Gesundheitsausschuss (2019-02-07 14:00:00)
Datum: | 07.02.2019, 14:00 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Gesundheitsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung) und Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung/Tarifgruppe 73) Überprüfung der Gebührenhöhe der Bestattungs-, Grabnutzungs- und Verwaltungsgebühren für den Kalkulationszeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.02.2019 (1. Der Stadtrat beschließt, dass die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung) und die Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung) der Tarifgruppe 73 auch für den kommenden Kalkulationszeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2020 unverändert beibehalten werden. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt, Städtische Friedhöfe München, kalkuliert auf Basis des Betriebsergebnisses 2019 sämtliche Bestattungs-, Grabnutzungs- und Verwaltungsgebühren neu und legt dem Stadtrat die Ergebnisse turnusgemäß wieder vor. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversammlung des Stadtrates vorbehalten.)
- 2.: Vertretung der Landeshauptstadt München im Aufsichtsrat der Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gemeinnützige GmbH
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.02.2019 (1. Herr Jens Gerhardt wird zum 28.02.2019 als Vertreter der Landeshauptstadt München aus dem fakultativen Aufsichtsrat der Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gGmbH abberufen. 2. Herr Stadtdirektor Rudolf Fuchs wird zum 01.03.2019 widerruflich als Vertreter der Landeshauptstadt München in den fakultativen Aufsichtsrat der Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gGmbH bestellt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversammlung des Stadtrates vorbehalten.)