Sportausschuss (2018-07-04 14:30:00)
Datum: | 04.07.2018, 14:30 |
---|---|
Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Sportausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Sportangebote für die Bewohnerinnen Welfenstraße
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Der Sportausschuss nimmt das Ergebnis der Sportbedarfsanalyse für den 5. Stadtbezirk Au - Haidhausen zur Kenntnis. 2. Der Antrag Nr. 14 - 20 / A 00937 vom 23.04.2015 von Frau Stadträtin Verena Dietl, Frau Stadträtin Beatrix Zurek, Frau Stadträtin Anne Hübner, Herrn Stadtrat Haimo Liebich, Frau Stadträtin Bettina Messinger, Frau Stadträtin Birgit Volk, Frau Stadträtin Julia Schönfeld-Knorr, Frau Stadträtin Kathrin Abele und Herrn Stadtrat Cumali Naz ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Königlich privilegierte Hauptschützengesellschaft München 1406 Installation einer professionellen Software für einen weitgehend selbständigen Schießbetrieb auf dem Vereinsgelände an der Zielstattstraße 6 in München Obersendling Förderung der Baumaßnahme nach den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstnried- Fürstenried-Solln
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Der Königlich privilegierten Hauptschützengesellschaft München 1904 wird für die Installierung einer professionellen Software zum Zweck eines weitgehend selbständigen Schießbetriebs auf dem Vereinsgelände an der Zielstattstraße 6 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 58.101,31 € bewilligt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: TSV Waldtrudering e.V. Vertragsverlängerung des bestehenden Mietvertrages Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Der Sportausschuss befürwortet die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages zu den im Vortrag genannten Konditionen. 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, den bestehenden Mietvertrag mit dem TSV Waldtrudering e.V. entsprechend zu verlängern. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Anschubfinanzierung für in Vereinsträgerschaft übergebene ehemalige städtische Sportanlagen für das Jahr 2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Dem TSV München-Solln e.V. wird zum Unterhalt der Sportanlage an der Herterichstr. 141 eine Anschubfinanzierung in Höhe von 88.000,00 € bewilligt. 2. Der Freien Turnerschaft München Gern e.V. wird zum Unterhalt der Sportanlage an der Hanebergstr. 1 ein Festzuschuss in Höhe von 25.000,00 € bewilligt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Unterhaltszuschuss für den Bayerischen Turnverband e.V. im Jahr 2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Dem Bayerischen Turnverband e.V. wird zum Unterhalt des LLZ Turnen München an der Höglwörther Straße ein Zuschuss in Höhe von 51.129,00 € für das Jahr 2018 bewilligt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Prof.-Eichmann-Straße
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Der Sportausschuss nimmt die Sachbehandlung der Empfehlungen wie vorstehend ausgeführt als laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) zur Kenntnis. 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, dem Verein einen Nachtragsvertrag zum bestehenden Mietvertrag zu unterbreiten, der die im Vortrag dargestellte Finanzierung beinhaltet und den Anteil der Landeshauptstadt München an der Baumaßnahme zusichert. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, den bestehenden Mietvertrag zu den o.g. Konditionen zu verlängern. 4. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01909 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 23 Allach-Untermenzing vom 23.07.2013, der Stadtratsantrag vom 19.06.2015 „Neue Laufbahn in der Bezirkssportanlage in der Professor-Eichmann-Straße - Unterstützung des SV Untermenzing durch die LH München“, die Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 23 Allach-Untermenzing Nr. 14-20 / E 00520 vom 23.06.2015 und Nr. 14-20 / E 01051 vom 28.06.2016 sowie die Empfehlung Nr.14-20 / E01425 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 Pasing-Obermenzing vom 25.04.2017 sind damit nach Art.18 Abs.4 GO geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)