Verwaltungs- und Personalausschuss (2018-07-11 14:00:00)
Datum: | 11.07.2018, 14:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Verwaltungs- und Personalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- I.: Direktorium
- I.1.: Sexistische und pornografische Werbung verhindern!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (vertagt in die nächste Ausschusssitzung mit der Bitte, eine aktuelle Empfehlung der Gleichstellungskommission einzuholen. Der beiliegende Änderungsantrag von Die Grünen - rosa liste gilt als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Sexistische und pornografische Werbung verhindern!
- Verwandter Antrag: Werbewatchgroup endlich einrichten!
- I.2.: A. Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Mandat B. Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Mandat II - Elterngeld
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Der Vortrag des Referenten wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem § 32 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München wird mit Wirkung ab 01. August 2018 ein neuer Absatz 5 angefügt: „(5) Beantragt ein weibliches Stadtratsmitglied innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen eine Befreiung von der Pflicht zur Sitzungsteilnahme, ist diese vom Oberbürgermeister zu gewähren.“ 3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über den bayerischen Städtetag dafür einzusetzen, dass in der Bayerischen Gemeindeordnung eine geeignete Regelung aufgenommen wird, die junge Mütter und Väter von Ihrer Pflicht zur Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen in angemessenem Umfang befreit. 4. Die Anträge Nr. 14-20 / A 03374 von Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Dorothea Wiepcke, Frau StRin Ulrike Grimm, Frau StRin Alexandra Gaßmann vom 13.09.2017 und Nr. 14-20 / A 03422 von Frau StRin Sabine Pfeiler, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Dorothea Wiepcke vom 27.09.2017 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- I.3.: Ersatz der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Verwaltungsvereinfachung für Beschaffungen mit einem geringen Auftragswert
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Die Stadt ersetzt ab 18.10.2018 die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bei Vergaben unterhalb der jeweils geltenden europäischen Schwellenwerte durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der jeweils gültigen Fassung. Dabei gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2019. Der Beschluss des Stadtrats zur Anwendung der VOL/A bei Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte aus dem Jahr 1987 ist damit aufgehoben. 2. Die Höhe der Wertgrenze für Beschaffungen mit einem geringen Auftragswert wird ab 18.10.2018 auf Euro 2.000 festgelegt (Direktauftrag). 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- I.4.: Vergleich städtischer Beiräte und der Bezirksausschüsse
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (vertagt in die nächste Ausschusssitzung Der beiliegende Änderungsantrag von Die Grünen - rosa liste gilt als eingebracht.)
- I.5.: Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München 1. Vorberatungen in der BA-Satzungskommission vom 25.06.2018 a) Aufnahme eines Anhörungs- und Unterrichtungsrechts bei größeren Verkehrsumleitungen und Baumaßnahmen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Die als Anlage 5 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München wird beschlossen. 2. § 13 Abs. 1 Satz 1 BA-GeschO wird wie folgt neu gefasst: „Ein Mitglied des Bezirksausschusses kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“ 3. Die BA-Anträge Nr. 14-20 / B 04002 des BA 16 - Ramersdorf-Perlach vom 15.09.2017 und Nr. 14-20 / B 03901 des BA 21 - Pasing-Obermenzing vom 25.07.2017 sind damit satzungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Verwandter Antrag: Aufnahme eines Anhörungs- und Unterrichtungsrechts bei größeren Verkehrsumleitungen bei größeren Baumaßnahmen
- Verwandter Antrag: Beauftragter gegen Extremismus
- I.6.: Stadtbezirksbudget für München; Mieten für Sitzungslokale der Bezirksausschüsse Stadtbezirksbudget für München Stadtratsaufträge aus dem Beschluss Nr. 14-20 / V 08072 der Vollversammlung vom 26.07.2017 Fairtrade Town München – die BA's aktiv beteiligen! Scientology-Schutzerklärung bei Zuwendungen aus dem Budget der Bezirksausschüssen Einführung einer standardisierten Prüfung auf alternative städtische Zuschussmöglichkeiten bei BA-Budgetanträgen BA-Budget fair – teilen: Anpassung der Zuwendungsrichtlinien aus dem Budget der Bezirksausschüsse sowie des Antragsformulars und des Formulars für den Verwendungsnachweis BA-Budget fair – teilen BA-Budget fair-teilen: Anpassung der Zuwendungsrichtlinien aus dem BA-Budget der Bezirksausschüsse sowie des Antragsformulars und des Formulars für den Verwendungsnachweis Gender-Budgeting BA-Budget fair – teilen: Aufnahme des Grundsatzes der gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung in die künftigen Zuwendungsrichtlinien für das Stadtbezirksbudget
