Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2019-10-09 09:30:00)
Datum: | 09.10.2019, 09:30 |
---|---|
Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119 - Fauststraße 90 Informationsgespräch zwischen den Vertretern des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und den Vertretern der Bürgerinitiative Fauststr. 90 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02259 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018 Nennung der Grundstücks-Güte „Landschaftsschutzgebiet“ in der Fauststraße 90 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02260 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018 Vorläufige Einstellung der Planungsmaßnahmen und Klärung von Rechtsverstößen auf dem Grundstück Fauststraße 90 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02264 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018 Wiederherstellung der gerodeten Hecke auf dem Grundstück Fauststr. 90 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02278 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018 Anfertigung einer Chronologie der Heckenrodung auf dem Grundstück Fauststr. 90 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02279 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.11.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019
- Verwandter Antrag: Informationsgespräch zwischen den Vertretern des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und den Vertretern der Bürgerinitiative Fauststr. 90
- Verwandter Antrag: Nennung der Grundstücks-Güte „Landschaftsschutzgebiet“ in der Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Vorläufige Einstellung der Planungsmaßnahmen und Klärung von Rechtsverstößen auf dem Grundstück Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Wiederherstellung der gerodeten Hecke auf dem Grundstück Fauststr. 90
- Verwandter Antrag: Anfertigung einer Chronologie der Heckenrodung auf dem Grundstück Fauststr. 90
- 2.: Bahnstraße in Trudering Beruhigung der Bahnstraße Empfehlung Nr. 14-20 / E 01175 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 06.10.2016 Umsetzung des Beschlusses 14-20 / V 01783 „Bau einer Umgehungsstraße für die Bahnstraße und Sperrung der Bahnstraße für den Durchgangsverkehr über 3,5t“ Empfehlung Nr. 14-20 / E 01165 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 06.10.2016 Interkommunale Kooperation konkret umsetzen - jetzt die Weichen für eine Entlastung der Bahnstraße durch die Verlängerung des Rappenwegs realisieren BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 02966 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 20.10.2016 Wie geht es weiter mit Bahnstraße, Drosselweg und Rappenweg BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 02969 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 20.10.2016 Münchner Bürgerinnen und Bürger schützen – Durchfahrtsverbot für LKW verfügen Antrags-Nr. 14-20 / A 05438 von Herrn BM Manuel Pretzl, Herrn StR Sebastian Schall, Herrn StR Hans Podiuk vom 28.05.2019, eingegangen am 28.05.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Von den Ausführungen zum Sachstand in der Bahnstraße und der Verlängerung des Rappenwegs wird Kenntnis genommen. Der vorgesehene Aus- und Umbau der Kreuzung Bahnstraße, Drosselweg, Adlerstraße soll möglichst zeitnah umgesetzt werden. 2. Der Oberbürgermeister führt ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 t in der Bahn-, der Adlerstraße und dem Drosselweg ein. 3. Die Ergebnisse des Nutzungs- und Strukturkonzepts mit der begleitenden verkehrlichen Untersuchung werden dem Stadtrat und dem BA 15 nach Abschluss umgehend zur Kenntnis gebracht. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sofern keine Angaben vom Betreiber gemacht werden, die Herkunft und die Ziele des Schwerverkehrs von und zum Quetschwerk in Salmdorf einschließlich deren Größenordnung zu ermitteln. 5. Die Empfehlungen Nr. 14-20 / E 01175 und Nr. 14-20 / E 01165 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 6. Die Anträge des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem Nr. 14-22 / B 02966 vom 29.10.2016 und Nr. 14-20 / B 02969 vom 20.10.2016 (ED 27.10.2016) sind damit satzungsgemäß behandelt 7. Der Antrag Nr.14-20 / A 05438 von Herrn BM Manuel Pretzl, Herrn StR Sebastian Schall, Herrn StR Hans Podiuk vom 28.05.2019 ist damit behandelt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Beruhigung der Bahnstraße
