Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2018-11-07 09:30:00)
Datum: | 07.11.2018, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: a) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2137 Tölzer Straße (östlich), Steinerstraße (südlich), Plinganserstraße (westlich), Boschetsrieder Straße (nördlich) - Aufstellungsbeschluss - b) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1861 vom 10.11.1999 Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (1. Für den im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.05.2018 (M=1:5.000) (Anlage 1) schwarz umrandeten Bereich Tölzer Straße (östlich), Steinerstraße (südlich), Plinganserstraße (westlich), Boschetsrieder Straße (nördlich) ist ein neuer Bebauungsplan mit Grün- ordnung Nr. 2137 aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1861 vom 10.11.1999 wird entsprechend der Darstellung im Übersichtsplan (Anlage 1) komplett aufgehoben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: A) Bauleitplanung für den Bereich Eversbuschstraße (östlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Otto-Warburg-Straße (nördlich) - Eckdatenbeschluss - B) Anträge und Empfehlungen - Entlastungsstraße Eversbuschstraße Nord offenhalten Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 03285 von Frau StRin Heike Kainz vom 26.07.2017 - Straßenverbindung Pasteurstraße-Birkenstraße BA-Antrag Nr. 14-20 / B 00969 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing vom 10.03.2015 - Planung weiterer Nord-Süd-Verbindungen zur Eversbuschstraße Empfehlung Nr. 14-20 / E 00514 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing vom 23.06.2015 Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (1. Die im Vortrag der Referentin unter Punkt A Ziffer 3 formulierten Ziele und Eckdaten werden dem Realisierungswettbewerb zugrunde gelegt. Den Darstellungen zum weiteren Vorgehen unter Punkt A Ziffer 4 wird zugestimmt. 2. Die Hirmer Allach GmbH & Co. KG wird gebeten, für den unter Punkt A Ziffer 3 des Vortrags der Referentin dargestellten Umgriff im Einvernehmen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung einen Realisierungswettbewerb nach Maßgabe der im Vortrag der Referentin unter Punkt A Ziffer 3 dargestellten Eckdaten und Rahmenbedingungen auszuloben. 3. Die Hirmer Allach GmbH & Co. KG wird gebeten, die Landeshauptstadt München im Preisgericht zu beteiligen, wobei das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durch die Stadtbaurätin als Fachpreisrichterin, die Stadtratsfraktionen durch Mitglieder als Sachpreisrichterinnen bzw. Sachpreisrichter sowie der Bezirksausschuss 23 durch seine Vorsitzende als Sachpreisrichterin vertreten werden sollen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat im Rahmen eines Einleitungsbeschlusses nach Punkt A Ziffer 4 des Vortrags der Referentin über das Ergebnis des Realisierungswettbewerbes zu berichten. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die verkehrsplanerischen, baulichen und finanziellen Konsequenzen (Grobkosten) des unter Punkt A Ziffer 6 dargestellten Straßenverlaufs von der Eversbuschstraße-Nord bis zur Ludwigsfelder Straße im Benehmen mit den Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. November 2018 - 2 - Beschlussseite zu TOP 2 ö weiter betroffenen städtischen Dienststellen zu untersuchen. Alternativ wird ein Fuß- und Radweg im Trassenverlauf geprüft. Das Ergebnis ist dem Stadtrat in einem gesonderten Beschluss vorzustellen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Stadtrat über die Durchführung einer Machbarkeitsstudie. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im weiteren Verfahren - insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - die Verteilung der Grün- und Freiflächen in - öffentlich nutzbare Grün- und Freiflächen - private, gemeinschaftlich nutzbare Grün- und Freiflächen - private, nicht gemeinschaftlich nutzbare Grün- und Freiflächen darzustellen. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03285 von Frau StRin Heike Kainz vom 26.07.