Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2018-12-12 09:30:00)
Datum: | 12.12.2018, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Theodor-Fischer-Straße
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.12.2018 (1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A des Vortrages entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B des Vortrages entsprochen werden. 3. Den Stellungnahmen des Bezirksausschusses 23 kann nur nach Maßgabe des Vortrages unter Punkt C des Vortrages entsprochen werden. 4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2133 für den Bereich Theodor-Fischer-Straße (südlich) und Pasinger Heuweg (östlich), Plan vom 31.10.2018 und Text und die dazugehörige Begründung, werden gebilligt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2133 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 7. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 8. Der Antrag Nummer 14-20 / A 04208 der CSU-Fraktion vom 22.06.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12. Dezember 2018 - 2 - 9. Die Empfehlung Nummer 14-20 / E 02150 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks Allach-Untermenzing am 29.07.2018 ist damit gemäß § 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 10. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH: Ausschreibungsbeschluss für das Grundstück Metzgerstr. 5a, Flst. 17832/2, Gemarkung München Sektion IX für die Zielgruppe Baugenossenschaften Stadtbezirk 5 Au - Haidhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.12.2018 (• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH anzuweisen, das Treuhandgrundstück Metzgerstraße 5a (Flst. 17832/2, Gemarkung München Sektion IX) gemäß den Ziffern 2.4 und 2.5 des Vortrags der Referentin für einen Verkauf an eine Baugenossenschaft bzw. für eine Vergabe an eine Baugenossenschaft im Erbbaurecht im Rahmen eines einstufigen Konzeptvergabeverfahrens auszuschreiben und die Auswahl der Baugenossenschaften durchzuführen. Es gelten a) die zwingenden Grundvoraussetzungen bei der Variante Verkauf des Grundstückes Anerkenntnis des festgelegten Kaufpreises, der sich aus dem für München Modell-Genossenschaften festen Grundstückswertansatz in Höhe von 300,-- EUR je m² Geschossfläche bei einer Bindungszeit von 60 Jahren bzw. in Höhe von 600,-- EUR je m² Geschossfläche bei einer Bindungszeit von 40 Jahren ergibt; Anerkenntnis, bei Weiterveräußerung sämtliche im Kaufvertrag eingegangenen Verpflichtungen an künftige Erwerberinnen und Erwerber weiterzugeben. b) die zwingenden Grundvoraussetzungen bei Bestellung eines Erbbaurechts Abweichend von der Variante Verkauf beträgt die Bindungszeit für das München Modell-Genossenschaften im Falle der Erbbaurechtsvergabe 80 Jahre. Der Grundstückswertansatz beträgt 300,-- € je m² Geschossfläche; Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12. Dezember 2018 - 2 - Anerkenntnis, dass die Laufzeit des Erbbaurechts 80 Jahre beträgt; Anerkenntnis des zu zahlenden Ausgangserbbauzinses bzw. der Kapitalisierung des Erbbauzinses, der sich an dem festen Grundstückswertansatz in Höhe von 300,-- EUR je m² Geschossfläche orientiert; Anerkenntnis einer ggf. erforderlichen Überprüfung und Anpassung der laufenden Erbbauzinszahlungen gemäß den Bestimmungen des Erbbaurechtsgesetzes. c) die zwingenden Grundvoraussetzungen für alle Bietende Anerkenntnis, die Förderrichtlinien für das München Modell-Genossenschaften (inkl. Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) für die Dauer der Bindungszeit einzuhalten; Anerkenntnis, die Geschossfläche gemäß der im Exposé angegebenen Größe im vollen Umfang umzusetzen; Anerkenntnis im Mietwohnungsbau, die zukünftigen Mieterinnen und Mieter über die im Kaufvertrag bzw. die im Erbbaurechtsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Vermietung zu informieren und die entsprechenden Verpflichtungen in die zu schließenden Miet-(Nutzungs-)verträge aufzunehmen sowie Anerkenntnis der Verpflichtung, die geschlossenen Miet-(Nutzungs-)verträge auf Verlangen vorzulegen; Anerkenntnis, die Gebäude mindestens im energetischen Standard nach dem Stadtratsbeschluss „Wohnen in München VI“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 V / 07205) auszuführen. Dieser entspricht den bis 31.03.2016 geltenden Fördervoraussetzungen für ein KfW-Effizienzhaus 70 (Primärenergiebedarf QP : max. 70 %, Transmissionswärmeverlust H'T: max. 85% des Referenzgebäudes nach EnEV 2013) und erfüllt gleichzeitig die energetischen Vorgaben im derzeit gültigen Ökologischen Kriterienkatalog; Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12. Dezember 2018 - 3 - Anerkenntnis, die für den Neubau des Wohngebäudes gemäß Art. 47 BayBO erforderlichen KFZ-Stellplätze in der Tiefgaragenanlage in der Preysingstraße 62 (Flst. 18080, Gemarkung Haidhausen) durch Bestellung einer Grunddienstbarkeit (Nutzungsrecht) nachzuweisen und die hieraus entstehenden Kosten zu tragen; Anerkenntnis, die das Grundstück belastenden Dienstbarkeiten (u.a. Zugangs- und Durchgangsrechte, Durchgangsrecht bzgl. Müllentsorgung, Abstandflächenübernahme) als wie die das Grundstück begünstigenden Dienstbarkeiten (u.a. Spielplatzbenutzungsrecht und Regenwasserversicherungsrecht auf dem Grundstück der Metzgerstraße 5a) zu übernehmen; Anerkenntnis, die Entsorgung der Altlasten der Metzgerstraße 5a zu beauftragen und fachgerecht durchführen zu lassen. Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH trägt hierfür aus dem Treuhandvermögen die Kosten gemäß den üblichen Vorschriften der Landeshauptstadt München zur Haftung für Bodenmängel. Entsprechende Regelungen werden im abzuschließenden Grundstückskaufvertrag getroffen. d) die Auswahlkriterien entsprechend der Bewertungsmatrix: Punkte Planerische Kriterien Gemeinschaftsfördernde bauliche Maßnahmen: Werkstatträume im Unter- bzw. Erdgeschoss mit Nutzungsmöglichkeiten für die Bewohnerschaft der Metzgerstraße 5a, für die Jugendfreizeiteinrichtung in der Metzgerstraße 5 bzw. des Quartiers max. 20 Attraktive Gestaltung des Außenbereiches (Grünfläche) - Nachweis der Fahrradstellplätze im Unter- bzw. Erdgeschoss - Nachweis des Müllabstellbereichs im Unter- bzw. Erdgeschoss jeweils anstelle des Nachweises im Außenbereich. Max. 10 max. 10 Gesamtpunkte 40 Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12. Dezember 2018 - 4 - 2. Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH trägt für die Altlastensanierung der Metzgerstraße 5a die Kosten, soweit die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eingehalten werden, wobei die Altlastensanierung durch die Erwerberin/ den Erwerber zu beauftragen und fachgerecht durchzuführen ist. Entsprechende Regelungen werden im abzuschließenden Grundstückskaufvertrag getroffen. Der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH werden die erforderlichen finanziellen Mittel für die Altlastensanierung der Metzgerstraße 5a bereitgestellt. 3. Variante: Verkauf des Grundstückes Falls sich die ausgewählte Baugenossenschaft für den Kauf des Grundstückes entscheidet, wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH anzuweisen, die Veräußerung der Metzgerstraße 5a vorzunehmen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird in diesem Fall beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH anzuweisen, die Erlöse aus dem Verkauf der Metzgerstraße 5a dem städtischen Haushalt unverzüglich nach Zahlungseingang zuzuführen. 4. Variante: Bestellung eines Erbbaurechts Falls sich die ausgewählte Baugenossenschaft entscheidet, die Flächen im Erbbaurecht zu übernehmen, wird das Kommunalreferat gebeten, einen Beschluss des Stadtrates zur Übertragung der Metzgerstraße 5a auf die Landeshauptstadt München herbeizuführen, mit dem das Kommunalreferat ermächtigt wird, einen Vertrag zwischen der Landeshauptstadt München und der ausgewählten Baugenossenschaft zur Bestellung eines Erbbaurechts mit einem kapitalisierten bzw. optional mit einem laufenden Erbbauzins abzuschließen. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12. Dezember 2018 - 5 -)
- 3.: 2. Stammstrecke München Empfehlungen 1. Gewährleistung der Sicherheit während des Betriebes der 2. S-Bahn Stammstrecke Empfehlung Nr. 14-20 / E 01492 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen am 18.05.2017 2. Bürgerinformation zur Baustelle der 2. S-Bahn Stammstrecke Empfehlung Nr. 14-20 / E 01930 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen am 01.03.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.12.2018 (1. Von den Ausführungen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, wonach für den Betrieb der 2. Stammstrecke ein Sicherheitskonzept Bestandteil der Planfeststellung ist, wird Kenntnis genommen. 2. Von den Ausführungen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, wonach die DB Netz AG beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig und umfassend zu informieren und für Fragen der 2. Stammstrecke auch vor Ort zur Verfügung zu stehen, wird Kenntnis genommen. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01492 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen am 18.05.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01930 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen am 01.03.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Gewährleistung der Sicherheit während des Betriebes der 2. S-Bahn Stammstrecke
