Kommunalausschuss (2019-07-04 09:30:00)
Datum: | 04.07.2019, 09:30 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Kommunalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- 1.: Defekte LED-Leuchtmittel als Elektroschrott zum Wertstoffhof bringen und recyceln - wie läuft's?
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Der AWM wird beauftragt, seine Internetseite sowie sonstige Informations- materialien im Sinne einer möglichst umfassenden Beratung im Hinblick auf die Entsorgung von LED-Leuchtmitteln zu ergänzen. 3. Dem Antrag Nr. 14-20/A 04877 der ÖDP vom 21.01.2019 wird entsprochen. Er ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Defekte LED-Leuchtmittel als Elektroschrott zum Wertstoffhof bringen und recyceln - wie läuft's?
- 2.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Bericht zu den Abfallvermeidungsaktivitäten mit Schwerpunkt Einwegbecher beim AWM bzw. den Referaten der Landeshauptstadt München (LHM) - Bekanntgabe -
- 3.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 Erster Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 - Bekanntgabe -
- 4.: Änderung städtischer Gebührensatzungen, insbesondere Hausmüllentsorgungsgebührensatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung Empfehlung Nr. 14-20 / E 02545 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing am 26.03.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (1. Der Empfehlung der Bürgerversammlung wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Satzungen ist nicht zu veranlassen. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02545 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 – Pasing-Obermenzing am 26.03.2019 ist somit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung erledigt. 3. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Änderung städtischer Gebührensatzungen, insbesondere Hausmüllentsorgungsgebührensatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München
- 5.: Stadtgüter München (SgM); Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 Erster Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 - Bekanntgabe -
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
- 6.: Markthallen München (MHM); Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 Erster Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 - Bekanntgabe -
- Kommunalausschuss
- 7.: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen in diversen städtischen Gebäuden, Rahmenvertrag
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (1. Der Kommunalausschuss stimmt zu, dass das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 den Auftrag für die Überbrückungsreinigung in diversen städtischen Gebäuden ausschreibt. 2. Die Vergabestelle führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage und den in der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15190 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Eine erneute Befassung des Stadtrates ist nur erforderlich, falls der Angebotspreis der Neuausschreibung des Rahmenvertrages den geschätzten Stundenverrechnungssatz um mehr als 20 % übersteigen sollte. 4. Einer erneuten Stadtratsbefassung bedarf es nicht, wenn aus vergabe- rechtlichen Gründen eine Änderung der Wahl der Vergabe- und Vertrags- ordnung, der Vergabeverfahrensart, der Eignungskriterien oder der Zuschlagskriterien erforderlich sein sollte, um Rügen abzuhelfen, Nachprüfungsverfahren abzuwenden oder zu beenden oder weil das Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden musste. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Falls von der Klausel nach Nr. 4 Gebrauch gemacht wird, unterliegt dieser Beschluss der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 8.: Messestadt Riem Tribünenanlage und Nutzung des Kopfbaus 15. Stadtbezirk Trudering-Riem
