Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2018-07-04 09:30:00)
Datum: | 04.07.2018, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127 Truderinger Straße (südlich), westlich der Roßsteinstraße, östlich des Schwanhildenwegs A) Bericht über das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes B) Weiteres Vorgehen - Bekanntgabe - Stadtbezirk 14 – Berg am Laim
- 2.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2087b Georg-Brauchle-Ring (ca. 140 m südlich), Emmy-Noether-Straße (westlich bzw. beidseits), Dachauer Straße (nördlich), Hanauer Straße (östlich) (Teilverdrängung der Bebauungspläne Nrn. 1927a und 2087a) Satzungsbeschluss Stadtbezirk 10 Moosach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird nicht entsprochen. 2. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2087b wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2111 Ludwig-Koch-Straße (südlich), Hans-Steinkohl-Straße (östlich), Bundesautobahn 96 München - Lindau (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1916a) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe des Ausführungen des Vortrages der Referentin entsprochen werden. 2. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2111, Ludwig-Koch-Straße (südlich), Hans-Steinkohl-Straße (östlich), Bundesautobahn 96 München - Lindau (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1916a) - Plan vom 01.06.2018 und Text - wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ihm wird nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2112 Mühlangerstraße (östlich), Mälzereistraße (südlich), Staudenäckerweg (westlich), Wertstoffhof (nördlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 1066 und 2075) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen – Langwied
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen im Vortrag der Referentin (Ziffer I) entsprochen werden. 2. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2112 für den Bereich östlich der Mühlangerstraße, südlich der Mälzereistraße, westlich des Staudenäckerwegs und nördlich des Wertstoffhofs, Plan vom 21.12.2017 mit Text wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ihm wird nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/52 Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (östlich) - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (Vertagt in die nächste Ausschusssitzung.)
- 6.: 1. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989 Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (östlich) - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne - (Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1505a und Aufhebung von über- geleiteten Bebauungsplänen gemäß § 173 Abs. 3 BBauG sowie Teilverdrängung der Bebauungspläne Nr. 977, 1451 und 1505a) ...
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (vertagt in die nächste Ausschusssitzung Die beiliegenden Änderungsanträge von Die Grünen - rosa liste und von DIE LINKE. gelten als eingebracht.)
- 7.: Lechenauer Straße (westlich) Georg-Brauchle-Ring (nördlich) Brundageplatz (östlich) Helene-Mayer-Ring (südlich) - ehemaliger Busbahnhof Olympiazentrum - A) Eckdatenbeschluss und Erweiterung des Grundsatzbeschlusses vom 06.07.2016 mit vertiefender Untersuchung B) Weiteres Vorgehen C) Aufgreifen der Planungen zur Neugestaltung des Busbahnhofs Olympiazentrum BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04579 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 11- Milbertshofen-Am Hart vom 21.02.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (vertagt in die nächste Ausschusssitzung Der beiliegende Änderungsantrag von DIE LINKE. gilt als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Aufgreifen der Planungen zur Neugestaltung des Busbahnhofs Olympiazentrum
- 8.: Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Organisatorische Anpassungen in der Hauptabteilung II - Stadtplanung; Personalentwicklung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung Den Stadtrat rechtzeitig mit der Bedarfsplanung für neue Bebauungsgebiete befassen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (vertagt in die nächste Ausschusssitzung Der beiliegende gemeinsame Änderungsantrag von CSU und SPD gilt als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Den Stadtrat rechtzeitig mit der Bedarfsplanung für neue Bebauungsgebiete befassen!
- 9.: Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und zur Beschleunigung der Genehmiungsverfahren - LBK zukunftsfähig ausstatten - Evaluierung der Beschlussvorlage Nr. 14-20 / V 03291 vom 16.03.2016
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (Vertagt in die nächste Ausschusssitzung.)
