Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2019-10-16 09:00:00)
Datum: | 16.10.2019, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Mobilität in Deutschland 2017 (MiD) Haushaltsbefragung zum Alltagsverkehr in München Ergebnisse
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Mobilitätserhebung „Mobilität in Deutschland 2017“ (MiD) für München und das weitere Vorgehen zur Kenntnis. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03848 von Herrn Stadtrat Richard Quaas, Herrn Stadtrat Walter Zöller vom 22.02.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03851 von Herrn Stadtrat Richard Quaas, Herrn Stadtrat Walter Zöller und von Frau Stadträtin Sabine Bär vom 22.02.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03846 von Herrn Stadtrat Richard Quaas, Herrn Stadtrat Walter Zöller vom 22.02.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03845 von Herrn Stadtrat Richard Quaas, Herrn Stadtrat Walter Zöller vom 22.02.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03911 der ÖDP vom 16.03.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 2.: Strukturelles Umsetzungskonzept für die Verwirklichung verkehrlicher Maßnahmen unter Verwendung von Stellplatzablösemitteln a) Erfahrungen mit der Umsetzung der Beschlüsse vom 23.11.2005 und 14.12.2016 b) Entwicklung des Sonderpostens „Stellplatzablöse“ und Mittelverwendung 01.07.2014 - 31.12.2017 c) „Stellplatzablösemittel sinnvoll verwenden – mehr Sorgfalt beim 2000-Stellplätze-Programm“,
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Die in Ziffern 1 bis 4 des Vortrags dargestellte Verwendung im Berichtszeitraum und die aktuelle Steuerung des Einsatzes der Stellplatzablösemittel sowie die derzeitige Planung zur Verwendung der Gelder im Zeitraum 2019 bis 2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Anpassung der Wertgrenze für die Stadtratsbefassung bei Projekten zur Verwirklichung verkehrlicher Maßnahmen mit Stellplatzablösemitteln entsprechend § 22 Abs. 1 Nr. 2 GeschO des Stadtrats auf 1 Mio. € wird zugestimmt. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04452 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 20.09.2018 „Stellplatzablösemittel sinnvoll verwenden – mehr Sorgfalt beim 2000-Stellplätze-Programm“ ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Stellplatzablösemittel sinnvoll verwenden – mehr Sorgfalt beim 2000-Stellplätze-Programm
- 3.: Straßenräume für den ÖPNV zukunftsweisend gestalten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 ((gegen die Stimmen der BAYERNPARTEI) 1. Den Ausführungen im Vortrag der Referentin, wonach eine generelle Dimensionierung aller Straßenverkehrsflächen unter Zugrundelegung eines eventuell zukünftig zu erwartenden Buslinienverkehrs nicht erforderlich ist, wird zugestimmt. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04185 der Stadtratsfraktion der BAYERNPARTEI vom 15.06.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Straßenräume für den ÖPNV zukunftsweisend gestalten!
- 4.: Einhausung der A96 im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München - Sachstand und Empfehlungen - Machbarkeitsstudie zur Einhausung der A96 unverzüglich dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen Empfehlung Nr. 14-20 / E 01729 14351der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark am 10.10.2017 A96; Machbarkeitsanalyse zur Einhausung (Ziffer 1 des Antrages) Empfehlung Nr. 14-20 / E 01738 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern am 17.10.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 ((gegen die Stimmen der FDP, der BAYERNPARTEI und der CSU) 1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zu der durch Suess Staller Schmitt Ingenieure GmbH erarbeiteten Vorstudie einer „Machbarkeitsstudie zu baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes sowie der lufthygienischen und städtebaulichen Situation an der A96 im Stadtgebiet" zur Kenntnis. 2. Das Projekt Einhausung der A96 im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München wird aus den im Vortrag der Referentin unter Punkt 7 angeführten Gründen derzeit nicht weiterverfolgt. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01729 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 – Sendling-Westpark am 10.10.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01738 der Bürgerversammlung der Stadtbezirkes 20 – Hadern am 17.10.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Machbarkeitsstudie zur Einhausung der A96 unverzüglich dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen
- Verwandter Antrag: A96; Machbarkeitsanalyse zur Einhausung (Ziffer 1 des Antrages)
- 5.: Aktueller Status der Verkehrsprojekte U4/ Tram St.Emmeran/ Föhringer Ring (im Hinblick auf SEM Nordost) Empfehlung Nr. 14-20 / E 02247 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen am 25.10.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. Der Empfehlung, die Baudurchführung im Münchner Nordosten erst zu beginnen, wenn sich verschiedene Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bau befinden, wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen. 2. Die Planungen der Erschließung durch U-Bahn und Tram werden nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses unverzüglich und mit Nachdruck vorangetrieben. Der Stadtrat wird noch im Jahr 2020 mit der schienengebundenen ÖV-Erschließung befasst. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02247 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen am 25.10.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Aktueller Status der Verkehrsprojekte U4/ Tram St.Emmeran/ Föhringer Ring (im Hinblick auf SEM Nordost)
- 6.: Wohnungsmarkt München - Expertenbefragung 2019
- 7.: Archäologische Kartierung der Münchner Altstadt; Tätigkeitsbericht für 2018