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (1. Vom erweiterten Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat nimmt Kenntnis, dass eine Nutzung des Kopfbaus und der Tribüne im Rahmen einer Investorenlösung nicht kurzfristig realisierbar ist. 3. Das Kommunalreferat wird beauftragt, zusammen mit der MRG, dem Kulturreferat und dem Sozialreferat einen Nutzerbedarf zu definieren und die Kosten für eine Mindestsanierung von Kopfbau und angrenzendem Tribünenabschnitt zu erarbeiten. Den vorbereitenden Planungen wird das Sanierungskonzept auf den Seiten 10 + 11 des Vortrags mit folgenden Schwerpunkten zugrunde gelegt: - fachgerechte bauphysikalische Sanierung der Undichtigkeiten am Gebäude und fehlerhaften Bauwerksanschlüsse mit dem Ziel, schnellstmögliche und dauerhafte Schimmelfreiheit - Einbau einer temperierbaren/beheizbaren Bodenplatte für eine künftige ganzjährige Nutzung. Das Kommunalreferat wird dem Stadtrat umgehend nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses und einer genauen Kostenschätzung, voraussichtlich im 1. Quartal 2020 berichten. Zudem soll geprüft werden, ob der Bedarf an sozialer und kultureller Infrastruktur für den 5. Bauabschnitt im Kopfbau realisiert werden kann. Hierbei soll auch die Möglichkeit einer gastronomischen Nutzung geprüft werden. Die Kosten der vorbereitenden Planungen sollen aus dem Budget zur Sicherung und Teilsanierung der Tribüne finanziert werden. Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 04. Juli 2019 BS zu TOP 8 - 2 - 4. Das Kommunalreferat wird ermächtigt, die MRG mit der Projektuntersuchung zur Gestaltung und Einkürzung des Nordendes der Tribüne zu beauftragen. Die Maßnahme soll von der MRG als Teilprojekt Nordkante der EM 705 Fassadensanierung Tribüne geführt werden. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05093 der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 15.03.2019 bleibt aufgegriffen. 6. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 00250 von Herrn StR Dr. Ingo Mittermaier, Frau StRin Ulrike Boesser vom 23.09.2014 wird nach Maßgabe des Vortrags entsprochen. Damit ist dieser Antrag geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00212 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 27.08.2014 wird nach Maßgabe des Vortrags entsprochen. Damit ist dieser Antrag geschäftsordnungsgemäß erledigt. 8. Der Antrag Nr. 08-14 / A 05283 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom 26.03.2014 wird nach Maßgabe des Vortrags entsprochen. Damit ist dieser Antrag geschäftsordnungsgemäß erledigt. 9. Dem Antrag Nr. 14-20 / B 05481 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 15.11.2018 wird nach Maßgabe des Vortrags entsprochen. Damit ist dieser Antrag satzungsgemäß erledigt. 10. Dem Antrag-Nr. 14-20 / B 04901 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 17.05.2018 wird nach Maßgabe des Vortrags entsprochen. Damit ist dieser Antrag satzungsgemäß erledigt. 11. Dem Antrag -Nr. 14-20 / B 04773 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom19.04.2018 wird nach Maßgabe des Vortrags entsprochen. Damit ist dieser Antrag satzungsgemäß erledigt. Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 04. Juli 2019 BS zu TOP 8 - 3 - 12. Dem Antrag Nr. 14-20 /B 03926 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 15 - Trudering-Riem vom 27.07.2018 wird im Hinblick auf das Auskunftsersuchen entsprochen. Die Empfehlung für die gGmbH ist nach dem Rückzug des Interessenten überholt. Damit ist dieser Antrag satzungsgemäß erledigt. 13. Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02289 der Bürgerversammlung des Stadt- bezirks 15 – Trudering-Riem vom 08.11.2018 kann entsprochen werden. Sie ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 14. Die Sitzungsvorlage unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Nutzung baubeschränkender Grunddienstbarkeiten Empfehlung Nr. 14-20 / E 02321 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 Untergiesing-Harlaching am 15.11.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (1. Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02321 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 18 Untergiesing-Harlaching vom 15.11.2018 wird nicht entsprochen. Sie ist gemäß Art. 18 Abs. 4 GO erledigt. 2. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Nutzung baubeschränkender Grunddienstbarkeiten