- Verwandter Antrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren - LBK zukunftsfähig ausstatten -
- 10.: Städtebauliche und landschaftsplanerische sowie Realisierungswettbewerbe und Qualität der Architektur
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (vertagt in die Ausschusssitzung am 26.09.2018 Der beiliegende Änderungsantrag von Die Grünen - rosa liste gilt als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Architektur-Wettbewerbe weiter öffnen
- 11.: Bahnknoten München 2. Stammstrecke a) Sachstand 2. Stammstrecke b) Anträge und Empfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, dem Stadtrat und den betroffenen Bezirksausschüssen über die weiteren Entwicklungen oder über wesentliche Änderungen bei den Planungen der 2. Stammstrecke zu berichten. 2. Die Anträge - Nr. 14-20 / A 00127 der Stadtratsfraktion der Bürgerliche Mitte - FREIE WÄHLER/BAYERNPARTEI vom 22.07.2014 - Nr. 14-20 / A 00720 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL und Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung vom 27.02.2015 - Nr. 14-20 / A 01082 der Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte - FREIE WÄHLER/BAYERNPARTEI vom 27.05.2015 - Nr. 14-20 / A 01167 der Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte - FREIE WÄHLER/BAYERNPARTEI vom 07.07.2015 - Nr. 14-20 / A 02891 von Herrn StR Richard Quaas, Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss vom 16.02.2017 - Nr. 14-20 / A 02940 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 08.03.2017 - Nr. 14-20 / A 03117 der FDP-HUT Stadtratsfraktion vom 22.05.2017 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Die Empfehlungen - Nr. 08-14 / E 02164 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen - Bezirksteil Haidhausen - am 10.01.2014 - Nr. 08-14 / E 00362 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen - Bezirksteil Haidhausen - am 05.03.2015 - Nr. 08-14 / E 01330 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirks Neuhausen-Nymphenburg vom 17.11.2016 - Nr. 08 14 / E 01332 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09 Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04. Juli 2018 - 2 - Neuhausen-Nymphenburg - Nr. 14-20 / E 01499 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-30 / E 01503 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01506 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01497 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01498 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01511 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01520 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01500 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01505 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01518 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01519 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01517 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01496 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01508 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01509 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01510 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04. Juli 2018 - 3 - - Nr. 14-20 / E 01507 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01502 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01513 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01516 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01493 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01491 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr.14-20 / E 01495 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr.14-20 / E 01512 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01494 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01504 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01514 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 sind damit gemäß Art .18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 12.: Wohnungspolitisches Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ 2017-2021 Programmanpassungen und -vereinfachungen A) Erweiterung der staatlichen Einkommensorientierten Förderung - EOF mit städtischer Kofinanzierung (Darlehen) um eine zusätzliche Fördermöglichkeit nur über einen städtischen Baukostenzuschuss (für kleinere Vorhaben bis ca. 30 Wohneinheiten) B) Übergangsweise Förderung im Programm Münchner Wohnungsbau für das Jahr 2018 nach den Fördergrundsätzen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms C) Wiedereinführung der Förderung von unabweisbaren Mehrkosten für Vorhaben im München Modell-Miete bzw. München Modell-Genossenschaften
