Bauausschuss (2018-11-06 14:00:00)
Datum: | 06.11.2018, 14:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Bauausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Referatsleitung
- Referatsgeschäftsleitung
- Hauptabteilung Gartenbau
- 1.: Städtische Sonderprogramme zur Förderung von Innenhof-, Vorgarten-, Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung sowie von naturnaher Begrünung von Firmengeländen - Änderung der Förderrichtlinien
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2018 (1. Die „Richtlinien für das Sonderprogramm der Landeshauptstadt München zur Förderung von Innenhof-, Vorgarten-, Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung sowie von naturnaher Begrünung von Firmengeländen“ werden gemäß Anlage 6 beschlossen. 2. Das Baureferat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der Richtlinien vorzunehmen, soweit dies im Rahmen des täglichen Vollzugs notwendig werden sollte und hierdurch keine wesentliche Änderung des Regelungsgehaltes eintritt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Hauptabteilung Hochbau
- Hauptabteilung Ingenieurbau
- Hauptabteilung Tiefbau
- 2.: Lindwurmstraße zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt Projektkosten (Kostenobergrenze): 4.000.000 € 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022 3. Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Lindwurmstraße
- 3.: Kunstareal - modifizierte Alternative 5 im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Projektkosten (Kostenobergrenze): 9.500.000 € (darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 50.000 € (brutto)) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Projektgenehmigung 3. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022 4. Verkehrsentlastung im Kunstareal (modifizierte Alternative 5) Empfehlung Nr. 14-20 / E 01743 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 3 Maxvorstadt am 19.10.2017
- 4.: Errichtung eines behindertengerechten Zugangs zum S-Bahnhof Obermenzing im 21. Stadtbezirk Pasing - Obermenzing Errichtung eines behindertengerechten Zugangs zum S-Bahnhof Obermenzing StR-Antrag Nr. 02-08 / A 00137 der FDP vom 03.07.2002 Behindertengerechter Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing (Ziffer 1 des Antrags) Empf. Nr. 6 der Bürgerversammlung (BV) des 21. St.bez., Bezirksteil (BT) Obermenzing, am 17.10.2002 Behindertengerechter Zugang zum Obermenzinger S-Bahnhof. Wiederaufnahme der Gespräche mit der Vivico und Einrichtung einer behindertengerechten Rampe (Ziffer 1 des Antrages) Empf. Nr. 8 der BV des 21. St.bez., BT Obermenzing, am 17.10.2002 Vorfahrtsmöglichkeit mit Kurzparkzone zum S-Bahnhof Obermenzing über die Bauseweinallee 8 Empf. Nr. 9 der BV des 21. St.bez., BT Obermenzing, am 17.10.2002 Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing Empf. Nr. 41 der BV des 21. St.bez., BT Obermenzing, am 23.10.2003 Zusätzlicher Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing vom Grundstück Bauseweinallee 8 her Empf. Nr. 02-08 / E 00241 der BV des St.bez. 21 Pasing - Obermenzing, BT Obermenzing, am 27.10.2005 Behindertengerechter Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing über die Bauseweinallee 8; Einberufung eines weiteren Runden Tisches Empf. Nr. 02-08 / E 00585 der BV des St.bez. 21 Pasing - Obermenzing, BT Obermenzing, am 26.10.2006 Behindertengerechter Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2018 (1. Der barrierefreie Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing ist durch die beiden von der DB AG 2002 - 2004 errichteten Aufzüge auf der Nordseite und auf der Südseite der Verdistraße sichergestellt. Der S-Bahnhof ist somit barrierefrei zugänglich. 2. Der Grundstückseigentümer der Bauseweinallee 8 beabsichtigt, zwei PKW-Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger mit entsprechender Dienstbarkeit mit Abschluss der privaten Hochbaumaßnahme vertragsgemäß herzustellen. 3. Der Antrag Nr. 02-08 / A 00137 der FDP vom 03.07.2002 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Die Empfehlung Nr. 6 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes, Bezirksteil Obermenzing, am 17.10.2002 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 5. Die Empfehlung Nr. 8 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes, Bezirksteil Obermenzing, am 17.10.2002 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 6. Die Empfehlung Nr. 9 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes, Bezirksteil Obermenzing, am 17.10.2002 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 7. Die Empfehlung Nr. 41 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes, Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 06. November 2018 - 2 - Bezirksteil Obermenzing, am 23.10.2003 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 8. Die Empfehlung Nr. 02-08 / E 00241 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing - Obermenzing, Bezirksteil Obermenzing, am 27.10.2005 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 9. Die Empfehlung Nr. 02-08 / E 00585 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing - Obermenzing, Bezirksteil Obermenzing, am 26.10.2006 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 10. Der Antrag Nr. 132 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing - Obermenzing vom 02.07.2002 ist damit satzungsgemäß behandelt. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Errichtung eines behindertengerechten Zugangs zum S-Bahnhof Obermenzing
