Bildungsausschuss (2019-07-03 14:30:00)
Datum: | 03.07.2019, 14:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Bildungsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Räumlichkeiten für das „Münchner Haus der Schülerinnen und Schüler“ (MHDS) Grundsatzentscheidung Anmietobjekt im 3. Stadtbezirk - Maxvorstadt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin zum Konzept des „Hauses für Schülerinnen und Schüler“ und der Sondierung von Raumangeboten wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, und das Kommunal- und Baureferat werden gebeten, in Zusammenarbeit mit der Eigentümerin alle Maßnahmen für eine Nutzung der Räumlichkeiten im Objekt Dachauer Str. 54 festzulegen und auf dieser Basis einen Mietvertrag auszuhandeln. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Referat für Bildung und Sport die Verhandlungen für die Anmietung zu führen. Die eigentliche Anmietung erfolgt dann gesondert nach den städtischen Regularien als laufende Angelegenheit im Büroweg. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A04511 vom 10.10.2018 der SPD-Stadtratsfraktion ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertagesstätten sonstiger Träger; Haus für Kinder am Oskar-Maria-Graf-Ring 1 im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Der Bildungsausschuss stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Neubaumaßnahme zur Schaffung einer Kindertageseinrichtung am Oskar-Maria-Graf-Ring 1 in Höhe von 803.823 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Fortführung und Ausbau des Verpflegungs- und Bewirtschaftungsmodells „Schule/Kita isst gut“/Stufenplan Stufe V
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag unter Ziffer 7 wird zugestimmt. Die sofortige Finanzierung ist - wie unter Ziffer 7 des Vortrags dargestellt - unabweisbar. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 2,00 VZÄ Stellen für Küchenkräfte beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen Abteilung 4 zum 01.09.2019 sowie die Stellenbesetzung zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Finanzierung der einmalig in 2019 erforderlichen Haushaltsmittel des Geschäftsbereiches Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 4 in Höhe von bis zu 27.787 € durch Kompensation mit vorhandenen Arbeitnehmerstellen oder Planstellen sicherzustellen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel des Geschäftsbereiches Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 4 in Höhe von bis zu 83.360 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 1,00 VZÄ Stellen für Küchenkräfte beim Geschäftsbereich KITA zum 01.09.2019 und deren Besetzung zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel des Geschäftsbereiches KITA in Höhe von bis zu 13.893 € durch Kompensation mit vorhandenen Arbeitnehmerstellen oder Planstellen sicherzustellen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel des Geschäftsbereiches KITA in Höhe von bis zu 41.680 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 4,0 VZÄ Stellen - Küchenkräfte - 2,0 VZÄ Stellen - Hauswirtschaftliche Betriebsleitungen beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 03. Juli 2019 - 2 - Abteilung 3 zum 01.09.2019 sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel des Geschäftsbereiches Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 3 in Höhe von bis zu 99.167 € durch Kompensation mit vorhandenen Arbeitnehmerstellen oder Planstellen sicherzustellen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 3 in Höhe von bis zu 297.500 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Sachmittel für Arbeitskleidung in Höhe von insgesamt 14.400 € (4.800 € beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 4, 2.400 € beim Geschäftsbereich KITA und 7.200 € beim Bereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 3 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. 6. Das Produktkostenbudget des Produktes 39365200 „Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder“ erhöht sich ab 2020 dauerhaft um bis zu 44.080 €. Davon sind 44.080 € zahlungswirksam. 7. Das Produktkostenbudget des Produktes 39211100 „Grundschulen“ erhöht sich ab 2020 dauerhaft um bis zu 88.160 €. Davon sind bis zu 88.160 € zahlungswirksam. Das Produktkostenbudget des Produktes 39215100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Realschulen erhöht sich ab 2020 dauerhaft um bis zu 304.700 €. Davon sind bis zu 304.700 € zahlungswirksam. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 4.: Heilpädagogische Tagesstätte Margarethe-Danzi-Straße 13 mit Außenstelle Klenzestraße 27 - Abschluss des Trägerwechsels Aufhebung der Satzung für die Heilpädagogische Tagesstätte der Landeshauptstadt München an der Sondervolksschule für geistig Behinderte, München, Klenzestraße 27