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, im staatlichen Förderprogramm der Einkommensorientierten Förderung-EOF neben a) der regelmäßigen anteiligen Förderung des objektbezogenen Darlehens (Kofinanzierung) und b) bei Bedarf auch der Förderung des Zuschusses (ganz oder anteilig – siehe „Wohnen in München VI“) c) auch eine Förderung nur mit einem investiven städtischen Baukostenzuschuss auszureichen. Gefördert werden nur Vorhaben, bei denen der EOF-Anteil der Förderquote max. 2.500 qm GF (ca. 30 WE) beträgt. Eine zusätzliche Förderung von unabweisbaren Mehrkosten gemäß Beschluss zu „Wohnen in München VI“ vom 15.11.2016, Beschlussziffer 28) erfolgt in diesem Fall nicht. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, die Förderung im kommunalen Programm „Münchner Wohnungsbau“ für das Jahr 2018 übergangsweise nach den (angepassten) Fördergrundsätzen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms gemäß Anlage 2 auszureichen. 3. Der Beschluss zu „Wohnen in München VI“ vom 15.11.2016 wird in Beschlussziffer 28 wie folgt geändert: Im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung-EOF, des Münchner Wohnungsbaus sowie im München Modell-Miete und im München Modell-Genossenschaften werden weitere spezielle Förderbausteine für die unabweisbaren Mehrkosten im geförderten Wohnungsbau eingeführt. Dazu gehört unter anderem die Realisierung von Dachgärten, Gemeinschaftsräumen und Lärmschutzmaßnahmen. Wie schon bisher werden in Summe maximal 950 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche der unabweisbaren Mehrkosten gefördert. Die Förderung wird in der Regel als Zu-schuss ausgereicht, wenn zuvor alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten inklusive der Inanspruchnahme von Fördergeldern ausgeschöpft wurden und die Wirtschaft-lichkeit des Projektes Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04. Juli 2018 - 2 - ansonsten gefährdet wäre. Soweit es die Wirtschaftlichkeit erlaubt, kann die Förderung auch weiterhin als Darlehen (Konditionen: 0 – 0,5 % Zins, 1 % Tilgung Annuität) erfolgen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, im Rahmen eines jährlichen Erfahrungsberichtes zu „Wohnen in München“ über die Erfahrungen mit dem neuen Zuschussmodell in der EOF-Förderung und über die Mehrkostenförderung im München Modell-Miete und im München Modell-Genossenschaften zu berichten. 5. Der Finanzbedarf für die in den vorstehenden Ziffern 1 mit 3 vorgeschlagenen Änderungen der Förderprogramme ist durch die in „Wohnen in München VI“ eingestellten Mittel abgedeckt. Es bedarf aber einer Anpassung von Finanzpositionen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf die Fördermittel auf die entsprechenden Finanzpositionen zu verteilen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 13.: Ehrenpreis für guten Wohnungsbau Verleihung der Ehrenpreise 2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Der Verleihung der 12 Ehrenpreise sowie der 3 lobenden Erwähnungen für guten Wohnungsbau an die von der Gutachterkommission vorgeschlagenen Bauherrinnen und Bauherren wird entsprechend der als Anlage beigefügten Würdigungen zugestimmt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 14.: Candidplatz
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die Nutzungsziele für die Freifläche am Candidplatz zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, unter Zugrundelegung der vorgetragenen Nutzungsziele eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben und die Öffentlichkeit in geeignetem Format einzubinden. Im Zuge der Machbarkeitsstudie werden auch alternative Standorte für die Skate-Anlage geprüft (insbesondere unter der Candidbrücke). 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, Erwerbsverhandlungen mit dem Grundeigentümer des Grundstückes Flst.Nr. 12713 Sekt. VII aufzunehmen. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02205 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Christian Amlong, Herrn Stadtrat Christian Vorländer, Herrn Stadtrat Horst Lischka vom 10.06.2016 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Candidplatz
- 15.: Umsetzung und Evalutation des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, mit dem erstellten Konzept die gesetzliche Pflichtaufgabe für die Überprüfung der Umsetzung des EEWärmeG den Regelvollzug weiter durchzuführen. Der Stadtrat erhält nach zwei Jahren wieder einen Bericht. 2. Den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen, dass die bis 28.07.2018, 14.08.2018 und 31.03.2019 befristeten Stellen Nr. B422427, A422628 und A422629 entfristet und damit dauerhaft bei der Hauptabteilung IV, Lokalbaukommission im Stellenplan der HA IV angesiedelt werden. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 39.225 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2018 und die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 165.025 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung der Verwaltungsstelle mit einer Beamtin / einem Beamten durch Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 10.146 € (40 % des Jahresmittelbetrags). 5. Das Produktkostenbudget erhöht sich um 165.025 €, davon sind 165.025 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 16.: Feldmochinger Kurve - Sachstandsbericht und Neubau Bahnquerung Wilhelmine-Reichard-Str. a) Geplanter S-Bahnverkehr auf dem Gütergleis 5566 / Feldmochinger Kurve - Lärmschutz Empfehlung Nr. 14 - 20 / E 01410 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 24 Feldmoching-Hasenbergl vom 30.03.2017 b) Lärmschutz entlang Gütergleis 5566 - Bahnlärm Empfehlung Nr. 14 - 20 / E 01411 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 24 Feldmoching-Hasenbergl vom 30.03.