Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2018-07-11 09:30:00)
Datum: | 11.07.2018, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2017b Bauernbräuweg (südlich) Bahnlinie München-Lenggries (westlich) Distlhofweg (östlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2017a) - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B.) des Vortrages entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A.) und C.) des Vortrages entsprochen werden. 3. Den Stellungnahmen des Bezirksausschusses 7 Sendling-Westpark kann nur nach Maßgabe des Vortrages unter Punkt E.) des Vortrages entsprochen werden. 4. Der Durchführungsvertrag wird genehmigt. 5. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2017b für den Bereich Bauernbräuweg (südlich), Bahnlinie (westlich), Distlhofweg (östlich) - Plan vom 15.06.2018 und Text und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2017b und die Begründung erst dann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, wenn entsprechend Punkt F.) des Vortrages der Durchführungsvertrag wirksam geschlossen ist und die darin genannten Voraussetzungen (z.B. Stellung von Sicherheiten sowie Eintragung für die zu bestellenden Dienstbarkeiten und Reallast im Grundbuch) vollinhaltlich erfüllt sind. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 2 - 7. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2017b wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 8. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 9. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- 2.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2091 Plinganserstraße (westlich), Dudenstraße (nördlich), Friedhof Sendling (östlich) (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 283) - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 6 - Sendling
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B.) d es Vortrages entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter den Punkten A.) und C.) des Vortrages entsprochen werden. 3. Den Stellungnahmen des Bezirksausschusses 6 - Sendling kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt D.) des Vortrages entsprochen werden. 4. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2091 für den Bereich Plinganserstraße (westlich), Dudenstraße (nördlich), Friedhof Sendling (östlich) - Plan (Planteil 1 und 2) vom 18.05.2018 und Text, und die dazugehörige Begründung werden gebilligt 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2091 und die Begründung erst dann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen wenn entsprechend Punkt E.) der Durchführungsvertrag wirksam geschlossen (notariell beurkundet) ist und die darin genannten Voraussetzungen (z.B. Stellung von Sicherheiten, Grundstückstauschgeschäfte, Dienstbarkeiten usw.) bzw. Bestätigungen vorliegen. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 2 - 6. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2091 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 7. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 8. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2076 Regerstraße (nordwestlich), Welfenstraße (südlich) und Ohlmüllerstraße (westlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 77, 892 und 1995) - Wechsel des Vorhabenträgers im Bereich 2 –Baugebiet 2(1) an der Hochstraße- Stadtbezirk 5 – Au-Haidhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Dem Wechsel der Vorhabenträgerschaft für den Bereich 2 - Baugebiet 2(1) südlich der Hochstraße des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2076 (siehe Lageplan Anlage 1) von der Bayerischen Hausbau GmbH & Co. KG auf die Projektgesellschaft Hochstraße München mbH & Co. KG wird zugestimmt. Dem Austausch der Sicherheiten wird in diesem Zusammenhang ebenfalls zugestimmt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Aufstellung und (Teil-) Änderung von Bebauungsplänen im Rahmen der Schulbauoffensive (SBO) 2013 - 2030 - Finanzierungsbedarf -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird daher beauftragt, die Bereitstellung der befristeten Mittel für die erforderlichen Vergaben zur Durchführung der Verfahren nach Baugesetzbuch zur Aufstellung und (Teil-)Änderung der Bebauungspläne Nr. 2132 Königswieser Straße, Nr. 1939 Virginia-Depot, Nr. 2131 Karl-Theodor-Straße / Borschtallee, Nr. 2134 Burmesterstraße / Bauernfeindstraße, Nr. 2129 Schleißheimer Straße, Nr. 1939c Knorrstraße und Nr. 2130 Flurstraße in Höhe von 1.225.000,00,- €, davon 159.000,- € im Nachtragshaushalt 2018 und 321.000,- € im Haushalt 2019 sowie den Restbetrag in Höhe von 745.000,- € nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip zu den Haushalten 2020 – 2021 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2. Das Produktkostenbudget (Produkt 38511200) erhöht sich in 2018 um 159.000,- € und in 2019 um 321.000,- €, davon werden 159.000,- € bzw. 321.000 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig entschieden.)
