Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2018-01-31 09:30:00)
Datum: | 31.01.2018, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1975 Neuhauser Straße, Kapellen-, Maxburg- und Ettstraße A) Ergebnis des Wettbewerbs B) Überarbeitung der prämierten Arbeit C) Weiteres Vorgehen D) Alte Akademie: Denkmalschutz ernst nehmen - Arkaden uneingeschränkt erhalten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 31.01.2018 ((gegen die Stimmen von Die Grünen - rosa liste, FDP - HUT und DIE LINKE.): 1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem unter Punkt A) des Vortrags der Referentin dargestellten Ergebnis des Realisierungswettbewerbs. 2. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem unter Punkt B) des Vortrags der Referentin dargestellten Ergebnis der Überarbeitung. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Bebauungsplanverfahren den - Erhalt der Fassade der "Alten Akademie" wie im Bestand - Erhalt der Arkade Neuhauser Straße mit einer lichten Breite von mindestens 4,00 m sowie - Schließung der Arkade Kapellenstraße zu Grunde zu legen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1975 auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs des 1. Preisträgers Morger Partner Architekten fortzuführen. Der Bebauungsplan dient insbesondere dem Erhalt der Qualität des öffentlichen Raumes in seiner Zugänglichkeit und Gestaltung. 5. Das Kommunalreferat wird gebeten, mit der Bauherrin die Verhandlung hinsichtlich einer Entschädigung für die partielle Nutzungsüberlassung von bisher für die Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger gewidmeten Flächen in der Arkade an der Neuhauser Straße und Kapellenstraße zu führen. 6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1975 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 31. Januar 2018 - 2 - § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02932 von DIE LINKE vom 06.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / B 03283 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 14.02.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Alte Akademie: Denkmalschutz ernst nehmen - Arkaden uneingeschränkt erhalten
- Verwandter Antrag: Alte Akademie
- 2.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2070 Aschauer Straße (östlich), Chiemgaustraße (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1748) - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschuss - Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 31.01.2018 (1. Den Äußerungen aus dem Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Gelegenheit zur Information und Äußerung) kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A) des Vortrages entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B) des Vortrages entsprochen werden. 3. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses 16 Ramersdorf-Perlach wird zur Kenntnis genommen, ihr kann nur nach Maßgabe des Vortrages unter Punkt C) entsprochen werden. 4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2070, Plan vom 27.12.2017 und Text und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. 5.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2070 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2070 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 7. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschluss- fassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 8.Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2128 Gundermannstraße (nördlich), Lerchenstraße (östlich), Malvenweg (südlich), Langenpreisinger Straße (östlich), Johann-Emmer-Straße ( teilweise westlich und östlich) (teilweise Aufhebung oder Verdrängung des Bebauungsplans Nr. 36c) „Feldmochinger Anger“ - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 24 – Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 31.01.2018 (1. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung (Anlage 3) rot umrandete Gebiet Gundermannstraße (nördlich), Lerchenstraße (östlich), Malvenweg (südlich) Langenpreisinger Straße (östlich) und Johann-Emmer-Straße (teilweise westlich und östlich) ist unter teilweiser Aufhebung oder Verdrängung des Bebauungsplans Nr. 36c ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 3) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Umgriff dieses Bebauungsplans im südwestlichen Bereich bis an den Bebauungsplan Nr. 2108 (Ratoldstraße) so zu erweitern, dass für die Lerchenstraße ein beidseitig begleitender Rad- und Fußweg geplant werden kann. 3. Den im Vortrag dargelegten Planungszielen wird zugestimmt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2111 Ludwig-Koch-Straße (südlich), Hans-Steinkohl-Straße (östlich), Bundesautobahn 96 München - Lindau (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1916a) - Billigungs- und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 31.01.2018 (Nach Antrag.)