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Der Ausschuss nimmt von den im Vortrag dargestellten Ausführungen Kenntnis. 2. Die „Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Heilpädagogische Tagesstätte der Landeshauptstadt München an der Sondervolksschule für geistig Behinderte, München, Klenzestraße 27“ wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 5.: Freigabe des Zuschusses an die „Projektwerkstatt" für die Münchner Grund-, Mittel- und Förderschulen 2020 - Bereich "Förderung freier Träger“ -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates über den Haushalt 2020 genehmigt der Fachausschuss die Freigabe eines Zuschusses für die „Projektwerkstatt“ an die freie Trägerschaft „schule.beruf e.V.“ i.H.v. 222.827 € für das Förderschuljahr 2019/2020 und die Freigabe der Sachmittel von 15.000 €. 2. Der Fachausschuss genehmigt die Auszahlung der 1. Rate i. H.v. 73.686 € im Haushaltsjahr 2019. Die Finanzierung erfolgt aus in 2019 verfügbaren Referatsmitteln. 3. Die Finanzierung der Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 erfolgt, vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates über den Haushalt 2020, aus Referatsmitteln. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 6.: Anhörungsverfahren zur Änderung der Grundschulorganisation in der Landeshauptstadt München; Sprengeländerung bzw. -errichtung der Grundschulen - Limesstraße 38 - Gustl-Bayrhammer-Straße 21 - Helmut-Schmidt-Allee 45 (Arbeitstitel: Bildungscampus) - Gotzmannstraße 19
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt der von der Regierung von Oberbayern im Anhörungsverfahren vorgeschlagenen Errichtung des Grundschulverbundes München Neuaubing-Freiham, der Verkleinerung der Sprengel der Grundschulen an der Limesstraße und der Gustl-Bayrhammer-Straße und der damit verbundenen Errichtung des Sprengels der Grundschule an der Helmut-Schmidt-Allee und der Sprengeländerung von der Grundschule an der Gotzmannstraße zur Grundschule an der Gustl-Bayrhammer-Straße ab dem Schuljahr 2019/20 zu. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Integrationsvorklasse an der Berufsoberschule
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Die sofortige Finanzierung ist - wie unter Kapitel 6 des Vortrags dargestellt - unabweisbar, weil das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Städtische Anita-Augspurg-Berufsoberschule ab dem kommenden Schuljahr als erste kommunale Modellschule für die Integrationsvorklasse an Berufsoberschulen zulassen wird. Diese Möglichkeit muss genutzt werden, um Münchens Schülerinnen und Schülern einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 1,5 VZÄ-Stellen Lehrdienst (36 LWStd) ab 01.09.2019 und deren Besetzung zu veranlassen. Die Finanzierung erfolgt über das bereits im Rahmen des Eckdatenbeschlusses 2018 für den Haushalt 2019 genehmigte und finanzierte Kontingent für den Lehrdienst. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig in 2019 zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von 20.486 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2019 anzumelden; die dauerhaft ab 2020 zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von 61.458 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Rund 50% der jeweiligen Auszahlungen für Lehrpersonal werden abrechnungsbedingt zeitversetzt als Lehrpersonalzuschuss erstattet. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation Lehrpersonalzuschüsse. Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 03. Juli 2019 - 2 - 4. Produktzuordnung Kosten Das Produktkostenbudget des Produkts 39231700 Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsoberschulen erhöht sich um 122.915 Euro, davon sind 122.915 Euro zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Produktzuordnung Erlöse Das Produkterlösebudget des Produkts 39231700 Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsoberschulen erhöht sich in 2019 um bis zu 20.486 € und ab2020 dauerhaft um bis zu 61.458 Euro, davon sind bis zu 61.458 € zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 8.: Freigabe des Zuschusses an die Münchner Volkshochschule gGmbH für das Jahr 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Der im konsumtiven Bereich des Haushaltsjahres 2019 bei der Finanzposition 2400.718.0000.9 bereitgestellte Zuschuss in Höhe von 1.173.004,62 € (Produkt 4.1 Berufsschulen) wird zur Auszahlung an die Münchner Volkshochschule freigegeben. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Kündigung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München im „Archiv der Zukunft - Netzwerk e. V.“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Das RBS wird beauftragt, die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München im Verein „Archiv der Zukunft – Netzwerk e.V.“ zum 31.12.2019 zu kündigen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: Einführung einer Vertretungsreserve im Bereich A3 sowie Anpassung der Regelung zur Sommerferienbezahlung bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Zum Schuljahr 2019/2020 wird im Bereich der städtischen Realschulen und Schulen besonderer Art eine Vertretungsreserve geschaffen. Der Umfang beträgt 20 VZÄ und bemisst sich nach der Gewährung von einer LWStd. pro Klasse und der Anzahl der Klassen im Schuljahr 2018/2019 im Bereich RBS-A3. Dem Stadtrat wird im Jahr 2020 ein Erfahrungsbericht vorgelegt. 