- 10.: Förderung der Artenvielfalt im Einflussbereich des Kommunalreferates (KR); Ausgangssituation und Maßnahmen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (1. Die städtische Forstverwaltung des Kommunalreferats wird beauftragt, die Arbeiten zur Entwicklung eines Ökokontos im Bereich Unterpfaffenhofen / Streiflach sowie die Renaturierung des Moors im Bereich Nantesbuch voranzutreiben. 2. Die Stadtgüter München werden beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen eine Ausweitung der ökologischen Bewirtschaftung bei den eigenbewirtschafteten Flächen möglich ist. Über das Ergebnis der Prüfung wird dem Stadtrat Anfang 2021 berichtet. 3. Die Stadtgüter München werden an geeigneten Standorten Totholzbiotope und Steinlesehaufen anlegen sowie Insektenhotels aufstellen. Auf mindestens 10 % der Grünlandflächen erfolgt die Mahd nach dem 15. Juni. Für alle Flächen, die nicht der Futtermittelerzeugung dienen, wird ein Mahdregime festgelegt. Dieses könnte sich an den Vorgaben an- grenzender FFH-Gebiete orientieren. 4. Die Markthallen München prüfen im Rahmen der Sanierung der festen Lebensmittelmärkte, inwieweit Dachbegrünungen sowie die Bepflanzung der Marktflächen realisiert werden können. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Entscheidungsvorlagen über die Sanierung der festen Lebensmittelmärkte dem Stadtrat vorgestellt. 5. Die Markthallen München erhöhen unter Beachtung der allgemeinen Vorgaben bei der Vergabe von Zuweisungen für Marktstände den Anteil des Warenangebots aus ökologischer Herstellung. 6. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München prüft in Zusammenhang mit der Sanierung der Deponie Nord-West, ob über die im baurechtlichen Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 04. Juli 2019 BS zu TOP 10 - 2 - Genehmigungsbescheid festgeschriebenen Maßnahmen hinaus zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt umsetzbar sind. Zudem prüft der Abfallwirtschaftsbetrieb München, welche Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt auf den Außenbereichen des Betriebsgeländes umsetzbar sind. 7. Das Kommunalreferat prüft, ob die Grünflächen auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes in der Friedenstraße 40 ausgeweitet werden können. Zudem prüft das Kommunalreferat, welche Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt an der Hochäckerstraße 90 (Neuer Südfriedhof) umsetzbar sind. 8. Das Kommunalreferat wird beauftragt, dem Stadtrat über die Umsetzung der beantragten Maßnahmen im 1. Quartal 2021 zu berichten. 9. Das Kommunalreferat berichtet im 1. Quartal 2021 über den Stand der Maßnahmen zur Umsetzung der durch das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen!" sowie die weitere Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes durch das "Zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz - Versöhnungsgesetz)" für Flächen und Gebäude des Freistaates Bayern eingeführten Regelungen innerhalb des Verantwortungsbereichs des Kommunalreferats. 10. Das Kommunalreferat berichtet im 1. Quartal 2021 über den Stand der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge des durch die bayerische Staatsregierung eingesetzten "Runden Tisch Arten- und Naturschutz" innerhalb des Verantwortungsbereichs des Kommunalreferats. 11. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Machbarkeitsstudie am Standort Klinikum Harlaching 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (Vertagt in die Vollversammlung am 24. Juli 2019.)