- 8.: Kooperatives Stadtentwicklungsmodell (KOSMO) für Feldmoching - Ludwigsfeld 1. Der Grüngürtel am Rande unseres Stadtbezirks muss von Bebauung freigehalten werden! (Ziff. 1 des Antrages) Empfehlung Nr. 14-20 / E 02556 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am 02.04.2019 2. Keine SEM und kein KOSMO im Münchner Norden Empfehlung Nr. 14-20 / E 02557 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am 02.04.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 ((gegen die Stimmen der BAYERNPARTEI und StR Sauerer) 1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den in der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02556 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl am 02.04.2019 angesprochenen Grüngürtel in der Machbarkeitsstudie näher zu untersuchen. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02556 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl am 02.04.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02557 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl am 02.04.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Der Grüngürtel am Rande unseres Stadtbezirks muss von Bebauung freigehalten werden! (Ziff. 1 des Antrages)
- Verwandter Antrag: Keine SEM und kein KOSMO im Münchner Norden
- 9.: Umsetzung der geplanten Beschlüsse des Referates für Stadtplanung und Bauordnung mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2020 ff zum Stand 16.10.2019
- 10.: Kooperatives Stadtentwicklungsmodell für Feldmoching - Ludwigsfeld - Personalbedarf - Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 ((gegen die Stimmen der BAYERNPRTEI, von Die Grünen - rosa liste und StR Sauerer) 1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von drei Stellen (2,00 VZÄ) bei der Hauptabteilung I – Stadtentwicklungsplanung sowie von zwei Stellen (2,00 VZÄ) bei der Hauptabteilung II – Stadtplanung, die jeweils auf vier Jahre nach Besetzung befristet sind, zu beantragen und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die von 2020 bis 2023 befristet erforderlichen Haushaltsmittel für Personalauszahlungen i. H. v. insgesamt 1.344.080 Euro (jährlich 336.020 Euro) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung der Stellen mit einer/einem Beamtin/Beamten zusätzlich jährlich ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von bis zu 26.152 Euro (40% des JMB). Das Produktkostenbudget bei den Produkten 38512100 Stadtentwicklungsplanung (hier: 755.040 Euro) und 38511200 Stadtplanung (hier: 693.648 Euro) erhöht sich um insgesamt 1.448.688 Euro, davon sind 1.344.080 Euro zahlungswirksam. Die Mittel fallen ab Stellenbesetzung an. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die von 2020 bis 2023 jährlich erforderlichen konsumtiven Sachmittel für Arbeitsplatzkosten in Höhe von 3.200 Euro (insgesamt 12.800 Euro befristet auf vier Jahre) jeweils im Rahmen der Haushaltsaufstellungsverfahren und die 2020 erforderlichen einmaligen Sachkosten für die Ersteinrichtung der Arbeitsplätze in Höhe von 8.000 Euro im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Oktober 2019 - 2 - zu Top 10 (Kooperatives Stadtentwicklungsmodell für Feldmoching - Ludwigsfeld- Personalbedarf ) 2020 anzumelden. Das Produktkostenbudget erhöht sich für Arbeitsplatzkosten von 2020 bis 2023 bei den Produkten 38512100 Stadtentwicklungsplanung und 38511200 Stadtplanung jeweils zur Hälfte in 2020 einmalig um insg. 8.000 Euro sowie von 2020 bis 2023 befristet auf vier Jahre jährlich um insg. 3.200 Euro, die in dieser Höhe auch zahlungswirksam werden. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Ziffer 2.4 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden. 5. Darüber hinaus wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat eine Stellenbemessung gemäß dem Leitfaden zur Stellenbemessung durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang über die vorläufige Befristung hinaus ein Stellenbedarf besteht. Nach Feststellung des Personalbedarfs ist eine erneute Stadtratsentscheidung herbeizuführen. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Neubelegung von Räumen sowie Optimierung der Ausstattung/Einrichtung im Dienstgebäude Blumenstraße 28b
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Finanzierung: Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 269.750,- Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Das Produktkostenbudget beim Produkt 38111000, Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung erhöht sich um 269.750 €, davon sind 269.750 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 2. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramm 2019 – 2023 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Maßnahmen-Nr. 9330, Rangfolgen-Nr. 1 (in T€) Gruppierung Gesamt-kosten Finanz. bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2019- 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Finanz. 2025 ff (935) 25 0 20 0 5 5 5 5 5 0 Summe 25 0 20 0 5 5 5 5 5 0 Z (36x) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 25 0 20 0 5 5 5 5 5 0 Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Oktober 2019 - 2 - MIP neu: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Maßnahmen-Nr. 9330, Rangfolgen-Nr. 1 (in T€) Gruppierung Gesamt-kosten Finanz. bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2019- 2023 2019 2020 202 1 2022 2023 2024 Finanz. 2025 ff (935) 207 0 202 0 187 5 5 5 5 0 Summe 207 0 202 0 187 5 5 5 5 0 Z (36x) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 207 0 202 0 187 5 5 5 5 0 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 182.000 € auf der Finanzposition 6100.935.9330.5 zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2020 termingerecht anzumelden. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 12.: Internationale Bauausstellung (IBA) in der Metropolregion München Personalbedarf