- 5.: Flughafenanbindung - viergleisiger Ausbau der Strecke Daglfing-Johanneskirchen Sachstandsbericht Grundlagenermittlung Vorstellung der nächsten Planungsschritte und Finanzierung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, weiterhin Verhandlungen zum viergleisigen Ausbau zwischen Daglfing und Johanneskirchen, insbesondere mit der Deutschen Bahn AG, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Freistaat Bayern, zu führen. Im Rahmen der Vorplanung wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die Belange der Stadt zu koordinieren und in die Planungen der Deutschen Bahn AG durch einen kooperativen Austausch in die Grob-Variantenuntersuchung z.B. durch die Teilnahme an Gesprächen mit dem Trassierungsexperten mit Hinweis auf die Beschlusslage (Tunnelvariante bzw. Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklung Münchner Nordosten) einzubringen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, eine „vorsorgliche“ Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zu verhandeln und dem Stadtrat zur Zustimmung vorzulegen. In der Vereinbarung soll die Deutsche Bahn beauftragt werden, die Tunnelvariante parallel zu einer anderweitigen Fein-Varianten-Untersuchung auszuführen, sofern die Tunnelvariante nicht die „Grob-Vorzugsvariante“ der DB darstellt. 3. Herr Oberbürgermeister wird beauftragt, an Herrn Ministerpräsident Dr. Söder mit dem Ziel heranzutreten, sich gemeinsam mit der Landeshauptstadt München dafür einzusetzen, eine für die Gesamtregion München bestmögliche Lösung der zukünftigen Flughafenanbindung bzw. des viergleisigen Ausbaus der Strecke Daglfing – Johanneskirchen zu erreichen. Zudem wird der Freistaat Bayern um fachliche und finanzielle Unterstützung bei diesem Projekt gebeten, um die Erreichbarkeit des Flughafens München besser durch die S-Bahn zu ermöglichen. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 2 - 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, die Laufzeit des Auftrages über eine rechtssachverständige Unterstützung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung bis Jahresende 2019 zu verlängern und dabei Leistungen in einem finanziellen Umfang von insgesamt 199.763,42 € einschließlich Mehrwertsteuer abzurufen. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, künftig Brutto- und Netto-Baukosten zu unterscheiden und zu benennen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, gemeinsam mit den anderen Vorhabensträgern ein vorläufiges und erweiterbares Betriebsprogramm als wesentlichen Bestandteil der Planungen festzulegen, damit ein späterer Betrieb der Strecke möglichst nicht durch gebaute Zwangspunkte eingeschränkt wird. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, die Realisierung eines U4-Verknüpfungsbahnhofs als Endhaltestelle oder Durchgangsbahnhof vorzusehen und einen Halt der Expressbahnen im Betriebskonzept einzufordern. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, in den Planungen einen möglichen Abzweig von Personenzügen/S-Bahnen in den DB-Nordring offenzuhalten. 9. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig erforderlichen, zusätztlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2018 und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 10.Das Produktkostenbudget ( Produktleistung L38512100100) erhöht sich um 150.000 €, davon sind in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 75.000 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 3 - 11. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02830 der Stadtratsfraktion der Die Grünen – Rosa Liste vom 01.02.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 12.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig entschieden.)
- 6.: Atlas Wirtschaftsstandort München
- 7.: Vom Verkehrsentwicklungsplan zum Mobilitätsplan für München (MobiMUC), Gründung einer Mobilitätskommission
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die beschriebenen Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen im Bereich Verkehr und Mobilität, die Inhalte Modellstadt München 2030 und die Zusammenfassung des Stadtratshearings Mobilität vom 07.02.2018 zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird in Kooperation mit dem Baureferat, dem Kreisverwaltungsreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und dem Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, den bestehenden Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2006 hin zu einem Mobilitätsplan für München (MobiMUC) weiterzuentwickeln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird die Stadtwerke München GmbH (SWM) und die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG mbH) an der Erstellung des Mobilitätsplans beteiligen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsphase und Partizipation entsprechend den in Kapitel 3.2 des Vortrags der Referentin beschriebenen Inhalten durchzuführen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt im Rahmen der Erstellung und des Monitorings des Mobilitätsplans für München ein Mobilitätspanel zu konzipieren, um aktuelle Informationen über das Verkehrsverhalten der Münchnerinnen und Münchner zu erfassen. Dem Stadtrat wird über Konzeption, Umsetzung und Finanzierung des Mobilitätspanels eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, kontinuierlich im Hinblick auf die sich laufend ändernden Rahmenbedingungen zu prüfen, ob Anpassungen des Mobilitätsplans erforderlich sind. Eventuell erforderliche Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 2 - Anpassungen sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 6. Das Referat für Bauordnung und Stadtplanung wird beauftragt, in 2019 das Projekt „Zug nach Berlin“ durchzuführen und eventuell dazu erforderliche Vergabeverfahren zu externen Arbeitsbausteinen (Veranstaltungsorganisation) durchzuführen. Bei den Adressatinnen und Adressaten sollen insbesondere eine bedarfsgerechte, also deutlich höhere Finanzierung von Projekten des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region sowie eine zur Erreichung der Aufgaben der Mobilitätsausstattung angemessene Anpassung der Fördervoraussetzungen eingefordert werden. 