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß aufgegriffen. Voraussichtlich Mitte 2019 wird dem Stadtrat der unter Punkt 5 des Antrags der Referentin genannte Beschluss vorgestellt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / B 00969 des Bezirksausschusses des 23. Stadt- bezirkes Allach-Untermenzing vom 10.03.2015 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung aufgegriffen. Voraussichtlich Mitte 2019 wird dem Stadtrat der unter Punkt 5 des Antrags der Referentin genannte Beschluss vorgestellt. 9. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00514 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing vom 23.06.2015 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 10.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Entlastungsstraße Eversbuschstraße Nord offenhalten
- Verwandter Antrag: Straßenverbindung Pasteurstraße - Birkenstraße
- Verwandter Antrag: Planung weiterer Nord-Süd-Verbindungen zur Eversbuschstraße
- 3.: Lechenauer Straße (westlich) Georg-Brauchle-Ring (nördlich) Brundageplatz (östlich) Helene-Mayer-Ring (südlich) - ehemaliger Busbahnhof Olympiazentrum - A) Eckdatenbeschluss und Erweiterung des Grundsatzbeschlusses vom 06.07.2016 mit vertiefender Untersuchung B) Weiteres Vorgehen C) Aufgreifen der Planungen zur Neugestaltung des Busbahnhofs Olympiazentrum BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04579 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 11- Milbertshofen-Am Hart vom 21.02.2018
- 4.: Schulstandort Haar-Gronsdorf - Kooperationsprojekt Landeshauptstadt München mit Landkreis München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (1. Die Landeshauptstadt München begrüßt grundsätzlich das Schulprojekt des Landkreises München in Haar-Gronsdorf. Die Beschlusslage in der Vollversammlung vom 25.04.2018 wird aufrechterhalten. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens sowie des Nutzungs- und Strukturkonzepts dem Stadtrat schnellstmöglich vorzustellen und entsprechende Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 5.: Plätze und Aufenthaltsqualität Priorisierung von Plätzen und Straßen für eine vertiefte verkehrliche und städtebauliche Betrachtung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (1. Der Stadtrat nimmt von der Priorisierung und dem damit einhergehenden weiteren Verfahrensablauf hinsichtlich der Bearbeitung der zunächst acht ausgewählten Orte (Baldeplatz, Bonner Platz, Goetheplatz, Isartorplatz, Lassallestr./Kapernaumkirche, Schleißheimer Str./Lerchenauer Str, Sendlinger-Tor-Platz, Stephensonplatz) Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, einen Auftrag zur vertieften verkehrlichen und städtebaulichen Betrachtung der unter Ziffer 1 genannten priorisierten Orte sowie zur Erstellung eines funktionalen Strukturkonzeptes zur Neuordnung der Flächen des öffentlichen Raums in Varianten an eine externe Auftragnehmerin / einen externen Auftragnehmer zu vergeben. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung führt das Vergabeverfahren zu den unter Ziffer 5.2. genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat und dem Baureferat und im Benehmen mit der SWM/MVG das beauftragte Gutachterteam bei der Leistungserbringung kooperativ und konstruktiv zu unterstützen und sich in den Erarbeitungsprozess des funktionalen Strukturkonzeptes einzubringen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Punkt 5.1 beschriebenen Planungsergebnisse für die acht ausgewählten Orte dem Stadtrat mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen zum Beschluss vorzulegen. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. November 2018 - 2 - 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Benehmen mit der MVG/SWM, dem Baureferat sowie dem Kreisverwaltungsreferat zuerst den Sendlinger-Tor-Platz unter besonderer Berücksichtigung verkehrlicher und städtebaulicher Aspekte zu bearbeiten. Auf Grundlage eines funktionalen Strukturkonzeptes zur Neuordnung der Flächen erfolgt die Umsetzung konkreter Gestaltungsmaßnahmen durch das Baureferat. Die Gewährleistung von Verkehrssicherheit und -anordnung obliegt dem Kreisverwaltungsreferat. Die MVG/SWM werden im Sinne einer effizienten Koordination um eine rechtzeitige Abstimmung und Integration ihrer jeweiligen Planungsschritte gebeten. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Wiederherstellung des Thomas-Wimmer-Rings in einer zweijährigen Evaluationsphase die sich dort und im Bereich des Isartorplatzes einstellende Gesamtsituation zu bewerten und die Ergebnisse dem Stadtrat anschließend vorzulegen. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € aus der Nahmobilitätspauschale 2018 ff. des Baureferates zu finanzieren. 8. Der Antrag Nr. 4806 der Stadtratsfraktion Die GRÜNEN/RL vom 20.11.2013 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 9. Der Antrag Nr. 3726 der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.01.2018 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 6.: Folgeprojekt der Regionalen Wohnungsbaukonferenz 2017: „Wachstum gestalten. Gemeinsame Projekte für die Region.“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (1. Die Landeshauptstadt München begrüßt und unterstützt das Projekt „Wachstum gestalten. Gemeinsame Projekte für die Region.“ 2. Das Referat für Stadtplanung wird beauftragt, das Projekt „Wachstum gestalten. Gemeinsame Projekte für die Region.“ weiter zu bearbeiten, die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten und die im Rahmen der Regionspauschale zur Verfügung stehenden Mittel für das Projekt zu verwenden. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung berichtet im Zuge des Evaluierungsbeschlusses zur Verwendung der Regionspauschale „Regionale Kooperation stärken (III)“ über Fortschritt und Ergebnisse des Projektes. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 7.: Entstehende Verkehrsprobleme durch Nachverdichtung Empfehlung Nr. 14-20 / E 01972 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 15.05.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach Informationen (Internet und Dokumente) zur aktuellen Verkehrsplanung sowie zum Parkplatzkonzept in Solln zur Verfügung stehen. Die LH München fordert und unterstützt zur Vermeidung von Verkehrsproblemen durch Nachverdichtung Quartiers-Mobilitätskonzepte. Die Einführung eines Zehn-Minuten- Taktes auf der S7 ist von der LH München erwünscht, von Seiten des Freistaats Bayern als zuständigem Aufgabenträger jedoch nicht vorgesehen. 2. Die Empfehlung Nr. 1972 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 15.05.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Endstehende Verkehrsprobleme durch Nachverdichtung
- 8.: Wohnen in München VI 1) Erfahrungsbericht für das Jahr 2017 2) Verlängerung der Befristung der Stelle für die Grundstückausschreibungen in Freiham 3) Empfehlungen/Anträge/Petitionen zu diversen Wohnungsbauvorhaben, u.a. WAL-Vorhaben Erwin-Schleich-Weg Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
- 9.: Städtebauförderung in München Stadtbezirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied Ensemble „Ortskern Aubing“ A) Vorbereitende Untersuchungen im Untersuchungsgebiet „Ortskern Aubing“ und Ergebnis des Kommunalen Denkmalkonzeptes B) Beteiligung der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträger C) Förmliche Festlegung der Teiklmaßnahme „Ortskern Aubing“ D) Sanierungsziele und Maßnahmen im Sanierungsgebiet E) Organisatorische Erfordernisse zur Programmumsetzung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (1. Von den dargestellten Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen als Kommunales Denkmalkonzept und den dargestellten Ergebnissen der Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 09.04.2014 (RIS-Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V13733) und Bekanntgabe im Amtsblatt der Landeshauptstadt München förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Neuaubing-Westkreuz“ um die Teilmaßnahme „Ortskern Aubing“ zu erweitern. Hierfür wird die Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neuaubing-Westkreuz“ vom 26.05.2014 beschlossen (siehe Anlage 7). Gemäß § 142 Abs. 4 BauGB wird die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB sowie der Genehmigungsvorbehalt nach den Vorschriften der §§ 144, 145 BauGB im Gebiet der Teilmaßnahme „Ortskern Aubing“ ausgeschlossen (vereinfachtes Verfahren). Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung zu veranlassen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH per Inhouse-Vergabe als Sanierungstreuhänderin für die Teilmaßnahme „Ortskern Aubing“ zu beauftragen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den „Treuhändervertrag über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen Sanierungsgebiet Neuaubing - Westkreuz“ um die Teilmaßnahme „Ortskern Aubing“ in einen „Treuhändervertrag über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen Sanierungsgebiet Aubing - Neuaubing - Westkreuz“ Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. November 2018 - 2 - zu erweitern. 4. Die Frist für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen endet mit Ablauf des 31.12.2022. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH per Inhouse-Vergabe mit der Durchführung eines Stadtteilmanagements (Quartiers-, Geschäftsstraßen-, Leerstands- und Flächenmanagement) im Sanierungsgebiet „Aubing - Neuaubing - Westkreuz“ zu beauftragen und den entsprechenden Vertrag mit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH abzuschließen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Sanierung im Sanierungsgebiet „Aubing-Neuaubing-Westkreuz“ in einem mit guter Mittelausstattung geeigneten Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm fortzuführen und weiter zu entwickeln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Projektmanagement für die Umsetzung des Programms wahrzunehmen und dabei im Benehmen mit den zuständigen Fachreferaten und der Sanierungsträgerin und Treuhänderin, der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH, die beschriebenen Maßnahmen im Sanierungsgebiet zu entwickeln und zu fördern. Das Projektmanagement für die einzelnen Maßnahmen und Projekte obliegt den jeweils zuständigen Fachreferaten. Die Projektabwicklung erfolgt nach den städtischen Projektierungsrichtlinien. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, Städtebauförderungsmittel für die einzelnen Projekte, soweit förderfähig, im notwendigen Umfang sicher zu stellen sowie die erforderlichen städtischen Mittel fristgerecht im städtischen Haushalt anzumelden. Ferner wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die erforderlichen Änderungen zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms anzumelden. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. November 2018 - 3 - Die beteiligten Fachreferate werden gebeten, im Rahmen der weiteren Projektkonkretisierung bei ihren Mittelplanungen entsprechende Prioritäten zu berücksichtigen. Die sachgerechte Koordinierung obliegt der künftigen Lenkungsgruppe Stadtsanierung. Eine Finanzierung für einzelne Maßnahmen kann daraus noch nicht abgeleitet werden. Diese erfolgt über die jeweiligen Projektbeschlüsse der fachlich zuständigen Referate gemäß den jeweiligen Projektierungsrichtlinien. 8. Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH wird beauftragt, Handlungsschwerpunkte und Ziele für den Einsatz des kommunalen Förderprogramms „aktiv.gestalten“ im Umgriff der Teilmaßnahme „Ortskern Aubing“ in enger Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Denkmalschutzbehörde, weiter zu entwickeln. Für den Einsatz des kommunalen Förderprogramms bedarf es der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde. 9. Das Baureferat wird gebeten, für die Aufwertung der öffentlichen Grünfläche „Ehemalige Pferdeschwemme“ sowie „An der Pferdekoppel“ die bisherigen planerischen Überlegungen zu konkretisieren und die Umsetzung vorzubereiten. 10. Das Baureferat wird gebeten, für die partielle Öffnung des Langwieder Baches die bisherigen planerischen Überlegungen zu konkretisieren und die Umsetzung vorzubereiten. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. November 2018 - 4 - Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 10.: Rahmenvertrag über die Erstellung von verkehrlichen Entwurfsskizzen und kleineren verkehrstechnischen Untersuchungen; Vergabe von Gutachter- und/oder Beratungsleistungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (1. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung stimmt zu, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1 einen Rahmenvertrag über die Erstellung von verkehrlichen Entwurfsskizzen und kleineren verkehrstechnischen Untersuchungen an eine externe Auftragnehmerin bzw. einen externen Auftragnehmer vergibt. 2. Das Direktorium - Hauptabteilung II, Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Ausstellung zur Münchner Baukultur der letzten 30 Jahre
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (1. Die Ausführungen der Referentin zur Jahresausstellung 2019 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zu prüfen, wie eine App zur Münchner Baukultur in Kooperation mit Partnern realisiert werden kann und diese nach Möglichkeit umzusetzen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, ein Hearing zur Münchner Baukultur im Jahr 2019 durchzuführen. 4. Die Anträge Nr. 14-20 / A04112, Nr. 14-20 / A 04114 und Nr. 14-20 / A 04115 vom 22.05.2018 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Ausstellung zur Münchner Baukultur der letzten 30 Jahre
- Verwandter Antrag: Anhörung zur Münchner Baukultur
- Verwandter Antrag: Dokumentation Münchner Baukultur
- 12.: Veränderungssperre Nr. 656 Zielstattstraße 2 Flurstück Nrn. 9286/2, 9288/38 (Teilfläche), 9288/39 (Teilfläche) und 9288/42 der Gemarkung München, Sektion V Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark Flurstücke Nrn. 250/53 (Teilfläche), 250/61, 250/62 (Teilfläche) der Gemarkung Thalkirchen Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln Erlass nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) (Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2017)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (1. Für die Flurstücks Nrn. 9286/2, 9288/38 (Teilfläche), 9288/39 (Teilfläche) und 9288/42 der Gemarkung München, Sektion V und für die Flurstücks Nrn. 250/53 (Teilfläche), 250/61, 250/62 (Teilfläche) der Gemarkung Thalkirchen (Zielstattstraße 2) wird gemäß folgender Satzung eine Veränderungssperre erlassen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Satzung über die Veränderungssperre Nr. 656 Zielstattstraße 2 Flurstück Nrn. 9286/2, 9288/38 (Teilfläche), 9288/39 (Teilfläche) und 9288/42 der Gemarkung München, Sektion V Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark Flurstück Nrn. 250/53 (Teilfläche), 250/61, 250/62 (Teilfläche) der Gemarkung Thalkirchen Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom ...... Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. November 2018 - 2 - § 1 Räumlicher Geltungsbereich 1. Für die Flurstück Nrn. 9286/2, 9288/38 (Teilfläche), 9288/39 (Teilfläche) und 9288/42 der Gemarkung München, Sektion V sowie für die Flurstücke Nrn. 250/53 (Teilfläche), 250/61, 250/62 (Teilfläche) der Gemarkung Thalkirchen wird eine Veränderungssperre erlassen. 2. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan der Landeshauptstadt München M 1 : 500 vom 08.10.2018, der als Anlage 3 zur Veränderungssperre Bestandteil der Satzung ist. Die betroffenen Grundstücke sind in diesem Lageplan grau umrandet dargestellt. § 2 Verbote 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. 2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden. § 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten 1. Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2. Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. (Graphik siehe Beschluss))
- 13.: Erhalt des sozial-kulturellen Zentrums Tulbeckstr. 4f - Rücknahme der Räumungsklage
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.11.2018 (vertagt in die Vollversammlung des Stadtrates am 27. November 2018, mit der Maßgabe, den Planungs- und Konzeptstand des Projektes Westendstraße 35 darzustellen)
- Verwandter Antrag: Erhalt des sozial-kulturellen Zentrums Tulbeckstr. 4f - Rücknahme der Räumungsklage
- Verwandter Antrag: Erhalt des „Haus mit der Roten Fahne“ (Tulbeckstr. 4f) in seiner jetzigen Form
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Abschluss eines unbefristeten Sonderdienstvertrages
- 2.: Erhalt des sozial-kulturellen Zentrums Tulbeckstr. 4f - Rücknahme der Räumungsklage