Kulturausschuss (2018-11-22 14:00:00)
Datum: | 22.11.2018, 14:00 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Kulturausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Münchener Biennale Durchführung des 18. Festivals für neues Musiktheater im Jahr 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Die Münchener Biennale-Festival für Neues Musiktheater soll auch im Jahr 2022 stattfinden. Die städtische Grundfinanzierung pro Festival beträgt, vorbehaltlich der vom Stadtrat zu beschließenden Haushalte 2021 und 2022, 2.566.400 €; dies sind 1.283.200 € jährlich, die zum jeweiligen Haushaltsjahr auf Innenauftrag 561010176 angemeldet werden (betrifft: Produkt Nr. 36250100 „Kulturreferat-Förderung von Kunst und Kultur“). Die zur Durchführung der Biennale-Veranstaltungen zusätzlich erforderlichen Mittel für die Mietkosten für Gasteig und Muffathalle müssen vom Kulturreferat im Rahmen der Modellrechnung berücksichtigt werden. Das Kulturreferat und die Stadtkämmerei werden beauftragt, sicherzustellen, dass weiterhin erzielte Mehreinnahmen der Biennale (Innenaufträge 561010000 – 561010002) budgeterhöhend und jahresübergreifend für die Durchführung der Festivals zur Verfügung stehen. 2. Mit der Ermächtigung des Kulturreferats zum Abschluss von Künstler-, Libretti- und Entwicklungsverträgen sowie von Werkverträgen und sonstigen Verbindlichkeiten (z. B. Koproduktionen) bis maximal 850.000 € für das Jahr 2021, dem Vorbereitungsjahr des Festivals, zur Realisierung der entsprechenden Auftragswerke besteht Einverständnis. 3. Das Kulturreferat wird beauftragt, dem Stadtrat den Vorschlag einer Fortführung der Biennale über das Jahr 2022 hinaus im Jahr 2020 vorzulegen. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 2.: Vertretung der Landeshauptstadt München in Stiftungen; Besetzung des Stiftungsvorstands der Stiftung Deutsches Jagd- und Fischereimuseum
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Das Mandat der Vertretung der Landeshauptstadt München im Stiftungsvorstand, Herr Otto Seidel, wird für zwei Jahre, bis 2020, verlängert. 2. Das Kulturreferat bringt die angeregte Satzungsänderung (Berufung des Mitglieds des Stiftungsvorstands parallel zur Legislaturperiode des Stadtrats) in die nächste Sitzung des Stiftungsvorstands ein. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 3.: Villa Waldberta – Belegungsschwerpunkte 2019 und Bilanz 2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Mit den Belegungsschwerpunkten „Globaler Kulturaustausch“ sowie „Leben und Überleben im Großstadtdschungel“ zur Belegung der Villa Waldberta 2019, wie unter 2.2 ausgeführt, besteht Einverständnis. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Münchner Stadtmuseum Annahme von Geld- und Sachzuwendungen - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Die Geldzuwendung vom Freundeskreis des Münchner Stadtmuseums für das Internationale Gamelanfestival wird angenommen. 2. Die Geldzuwendung vom Goethe Institut e. V. für das Internationale Gamelanfestival wird angenommen. 3. Die Geldzuwendung von der schweizerischen Ernst von Siemens Musikstiftung für das Gamelanfestival wird angenommen. 4. Die Sachzuwendung Plakate des Vereins „Freunde des Deutschen Theaters München e. V.“ und die Geldzuwendung werden angenommen. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Museum Villa Stuck Annahme von Zuwendungen - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Die Annahme der Zuwendungen des Vereins zur Förderung der Stiftung Villa Stuck e. V. wird erklärt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Museum Villa Stuck Annahme einer Sachzuwendung (Kunst) - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Die Annahme der Schenkung „Franz von Stuck, Huldigung der Münchner Künstler an Prinzregent Luitpold von Bayern anlässlich seines 80. Geburtstages“ wird erklärt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Betriebsteil Münchner Kammerspiele Annahme einer Zuwendung - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Die Zuwendung des Vereins zur Förderung der Münchner Kammerspiele e. V. wird angenommen. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Münchener Biennale 2022 Künstlerische Leitung
- 2.: Münchner Stadtmuseum Annahme von Geld- und Sachzuwendungen - Nichtöffentlicher Teil -
- 3.: Preiswesen der Landeshauptstadt München 2018 Vergabe des Kulturellen Ehrenpreises
- 4.: Museum Villa Stuck Annahme von Zuwendungen - Nichtöffentlicher Teil -
- 5.: Museum Villa Stuck Annahme einer Sachzuwendung (Kunst) - Nichtöffentlicher Teil -
- 6.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Betriebsteil Münchner Kammerspiele Annahme einer Zuwendung - Nichtöffentlicher Teil -