7. Es wird zweimal im Jahr ein gemeinsamer Ausschuss mit dem Themenschwerpunkt Mobilität und Verkehr durchgeführt. Die im Bereich Verkehr und Mobilität zuständigen Referate – das Baureferat, das Kreisverwaltungsreferat, das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Referat für Gesundheit und Umwelt, die Stadtkämmerei sowie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – sind als Vertretungen im gemeinsamen Ausschuss gesetzt. Weitere Referate können bei Bedarf hinzugezogen werden. Die Organisation des gemeinsamen Ausschusses erfolgt durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung. 8. Die zusätzlich für erforderlich gehaltenen Personalbedarfe werden zur Kenntnis genommen. Die Bedarfe sind im Rahmen des Eckdatenbeschlusses zum Haushalt 2019 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung angemeldet worden. Im Falle einer Zustimmung durch den Stadtrat wird hierzu in Form einer Beschlussvorlage in der zweiten Jahreshälfte 2019 erneut vorgetragen. 9. Der Punkt 1 des Ergänzungsantrags der GRÜNEN/RL vom 24.05.2017 (Nr. 14-20 / A 03130) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Der Antrag Nr. 08-14 / A 03133 der Stadtratsfraktion der FDP vom 27.02.2012 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 3 - 2019. 11. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04731 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 24.10.2013 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar 2019. 12. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02779 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 13.01.2017 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar 2019. 13. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02924 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste vom 02.03.2017 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar 2019. 14. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02925 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste vom 02.03.2017 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar 2019. 15. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02926 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste vom 02.03.2017 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar 2019. 16. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02927 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste vom 02.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 17. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02945 der Stadtratsfraktion Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 18. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03283 der Stadtratsfraktionen von Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Horst Lischka, Herrn StR Jens Röver, Herrn StR Manuel Pretzl, Herrn StR Sebastian Schall, Herrn StR Johann Sauerer vom 02.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 4 - 19. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig entschieden.)
- 8.: Ausbau Bahnknoten München Anträge im Betreff noch ergänzen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Die Ausführungen der Referentin zum aktuellen Stand der Planungen des Freistaats zum weiteren Ausbau des Bahnknotens München werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Kapitel 2 genannte Priorisierung in die weiteren Gespräche mit dem Freistaat Bayern einzubringen und die genannten Projekte aktiv einzufordern. Beim Ausbau der S4 ist darauf zu drängen, dass parallel zum Ausbau der Bahnstrecke der Aubinger Bahnhof neu gebaut werden muss. Dieser Ausbau hat selbstverständlich barrierefrei zu erfolgen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, einen 10-Minuten-Takt für das noch zu erstellende Betriebskonzept zur 2. Stammstrecke aktiv einzufordern. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Flächen für den Ausbau des DB-Südrings weiter offen zu halten. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Option für einen S-Bahnhalt beim geplanten Regionalzughalt Pocci- straße aktiv einzufordern. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Anbetracht der Kosten für den ersatzweise eingesetzten Shuttle-Bus nach Pasing zu prüfen, ob die Einrichtung eines S-Bahn-Halts "Berduxstraße/Paul-Gerhardt-Allee" durch eine Vorfinanzierung der LH München deutlich beschleunigt werden könnte. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 2 - 7. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01376 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing am 21.03.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02974 von Herrn Stadtrat Johann Sauerer, Herrn Stadtrat Richard Quaas, Herrn Stadtrat Walter Zöller und Herrn Stadtrat Prof. Dr. Hans Theiss vom 22.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 01445 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 25.04.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 10.Der Antrag Nr. 14-20 / A 03065 der Stadtratsfraktion Die Grünen - rosa liste vom 28.04.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11. Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 03558 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 02.05.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 12.Der Antrag Nr. 14-20 / A 03140 von Herrn Stadtrat Johann Sauerer, Frau Stadträtin Alexandra Gaßmann, Frau Stadträtin Dr. Manuela Olhausen und Herrn Stadtrat Richard Quaas vom 30.05.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 13.Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01774 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 26.10.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 14.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig entschieden.)