- Verwandter Antrag: Bürgerinformation zur Baustelle der 2. S-Bahn Stammstrecke
- 4.: Einhaltung des Eckdaten- und Aufstellungsbeschlusses zur Siedlung an der Haldenseestraße mit Verkehrskonzept für den Billigungsbeschluss Empfehlung Nr. 14-20 / E 01985 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 17.05.2018 Transparente Kommunikation zum weiteren Vorgehen, wie und wann die Behandlung der schriftlich eingereichten Bedenken zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2100 - Haldenseestraße (beidseitig), Bad-Schachener-Straße (südlich), Hechtseestraße (nördlich), Krumbadstraße (östlich) erfolgt Empfehlung Nr. 14-20 / E 01986 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 17.05.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.12.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01985 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes im Rahmen des Billigungsbeschlusses zur geplanten Bebauung an der Haldenseestraße inhaltlich abschließend zu behandeln. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01985 und die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01986 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am 17.05.2018 sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Einhaltung des Eckdaten- und Aufstellungsbeschlusses zur Siedlung an der Haldenseestraße mit Verlehrskonzept für den Billigungsbeschluss
- Verwandter Antrag: Transparente Kommunikation zum weiteren Vorgehen, wie und wann die Behandlung der schriftlich eingereichten Bedenken zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2100 - Haldenseestraße (beidseitig), Bad-Schachener-Straße (südlich), Hechtseestraße (nördlich), Krumbadstraße (östlich) erfolgt
- 5.: Realisierung eines Schul-Neubaus auf dem Gelände MK2 Theresienhöhe Süd Empfehlung Nr. 14-20 / E 02060 der Bürger- versammlung des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe am 19.06.2018
- Sitzungsvorlage
- Verwandter Antrag: Realisierung eines Schul-Neubaus auf dem Gelände MK2
- 6.: Erhalt des Grünzugs Ecke Haberlandstraße/Lortzingerstraße mit Schrebergärten, Sportflächen und ökologischer Vorrangfläche wie derzeit im Flächennutzungsplan ausgewiesen Empfehlung Nr. 14-20 / E 01952 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 – Pasing-Obermenzing am 24.04.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.12.2018 (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin zu der Darstellung im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung, den planungsrechtlichen Möglichkeiten sowie den naturschutzfachlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01952 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing am 24.04.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Erhalt des Grünzugs Ecke Haberlandstraße/Lortzingerstraße mit Schrebergärten, Sportflächen und ökologischer Vorrangfläche wie derzeit im Flächennutzungsplan ausgewiesen
- 7.: Gesamtkonzeption Fahrradparken in München - Fortschreibung und Erweiterung des Fahrradstellplatzkonzeptes Fahrradabstellen 4 - Pilotprojekt für saisonale Umwandlung von Kfz-Stellplätzen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.12.2018 (Vertagt in den nächsten Planungsausschuss. Die Änderungsanträge von SPD, CSU, die Grünen - rosa liste, ÖDP und DIE LINKE. gelten als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Fahrradabstellen 4 - Pilotprojekt für saisonale Umwandlung von Kfz-Stellplätzen
- Verwandter Antrag: Fahrradstellplatzprogramm für die Radlhauptstadt
- Verwandter Antrag: Offensive für Radl-Parkplätze
- Verwandter Antrag: Umwandlung von den Parkplätzen vor den Eiscafés Sarcletti und Nymphenburger Eisalm in Fahrradabstellplätze
- Verwandter Antrag: Radtourismus in München II: Stellplätze für Fahrräder von Mehrtagestouristen
- Verwandter Antrag: Vollautomatische Fahrradtiefgarage I
- Verwandter Antrag: Vollautomatische Fahrradtiefgarage II Machbarkeitsstudie für eine vollautomatische Fahrradtiefgarage zur Nutzung des Hohlraums am Wettersteinplatz
- Verwandter Antrag: Regelungen zur Aufstellung von Fahrradstellplätzen auf öffentlichem Grund
- Verwandter Antrag: Radabstellsituation am Ostbahnhof verbessern