- 5.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2112 Mühlangerstraße (östlich), Mälzereistraße (südlich), Staudenäckerweg (westlich), Wertstoffhof (nördlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 1066 und 2075) - Billigungs- und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 31.01.2018 (1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A des Vortrages entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B des Vortrages entsprochen werden. 3. Den Stellungnahmen der Bezirksausschüsse 21, 22 und 23 kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt C des Vortrages entsprochen werden. 4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2112 für den Bereich östlich der Mühlangerstraße, südlich der Mälzereistraße, westlich des Staudenäckerwegs und nördlich des Wertstoffhofs, Plan vom 21.12.2017 mit Text und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2112 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 7. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschluss- fassung nur bei fristgerecht eingehenden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 8. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2105 Bundesautobahn A 8 (südwestlich), Lochhausener Straße (nördlich), Mälzereistraße (östlich), Hanfgartenstraße (südöstlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 2075) „Sondergebiet Getränkelogistik“ 1. Satzungsbeschluss 2. Keine Genehmigung für das geplante Hochregallager südlich der A 8 zwischen Lochhausener Straße und Hanfgartenstraße; Empfehlung Nr. 14-20 / E 01539 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 - Allach-Untermenzing am 27.06.2017 Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 31.01.2018 (1. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A des Vortrages entsprochen werden; ansonsten kann ihnen nicht entsprochen werden. 2. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2105 für den Bereich Bundesautobahn A 8 (südwestlich), Lochhausener Straße (nördlich), Mälzereistraße (östlich), Hanfgartenstraße (südöstlich) wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01539 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 - Allach-Untermenzing am 27.06.2017 ist gemäß Art. 18 Absatz 4 Gemeindeordnung behandelt (siehe Punkt B). 4. Den Stellungnahmen der Bezirksausschüsse 23 und 22 nach Anhörung zur Empfehlung Nr. 14-20 / E 1539 kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt C des Vortrages entsprochen werden. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Keine Genehmigung für das geplante Hochregallager südlich der A 8 zwischen Lochhausener Straße und Hanfgartenstraße
- 7.: Beschluss zur Aufstellung und (Teil-)Änderung von Bebauungsplänen im Rahmen der Schulbauoffensive (SBO) 2013-2030
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 31.01.2018 (Nach Antrag Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig beschlossen.)
- 8.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2122 Eggenfeldener Straße (südlich), Hultschiner Straße (östlich), Töginger Straße (BAB 94) (nördlich) A) Bericht über das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs B) Weiteres Vorgehen
- 9.: Wohnungsmarktbeobachtung München – Kleinräumige Strukturdaten 2016 für die Stadtbezirke
- 10.: Neue Gebietskategorie im Baurecht Urbanes Gebiet Neue Gebietskategorie im Baurecht: Urbanes Gebiet
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 31.01.2018 (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin, die die Auswirkungen der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ für die Landeshauptstadt München aufzeigen, wird Kenntnis genommen. 2. Der OB wird beauftragt, sich im Deutschen Städtetag weiterhin für eine Änderung der TA-Lärm einzusetzen, um die Kommunen in die Lage zu versetzen auch bei gewerblichen Lärm die Möglichkeit des passiven Schallschutzes nutzen zu können. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02703 der Stadtratsfraktion der SPD vom 01.12.2016 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Neue Gebietskategorie im Baurecht: Urbanes Gebiet
- 11.: Konzept zur verkehrlichen Abwicklung und zur Oberflächengestaltung des Thomas-Wimmer-Rings unter Einschluss des Isartorplatzes Anträge und Empfehlungen 1. Isartorplatz neu gestalten - Verbindung Altstadt - Isar stärken
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 31.01.2018 (Vertagt in die nächste Sitzung der Vollversammlung. Die Änderungsanträge von Die Grünen - rosa liste und FDP - HUT gelten als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Isartorplatz neu gestalten — Verbindung Altstadt - Isar stärken
- Verwandter Antrag: Umgestaltung und Aufwertung des Isartorplatzes
- Verwandter Antrag: Gestaltung des Isartorplatzes (Nr. 1 des Antrags)
- Verwandter Antrag: Verkehrsführung und Fahrräder (Nr. 2 des Antrags)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Höhergruppierung im sonstigen Dienst