- 9.: Parkraummanagement in München - Fortschreibung Sektor V Anpassung Satzungstext
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Die Satzung zur Durchführung einer Befragung von Personen im Zusammenhang mit der Erfassung des privaten Stellplatzbedarfs wird gemäß Anlage 17 beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 3. Der Stadtrat erhält Ende 2019 einen Zwischenbericht. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig entschieden.)
- 10.: Grün- und Freiflächenverordnung a) verbindliche Einhaltung bei Neubauvorhaben b) Rückkehr zu den alten Werten (Grün pro Einwohner) Empfehlung Nr. 14-20 / E 01938 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl am 22.03.2018
- 11.: Weitere U-Bahn-Planung in der Landeshauptstadt München - Zwischenbericht -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Die Ausführungen des Zwischenberichts des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur weiteren U-Bahn-Planung in der Landeshauptstadt München werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat in der 2. Jahreshälfte 2018 zu den U-Bahn-Maßnahmen in Planung einen Priorisierungsvorschlag vorzulegen, der die bestehenden Prioritäten aus stadt- und verkehrsentwicklungsplanerischer Sicht sowie die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Das laufende Verfahren zur Realisierung der Verlängerung der U5-West nach Pasing darf dabei nicht in Frage gestellt werden. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat aufbauend auf den im Vortrag genannten Zielsetzungen und insbesondere auch zur künftigen Finanzierung der städtischen Schieneninfrastruktur einen Vorschlag zu den nächsten konkreten Planungs- und Umsetzungsschritten herauszuarbeiten und diesen zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Der Änderungsantrag von Die Grünen - rosa liste und die Frage einer möglichen Verlängerung der U5 nach Germering, insbesondere der Aspekt einer zeitlichen Verzögerung, werden in der unter Ziffer 2 genannten Beschlussvorlage des Referates für Stadtplanung und Bauordnung bearbeitet bzw. beantwortet. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 12.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/52 Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (östlich) - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/52 Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (östlich) - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne - nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.05.2018 (Anlage1) wird gebilligt. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung samt Begründung gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/52 Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (östlich) - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne - nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.05.2018 (Anlage1) wird endgültig beschlossen. 4. Der endgültige Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung unter Ziffer 3 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig beschlossen.)
- 13.: 1. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989 Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (östlich) - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne - (Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1505a und Aufhebung von über- geleiteten Bebauungsplänen gemäß § 173 Abs. 3 BBauG sowie Teilverdrängung der Bebauungspläne Nr. 977, 1451 und 1505a) ...
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Von der für den Bereich der ehemaligen Bayernkaserne und den Bereich östlich der Bayernkaserne erstellten Masterplanung (Anlage 2) wird Kenntnis genommen. 2. Einer Zusammenfassung der beiden Bebauungsplanverfahren für den Bereich der ehemaligen Bayernkaserne (bisher Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989 – Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2006) und für den Bereich östlich der Bayernkaserne (bisher Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2098 – Aufstellungbeschluss vom 29.07.2015) zum nunmehrigen Bebauungsplan Nr. 1989 (ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne) wird gemäß den Ausführungen unter Buchst. A Ziffer 3 des Vortrages zugestimmt. 3. Den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Buchstabe B und C des Vortrages entsprochen werden. 4. Den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Buchstabe D des Vortrages entsprochen werden. 5. Den Stellungnahmen des Bezirksausschusses 11 kann nur nach Maßgabe des Vortrages unter Buchstabe G Ziffer 1 des Vortrages entsprochen werden. 6. Den Stellungnahmen des Bezirksausschusses 12 kann nur nach Maßgabe des Vortrages unter Buchstabe G Ziffer 2 des Vortrages entsprochen werden. 7. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1989 für den Bereich Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 2 - südlich der Heidemannstraße, westlich der Maria-Probst-Straße, nördlich des Helene-Wessel-Bogens und östlich der Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne) – Plan vom 11.06.2018 und Text – und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. In diesem Zusammenhang wird das Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 1505a für den in § 1 Abs. 4 Satz 1 des Satzungentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 1989 beschriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 1989 betrieben, ebenso für den gemäß § 173 Abs. 3 BBauG übergeleiteten Bebauungsplan (s. § 1 Abs. 3 des Satzungsentwurfs). 