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, mittels der Stellenzuschaltungen - den begonnenen IBA Prozess zielführend weiterzutreiben, - die Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie erarbeiteten regionalen Ziele anzustoßen, - die bisher angestoßenen Ansätze kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterzutreiben, - die bestehenden sowie entstehenden Erwartungen der regionalen Partnerinnen und Partner in der Metropolregion München sowie der Fachwelt und Öffentlichkeit, dass die Landeshauptstadt München bei den Themen IBA und Mobilität engagiert voranschreitet, zu bedienen, - die kontinuierliche Betreuung der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer sicherzustellen, - die Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse mit den regionalen und weiteren Partnerinnen und Partnern zu führen, - die internen und externen Arbeitsstrukturen zu etablieren und zu betreuen - und den Stadtrat mit einem konkreten Vorschlag zur organisatorischen und finanziellen Durchführung einer IBA zu befassen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel für Personalauszahlungen i.H.v. 188.760 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellung 2020 bis 2022 anzumelden. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die befristet erforderlichen Arbeitsplatzkosten in Höhe von 1.600 € zur Haushaltsplanaufstellung 2020 bis 2022 anzumelden. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzersteinrichtung i.H.v. 4.000 € Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Oktober 2019 - 2 - im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. 5. Das Produktkostenbudget erhöht sich im Jahr 2020 um 194.360 € und in den Jahren 2021 bis 2022 jeweils um 190.360 €, die auch zahlungswirksam sind. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung der zwei VZÄ Stellen sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Ziffer 2.3 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 8. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 13.: Olympiapark; Bewerbung um den Titel „UNESCO-Welterbe“ Personalbedarf
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 ((gegen die Stimmen der BAYERNPARTEI) 1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 413.400 Euro für den Zeitraum 2020-2024, sowie 2.000 Euro einmalig für 2020, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von 1 Stelle (befristet bis zum 31.12.2024; ab Besetzung max. 5 Jahre) und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 3. Das Produktkostenbudget 38523100400 erhöht sich um 415.400 €, davon sind 415.400 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den unter Ziffer 2.3 des Vortrags dargestellten Flächenbedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 5. Der Stadtrat ist nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung erneut zu befassen.Dabei sollen die tatsächlich erreichten Effekte und Ziele dargestellt werden. Zudem wird darauf eingegangen, ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzliche Stelle dauerhaft benötigt wird.)
- 14.: Mobilisierung von Grundstücken
- 15.: Wettbewerb „Preis für Stadtbildpflege - Bauen und Sanieren in historischer Umgebung“; Stimmrecht beim Preis für Stadtbildpflege für den örtlich zuständigen Bezirksausschuss BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 02925 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 11.10.2016
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Der Vertretung des zuständigen Bezirksausschusses wird bei der Behandlung von Bewerbungen zum Preis für Stadtbildpflege aus dem jeweils örtlichen Zuständigkeitsbereich des Bezirksausschusses ein Stimmrecht in der Gutachterkommission eingeräumt. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / B 02925 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 11.10.2016 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- Verwandter Antrag: Stimmrecht beim Preis für Stadtbildpflege für den örtlich zuständigen Bezirksausschuss
- 16.: 46. städtischer Fassadenwettbewerb; Fassadenpreise und Lobende Erwähnungen 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Mit der Verleihung von 15 Fassadenpreisen 2019 zu je 500,-- € und der Prämierung der von der ehrenamtlichen Gutachterkommission dazu vorgeschlagenen Fassaden besteht Einverständnis. 2. Mit der Zuerkennung von 11 Lobenden Erwähnungen 2019 für die von der Gutachter-kommission dazu vorgeschlagenen Fassaden besteht Einverständnis. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, von den prämierten Fassaden ein Plakat und eine Broschüre zu entwerfen und aufzulegen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Preisträgerinnen und Preisträger 2019 im Rahmen einer Preisverleihungsfeier für jeden Preis und für jede Lobende Erwähnung mit einer Urkunde und einer Fassadenpreisplakette auszuzeichnen. 5. Die Kosten werden aus laufenden Budgetmitteln des Referats für Stadtplanung und Bauordnung finanziert. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 17.: Erhalt von Bäumen und Sträuchern und bessere Bürgerinformation Empfehlung Nr. 14-20 / E 02501 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln am 19.03.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis genommen, wonach der Auftakttermin der Umsetzungsgruppe der Biodiversitätsstrategie bereits am 06.05.2019 stattfand. Im Übrigen gibt es keine Rechtsgrundlage, um von Grundstückseigentümer/-innen Baumtafeln mit Fällungshinweisen zu fordern. Bei Fällungen von städtischen Bäumen informiert das Baureferat die Öffentlichkeit jeweils in geeigneter Weise über die beabsichtigten Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02501 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 19.03.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Erhalt von Bäumen und Sträuchern und bessere Bürgerinformation
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Übertragung eines Amtes der BesGr. A 15 auf Lebenszeit