- Verwandter Antrag: Bau einer Umgehungsstraße für die Bahnstraße und Sperrung der Bahnstraße für den Durchgangsverkehr über 3,5t Empfehlung Nr. 08-14 / E 01970 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 10.10.2013
- Verwandter Antrag: Umsetzung des Beschlusses 14-20 / V 01783 „Bau einer Umgehungsstraße für die Bahnstraße und Sperrung der Bahnstraße für den Durchgangsverkehr über 3,5t“
- Verwandter Antrag: Interkommunale Kooperation konkret umsetzen - jetzt die Weichen für eine Entlastung der Bahnstraße durch die Verlängerung des Rappenwegs realisieren
- Verwandter Antrag: Wie geht es weiter mit Bahnstraße, Drosselweg und Rappenweg
- Verwandter Antrag: Münchner Bürgerinnen und Bürger schützen – Durchfahrtsverbot für Lkw verfügen
- 3.: Verschönerung des „Hirschgartenforums“ Empfehlung Nr. 14-20 / E 01888 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg am 05.12.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung nimmt zur Kenntnis, dass die Landeshauptstadt München keinen Einfluss auf die Umgestaltung des Hirschgartenforums hat. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01888 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg am 05.12.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Verschönerung des „Hirschgartenforums“
- 4.: PaketPost-Areal A)Bekanntgabe des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Masterplans für das PaketPost-Areal B)Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich „Zentrale Bahnflächen München / Hauptbahnhof – Laim – Pasing / Teilgebiet Birketweg“ - Aufstellungsbeschluss - C) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 Arnulfstraße (südlich) Birketweg (nördlich und östlich) Wilhelm-Hale-Straße (östlich) - PaketPost-Areal - (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1926a) D) Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg
- 5.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2089 Pappenheimstraße (westlich) zwischen Marsplatz und Blutenburgstraße (Teiländerung des Bebauungsplanes N. 1466) --Biilligungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss-
- 6.: Veränderungssperre Nr. 656 Zielstattstraße 2 Flurstücke Nrn. 9286/2, 9288/38 (Teilfläche), 9288/39 (Teilfläche) und 9288/42 der Gemarkung München, Sektion V Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark Flurstücke Nrn. 250/53 (Teilfläche), 250/61, 250/62 (Teilfläche) der Gemarkung Thalkirchen Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln Erste Verlängerung nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Für die Flurstücke Nrn. 9286/2, 9288/38 (Teilfläche), 9288/39 (Teilfläche) und 9288/42 der Gemarkung München, Sektion V und für die Flurstücke Nrn. 250/53 (Teilfläche), 250/61, 250/62 (Teilfläche) der Gemarkung Thalkirchen (Zielstattstraße 2) wird die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 656 gemäß nachfolgenden Satzungstext erlassen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2097 Anzinger Straße 23/29 (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 822) - Wechsel der Vorhabenträgerin -
- 8.: A.A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/41 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. XXXX Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Allacher Straße (nördlich) (Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 893) A.B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes - Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss - B) Bebauungsplan Nr. 893 und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 893 Allacher Straße, Kirsch-, Esmarch-, Hintermeierstraße und Bahnlinie München-Ingolstadt im Bereich der Bahnlinie München-Ingolstadt - Teilaufhebung - C) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2008 Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Treuchtlingen (westlich), Allacher Straße (nördlich), Kirsch- und Esmarchstraße (östlich) - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses - D) Bebauungsplan Nr. 1655 Esmarch-, Hintermeier-, Lautenschlägerstraße, Georg-Reismüller-, Krauss-Maffei-Straße und Bahnlinie München-Ingolstadt - Teilaufhebung des Aufstellungsbeschlusses- Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Für den Bereich Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich) und Allacher Straße (nördlich) (Anlage 2) ist ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung durchzuführen. 2. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 21.02.2019, M 1:5.000 (Anlage 2), schwarz umrandete Gebiet zwischen Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich) und Allacher Straße (nördlich) ist unter Verdrängung des Bebauungsplans Nr. 893 ein neuer Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Den im Vortrag der Referentin formulierten städtebaulichen, verkehrlichen und landschaftsplanerischen Planungsziele, Rahmenbedingungen und Eckdaten für einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb • Schaffung eines Wohngebietes von ca. 1.200 Wohnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen • Berücksichtigung der sozialen Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten und Kinderkrippe auch für temporäre Spitzenbedarfe • Berücksichtigung eines Grundschulstandorts im Planungsgebiet. Für den Fall, dass diese Schulfläche wegen Maßnahmen im Umfeld nicht erforderlich ist, sind insgesamt ca. 1.400 Wohneinheiten möglich. • städtebaulich verträglicher Übergang zur Umgebung (max. vier Geschosse); in den restlichen Bereichen bis zu sieben Geschosse ggf. auch mit akzentuierten Hochpunkten • Entwicklung eines Schallschutzkonzeptes, welches das Schutzbedürfnis der geplanten Nutzungen gegenüber Anlagen- und Verkehrslärm berücksichtigt und die derzeit bestehenden industriellen Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09. Oktober 2019 - 2 - wie gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten östlich der Bahnstrecke sowie nördlich der Hintermeier- und westlich der Kirschstraße nicht beeinträchtigt. • Ausbildung eines für Erholungssuchende aller Altersgruppen gut nutzbaren und gut erreichbaren Grün- und Freiflächensystems • Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes mit ausreichend großen sowie vielfältig nutzbaren privaten Erholungsflächen und einer kompakten öffentlichen Grünfläche (Grünflächenversorgung mit mindestens 20 m2 (10 m2 öffentliche Grünfläche und 10 m2 private als Erholungsfläche nutzbare Freifläche/Einwohnerin und Einwohner) • interne Erschließung für den motorisierten Individualverkehr grundsätzlich im Verlauf der jetzigen Elly-Staegmeyr-Straße • Durchlässigkeit des Planungsgebietes für den Fuß- und Radverkehr und dessen Verknüpfung mit der Umgebung • Unterstützung des Magerrasenverbundes durch Neuanlage von Vernetzungsstrukturen entlang der Bahnflächen • Erfüllen der notwendigen Erfordernisse zum speziellen Artenschutz (Vernetzungszone entlang der Bahnstrecke München-Ingolstadt) • Begrenzung der Versiegelung und Minimierung der Eingriffe in den Naturhaushalt sowie dem unter Buchstabe A.B) beschriebenen weiteren Vorgehen wird zugestimmt. 4. Die Grundeigentümerin wird gebeten, für den in Anlage 2 dargestellten Umgriff im Einvernehmen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie den weiteren betroffenen Referaten einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb nach Maßgabe der im Vortrag der Referentin unter Buchstabe A.A) Ziffer 2 aufgeführten Bestandsaufnahme sowie der Ziffer 3 des Antrags der Referentin dargestellten Eckdaten und Rahmenbedingungen auszuloben, wobei der Prüfungsauftrag bzgl. einer weiteren Erhöhung der angenommenen Dichte unter Buchstabe A.A) Ziffer 4.2. nicht in die Wettbewerbsauslobung einfließt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09. Oktober 2019 - 3 - 5. Die Grundeigentümerin wird gebeten, die Landeshauptstadt München im Preisgerichtzu beteiligen, wobei das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durch die Stadtbaurätin als Fachpreisrichterin, die Stadtratsfraktionen durch Mitglieder als Sachpreisrichterinnen bzw. Sachpreisrichter sowie der Bezirksausschuss 23 durch seine Vorsitzende als Sachpreisrichterin vertreten werden sollen. Vertreterinnen und Vertreter der zu beteiligenden städtischen Fachdienststellen werden als sachverständige Beraterinnen und Berater hinzugezogen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat über das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes zu berichten. 