Sozialausschuss (2018-11-22 09:30:00)
Datum: | 22.11.2018, 09:30 |
---|---|
Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Sozialausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: SEEWOLF-Studie (Seelische Erkrankungsrate in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe im Großraum München) - Information, Bewertung und Vorschläge zur Umsetzung in die Praxis
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Vom Vortrag der Referentin über die SEEWOLF-Studie nimmt der Stadtrat Kenntnis. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, sich mit der Situation und den Bedarfen von psychisch kranken wohnungslosen Menschen mit Migrationshintergrund im Sofortunterbringungssystem der Landeshauptstadt München näher zu befassen. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Lebenswelt von minderjährigen Kindern und jungen Volljährigen, insbesondere zwischen 18 und 21 Jahren im Sofortunterbringungssystem im Rahmen einer Studie zu untersuchen. Das Untersuchungsdesign wird im Eckdatenbeschluss 2020 näher beschrieben. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, gemeinsam mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe und dem Referat für Gesundheit und Umwelt die geeignete Diskussionsform sowie die Problemlagen, die sich in der Versorgung psychisch kranker wohnungsloser Menschen ergeben, zu diskutieren und Vorschläge zu erarbeiten. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Gewährung eines Zuschusses an die MÜNCHENSTIFT GmbH aus der „Karolina Bernstetter-Stiftung“ 13. Stadtbezirk - Bogenhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Der MÜNCHENSTIFT GmbH wird für den Snoozelen-Raum im Haus an der Effnerstraße ein Zuschuss in Höhe von 13.904,26 € aus der „Karolina Bernstetter-Stiftung“ gewährt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- 3.: Örtliche Teilhabeplanung/inklusive Sozialplanung Bericht über das Modellprojekt „Giesing wird inklusiv(er)!“ - Vorschlag eines Konzeptes für die stadtweite Umsetzung
- 4.: Verlagerung der Hilfe zur Pflege und künftige Zusammenarbeit mit dem Bezirk Oberbayern - Stand der Kooperationsvereinbarung nach Art. 84 AGSG Ein gutes Versorgungsangebot für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien nicht an Zuständigkeitsfragen scheitern lassen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Mit dem Vorgehen des Sozialreferats hinsichtlich der Organisation der aktuellen und künftigen Zusammenarbeit mit dem Bezirk Oberbayern und dem Behindertenbeirat besteht Einverständnis. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03372 von Herrn Stadtrat Christian Müller, Frau Stadträtin Anne Hübner, Frau Stadträtin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Frau Stadträtin Verena Dietl, Frau Stadträtin Simone Burger, Herrn Stadtrat Cumali Naz vom 12.09.2017 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Das Sozialreferat legt dem Stadtrat die zwischen dem Bezirk Oberbayern und der Landeshauptstadt München ausgehandelte, bilaterale Kooperationsvereinbarung nach Art. 84 AGSG zeitnah nach deren Abschluss vor. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Ein gutes Versorgungsangebot für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien nicht an Zuständigkeitsfragen scheitern lassen!
- 5.: Neuregelung der Zuständigkeit für (Verbraucher-)Insolvenzberatungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Den Ausführungen des Sozialreferats zur Unabweisbarkeit und Unplanbarkeit wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für die Sicherstellung der Insolvenzberatung dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen einer unterjährigen Finanzierung dem Stadtrat im ersten Halbjahr 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, dem Stadtrat im ersten Halbjahr 2019 ein Verfahren zur Förderung der Insolvenzberatung zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Die Nr. 3 dieses Beschlusses unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 6.: Höhe der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Anhebung/Aufstockung der Regelsätze zum 01.01.2019 Neuerlass der Verordnung der Landeshauptstadt München über die Festsetzung der regionalen Regelsätze, nach denen die Hilfe zum Lebensunterhalt bemessen wird (Regelsatzfestsetzungsverordnung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Vom Vortrag der Referentin zur notwendigen Erhöhung der Regelsätze im SGB XII ab 01.01.2019 wird Kenntnis genommen. 