- Verwandter Antrag: Zusätzlicher Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing vom Grundstück Bauseweinallee 8 her
- Verwandter Antrag: Behindertengerechter Zugang zum S-Bahnhof Obermenzing über die Bauseweinallee 8; Einberufung eines weiteren Runden Tisches
- 5.: Programm im Zuge der Erneuerung von Eisenbahnbrücken durch die DB Hier: Eisenbahnüberführung über die Bodenseestraße im 21. Stadtbezirk Pasing - Obermenzing und im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied Vorprojektgenehmigung für die Verkehrsanlagen im Zuge des Neubaues der Eisenbahnüberführung Bodenseestraße durch die DB AG
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2018 (1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Eisenbahnüberführung Bodenseestraße zur Kenntnis. 2. Die Vorzugslösung für die Eisenbahnüberführung Bodenseestraße (Optimierte geradlinige Führung ohne Anbindung Herrschinger Bahnweg an die Bodenseestraße) sowie die Vorplanung für die Verkehrsanlagen im Zuge des Neubaues der Eisenbahnüberführung Bodenseestraße werden genehmigt. Unter der Voraussetzung einer Zustimmung durch die DB Netz AG wird zur Optimierung der verkehrlichen Anbindung des Münchner Westens eine dritte Fahrspur (z. B. als zukünftige Expressspur für den ÖPNV) eingerichtet. 3. Das Baureferat wird beauftragt, für die Verkehrsanlagen im Zuge des Neu-baues der Eisenbahnüberführung Bodenseestraße durch die DB AG die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung zu erarbeiten. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durch die DB Netz AG wird das Baureferat die Projektgenehmigung herbeiführen. 4. Das Kommunalreferat wird gebeten, den notwendigen Grunderwerb für die Vorzugsvariante zu tätigen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068 Siedlungsschwerpunkt Freiham Freiham Nord – 1. Realisierungsabschnitt Endausbaupakete 1 und 2 der inneren Erschließungsstraßen des Neubaugebietes im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied Projektkosten (Kostenobergrenze): 8.150.000 € 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2018 (Vertagt in den nächsten Bauausschuss)
- Hauptabteilung Verwaltung und Recht
- 7.: Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2018 (1. Vom Beschlussvortrag wird zustimmend Kenntnis genommen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Aufstellung zusätzlicher Mülleimer im Straßenbegleitgrün und die entsprechende Entleerung insbesondere in Altschwabing, Schwabing-West und der Maxvorstadt (Museumsviertel) in Abstimmung mit den zuständigen Bezirksausschüssen zu prüfen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Nachtrag
- Hauptabteilung Tiefbau
- 8.: Sendlinger Straße zwischen Hackenstraße und Herzog-Wilhelm-Straße im 1. Stadtbezirk Altstadt - Lehel Umgestaltung in eine Fußgängerzone Projektkosten (Kostenobergrenze): 3.500.000 € 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung 3. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.11.2018 (1. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 3.500.000 € wird nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten Entwurfsplanung genehmigt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird. 3. Das Baureferat wird beauftragt, das Projekt zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022, Investitionsliste, wie folgt anzumelden: Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 06. November 2018 - 2 - MIP Alt: nicht vorhanden MIP Neu: „Sendlinger Straße - Verlängerung der Fußgängerzone“ IL, Maßnahme-Nr. 6300.1710, Rangfolge-Nr. GRZ Gesa mt- kosten in 1.000 € Bisher finan- ziert Progra mmzei traum 2018 - 2022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Rest finan- zierun g 2024 ff. 950 3.150 3.150 80 800 1.270 1.000 B Summ e 3.150 0 3.150 80 800 1.270 1.000 0 0 0 G Summ e 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Z Summ e 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St.A. 3.150 0 3.150 80 800 1.270 1.000 0 0 0 Nachrichtlich Risikoreserve 350 350 350 Die Risikoreserve in Höhe von 350.000 € wird der Risikoausgleichspauschale (Maßnahme-Nr. 6000.7500) zugeführt. 4. Das Baureferat wird beauftragt, sich die in 2018 erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 80.000 € aus der Finanzposition 6300.950.9920.0 „VorlaufendePlanungskosten, Pauschale“ auf dem Büroweg bei der Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen. 5. Das Baureferat wird beauftragt, für die Finanzposition 6300.950.1710.3 Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 06. November 2018 - 3 - „Sendlinger Straße - Verlängerung der Fußgängerzone“ die ab dem Jahr 2019 erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2019 ff. anzumelden. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse auf das Baureferat (ohne Münchner Stadtentwässerung), Anpassung wegen personeller Veränderung
- 2.: Zustimmung zur Übertragung der Vergabe von Leistungen auf Beschäftigte des Baureferates
- 3.: Höhergruppierung im technischen Dienst
- 4.: Unterrichtung des Stadtrates über die Vergaben Berichtszeitraum von 01.06.2018 bis 30.06.2018 - Bekanntgabe -