Stadtentwässerungsausschuss (2018-10-09 14:30:00)
Datum: | 09.10.2018, 14:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Stadtentwässerungsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Wirtschaftsplan der Münchner Stadtentwässerung für das Jahr 2019, Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Der Erfolgsplan der Münchner Stadtentwässerung für 2019 (siehe Anlage) mit einem Gewinn in Höhe von (i.H.v.) 0,018 Mio. Euro wird genehmigt. 2. Der Vermögensplan der Münchner Stadtentwässerung für 2019 (siehe Anlage), der mit einem Finanzbedarf und einer entsprechenden Finanzierung von je 117,474 Mio. Euro abschließt, wird genehmigt mit: 2.1 Kassenmitteln für Investitionen i.H.v. 93,579 Mio. Euro für Ausleihungen und Beteiligungen i.H.v. 0,100 Mio. Euro für die Tilgung von Krediten i.H.v. 20,639 Mio. Euro für die Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse i.H.v. 3,156 Mio. Euro 2.2 Kreditbedarf i. H. v. 49.613 Mio. Euro 3. Die Ermächtigung zum Abschluss mehrjähriger Verträge im Rahmen der Erfolgsplanvorausschau (siehe Anlage) sowie die Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan zu Lasten der nächsten Wirtschaftsjahre (siehe Anlage) i.H.v. 217,716 Mio. Euro werden erteilt. 4. Der Stellenplan für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte der Münchner Stadtentwässerung für 2019 (siehe Anlage) wird genehmigt. Öffentliche Sitzung des Stadtentwässerungsausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - 5. Dem Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 (siehe Anlage) mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 584,936 Mio. Euro wird zugestimmt. 6. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 43,200 Mio. Euro festgesetzt. 7. Dem vierjährigen Kalkulationszeitraum von 2019 bis 2022 wird zugestimmt. Von der weiteren Gebührenstabilität für die Schmutzwassergebühr mit 1,56€/m³ und die Niederschlagswassergebühr mit jährlich 1,30 €/m² bis 31.12.2022 wird Kenntnis genommen. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)