2. Die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Festsetzung der regionalen Regelsätze, nach denen die Hilfe zum Lebensunterhalt bemessen wird (Regelsatzfestsetzungsverordnung), wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Der in Ziffer 4 dargestellten freiwilligen Aufstockung der Regelsätze im 4. Kapitel SGB XII wird weiterhin zugestimmt. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Produktkostenbudget erhöht sich um 2.196.096,00 €, diese sind in voller Höhe zahlungswirksam (Finanzpositionen 4101.730.5000.7, 4101.735.0000.1, 4101.739.1000.2, 4101.740.0000.1, 4151.735.0000.0, 4151.740.0000.0, 4152.735.0000.9, 4152.740.0000.9). Ebenso wird das Sozialreferat beauftragt, die zahlungswirksamen Erlöse ab dem Jahr 2019 i.H.v. 1.953.408,00 € dauerhaft im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens zusätzlich anzumelden (Finanzpositionen 4151.192.1000.3, 4152.192.1000.2). 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 7.: Standortverlagerung des Alten- und Service- Zentrums (ASZ) Freimann in das Neubaugebiet Bayernkaserne 12 Stadtbezirk - Schwabing-Freimann
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Der Planung eines ASZ im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989 - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne - wird zugestimmt. 2. Das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm für das ASZ auf dem Areal der ehemaligen Bayernkaserne wird genehmigt. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, in seiner Rolle als Bauherr gemäß des Münchner Facility Managements zu gegebener Zeit die Planung für das ASZ in die Wege zu leiten. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 8.: Förderung „Pflegeergänzender Leistungen (PEL) in der ambulanten Pflege“, Änderung der Förderrichtlinien ab 01.01.2019, Umschichtung von Haushaltsmitteln innerhalb der Zuschussnehmerdatei (ZND)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Den Änderungen im Programm Pflegeergänzende Leistungen wird in den Leistungsbereichen ab 01.01.2019 zugestimmt. 2. Den Richtlinien zur Förderung von Pflegeergänzende Leistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen in der Fassung vom 18.10.2018 wird zugestimmt. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Umschichtung der Haushaltsmittel innerhalb der ZND für das Produkt 5.5.2 von der laufenden Nr. 3 zur laufenden Nr. 6 in Höhe von 715.168 € vorzunehmen. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, den Mittelabruf zu beobachten und gegebenenfalls in den Jahren 2020 und 2021 eine weitere Umschichtung bei den beiden Positionen vorzunehmen. Es findet dadurch keine Erhöhung des Budgets der beiden Positionen statt. 5. Den Richtlinien zur Förderung von Investitionen für ambulante Pflegeeinrichtungen in der Fassung vom 18.10.2019 wird zugestimmt. 6. Dieser Beschlusses unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 9.: Investitionsförderung nach dem AGSG von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege Jährlicher Bericht, Vollzug von August 2017 mit Juli 2018 Projekte für Folgejahre Anpassung der Raten im Mehrjahres- investitionsprogramm (MIP) 2018 - 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022 ist wie folgt zu ändern. MIP alt: Investitionsförderung an vollstätionäre Einrichtungen, Unterabschnitt 4701, Maßnahmennummer 3780, Rangfolgenummer 001 (in T€) Gesa mtkost en Finanz ierung bis 2017 Progra mmzei traum 2018-2 022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Restfin anzier ung 2024 ff I 988 48.593 25.083 17.310 4.000 4.510 4.000 2.500 2.300 3.100 3.100 Summ e 48.593 25.083 17.310 4.000 4.510 4.000 2.500 2.300 3.100 3.100 St.A. 48.593 25.083 17.310 4.000 4.510 4.000 2.500 2.300 3.100 3.100 MIP neu: Investitionsförderung an vollstätionäre Einrichtungen, Unterabschnitt 4701, Maßnahmennummer 3780, Rangfolgenummer 001 (in T€) Gesa mtkost en Finanz ierung bis 2017 Progra mmzei traum 2018-2 022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Restfin anzier ung 2024 ff I 988 48.593 25.083 12.810 1.000 3.010 4.000 2.500 2.300 3.100 7.600 Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vom 22. November 2018 - 2 - Summ e 48.593 25.083 12.810 1.000 3.010 4.000 2.500 2.300 3.100 7.600 St.A. 48.593 25.083 12.810 1.000 3.010 4.000 2.500 2.300 3.100 7.600 2. Die unter Ziffer 3.3 im Vortrag und in Anlage 3 benannten Projekte werden mit den Aktualisierungen zur Kenntnis genommen und entsprechend weiter verfolgt bzw. aus der Förderung genommen. 3. Die Förderung der benannten neuen teil- und vollstationären Projekte (Ziffer 3.3 und Anlage 3) wird genehmigt, wenn diese nach den jeweiligen Richtlinien zur Förderung von Investitionen zulässig ist. Die Förderung ist für jedes Projekt um 30 % zu kürzen. 4. Es besteht eine Verpflichtung, die Investitionsförderung für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege bis 2024 nicht zu beenden und die beschlossenen Projekte bis zu deren Abschluss zu finanzieren. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: Wohnungsnot aktiv bekämpfen - Warteliste des Wohnungsamtes abarbeiten