7. Für den am 10.01.1973 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 893 und dessen Ergänzung vom 17.02.2011 wird ein Verfahren zur Aufhebung für den Bereich der Betriebsanlage der DB an der Bahnlinie München-Ingolstadt eingeleitet. Dieses wird zeitgleich mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2146 durchgeführt. 8. Der Beschluss vom 27.06.2007, für das Gebiet zwischen Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Treuchtlingen (westlich), Allacher Straße (nördlich), Kirsch- und Esmarchstraße (östlich) den Bebauungsplan Nr. 2008 aufzustellen, wird aufgehoben. 9. Der Beschluss vom 15.03.1989, für das Gebiet zwischen Esmarch-, Hintermeier-, Lautenschlägerstraße, Georg-Reismüller-, Krauss-Maffei-Straße und Bahnlinie München-Ingolstadt den Bebauungsplan Nr. 1655 aufzustellen, wird für die im Übersichtplan (Anlage 5) schraffiert dargestellten, nicht überplanten Restbereiche aufgehoben. 10.Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09. Oktober 2019 - 4 - Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 9.: Beschlussvollzugskontrolle (BVK) Bericht über die der BVK unterliegenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung und der Vollversammlung des Stadtrates im Zeitraum vom 01.01.2019 – 30.06.2019
- 10.: Umsetzung der geplante Beschlüsse des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2020 ff. zum 25.09.2019
- 11.: Digitalisierung im PLAN zukunftsfähig gestalten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel ab dem Jahr 2020 i.H.v. 453.060 € dauerhaft, für das Jahr 2020 i.H.v. 60.000 € einmalig, für das Jahr 2021 i.H.v. 451.060 €, für das Jahr 2022 i.H.v. 350.000 € und für das Jahr 2023 i.H.v. 350.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. Das Produktkostenbudget bei den Overheadkosten 38111000 Referats- und Geschäftsleitung erhöht sich für das Jahr 2020 um 513.060 €, davon sind 513.060 € zahlungswirksam. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von 5 Stellen bei der Referatsgeschäftsleitung – GPAM und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Bezug auf die konzeptionellen Stellen (2 VZÄ) beim Geschäftsprozessmanagement (vgl. Seite 3 in Referentinnenvortrag), nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung, den Stadtrat über die tatsächlich erreichten Effekte und Ziele zu informieren und bei Bedarf zu begründen, ob und in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Ziffer 2.5 des Vortrags dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden. 5. Der Beschluss unterliegt hinsichtlich Ziffer 3 des Antrags der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09. Oktober 2019 - 2 -)
- 12.: Umsetzung der geplante Beschlüsse des Referates für Stadtplanung und Bauordnung mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2020 ff. zum 09.10.2019
- 13.: Umsetzung der Ergebnisse der Selbstverständnisdebatte 2018 der Kommission für Stadtgestaltung; Sachmittelbedarf
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 69.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Das Produktkostenbudget 38521100 erhöht sich um 69.000 €, davon sind 69.000 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 14.: Personalzuschaltung für das Büro der Referatsleitung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für Personalauszahlungen i. H. v. 185.680 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 74.272 € (40% des JMB). 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von 3 Stellen-VZÄ und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Sachmittel für die Arbeitsplatzkosten i. H. v. 2.400 € sowie die einmalig erforderlichen Mittel für die Ersteinrichtung der Arbeitsplätze i. H. v. 6.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Das Produktkostenbudget beim Produkt 38111000 Overhead erhöht sich im Jahr 2020 um 194.080 €, davon sind 194.080 € zahlungswirksam. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Ziffer 3 des Vortrags dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Stadtrat nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung erneut zu befassen, wobei die tatsächlich erreichten Effekte und Ziele darzustellen sind sowie zu begründen ist, ob und ggf. in welchem Umfang die tatsächlichen Stellen dauerhaft beantragt werden.)