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. a) Das Stadtbezirksbudget beträgt ab dem Jahr 2019 2,57 € je Einwohner/in (Berechnungsgrundlage ist der Stand der wohnberechtigten Bevölkerung zum 31.12. des Vorvorjahres). 15 % (0,39 €) des Stadtbezirksbudgets gehen als Sockelbetrag gleichmäßig an die Bezirksausschüsse, 85 % (2,18 €) werden entsprechend des Stands der wohnberechtigten Bevölkerung auf die Bezirksausschüsse verteilt. b) Nicht verbrauchte Mittel können im Folgejahr bei Bedarf einmalig wieder bereitgestellt werden. Für beschlossene investive Maßnahmen können die entsprechenden Mittel auch darüber hinaus übertragen werden. c) Die Bezirksausschüsse können ab dem Jahr 2018 6 % (bzw. 8 % in speziellen Jubiläums- und Gedenkjahren gem. Ziffer 3.5 des Referentinnenvortrags) des jährlichen Stadtbezirksbudgets für eigene Veranstaltungen verwenden. 3. Die als Anlage 9 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München wird beschlossen. 4. Der Beschluss des Stadtrates vom 19.03.2014 (Vorlage Nr. 08-14 / V 14059, vgl. Ziffer 4. des Referentinnenvortrags) zur Ergänzung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München wird aufgehoben. 5. Die als Anlage 11 beigefügten Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Stadtbezirksbudget der Bezirksausschüsse werden beschlossen und treten zusammen mit der Änderungssatzung zur Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München in Kraft (siehe Ziffer 3.) Öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 11. Juli 2018 6. Mieten für Sitzungen der Plenums- und der Unterausschusssitzungen der Bezirksausschüsse werden rückwirkend zum 01.01.2018 bis zu einer Höhe von 300 € auf Antrag übernommen, wenn kein kostengünstigeres oder mietfreies Sitzungslokal zu finden ist. 7. Das Direktorium und die Stadtkämmerei führen möglichst bald eine Informationsveranstaltung für alle Bezirksausschüsse durch, in welcher das neue Stadtbezirksbudget erläutert wird. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00239 der Stadtratsfraktion Die Grünen / RL vom 16.09.2014 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Die Anträge Nr. 14-20 / B 03568 des BA 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 02.05.2017, 14-20 / B 03830 des BA 16 – Ramersdorf-Perlach vom 05.07.2017, 14-20 / B 03682 des BA 6 – Sendling vom 01.06.2017, 14-20 / B 03679 des BA 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 01.06.2017, 14-20 / B 03721 des BA 17 – Obergiesing-Fasangarten vom 20.06.2017, 14-20 / B 03746 des BA 23 – Allach-Untermenzing vom 20.06.2017 und 14-20 / B 03846 des BA 7 – Sendling-Westpark vom 25.07.2017 sind damit satzungsgemäß behandelt. 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Stadtbezirksbudget für München; Pauschale für Mieten und Tagungstechnik für die Bezirksausschüsse
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Mittelfristige Personalplanung - Bekanntgabe-
- II.2.: Great Place To Work, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement - Notwendigkeiten - Zusammenhänge - zentrale und dezentrale Aktivitäten und Kapazitäten - gesamtstädtische Steuerung und Themen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Aufträge aus dem Ergänzungs-/Änderungsantrag der SPD- und CSU-Stadtratsfraktion Nr. 14-20/A 03468 vom 11.10.2017 sind mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Der im Beschluss vom 17./25.02.2016 in Ziffer 15 aufgetragene Bericht ist mit dieser Stadtratsvorlage erledigt. 4. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, das Steuerungskonzept, wie unter Beschlussziffer 4 beschrieben, umzusetzen. 5. Diese Beschlussvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussvorlage obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 für die Portal München Verwaltungs-GmbH
- 2.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 für die Portal München Betriebs-GmbH & Co KG
- 3.: Jährlicher Stadtratsbericht über Kosten bei Gutachten, Beratung und Moderation
- 1.: Höhergruppierung in der Informationstechnologie
- 2.: Höhergruppierung in der Informationstechnologie
- 3.: Höhergruppierung im Verwaltungsdienst
- 4.: Höhergruppierung im sonstigen Dienst Sozialreferat
- 5.: Beförderung Sozialreferat
- 6.: Beförderung Sozialreferat
- 7.: Beförderung Kreisverwaltungsreferat
- 8.: Beförderung Personal- und Organisationsreferat
- 9.: Beförderung Referat für Bildung und Sport
- 10.: Übertragung eines Amtes der BesGr. A 15 auf Lebenszeit Sozialreferat
- 11.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse im Personal- und Organisationsreferat
- 12.: Ruhestandsversetzung Kommunalreferat
- 13.: Ruhestand Stadtkämmerei § 2 Nr. 3 GeschO
- 14.: Beförderung Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- 15.: Referat für Gesundheit und Umwelt Einstellungen
- 16.: Kommunalreferat, Büro der Referatsleitung - Einstellung -
- 17.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe auf eigenen Antrag
- 18.: Beförderung; Baureferat