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowohl die aktuellen Zugzahlen auf der Strecke 5566 als auch die Prognosen über 2025 hinaus, die die Entwicklungen durch die Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels berücksichtigen, zu erfragen. 2. Die Landeshauptstadt München spricht sich bei der Erneuerung des Bahnübergangs in der Wilhelmine-Reichard-Straße für die Beibehaltung der höhengleichen (ebenerdigen) Variante aus. Sollten noch während der Planungsphase neue Prognosen über Zugzahlen (vgl. Antragspunkt 1) eine Höhenfreimachung nahelegen, wird der Stadtrat erneut mit der Thematik befasst. 3. Die Landeshauptstadt München spricht sich nachdrücklich dafür aus, den Streckenabschnitt 5566 im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes zu berücksichtigen. Bereits heute werden mit 30 Zügen pro Tag die in der Verkehrslärmschutzverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten, die Streckenkapazität lässt mindestens 49 Züge pro Tag zu. 4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01410 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 24 Feldmoching-Hasenbergl vom 30.03.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 5. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01411 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 24 Feldmoching-Hasenbergl vom 30.03.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 17.: Stadtverwaltung beobachtet die weitere Entwicklung der Struktur der Sendlinger Straße!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sofort eine Bestandserhebung des Geschäftsbesatzes in der Sendlinger Straße im Teilabschnitt zwischen Hackenstraße und Sendlinger Tor durchzuführen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, ein Jahr nach Fertigstellung der baulichen Umgestaltung der Fußgängerzone im Teilabschnitt zwischen Hackenstraße und Sendlinger Tor eine zweite Erhebung durchzuführen und dem Stadtrat über die gewonnenen Erkenntnisse zu berichten. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03486 der Stadträte Herr Quaas und Herr Prof. Dr. Theiss vom 18.10.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Stadtverwaltung beobachtet die weitere Entwicklung der Struktur der Sendlinger Straße!
- 18.: Schutz der Kleingartenanlagen Haberlandstraße und Hildachstraße Kleingartenanlage schützen und erhalten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Den Anträgen Nr. 14-20 / A 03689 und Nr. 14-20 / A 03722 wird unter der Maßgabe der obigen Ausführungen dahingehend entsprochen, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Situation der Kleingärtner sowohl in der Hildachstraße als auch in der Haberlandstraße überprüft hat, den Beschwerden nachgegangen ist und dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung darüber berichtet hat. 2. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 03687 wird unter der Maßgabe der obigen Ausführungen dahingehend entsprochen, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung alle derzeit notwendigen baurechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der Kleingartenanlage und der Tennisanlage an der Haberlandstraße Ecke Lortzingstraße ergriffen hat. 3. Die Anträge Nr. 14-20 / A 03687, der Stadträte Herrn StR Sauerer, Herrn StR Otto Seidl, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin Heike Kainz vom 13.12.2017, Nr. 14-20 / A 03689 der Stadträte Herrn StR Christian Müller und Herrn StR Alexander Reissl vom 14.12.2017 und 14-20 / A 03722 der Stadträte Herrn StR Johann Sauerer und Herrn StR Otto Seidl vom 08.01.2018 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, zu prüfen, welche planungssichernden Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der Kleingartenanlage nach einer Freistellung der maßgeblichen Grundstücke an der Hildachstraße von Bahnbetriebszwecken ergriffen werden könnten. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Kleingartenanlage schützen und erhalten
- Verwandter Antrag: Schutz der Pächterinnen und Pächter von Kleingartenanlagen
- Verwandter Antrag: Kleingartenanlage an der Hildachstraße - Umstände aufklären – Bestand sichern!
- 19.: Konkretisierung der Konzeption „Freiraum M 2030“ A) Prioritäre Freiraumstrukturen und - potentiale B) Qualifizierungs- und Kommunikationsstrategien C) Erster Aktionsplan mit Schlüsselprojekten D) Behandlung der Anträge bzw. der Empfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (Vertagt in die nächste Ausschusssitzung.)
- 20.: Vollzug der Naturschutzgesetze; Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung des Gebietes „Moosgrund im Münchner Nordosten“ als Landschaftsschutzgebiet
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.07.2018 (1. Die Verordnung über die Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung des Gebietes „Moosgrund im Münchner Nordosten“ als Landschaftsschutzgebiet wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Unterschutzstellungsverfahren zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „Moosgrund im Münchner Nordosten“ weiter zu betreiben 3. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Jährlicher Stadtratsbericht über Kosten bei Gutachten, Beratung und Moderation - Bekanntgabe -