- 15.: Erfolgreiche Biotoppflege auf nichtstädtischen Flächen fortführen II Sachmittelbedarf
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Der Sachstandsbericht der Referentin zur Biotoppflege auf nichtstädtischen Flächen, den Naturschutzprojekten im Aubinger und Dachauer Moos sowie zur Weiterführung des Forums Biotoppflege wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Forum Biotoppflege als Fachgremium und Organisationsform für Biotop- und Landschaftspflege in der Landeshauptstadt München unter Leitung der Ständigen Vertretung der Stadtbaurätin fortzuführen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Biotoppflege auf nichtstädtischen Flächen sowie das BayernNetzNatur-Projekt im Aubinger Moos fortzuführen. Für die Jahre 2020 bis 2023 werden Mittel in Höhe von insgesamt 480.000,- € beantragt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000,- € für das Jahr 2020, 120.000,- € für das Jahr 2021, 130.000,- € für das Jahr 2022 und 130.000,- € für das Jahr 2023 im Rahmen der Haushaltsplanungsaufstellung zusätzlich anzumelden. Das Produktkostenbudget beim Produkt Naturschutz, 38554100, erhöht sich im Jahr 2020 um 100.000.- €, davon sind 100.000.- € zahlungswirksam. 4. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt wie im Vortrag der Referentin dargestellt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Jahr 2023 wieder einen Sachstandsbericht über die Aktivitäten im Rahmen der Biotoppflege sowie des BayernNetzNatur-Projekte im Aubinger Moos vorzulegen. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- 16.: Siedlungsschwerpunkt Freiham Finanzbedarf des Referates für Stadtplanung und Bauordnung für die Jahre 2020 bis 2023 und Personalbedarf
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 100.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020, 500.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021, 500.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 und 400.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird die für die Zurverfügungstellung des Grundstückes für den Informationspavillon erforderlichen Verträge schließen und beauftragt, den Vertrag zum Stadtteilmanagement mit der MGS zu ergänzen und die Kostentragung im Bezug auf die Zurverfügungstellung von Flächen im Zusammenhang mit dem Informationspavillon zu übernehmen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von zwei Stellen (1,74 VZÄ) und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die ab 2020 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für die Personalauszahlungen in Höhe von bis zu 136.291 € jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die ab 2020 jährlich dauerhaft erforderlichen konsumtiven Sachmittel für die Arbeitsplatzkosten in Höhe von 1.392 €, sowie die 2020 erforderlichen Sachkosten für die Ersteinrichtung der Arbeitsplätze in Höhe von 3.480 € im Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09. Oktober 2019 - 2 - Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 anzumelden. 6. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 30.280 € (40 % des JMB). 7. Das Produktkostenbudget beim Produkt 38511200 Stadtplanung erhöht sich 2020 einmalig um 100.000 €, 2021 einmalig um 500.000 €, 2022 einmalig um 500.000 € und 2023 einmalig um 400.000 €, die in der Höhe auch zahlungswirksam sind. Das Produktkostenbudget erhöht sich dauerhaft um 136.291 € für Personalkosten ab 2020 und um 1.392 € für Arbeitsplatzkosten ab 2020 sowie um 3.480 € für die Arbeitsplatzersteinrichtung, die in der Höhe auch zahlungswirksam sind. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Ziffer 2.4 des Vortrags dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden. 9. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Stadtrat nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung erneut zu befassen, wobei die tatsächlich erreichten Ziele und Effekte darzustellen sind und zu begründen ist, ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden.)
