer 3 nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung erneut zu befassen. Die tatsächlich erreichten Effekte und Ziele sind darzustellen sowie zu begründen, ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden. 10.Der Beschluss unterliegt bezüglich Ziffer 3.1.3 der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: "Die Stadt wächst" - Personalbedarf wegen Aufgabenmehrung im Bereich Mobilität
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.10.2019 (Vertagt in den nächsten Ausschuss.)