- 12.: Bilanz und Strategien für nachhaltiges städtisches Grundstücksmanagement Portfoliomanagement des Kommunalreferats Konzept hinsichtlich städtischer Kleinstgrundstücke Kleinstgrundstücke für innovative Wohnprojekte
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (1. Das unter Ziffer 2 bis 6 des Vortrags der Referentin dargestellte Konzept hinsichtlich städtischer Kleinstgrundstücke wird zur Kenntnis genommen. Das Kommunalreferat wird beauftragt, dem Stadtrat spätestens zur Behandlung der Sitzungsvorlage in der Vollversammlung einen Wirtschaftlichkeitsvergleich hinsichtlich der auf Seite 5 der Vorlage erwähnten Fördervarianten von einerseits Einkommensorientierter Förderung (EOF) bzw. München-Modell Miete und andererseits KommWFP vorzulegen. 2. Das Kommunalreferat wird beauftragt, dem Stadtrat bis Ende 2020 über den Sachstand bei der Umsetzung des dargestellten Konzepts zu berichten. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02792 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 20.01.2017 ist somit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 05142 von der Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Heike Rieke, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Frau StRin Simone Burger, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Ulrike Boesser vom 27.03.2019 wird hiermit entsprochen. Dieser ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Kleinstgrundstücke für innovative Wohnprojekte
- Verwandter Antrag: Kleinstgrundstücke an gemeinnützige Träger für Wohnen und soziale Nutzungen vergeben
- 13.: Gewerberaumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München (LHM) Bericht zu freien gewerblichen Flächen zum Stand 31.05.2019 Gewerbliche Vermietungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (1. Vom Bericht über freie gewerbliche Flächen wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat beauftragt das Kommunalreferat, den nächsten Bericht zum Stichtag 30.06.2020 im 3. Quartal 2020 als Bekanntgabe dem Kommunal- ausschuss vorzulegen. 3. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 04313 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Ulrike Boesser, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Gerhard Mayer, Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Jens Röver vom 20.07.2018 wird hiermit entsprochen. Dieser ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Gewerbliche Vermietungen
- 14.: Finanzierung der Neuerrichtung einer Flüchtlingsunterkunft an der Max-Proebstl-Str. 4, 13. Stadtbezirk – Bogenhausen, als Ersatz für die Flüchtlingsunterkunft an der Hans-Thonauer-Str. 3 d, 25. Stadtbezirk – Laim Änderung des Mehrjahresinvestitions- programmes 2018-2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (1. Der Planung zum Ersatzbau wird zugestimmt. 2. Das Planungskonzept mit Projektkosten in Höhe von 13.100.000 € wird nach Maßgabe der Genehmigungsplanung genehmigt. Projektauftrag, Projektgenehmigung und Ausführungsgenehmigung werden gemeinsam erteilt. 3. Das Baureferat wird gebeten, die Ausführung vorzubereiten und sämtliche für das Vorhaben erforderliche Vergaben zu tätigen. 4. Das Baureferat wird gebeten, das Vorhaben auszuführen. 5. Den Ausführungen zur Unplanbarkeit und Unabweisbarkeit im Vortrag (Ziffern 5.3 und 5.4) wird zugestimmt. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Zusicherung der Kostenerstattung seitens der Regierung von Oberbayern. 6. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018-2022 wird wie folgt geändert: MIP neu: Maßnahmenbezeichnung: Max-Proebstl-Str. 4 GU, UFW, NB, Unterabschnitt: 0640, Maßnahmenummer: 4123, IL 1 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt- kosten Finanz. bis 2017 Programmjahr 2018 bis 2022 nachrichtlich Summe 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz. 2024 ff B (940) 12.800 0 12.800 38 500 10.000 362 1.950 Summe 12.800 0 12.800 38 500 10.000 362 1.950 Z (361) St. A. 12.800 0 12.800 38 500 10.000 362 1.950 Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 04. Juli 2019 BS zu TOP 14 - 2 - Maßnahmebezeichnung: EAK Max-Proebstl-Str. 4 , Unterabschnitt 4356, Maßnahmenummer: 4123, IL 1 Gruppe Bezeichn ung Gesamt- kosten Finanz. Bis 2017 Summe 2018-202 2 2018 2019 2020 2021 2022 nachrichtlich 2023 2024 ff 935 250 0 250 0 0 250 0 0 Summer 250 0 250 0 0 250 0 0 Z (361) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 250 0 250 0 0 250 0 0 In diesen Gesamtkosten ist die Risikoreserve enthalten. Sie ist in den Projektkosten mit 17,5 %, das entspricht 1.950.000 €, berücksichtigt und wird im Jahr 2022 dargestellt. 