- 17.: Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren - LBK zukunftsfähig ausstatten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel ab dem Jahr 2020 i. H. v. 106.420 € dauerhaft, für das Jahr 2020 i.H.v. 4.000 € einmalig im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 21.156 Euro (40% des JMB) jährlich. Das Produktkostenbudget beim Produkt 38521100 Bauaufsicht erhöht sich für das Jahr 2020 um 110.420 €, davon sind 110.420 € zahlungswirksam. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von 2 Stellen und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Ziffer 2.3 des Vortrags dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 18.: Maßnahme des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung einer für die Dauer von 3 Jahren ab Stellenbesetzung befristeten Stelle (1 VZÄ) und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 91.470 € für 2020 und i.H.v. jährlich 89.470 € für die Jahre 2021 und 2022 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Das Produktkostenbudget beim Produkt 38522100 Wohnungsbauförderung erhöht sich im Jahr 2020 um 91.470 €, davon sind 91.470 € zahlungswirksam. 3. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2019- 2023 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: Investitionszuschussprogramm Münchner Weg "Barrierefreies Wohnen in München", Maßnahmen-Nr. 7890, Rangfolgen-Nr. 24 (in T€) Gruppierung Gesamt- kosten Finanz. bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2019- 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Finanz. 2025 ff (985) 1.500 0 1.500 0 500 500 500 0 0 0 (987) 1.500 0 1.500 0 500 500 500 0 0 0 Summe 3.000 0 3.000 0 1.000 1.000 1.000 0 0 0 Z (36x) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 3.000 0 3.000 0 1.000 1.000 1.000 0 0 0 Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09. Oktober 2019 - 2 - 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen investiven Haushaltsmittel i.H.v. 500.000 € auf der Finanzposition 6200.985.7890.4 und i.H.v. 500.000 € auf der Finanzposition 6200.987.7890.0 jeweils für die Jahre 2020 mit 2022 zum jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren termingerecht anzumelden. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt die unter Ziffer 2.5 des Vortrags dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, soweit weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 19.: Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) Sanierungstätigkeit ab 2020 Finanzbedarf - im Mehrjahresinvestitionsprogramm - im Finanzhaushalt 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Den von der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) auf Basis bestehender bzw. zu erwartender vertraglicher Beauftragungen als Sanierungstreuhänderin sowie als sonstige Beauftragte umzusetzenden Aufgaben gemäß der Kosten- und Kapazitätenplanung in den jährlichen Budgetierungsplänen für die Jahre 2020-2024 wird zugestimmt. Die in der Kosten- und Kapazitätenplanung in der Vorausschau für 2021 und 2022 voraussichtlich erforderlichen konsumtiven Mittel für die MGS als Sanierungstreuhänderin und als Sonstige Beauftragte (Stadtteilmanagement) werden zur Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die durch die jährlichen Budgetierungspläne konkretisierten, fortgeschriebenen und freigegebenen Mittelbedarfe für die jeweiligen Folgejahre dem Stadtrat jährlich zur Bewilligung vorzulegen (Finanzierungsbeschlüsse). 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für das Haushaltsjahr 2020 erforderlichen einmaligen konsumtiven Mittel in Höhe von 8.852.100 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 und die zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 705.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. Das Produktkostenbudget beim Produkt Stadterneuerung 38 512200 erhöht sich im Jahr 2020 auf 9.850.100 €, davon sind 8.852.100 € zahlungswirksam (Produktzahlungsbudget). Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09. Oktober 2019 - 2 - 3. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2019-2023 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: Treuhandvermögen MGS – Sanierungsmaßnahmen Städtebauförderung Investitionsliste 1, UA 6150, Maßnahmen-Nr. 3851, Rangfolgen-Nr. 001 (in T €) Grupp ierung Gesa mt-ko sten Finan z. bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 203 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2019- 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Finanz. 2025 ff (933) 15.75 8 10.15 0 5.608 2.403 1.895 940 370 0 0 0 Summ e 15.75 8 10.15 0 5.608 2.403 1.895 940 370 0 0 0 Z (361) 2.075 0 2.075 720 569 564 222 0 0 0 St. A. 13.68 3 10.15 0 3.533 1.683 1.326 376 148 0 0 0 MIP neu: Treuhandvermögen MGS – Sanierungsmaßnahmen Städtebauförderung Investitionsliste 1, UA 6150, Maßnahmen-Nr. 3851, Rangfolgen-Nr. 001 (in T €) Grupp ierung Gesa mt-ko sten Finan z. bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 203 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2019- 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Finanz. 2025 ff (933) 19.06 3 10.15 0 8.913 2.403 2.895 1.495 1.180 940 0 0 Summ e 19.06 3 10.15 0 8.913 2.403 2.895 1.495 1.180 940 0 0 Z (361) 3.649 0 3.649 720 1.309 670 530 420 0 0 St. A. 15.41 4 10.15 0 5.264 1.683 1.586 825 650 520 0 0 Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09. Oktober 2019 - 3 - 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für die Durch führung der Sanierung erforderlichen einmaligen investiven Mittel für das Jahr 2020 in Höhe von 2.895.000 € auf der Finanzposition 6150.933.3851.0, Treuhandvermögen MGS – Sanierungsmaßnahmen und die zu erwartenden Einnahmen für das Jahr 2020 in Höhe von 1.309.000 € auf der Finanzposition 6150.361.3851.6, Investitionszuweisungen vom Land für Sanierungsmaßnahmen der MGS im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beantragt, dass die unter den in den Antragsziffern 2-4 genannten konsumtiven und investiven Mitteln flexibel be wirtschaftet werden können. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 20.: Kinder an der Stadtgestaltung/-planung beteiligen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Den im Vortrag der Referentin aufgezeigten konzeptionellen Anforderungen an die Kinder- und Jugendbeteiligung an der Stadtgestaltung und Stadtplanung wird grundsätzlich zugestimmt. Die bisher praktizierte Kinder- und Jugendbeteiligung im Bereich der Stadtgestaltung/-planung wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für die Umsetzung der aufgezeigten konzeptionellen Anforderungen erforderlichen Ressourcen (Personal- und Finanzbedarfe) dem Stadtrat im Rahmen des Eckdatenbeschlusses für 2021 und eines Fachbeschlusses in 2021 vorzulegen. 3. Das Baureferat, das Referat für Bildung und Sport, das Sozialreferat, das Kreisverwaltungsreferat, das Kulturreferat und das Referat für Umwelt und Gesundheit werden gebeten, entsprechend dem Punkt 2 die in ihren Referaten für die Umsetzung der aufgezeigten konzeptionellen Anforderungen erforderlichen Ressourcen dem Stadtrat im Rahmen des Eckdatenbeschlusses und eines Fachbeschlusses vorzulegen. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04009 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Haimo Liebich vom 23.04.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Kinder an der Stadtgestaltung/-planung beteiligen!
- 21.: Projekt „Grüne Stadt der Zukunft – Klimaresiliente Quartiere in einer wachsenden Stadt“, gefördert durch das BMBF Sachstand und Ausblick
- 22.: Bereitstellung von städtischen Nutzflächen für die Gemeinschaftsgärten Empfehlung Nr. 14-20 / E 02471 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 - Au-Haidhausen am 21.02.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2019 (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. Derzeit ist keine Fläche für einen Gemeinschaftsgarten in Au-Haidhausen verfügbar. Durch den weiteren Ausbau des Projekts der Münchner Krautgärten, ein neuer Standort pro Jahr, und weitere Urban Gardening - Projekte werden Alternativen für die Bevölkerung geschaffen. 2. Aufgrund der zunehmenden Dichte innerhalb der Landeshauptstadt München ist insbesondere die weitere Entwicklung des Projekts der Münchner Krautgärten, wie bereits im Stadtratsbeschluss „Urbanes Gärtnern in München – Analyse und Grundsatzbeschluss“ vom 19.02.2014 (Vorlagen-Nr. 08-14 / V 13752) beschlossen, weiter zu verfolgen. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02471 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen am 21.02.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Bereitstellung von städtischen Nutzflächen für die Gemeinschaftsgärten
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Beteiligungssteuerung Ziele 2020 - Berichte 2019 für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen Abweichungsbericht Oktober 2019
- 2.: Optimierung der Beteiligungsstrukturen Konzern GEWOFAG GEWOFAG 2021 - Vereinfachung der Konzernstruktur Herstellung einer bestandshaltenden Ebene und der finalen Zielstruktur
- 3.: Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) Sanierungstätigkeit ab 2020 Finanzbedarf - im Mehrjahresinvestitionsprogramm - im Finanzhaushalt 2020