Gesundheitsausschuss (2019-05-09 14:00:00)
Datum: | 09.05.2019, 14:00 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Gesundheitsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Parkplätze für den Friedhof Allach Parkplätze am Allacher Friedhof
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.05.2019 (1. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 01822 von Frau StRin Kathrin Abele, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor und Herrn StR Christian Müller vom 23.02.2016 kann nach Maßgabe des Vortrages mit der Schaffung einer Kurzparkzone mit sechs Stellplätzen in der Eversbuschstraße sowie mit der Nutzung des Parkplatzes in der Grünanlage am ehe-maligen Allacher Sommerbad entsprochen werden. Der Antrag ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 2. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 01896 von Frau StRin Heike Kainz vom 09.03.2016 kann nur nach Maßgabe des Vortrages (Schaffung einer Kurzparkzone mit sechs Stellplätzen in der Eversbuschstraße) entsprochen werden. Ein Parkplatz westlich der Würm im Zusammenhang mit einer Fußgängerbrücke ist nicht möglich. Der Antrag ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 01534 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing vom 27.06.2017 kann nicht entsprochen werden, da eine Brücke über die Würm nicht möglich ist. Die Empfehlung ist damit satzungsgemäß erledigt. 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt bittet das Referat für Bildung und Sport, den Lehrerparkplatz der Grundschule an der Eversbuschstraße 182 so zu ertüchtigen, dass dieser nach Unterrichtsschluss und an Sonn- und Feiertagen ausschließlich von Friedhofs- und Kirchenbesuchern genutzt werden darf. Dies schließt eine räumliche Trennung vom restlichen Schulgelände mittels eines Zaunes ein. Die Zufahrts- und Nutzungsregelung wird entsprechend beschildert. Öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 09. Mai 2019 - 2 - 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Parkplätze am Allacher Friedhof
- Verwandter Antrag: Parkplatz für den Allacher Friedhof westlich der Würm
- Verwandter Antrag: Parkplatz und Fußgängerbrücke am Allacher Friedhof
- 2.: Versorgungssituation mit medizinischem Cannabis Medizinische Versorgung von Schwerkranken mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln sicherstellen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.05.2019 (1. Die Petitionen werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Landeshauptstadt München stellt sicher, dass die ausreichende medizinische Versorgung von schwerkranken Menschen mit Cannabis-Arzneimitteln in München gewährleistet ist. Dazu beruft sie einen Runden Tisch zum Thema ein und beantragt ein Pilotprojekt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). 3. Den Anträgen der Petentin und der Petenten kann entsprochen werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, der Petentin und den Petenten das Ergebnis der Stadtratsbefassung mitzuteilen. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04142 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen des Deutschen Städtetages sowie ebenso beim Bundesministerium für Gesundheit und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dafür einzusetzen, dass die Stadt München eine Fristverlängerung zur Abgabe eines Angebots für die Ausschreibung vom Juli 2018 zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland erhält. Damit einhergehend soll darauf hingewirkt werden, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dahingehend angepasst werden, dass die Abgabe von durch die Stadt München angebautem Cannabis im Sinne der Petentin und der Petenten (vgl. Anlagen 2 und 3 der Beschlussvorlage) ermöglicht wird. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Medizinische Versorgung von Schwerkranken mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln sicherstellen
- Verwandter Antrag: Medizinalhanf Produktpalette der Stadtgüter München erweitern
- 3.: Schuleingangsuntersuchung Schulgesundheit II - GESiK für alle Kinder verpflichtend Produkt 33414200 Gesundheitsvorsorge Änderung des MIP 2018 - 2023 Beschluss über die Finanzierung ab 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.05.2019 (1. Der Vortrag der Referentin über die ab dem Schuljahr 2019/2020 in Bayern gesetzlich verpflichtend flächendeckend einzuführenden reformierten, erweiterten und um ein Jahr vorgezogenen Schuleingangsuntersuchungen in Form von GESiK (Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter) für alle Kinder im Alter zwischen vier und fünf Jahren wird vom Gesundheitsausschuss zur Kenntnis genommen. 2. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nicht-Planbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird daher beauftragt, die in 2019 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 16.200,00 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 3. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nicht-Planbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird daher beauftragt, die ab 2020 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 9.435,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nicht-Planbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird daher beauftragt, die in 2019 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 170.160,00 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2019 beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 09. Mai 2019 - 2 - 5. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nicht-Planbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird daher beauftragt, die ab 2020 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 307.790,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 6. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die Entfristung von 0,5 VZÄ Fachärztin/Facharzt (A419599), 1,0 VZÄ Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekraft (GKKP, A419600) sowie 0,25 VZÄ GKKP (A419651) beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 7. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die Einrichtung von 3,2 VZÄ (2,5 VZÄ GKKP und 0,7 VZÄ Fachärztin/Facharzt) Stellen sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Die Stelleneinrichtung und -besetzung ist unverzüglich in die Wege zu leiten, um die Umsetzung des Vorhabens ab 01.09.2019 zu gewährleisten. 8. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen oder Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 40 % des Jahresmittelbetrages. 9. Das Produktkostenbudget erhöht sich in 2019 um 186.360 €, davon sind 186.360 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget) und ab 2020 dauerhaft um 317.225 €, davon sind 317.225 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 10. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 werden im investiven Bereich bei Finanzposition 5000.935.9330.8 zusätzliche Mittel i. H. v. 17.740,00 € und in 2020 i. H. v. 17.740,00 € eingestellt. 11. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022 wird wie folgt geändert: Öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 09. Mai 2019 - 3 - MIP alt: Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Maßnahmen-Nr. 5000.9330, Rangfolgen-Nr. 1 Gruppi erung Gesa mtkost en Finan- zierun g bis 2024 Programmzeitraum 2018 bis 2022 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2018 - 2022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz . 2024 ff. 935 633 0 533 100 133 100 100 100 100 100 Summ e 633 0 533 100 133 100 100 100 100 100 MIP neu: Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Maßnahmen-Nr. 5000.9330, Rangfolgen-Nr. 1 Gruppi erung Gesa mtkost en Finan- zierun g bis 2024 Programmzeitraum 2018 bis 2022 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2018 - 2022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz . 2024 ff. 935 669 0 569 100 151 118 100 100 100 Summ e 669 0 569 100 151 118 100 100 100 12. Sollte es nicht zu der erwarteten gesetzlichen Neuregelung kommen, wird das Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, den Stadtrat erneut zu befassen. 13. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats. Öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 09. Mai 2019 - 4 -)