- 8.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989+ - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.12.2018 (( Ziffer 5 gegen die Stimmen von StRin Wolf und die Grünen - rosa liste) 1. Den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Buchstabe A des Vortrages entsprochen werden. 2. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989 für den Bereich südlich der Heidemannstraße, westlich der Maria-Probst-Straße, nördlich des Helene-Wessel-Bogens und östlich der Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung erlassen und ihm die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Bebauungsplan Nr. 1505a wird für den in § 1 Abs. 4 Satz 1 der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 1989 beschriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 1989 aufgehoben. 4. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2098 (Aufstellungsbeschluss vom 29.07.2015) wird eingestellt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderliche Bauleitplanung für den Verlauf der geplanten Expressbustrasse zwischen den U-Bahnhaltestellen Am Hart und Kieferngarten zu veranlassen und nach Klärung der Rahmenbedingungen hierfür den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu erarbeiten. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989 die Unterbringung eines Biergartens im Bauvollzug zu konkretisieren und die dafür erforderlichen Schritte und Maßnahmen zu ergreifen. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04366 der Fraktion DIE Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12. Dezember 2018 - 2 - GRÜNEN/RL ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Der Beschluss der Vollversammlung vom 03.06.1992 über die Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Fürst-Wrede-Kaserne, Bayernkaserne und Randbereiche“ wird für den Teilbereich der ehemaligen Bayernkaserne und die mit einbezogene ÖV-Trasse (siehe schraffierter Bereich im Übersichtsplan, Anlage 5) aufgehoben. 8. Einer Bewerbung zum Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/ 2019 gemäß Buchstabe I des Vortrags wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bei Aufnahme in das Förderprogramm dem Stadtrat erneut zu berichten und die entsprechenden Haushaltsmittel zu beantragen. 9. Das Baureferat wird beauftragt, für bedeutende Straßenraumgestaltungen Wettbewerbsverfahren durchzuführen und hierfür dem Stadtrat konkrete Vorschläge zu unterbreiten. 10. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 9.: Eggarten-Siedlung 1. Erhalt der Eggarten-Siedlung Empfehlung Nr. 14-20 / E 01419 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl am 30.03.2017 2. Artenschutz im Gebiet der Kolonie Eggarten Empfehlung Nr. 14-20 / E 01420 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl am 30.03.2017 10. Stadtbezirk Moosach 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.12.2018 ((gegen die Stimmen von StRin Wolf und die Grünen - rosa liste) 1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung setzt die Erarbeitung eines Strukturkonzeptes mit dem Ziel einer vorwiegend maßvollen Wohnnutzung fort, das u. a. die städtebaulichen, landschaftsplanerischen sowie naturschutzfachlichen Belange berücksichtigt. Insbesondere soll versucht werden, auf die Geschichte des Ortes einzugehen, etwa durch Erhalt eines bestehenden Hauses als künftigen Bürgertreff oder die Art des Erschließungskonzepts. Selbstverständlich sind dabei auch großzügige Grün- und überregionale Wegeverbindungen zu berücksichtigen. Nach Beteiligung der betroffenen Bezirksausschüsse wird das Strukturkonzept dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die betroffenen Bezirksausschüsse des Stadtbezirkes 10 Moosach und des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte des Strukturkonzeptes im Rahmen einer Bürgerinformations- und Diskussionsveranstaltung zu informieren und zu beteiligen. Die geäußerten Anregungen und Bedenken werden im Hinblick auf die Inhalte und Ziele des Strukturkonzeptes behandelt, das als Grundlage für ein darauf aufbauendes geeignetes Wettbewerbsverfahren dient. Die Befassung des Stadtrates der Landeshauptstadt München zum Strukturkonzept für die Eggarten-Siedlung erfolgt nach Einarbeitung der Anregungen aus o. g. Veranstaltung. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01419 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am 30.03.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12. Dezember 2018 - 2 - 4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01420 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl am 30.03.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Erhalt der Eggarten-Siedlung
- Verwandter Antrag: Artenschutz im Gebiet der Kolonie Eggarten
- 10.: Beschlussvollzugskontrolle (BVK); Bericht über die der BVK unterliegenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung und der Vollversammlung des Stadtrates im Zeitraum vom 01.01.2018 – 30.06.2018
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH; Verkauf von Treuhandgrundstück