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1989 erst dann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, wenn die gemäß dem städtebaulichen Vertrag erforderlichen Sicherheiten wirksam gestellt sind und die Auflassungsvormerkungen sowie die Dienstbarkeiten und Reallasten jeweils an ihrer endgültigen Rangstelle im Grundbuch eingetragen sind – oder eine Bestätigung des Notars vorliegt, dass die Anträge beim Grundbuchamt unwiderruflich gestellt sind und dem Notar aufgrund Einsicht in das Grundbuch und in das elektronische Antragsverzeichnis – Markentabelle – keine Umstände bekannt wurden, die der rangrichtigen Eintragung entgegenstehen. 9. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, eine Beratungsgruppe für die Bauvorhaben im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989 einzurichten und hierfür die Geschäftsführung zu übernehmen. 10. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die In-House-Vergabe von Wohnbauflächen in einer ersten Tranche in der ehemaligen Bayernkaserne mit den Baufeldern WA 5, WA 12, MU 1 (12) und MU 1 (13) an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, so wie in Buchstabe A Ziffer 5.2 des Vortrages dargestellt, sowie den Aufteilungsplan für Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 3 - die restlichen Zielgruppen und für die Wohnbauarten für die erste Tranche dem Stadtrat nach der Sommerpause zu unterbreiten. 11. Die im Übersichtsplan (Anlage 3) schraffiert gekennzeichneten Bereiche des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1437 vom 05.10.1983 werden aufgehoben. Anlage 3 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 12. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bei Ausschreibung und Vergabe der Wohnbauflächen den jeweiligen Anschluss an das städtische Wärmenetz sicherzustellen. Das Kommunalreferat wird hierzu gebeten, in die Kaufverträge entsprechende Regelungen (z. B. beschränkte persönliche Dienstbarkeit) für die Baugrundstücke der Bayernkaserne mit aufzunehmen. 13. Der Antrag Nr. 14-20 / B 04232 des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 14.11.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 14. Der Antrag Nr. 14-20 / B 04762 des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 17.04.2018 ist damit gemäß Art. 60 Abs.4 Gemeindeordnung behandelt. 15. Der Antrag Nr. 14-20/ A 04122 der ÖDP ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 16. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02557 von Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Jens Röver, Frau StRin Simone Burger, Herrn StR Klaus Peter Rupp und Herrn StR Gerhard Mayer vom 20.10.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 17. Der Antrag Nr. 4161 der ÖDP vom 08.06.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 4 - 18. Der Antrag Nr. 4163 der ÖDP vom 11.06.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 19. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 14.: Lechenauer Straße (westlich) Georg-Brauchle-Ring (nördlich) Brundageplatz (östlich) Helene-Mayer-Ring (südlich) - ehemaliger Busbahnhof Olympiazentrum - A) Eckdatenbeschluss und Erweiterung des Grundsatzbeschlusses vom 06.07.2016 mit vertiefender Untersuchung B) Weiteres Vorgehen C) Aufgreifen der Planungen zur Neugestaltung des Busbahnhofs Olympiazentrum BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04579 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 11- Milbertshofen-Am Hart vom 21.02.2018
- 15.: Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Organisatorische Anpassungen in der Hauptabteilung II - Stadtplanung; Personalentwicklung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung 1) Evaluierung der Beschlussvorlage Situngsvorlagen Nr. 14-20 / V 04459 vom 16.03.2016 2) Den Stadtrat rechtzeitig mit der Bedarfsplanung für neue Bebauungsgebiete befassen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Die Ergebnisse der Evaluierung zum Beschluss zur Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, die Ausführungen zu der Umsetzung der bauftragten Maßnahmen zur Optimierung, die Aussagen zur organisatorischen Anpassung in der Hauptabteilung II - Stadtplanung und zum PlanTreff sowie zur Personalentwicklung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden zur Kenntnis genommen. 2. Die städtischen Referate und Dienststellen werden beauftragt, ihre fachlichen Bedarfe frühzeitig in den Bebauungsplanprozess und die dafür erforderlichen Wettbewerbe einzustellen und dabei dafür Sorge zu tragen, dass diese in den dafür vorgesehenen Verfahren im Sinne des Vortrags der Referentin (Teil D) entsprechend gesichert sind. 3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der erläuterten Maßnahmen zur Optimierung zusätzliche Sachmittel und Personalbedarfe bzw. die Umsetzung der bislang noch nicht bewilligten Stellen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung erforderlich werden. Die Bedarfe sind im Rahmen des Eckdatenbeschlusses zum Haushalt 2019 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung angemeldet worden und werden im Falle einer Zustimmung durch den Stadtrat in Form erneuter Beschlussvorlagen zum weiteren Vorgehen in der zweiten Jahreshälfte 2018 nochmals gesondert vorgetragen. 4. Die städtischen Referate werden beauftragt, für die Bebauungsplanung jeweils Ansprechpersonen bzw. -stellen zu benennen, mit dem Ziel die zügige Projektabwicklung zu unterstützen. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 2 - 5. Die von der Bebauungsplanung tangierten Referate werden beauftragt, ihre eigenen Verfahren im Bebauungsplanprozess gemäß den Zielen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zu priorisieren. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bei allen großen Projekten priorisiert Steuerungsgruppen und Lenkungskreise zu implementieren. Die tangierten Referate werden beauftragt, sich an diesen mit Entscheidungsbefugten Vertretern aktiv zu beteiligen. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Abstimmung mit den betroffenen Referaten die Möglichkeiten weiterer Standardreduzierungen zu prüfen. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03247 der Stadtratsfraktion der SPD vom 13.07.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: 1) Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Organisatorische Anpassung in der Hauptabteilung II — Stadtplanung; Personalentwicklung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung 2) Anträge
- Verwandter Antrag: Den Stadtrat rechtzeitig mit der Bedarfsplanung für neue Bebauungsgebiete befassen!
- Verwandter Antrag: Bebauungsplan als Projekt
- 16.: Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und zur Beschleunigung der Genehmiungsverfahren - LBK zukunftsfähig ausstatten - Evaluierung der Beschlussvorlage Nr. 14-20 / V 03291 vom 16.03.2016
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Die Ergebnisse der Evaluierung der Beschlussvorlage Nr. 14-20 / V03291, VV 16.03.2016 „Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren - LBK zukunftsfähig ausstatten“ werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren die Bewilligung der bislang noch nicht genehmigten Stellen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission erforderlich ist. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Die endgültige Entscheidung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren - LBK zukunftsfähig ausstatten -
- 17.: Konkretisierung der Konzeption „Freiraum M 2030“ A) Prioritäre Freiraumstrukturen und - potentiale B) Qualifizierungs- und Kommunikationsstrategien C) Erster Aktionsplan mit Schlüsselprojekten D) Behandlung der Anträge bzw. der Empfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 11.07.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Weiterführung und Konkretisierung der Konzeption „Freiraum M 2030“ zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die im Kapitel A des Vortrags der Referentin hervorgehobenen Kernelemente der Freiraumkulisse, die Grüngürtellandschaften und die innerstädtischen Parkmeilen in Verbindung mit den Freiraumachsen, prioritär zu konkretisieren und die Ergebnisse zur Orientierung bei der Entwicklung des übergeordneten Freiraumgerüsts der Landeshauptstadt München heranzuziehen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt und das Kommunalreferat wird gebeten, die im Kapitel B des Vortrags der Referentin beschriebene Strategie zum Ausbau des übergeordneten Freiraumgerüsts (hier insbesondere die Parkmeilen) in Abstimmung mit dem Baureferat gemeinsam weiter auszuarbeiten, mit etwaigen Mittelanforderungen zu hinterlegen und dem Stadtrat in 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der in Kapitel C) des Vortrags der Referentin dargelegten Schlüsselprojekte zur Konzeption „Freiraum M 2030“ in den Jahren 2019 bis 2021 zusätzliche Sachmittel und eine Zuschaltung von Personal beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung erforderlich werden. Die Bedarfe werden im Rahmen des Eckdatenbeschlusses zum Haushalt 2019 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung angemeldet und im Falle einer Zustimmung durch den Stadtrat, in Form erneuter Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen in der zweiten Jahreshälfte 2018 nochmals gesondert vorgetragen. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11. Juli 2018 - 2 - 5. Der Antrag Nr. 1899 der Stadtratsfraktion der SPD vom 01.12.1994 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 01925 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 15.03.2016 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03455 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.10.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03456 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.10.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03457 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.10.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03458 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.10.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03460 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.10.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 12. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01398 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim am 24.11.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 13. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung endgültig entschieden.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften Finanzielles Engagement der Landeshauptstadt München zur Steigerung und Verstetigung der Fertigstellungszahlen Jährlicher Bericht zur finanziellen Abwicklung des Jahres 2018 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2017-2021
- 2.: Beteiligungssteuerung Ziele 2019 und Berichte 2018 für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen