Kommunalausschuss (2019-04-30 09:30:00)
Datum: | 30.04.2019, 09:30 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Kommunalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- 1.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Änderung der - Allgemeinen Abfallsatzung - Hausmüllentsorgungssatzung - Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung - Hausratsperrmüll-, Wertstoff- und Problemmüllsatzung - Gartenabfallentsorgungssatzung - Hausmüllentsorgungsgebührensatzung - Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebührensatzung - Hausratsperrmüllgebührensatzung - Gartenabfallgebührensatzung - Betriebssatzung des AWM
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 30.04.2019 (Vertagt in die nächste Sitzung der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München
- 2.: Stadtgüter München (SgM); Örtliche Tarifvereinbarung Nr. B 61
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 30.04.2019 (1. Dem Abschluss der örtlichen Tarifvereinbarung Nr. B 61 gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. 2. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
- Kommunalausschuss
- 3.: Reprivatisierung ehemaliger Vorkaufsrechtsobjekte zugunsten von Wohnungsgenossenschaften!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 30.04.2019 (1. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Mietervereinigungen bleibt es bei dem dreistufigen Reprivatisierungsverfahren. Wird das Objekt nicht an den Erstkäufer reprivatisiert, so kann eine Mietervereinigung es vorrangig erwerben, wenn mindestens 30 % der Mieterinnen und Mieter im Anwesen Mitglied der Vereinigung sind und diese - mindestens 30 % - die jeweils gültige Einkommensobergrenze der städtischen Wohnungsbauförderung nicht überschreiten. 2. Eine ausschließliche Übertragung von durch Vorkaufsrecht erworbenen Reprivatisierungsobjekten an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist nicht zulässig. 3. Eine Beratung von Mieterinnen und Mietern hinsichtlich der Gründung einer Genossenschaft findet von städtischer Seite nicht statt, es wird allerdings eine mindestens halbjährige Frist zur Abgabe einer Erklärung zum Angebot der Landeshauptstadt München gewährt. Die bisherige Praxis, dass Gima und Genossenschaften rechtzeitig gemeinsam mit der Mieterschaft eine genossenschaftliche Lösung erarbeiten können, wird von der LH München aktiv unterstützt. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04489 von Frau StRin Ulrike Boesser, Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Renate Kürzdörfer und Herrn StR Jens Röver vom 28.09.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Die Reprivatisierung erfolgt grundsätzlich im Wege der Erbbaurechtsvergabe mit einer Laufzeit von 80 Jahren. Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 30. April 2019 - 2 - 6. Inhaltlich erfolgt eine Angleichung der Reprivatisierungsbindungen an die der neuen Abwendungserklärung. Bei der Bindungsdauer bleibt es im Rahmen der Reprivatisierung allerdings dabei, dass die Bindungen grundsätzlich so lange gelten wie die Erhaltungssatzung läuft, mindestens aber 10 Jahre. Auf freiwilliger Basis kann eine Bindungsdauer für die Laufzeit des Erbbaurechts bei entsprechend niedrigerem Bodenwert/ gemindertem Erbbauzins vereinbart werden. Im Fall der zum Zeitpunkt der Reprivatisierung aus der Erhaltungssatzung gefallenen Objekte gilt die unter Ziffer 4.2 des Referentinnenvortrags beschriebene Einzelfallregelung. 7. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Reprivatisierung ehemaliger Vorkaufsrechtsobjekte zugunsten von Wohnungsgenossenschaften!
- 4.: Benennung von Wegen in Grünanlagen BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 05577 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing vom 04.12.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 30.04.2019 (1. Die Verlaufsänderung des Weges „Am Wasserschloss“ wird durchgeführt, sobald das Teilstück gewidmet ist. 2. Die anderen drei im Antrag Nr. 14-20 / B 05577 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 04.12.2018 vorgeschlagenen Wege werden nicht benannt. 3. Der Antrag auf personenbezogene Benennung von Grünanlagenwegen wird mit Hinweis auf den Beschluss des Kommunalausschusses vom 16.07.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02923) abgelehnt. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / B 05577 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 04.12.2018 ist satzungsgemäß behandelt. 5. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Benennung von Wegen in Grünanlagen
Nicht-Öffentlicher Teil
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
- Kommunalausschuss
- 1.: Tausch von Grundstücken/Dienstbarkeitsänderung 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt
- 2.: Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln
- 4.: Vollzug eines Nachtrages zu einem Kaufvertrag 14. Stadtbezirk Berg am Laim Teil I und Teil II (wird nachgereicht)
- 5.: Beteiligung an einer Zwangsversteigerung im 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe
- 6.: Verwaltungsstandort der Landeshauptstadt München - Standortprüfung für Büroneubauten, Weiterentwicklung der Büroraumstandards und des Flächenmanagements Bürgerservice für die wachsende Stadt: Masterplan Verwaltungsstandorte 2030
- Verwandter Antrag: Bürgerservice für die wachsende Stadt: Masterplan Verwaltungsstandorte 2030