- 11.: Vollzug der Zweckentfremdungssatzung (ZeS) Zweckentfremdung von Wohnraum durch Vermietung als Ferienwohnungen Fortschreibung des Ersten Berichtes aus dem Jahr 2016 zur Sonderermittlungsgruppe Ferienwohnungen Online-Meldeplattform für vermutete Zweckentfremdungen von Wohnraum: Erster Erfahrungsbericht Gesetzliche Neuregelung zur Zweckentfremdung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018
- Verwandter Antrag: Gesetzliche Neuregelungen zur Zweckentfremdung
- Verwandter Antrag: Antrag, Meldeplattform „Raum für München“
- 12.: Standortbeschluss zur Unterbringung wohnungsloser Familien im Boardinghaus/Flexi-Heim Radlkoferstraße (Bauquartier MK 6) 6. Stadtbezirk - Sendling
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Der Nutzung des geplanten Boardinghauses in der Radlkoferstraße im MK 6 als Flexi-Heim der Variante 1 wird zugestimmt. 2. Für das Objekt wird das Sozialreferat beauftragt, die Vergabe der Einrichtungsführung an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen eines Trägerschaftsauswahlverfahrens durchzuführen. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 13.: Berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Der Weiterführung und Ausweitung des Berufsbegleitenden Studiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter für Studierende mit ausländischem Hochschulabschluss (BEFAS) in Trägerschaft der Katholischen Stiftungshochschule München und des Fachsprachunterrichts für Qualifizierungsmaßnahmen in der Trägerschaft der Münchner Volkshochschule GmbH wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2019 erforderlichen Mittel für das Projekt BEFAS i.H.v. 108.103 € durch interne Umschichtung aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren (Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900122). Das Produktkostenbudget erhöht sich dadurch nicht. 3. Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2019 erforderlichen Mittel für das Projekt Fachsprachunterricht für Qualifizierungsmaßnahmen i.H.v. 100.065 € durch interne Umschichtung aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren (Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900122). Das Produktkostenbudget erhöht sich dadurch nicht. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 14.: Neuer Standort für das Münchner Kälteschutzprogramm, Maria-Probst-Straße 14 Kälteschutz in München: Dauerhafte Lösung nach künftigem Wegfall der Bayernkaserne erforderlich
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018 (1. Dem Standort Maria-Probst-Straße 14 als neuem dauerhaften Standort für das Münchner Kälteschutzprogramm wird zugestimmt. 2. Dem Standort Maria-Probst-Straße 14 für das Referat für Gesundheit und Umwelt als neuem Standort für die Durchführung der Asylbewerbererstuntersuchungen wird zugestimmt. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 01440 von DIE LINKE und der ÖDP vom 08.10.2015 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Verwandter Antrag: Kälteschutz in München: Dauerhafte Lösung nach künftigem Wegfall der Bayernkaserne erforderlich
- 15.: Übernachtungsschutz in den Sommermonaten - vom 01. Mai - 31. Oktober Ergänzender Zuschuss an die Evangelische Hilfswerk München gGmbH Unterbringung analog Kälteschutz auch im Sommer
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018
- Verwandter Antrag: Unterbringung analog Kälteschutz auch im Sommer
- Verwandter Antrag: „Kälteschutz“ – auch im Sommer
- Verwandter Antrag: Kälteschutzprogramm zu ganzjährigen Notschlafplätzen fortentwickeln
- 16.: Anmietung neuer Räumlichkeiten im Zuschussprojekt GOROD Erhöhung der Zuschüsse an verschiedene Träger Haushaltsjahre 2018 und 2019 ff. Sicherung und Ausbau des Kuturzentrums GOROD
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.11.2018
- Verwandter Antrag: Sicherung und Ausbau des Kulturzentrums GOROD
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Absatz 3 GO vom 17.10.2018 Nachlass Annahme einer Alleinerbschaft
- 2.: Nachlass Verwendung einer Alleinerbschaft
- 3.: Errichtung der rechtsfähigen Stiftung URBS - DIE STADT Annahme einer Zuwendung zur Errichtung der Stiftung