7. Das Baureferat wird gebeten, die erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen für die Maßnahme Max-Proebstl-Str. 4, GU, UFW, NB, Finanzposition 0640.940.4123.9, zum Nachtrag 2019 bzw. zu den entsprechenden Haushaltsaufstellungsverfahren termingerecht anzumelden. 8. Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Einrichtungskosten der Maßnahme Max-Proebstl-Str. 4, GU, UFW, NB, Finanzposition 0640.940.4123.9, zum Nachtrag 2019 bzw. zu den entsprechenden Haushaltsaufstellungsverfahren termingerecht anzumelden. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 15.: Sanierung und Umbau mit Ersatzneubau am Gartenbau-Stützpunkt Inninger Straße 30, 81379 München im 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Projektkosten gesamt 9.620.000 Euro Davon Projektkosten Neubau Gebäude B+C 6.130.000 Euro Davon Ersteinrichtungskosten 70.000 Euro Abbrucharbeiten und Altlastensanierung 1.720.000 Euro Projektkosten Sanierung/Umbau Gebäude A 1.360.000 Euro Davon Ersteinrichtungskosten 32.000 Euro Projektkosten Interimscontainer 410.000 Euro Ausführungsgenehmigung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2019 (1. Die Realisierung des Projektes mit auf den Fertigstellungszeitpunkt prognostizierten Ausführungskosten in Höhe von 9.620.000 € wird genehmigt. 2. Das Baureferat wird mit der Ausführung des Projektes beauftragt. 3. Die Stadtkämmerei nimmt die notwendigen Anpassungen in der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramm 2019 – 2023 vor. 4. Das Baureferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen auf der Finanzposition 0640.940.6528.7 „Inninger Str. 30, Gartbaustpkt Abbr Sanrg NB Umbau“ zu den entsprechenden Haushaltsaufstellungsverfahren termingerecht anzumelden. 5. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen für die Ersteinrichtungskosten auf der Finanzposition 0640.935.6528.7 zu den entsprechenden Haushaltsauf- stellungsverfahren termingerecht anzumelden. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
- Kommunalausschuss
- 1.: Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen im Kommunalreferat
- 2.: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen in diversen städtischen Gebäuden, Rahmenvertrag
- 3.: Verkauf einer Eigentumswohnung Stiftungsobjekt 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
- 4.: Verkauf einer Eigentumswohnung Stiftungsobjekt 13. Stadtbezirk Bogenhausen Teil I und II (wird nachgereicht)
- 5.: Verkauf einer Eigentumswohnung Stiftungsobjekt 3. Stadtbezirk Maxsvorstadt Teil I und II (wird nachgereicht)
- 6.: Verkauf einer Teilfläche 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- 7.: Erwerb eines Grundstücks 13. Stadtbezirk Bogenhausen 1. Erwerb eines Grundstücks in Bogenhausen 2. Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2019-2023
- 8.: Übernahme von Kosten für die Spartenverlegung im Zuge der Umsetzung von Bebauungsplänen am Oberwiesenfeld 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
- 9.: Machbarkeitsstudie am Standort Klinikum Harlaching 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching
- 10.: Bestellung eines Erbbaurechts Konzeptioneller Mietwohnungsbau und München-Modell Miete 4. Stadtbezirk Schwabing-West
- 11.: Bilanz und Strategien für nachhaltiges städtisches Grundstücksmanagement Portfoliomanagement des Kommunalreferats Konzept hinsichtlich städtischer Kleinstgrundstücke Kleinstgrundstücke für innovative Wohnprojekte
- Verwandter Antrag: Kleinstgrundstücke für innovative Wohnprojekte
- Verwandter Antrag: Kleinstgrundstücke an gemeinnützige Träger für Wohnen und soziale Nutzungen vergeben
- 12.: Bestellung eines Erbbaurechts für eine Zwischennutzung im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt
- 13.: Entwicklung Viehhofgelände 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt
- 14.: Deutsches Theater Grund- und Hausbesitz GmbH (DTGH); 1. Halbjahresbericht 2019 zur Beteiligungssteuerung Ziele 2020
- 15.: Weiteres Vorgehen Viehhofbank 2. Stadtbezirk Ludwigvorstadt-Isarvorstadt