Umweltausschuss (2018-10-16 14:00:00)
Datum: | 16.10.2018, 14:00 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Umweltausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Vergabeermächtigung Kommunikationskonzept IHFEM 2018 Kommunikationskampagne zur Elektromobilität
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2018 (1. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Direktorium – HA II, Vergabestelle 1, die Ausschreibung zur Umsetzung einer Kommunikationskampagne zur Bewerbung der Elektromobilität und des IHFEM wie in dieser Vorlage dargestellt, vorzubereiten und die Konzeptionierung, Planung und Durchführung der Kommunikationskampagne sowie die Konzeption und Ausarbeitung eines Mediaplans und Werbe- und Infomaterials an eine externe Dienstleisterin bzw. einen externen Dienstleister zu vergeben. 2. Die hierfür in dem Jahr 2018 erforderlichen Haushaltsmittel werden aus den Budgetmitteln des Referats für Gesundheit und Umwelt, Innenauftrag 535015720 zur Verfügung gestellt. 3. Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03944 von Herrn StR Richard Quaas und Herrn StR Sebastian Schall vom 27.03.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Verwandter Antrag: Kommunikationskampagne zur Elektromobilität
- 2.: Beschlussvollzugskontrolle (BVK); Bericht über die der BVK unterliegenden Beschlüsse des Umweltausschusses und der Vollversammlung des Stadtrates im Zeitraum vom 01.01.2018 – 30.06.2018
- 3.: Senkung der Feinstaubbelastung im gesamten Stadtgebiet Empfehlung Nr. 14-20 / E 01890 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 05.12.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2018 (1. Der Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg, ein rollierendes Fahrverbot einzuführen, kann gemäß den Ausführungen im Vortrag der Referentin nicht entsprochen werden. 2. Die geforderte Priorisierung der Stadtziele auf das Schutzgut „saubere Luft“ ist, wie dargestellt, bereits erfolgt. Der Empfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg wurde bereits entsprochen. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01890 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 05.12.2017 ist damit satzungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Senkung der Feinstaubbelastung im gesamten Stadtgebiet
- 4.: Weiterentwicklung des Erweiterten Klimaschutzprogramms (EKSP) Produkt 33561200 Förderung von Einrichtungen und Projekten im Umweltbereich Änderung des MIP 2018 - 2022 Beschluss über die Finanzierung ab 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2018 (1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Umsetzung des Erweiterten Klimaschutzprogramms (EKSP) in den Jahren 2016, 2017 und im 1. Halbjahr 2018 zur Kenntnis. 2. Der Stadtrat stimmt der Überführung der Best-Practice-Förderung (investiver Bereich) im Rahmen des EKSP in das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) als „Innovationsprämie“ zum 01.01.2019 mit den vorgesehenen Finanzmitteln in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr zu. 3. Der Stadtrat stimmt der neuen inhaltlichen Zielsetzung im EKSP (konsumtiver Bereich) zu und stellt die Finanzmittel in Höhe von 205.000 Euro pro Jahr für nachhaltige Bildungsbeiträge in München ab dem 01.01.2019 zur Verfügung. 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 405.000 € einstellen zu lassen. Die hierfür erforderlichen Deckungsmittel werden in gleicher Höhe aus den nicht mehr benötigten Mitteln vom EKSP erbracht. 5. Das Produktkostenbudget 33561100 erhöht sich um 205.000 €. Das Produktkostenbudget 33561200 reduziert sich ab 2019 um 205.000 €. Öffentliche Sitzung der/des Umweltausschusses vom 16. Oktober 2018 - 2 - 6. Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 - 2022 wird wie folgt geändert: MIP alt:, Erweitertes Klimaschutzprogramm Maßnahmen-Nr. 1160.3873, Rangfolgen- Nr. 6 Gruppi erung Gesa mtkost en Finanz . bis 2017 Programmzeitraum 2018 bis 2022 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2018 - 2023 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz . 2024 ff. 987 1.000 0 1.000 200 200 200 200 200 0 0 Summ e 1.000 0 1.000 200 200 200 200 200 0 0 St. A. 1.000 0 1.000 200 200 200 200 200 0 0 MIP neu: Erweitertes Klimaschutzprogramm, Maßnahmen-Nr. 1160.3873, Rangfolgen-Nr. 6 Gruppi erung Gesa mtkost en Finanz . bis 2017 Programmzeitraum 2018 bis 2022 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2018 - 2023 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz . 2024 ff. 987 0 0 0 200 0 0 0 0 0 0 Summ e 0 0 0 200 0 0 0 0 0 0 St. A. 0 0 0 200 0 0 0 0 0 0 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 5.: Unverzüglich Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ziehen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2018 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat wird noch einmal gesondert befasst, sobald die konkreten Rahmenbedingungen einer 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorliegen. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03862 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Verwandter Antrag: Unverzüglich Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ziehen!