Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2019-02-27 09:30:00)
Datum: | 27.02.2019, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Toni-Merkens-Weg 4, Landshuter Allee (östlich), Nymphenburg-Biedersteiner-Kanal (nördlich), Ernst-Curtius-Weg (westlich) und Sapporobogen (südlich) - Neue multifunktionale Sportarena im Olympiapark - A) Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses B) Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 11 – Milbertshofen-Am Hart
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 27.02.2019 (1. Vom Wettbewerbsergebnis wird Kenntnis genommen. 2. Die mit dem ersten oder zweiten Preis ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten tragen beide den besonderen Qualitäten und Ansprüchen des Ortes und der Bauaufgabe ausreichend Rechnung. Eine Realisierung des ersten oder zweiten Preises unter Berücksichtigung der Hinweise und Überarbeitungsempfehlungen des Preisgerichtes wird befürwortet. 3. Die Bau Konzessionsnehmerin RBSM wird gebeten, die Arbeitsgemeinschaften der mit dem ersten oder zweiten Preis ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten und Berücksichtigung der Hinweise und Überarbeitungsempfehlungen des Preisgerichtes entsprechend des unter 1.11 „Weitere Beauftragung“ der Wettbewerbsauslobung dargestellten Leistungsumfangs mindestens mit den Leistungsphasen 2-4 §§ 34 und 39 HOAI zzgl. Leitdetails und Teilleistungen der Leistungsphase 8 analog künstlerischer Oberleitung für die Realisierung der jeweiligen Wettbewerbsarbeit zu beauftragen, wobei die Absicht der RBSM, den ersten Preis zu realisieren, begrüßt wird. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvolllzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 2.: Klimafreundliche Siedlung Zschokkestraße
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 27.02.2019
- Verwandter Antrag: Klimafreundliche Siedlung Zschokkestraße
- 3.: Plinganserstraße Varianten zur Entschärfung der bestehenden Verkehrsproblematik Richtung Norden und Süden Anträge und Empfehlungen 1. Prüfung einer 4. Alternative für den Ausbau der Plinganserstraße
- 4.: Perspektive München Fortschreibung des Zentrenkonzeptes Grundsatzbeschluss
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 27.02.2019 (1. Der Bericht über die Umsetzung der Aufträge aus dem letztmaligen Beschluss zur Fortschreibung des Zentrenkonzepts 2009 (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.07.2009, Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 00506) wird zur Kenntnis genommen (Kapitel 1.2 des Vortrags). 2. Dem Zentrenkonzept und den im Vortrag unter Kapitel 3.1 genannten grundlegenden Leitlinien der Fortschreibung, also - dem Erhalt und der Weiterentwicklung der polyzentralen Zentrenstruktur, - dem Ausbau der Versorgungsstrukturen im Zuge von Bevölkerungswachs- tum und Siedlungsentwicklung, - der Sicherung und Stärkung bestehender Zentren, - der Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung, - der Förderung zeitgemäßer Handelsstrukturen sowie - der Förderung von gemischter Nutzung und dabei flächensparendem Bauen, wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diese Leitlinien der Umsetzung des Zentrenkonzepts zugrunde zu legen. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Kommunalreferat werden gebeten, im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten hierin zu unterstützen. 3. Die unter Kapitel 3.2. genannten Entwicklungsziele für die Zentrenkategorien City- und Cityerweiterung, Stadtteilzentren, Quartierszentren, Nahbereichszentren und integrierte Nahversorgungsstandorte sowie für Fachmarktstandorte und sonstige Standorte werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Diese sind im Einzelnen: 3.1. City- und Cityerweiterung - Erhalt einer ergänzenden, kleinteiligen und ortsspezifischen Angebots- Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 27. Februar 2019 - 2 - vielfalt - Erhalt identitätsstiftender Gebäudestrukturen - Förderung einer lebendigen Nutzungsmischung mit Gastronomie, Kultur, Arbeitsplätzen und Wohnungen 3.2. Stadtteilzentren - Balance der Stadtteilzentren erhalten: zur Entlastung der City und zur Sicherung urbaner Nutzungsmischung und kurzer Wege in den Stadt- teilen - Begrenzung des Wachstums großer Einkaufszentren, Förderung von Nutzungsmischung und Öffnung zum Stadtteil - Stärkung gewachsener Stadtteilzentren: Förderung zeitgemäßer Handelsstrukturen, Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum - Unterstützung der Ansiedlung öffentlicher Einrichtungen bzw. ergänzender Funktionen aus dem sozialen, kulturellen und freizeitorientierten Sektor 3.3. Quartierszentren - Förderung zeitgemäßer attraktiver Größen von Handelsstrukturen - Sicherung attraktiver Magnetbetriebe der Nahversorgung - Verbesserung der Aufenthaltsqualität - Unterstützung der Ansiedlung öffentlicher bzw. zentrenergänzender Funktionen 3.4. Nahbereichszentren und integrierte Nahversorgungsstandorte - Sicherung des engmaschigen siedlungsintegrierten Nahversorgungs- netzes - Stärkung von Standorten durch Förderung einer attraktiven Nutzungs- vielfalt - Vermeidung von Ansiedlungen großflächiger Betriebe der Nahver- sorgung außerhalb des Siedlungszusammenhangs 3.5 Fachmarktstandorte - Verhinderung von Erweiterungen bestehender großformatiger Fachmarktagglomerationen mit maßgeblich zentrenrelevanten Sortimentsanteilen Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 27. Februar 2019 - 3 - - keine weiteren Neuausweisungen 3.6. sonstige Standorte - Sicherstellung eines flächenmäßig engmaschigen Netzes an Versorgungseinrichtungen in siedlungsintegrierten Lagen - Weiterentwicklung zu integrierten Standorten der Nahversorgung bei Umstrukturierungs- und Nachverdichtungsprojekten - konsequente und kontinuierliche Einzelfallprüfung und Abwehr von Einzelhandelsentwicklungen an zentrenschädigenden Standorten Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diese Entwicklungsziele der Umsetzung des Zentrenkonzepts zugrunde zu legen. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Kommunalreferat werden gebeten, im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten hierin zu unterstützen. 4. Die unter Kapitel 3.3 beschriebene und in Anlage 2 dargestellte Fortschreibung des gesamtstädtischen Zentrenplans mit - den geplanten Neustandorten im Entwicklungsgebiet Nordosten, im Werks- viertel und im Entwicklungsgebiet Bayernkaserne, - der Anpassung der Umgriffe der Zentralen Versorgungsbereiche und - den Veränderungen in den Zentrenkategorien (13 Hochstufungen und 16 Herabstufungen, 24 entfallene Standorte, 63 neue Standorte), wird als Konzept der Stadtentwicklungsplanung beschlossen. Die Fortschreibung ist Grundlage für das Verwaltungshandeln in Bezug auf die Entwicklung und Steuerung von Zentren und Nahversorgungsstrukturen. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in den unter Kapitel 3.4 genannten Aufgabenfeldern zur Umsetzung des Zentrenkonzepts tätig zu werden. Dies betrifft - die Erhebung und Bewertung der aktuellen zentrenrelevanten Daten und Parameter, - die integrierten Konzepte der Stadtentwicklungsplanung, - das Monitoring und die Maßnahmenvorschläge im Hinblick auf Auswir- kungen des Online-Handels, Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 27. Februar 2019 - 4 - - den Ausbau der Versorgungsstrukturen im Rahmen der Bauleitplanung, - die Anwendung der Münchner Sortimentsliste, - die fachliche Begleitung von großen Planungsprojekten mit Einzelhandels- nutzung sowie - die Qualitätssicherung in der Einzelfallprüfung (mit Auswirkungsanalysen). Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gebeten, im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten die Umsetzung des Zentrenkonzeptes zu unterstützen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, auf Basis der erneuten Einzelhandelserhebung und städtebaulicher Analysen für Zentrenstrukturen mit deutlichem Handlungsbedarf integrierte Entwicklungskonzepte zu erstellen. Nach Analyse, Bewertung und Priorisierung wird der Stadtrat zum weiteren Vorgehen gesondert befasst. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat im Jahr 2022 einen Statusbericht zur Zentrenentwicklung vorzulegen. Darin sollen vor dem Hintergrund der Aktualisierung der Einzelhandelsdaten insbesondere folgende Aspekte behandelt werden: - Evaluierung der Umsetzung der Ziele des Zentrenkonzeptes für die bestehenden Zentren - Sachstand der Entwicklung neuer Zentren; beispielsweise Stadtteilzentren Freiham, Münchner Nordosten, Werksviertel, Bayernkaserne - Sachstand und Perspektiven der Nahversorgungslage im gesamten Stadtgebiet - Entwicklung von Leerständen / Downgrading in den vorhandenen Zentren - Erfahrungen mit den räumlichen Auswirkungen des Online-Handels in den Zentren; innovative Ansätzen für den Umgang mit diesen - Entwurf eines Bewertungsschemas für die Ansiedlung von Vorhaben, unterschieden nach Zentrenkategorien. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die „Fortschreibung des Zentrenkonzeptes“ in einer geeigneten Kurzfassung im Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 27. Februar 2019 - 5 - Internet und als Printversion zu veröffentlichen. 9. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Übertragung eines Amtes der Bes.Gr. B 2 auf Lebenszeit
- 2.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Übertragung eines Amtes der Bes.Gr. A 15 auf Lebenszeit
- 3.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH: Verkauf der Aribonenstr. 22 mit unbebauten Flächen (Flst. 16306, 16307/2, 16312/4, je Gemarkung München Sektion VIII) an die GEWOFAG Wohnen GmbH