2. Die Zeitraum der Sommerferien wird ab dem Schuljahr 2019/2020 auch dann in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis aufgenommen, wenn die Beschäftigung erst im laufenden Schuljahr aufgenommen wird, die Beschäftigung im nächsten Schuljahr fortdauert und der Beschäftigungszeitraum mindestens ein Jahr umfasst. Die Voraussetzungen müssen spätestens zu Beginn der Sommerferien vorliegen, Unterbrechungen von nicht mehr als 24 Schultagen sind unschädlich. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, 20 Stellen (480 LWSt) im Bereich der Abteilung 3 Realschulen einzurichten und deren Besetzung zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die in 2019 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel durch die Einsparung der Kosten für Aushilfslehrkräfte von bis zu 597.306 Euro zu finanzieren. Die Kompensation mit vorhandenen Aushilfsstellen wird vom Referat für Bildung und Sport vollzogen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die ab 2020 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel durch die Einsparung der Kosten für Aushilfslehrkräfte von bis zu 1.433.534 Euro zu finanzieren. 4. Produktzuordnung Kosten Das Produktkostenbudget des Produkts 39215100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Realschulen erhöht sich aufgrund der Kostenneutralität nicht. Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 03. Juli 2019 - 2 - 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 11.: Erweiterte Schulleitung - Übertragung der Position auf Probe
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Vorbehaltlich der Änderung des BayEUG wird die Funktion „Mitglied in der erweiterten Schulleitung“ zunächst gem. Art. 46 Abs. 1 Satz 2 ff. BayBG bzw. § 31 TVöD auf Probe vergeben. 2. Vorbehaltlich der Änderung des BayEUG sind bei den Mitgliedern in der erweiterten Schulleitung des Schulversuchs hinsichtlich der Erprobung die Bestimmungen des Art. 46 BayBG bzw. § 31 TVöD maßgebend. 3. Alle stadtweiten Vorgaben zur Übertragung einer Position auf Probe gelten für die Funktion im Lehrdienst „Mitglied in der erweiterten Schulleitung“ entsprechend. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 12.: Standardmobiliar für Kindertageseinrichtungen und Schulen Neuvergabe Rahmenvertrag, Vergabeermächtigung Vertragszeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.07.2019 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Rahmenverträge über die Standardmöblierung für die im Vortrag genannten Einrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Direktorium HA II, Vergabestelle 1, abzuschließen. 3. Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V14907 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 4. Eine erneute Befassung des Stadtrats ist erforderlich, falls das wirtschaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert um mehr als 20 % übersteigen sollte. 5. Einer erneuten Stadtratsbefassung bedarf es nicht, wenn aus vergabe- rechtlichen Gründen eine Änderung der Wahl der Vergabe- und Vertragsordnung, der Vergabeverfahrensart, der Eignungskriterien oder der Zuschlagskriterien erforderlich sein sollte, um Rügen abzuhelfen, Nachprüfungsverfahren abzuwenden oder zu beenden oder weil das Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden musste. 6. Falls von der Klausel Nach Nr. 5 Gebrauch gemacht wird, unterfällt dieser Beschluss der Beschlussvollzugskontrolle des zuständigen Fachreferats. Im Übrigen unterliegt dieser Beschluss nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 13.: KITA-Jahresstatistik 2018 Onlinebefragung
- 14.: Bericht über den aktuellen Sachstand der Umsetzung der Überführung von Teilen der IT des Referates für Bildung und Sport in die LHM Services GmbH
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Räumlichkeiten für das „Münchner Haus der Schülerinnen und Schüler“ (MHDS) Grundsatzentscheidung Anmietobjekt im 3. Stadtbezirk - Maxvorstadt
- 2.: Standardmobiliar für Kindertageseinrichtungen und Schulen Neuvergabe Rahmenvertrag, Vergabeermächtigung Vertragszeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023
- 3.: Jährlicher Stadtratsbericht über Kosten bei Gutachten, Beratung und Moderation
- 4.: Israelstipendium 2019/20 (Hochschulstipendium)
- 5.: Zustimmung zur Weiterübertragung personalrechtlicher Befugnisse auf Beschäftigte des Referats für Bildung und Sport
- 6.: Beförderung zum Oberstudiendirektor Referat für Bildung und Sport
- 7.: Beförderungen im Bereich des Lehrdienstes
- 8.: Beförderung und Höhergruppierungen im Bereich des Lehrdienstes im Rahmen der Einführung der erweiterten Schulleitung an städtischen Schulen
- 9.: Übertragung von Ämtern auf Lebenszeit
- 10.: Referat für Bildung und Sport; Übertragung eines Amtes auf Lebenszeit
- 11.: Versetzung eines Studiendirektors der Landeshauptstadt München in den Schuldienst des Freistaates Sachsen zum 01.08.2019