Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2018-06-13 09:30:00)
Datum: | 13.06.2018, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a Arnulfstraße südlich zwischen Paul-Heyse-Unterführung und nördlichem Vorplatz (Flst. Nr. 6856/97 Gemarkung München, Sektion 4), - Starnberger Flügelbahnhof - - Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2002a; Qualifizierung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 2002 vom 25.04.2007 in einem Teilbereich -
- 2.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1807 A.Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes für den Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1807 vom 19.03.1997 Tegernseer Landstraße (östlich), Warthofstraße (westlich), Stadelheimer Straße (nördlich) - Grundsatz- und Eckdatenbeschluss - B. Überdeckelung des McGraw-Grabens
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 13.06.2018 (1. Den im Vortrag unter Planungsziele genannten Eckdaten und Rahmenbedingungen wird zugestimmt. 2. Der Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs gemäß den im Vortrag der Referentin genannten Eckdaten und Rahmenbedingungen wird zugestimmt. 3. Die Landeshauptstadt München ist im Preisgericht des Wettbewerbs zu beteiligen, wobei das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durch Frau Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk als Fachpreisrichterin vertreten wird. Darüber hinaus sollen Mitglieder der Stadtratsfraktionen als Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter und die Vorsitzende des Bezirksausschusses 17 als stimmberechtigte Sachpreisrichterin, sowie ein ständig anwesender, nicht stimmberechtigter Stellvertreter bzw. Stellvertreterin aus dem Bezirksausschuss 17 vertreten sein. Vertreterinnen und Vertreter der zu beteiligenden Fachdienststellen und des Referats für Stadtplanung und Bauordnung werden je nach Bedarf als sachverständige Beraterinnen und Berater hinzugezogen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat über das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes und das weitere Vorgehen zum nördlichen Teilgrundstück zu berichten. 5. Der neue städtebauliche Wettbewerb wird vom Freistaat in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München vor Prüfung der Überdeckelung des McGraw-Grabens durchgeführt. 6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das beschleunigte Verfahren Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 13. Juni 2018 - 2 - gemäß § 13a BauBG ohne Durchführung einer Umweltprüfung angewendet werden kann und entsprechend dem Ergebnis der Prüfung das Bauleitplanverfahren betreiben. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03770 von Herrn StR Manuel Pretzl, Herrn StR Dr. Reinhold Babor vom 30.01.2018 zur Überdeckelung des McGraw-Grabens bleibt aufgegriffen. Eine abschließende Behandlung ist bis zum 3. Quartal 2018 vorgesehen. 8. Der Antrag Nr. 14-20/04846 des Bezirksausschusses 17 - Obergiesing-Fasangarten vom 08.05.2018 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 9. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Überdeckelung des McGraw-Grabens
- 3.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2070 Aschauer Straße (östlich), Chiemgaustraße (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1748) - Satzungsbeschuss -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 13.06.2018 (1. Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen können nur nach Maßgabe der Ausführungen im Vortrag der Referentin berücksichtigt werden. 2. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2070 für den Bereich Aschauer Straße (östlich), Chiemgaustraße (südlich) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2106 Hochmuttinger Straße (östlich), Herbergstraße (nördlich), Paul-Preuß-Straße (westlich) - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 24 – Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 13.06.2018 (1. Den Forderungen des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Buchstabe B) des Vortrages entsprochen werden. 2. Die Einwände aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 BauGB können nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Buchstabe C) des Vortrages berücksichtigt werden. 3. Den Forderungen des Bezirksausschusses 24 können nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Buchstabe D) des Vortrags entsprochen werden. 4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2106 für den Bereich Hochmuttinger Straße (östlich), Herbergstraße (südlich), Paul-Preuß-Straße (westlich)-Plan vom 02.05.2018 und Text - und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erst dann öffentlich auszulegen, wenn a) die Sicherheiten nach § 19 des städtebaulichen Vertrages gesteift sind, die Auflassungsvormerkungen gemäß § 16 des städtebaulichen Vertrages i. V. m. dem jeweiligen Sozialen Bindungsvertrag zur Sicherung der Verpflichtungen betreffend den geförderten Wohnungsbau (ausgenommen die Auflassungsvormerkung aus dem Sozialen Bindungsvertrag der Beteiligten zu 3) i. S. d. städtebaulichen Vertrags) und die Auflassungsvormerkungen nach § 13 des städtebaulichen Vertrages jeweils an nach diesem Vertrag und dem Sozialen Bindungsvertrag vorgesehenen Rangstelle im Grundbuch eingetragen sind oder eine Bestätigung des Notars.vorliegt, dass die Anträge beim Grundbuchamt unwiderruflich gestellt sind und dem Notar aufgrund Einsicht in das Grundbuch und in das Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 13. Juni 2018 - 2 - elektronische Antragsverzeichnis (Markentabelle) keine Umstände bekannt wurden, die der rangrichtigen Eintragung entgegenstehen, b) der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses alle Zustimmungen und/oder sonstigen Erklärungen des alten und/oder neuen Eigentümers oder eines sonstigen Dritten (z. B. Inhaber schuldrechtlicher Rechte) vorliegen, soweit solche Zustimmungen und/oder Erklärungen für eine in der Einverständniserklärung vorgesehene Aufhebung, Änderung, Begründung oder einen Übergang von Rechten und Rechtsverhältnissen i. S. d. § 61 BauGB (dingliche und schuldrechtliche) erforderlich sind und c) die Beteiligten zu 2) i. S. d. städtebaulichen Vertrags zuvor das Eigentum an den sie betreffenden, in Nr. 3 lit. a) der Präambel des städtebaulichen Vertrags genannten Grundstücken im Planungsgebiet erlangt haben. 6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.-2106 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. Der Satzungsbeschluss ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2075 Autobahnkreuz München West (südlich), Bundesautobahn A 8 (südwestlich), Mooswiesenstraße (westlich), Hanfgartenstraße (beiderseits), Berglwiesenstraße (östlich), Bundesautobahn A 99 (südöstlich) - Brauerei Langwied - - Wechsel der Vorhabenträgerin - Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied Stadtbezirk 21 Pasing - Obermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 13.06.2018 (1. Dem Wechsel der Vorhabenträgerschaft von der Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG, Denninger Straße 165, 81904 München, zur Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA, Ohlmüllerstraße 42, 81541 München, wird zugestimmt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Geplante Beschlüsse für das 2.Halbjahr mit finan-ziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2019 ff.
- 7.: Neues Förderprogramm ökologische Landwirtschaft in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 13.06.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur „Förderung der Ökologischen Landbewirtschaftung in München“ zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt und das Kommunalreferat wird gebeten, gemeinsam einen „Runden Tisch“, zu dem auch Vertreter von Großabnehmern (z. B. Tollwood, Haberl Gastronomie, Ochsenbraterei etc.) geladen werden sollen, zu den im Vortrag der Referentin benannten Themenfeldern im Hinblick auf eine mögliche zusätzliche Förderung der ökologischen Landbewirtschaftung im Stadtgebiet durchzuführen. Dem Stadtrat ist hierüber bis Jahresende 2019 erneut vorzutragen. 3. Das Referat für Gesundheit und Umwelt sowie das Referat für Arbeit und Wirtschaft werden gebeten, an dem unter Punkt 2 benannten „Runden Tisch“ sowie am Evaluationsbericht mitzuwirken. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die bereits initiierten Projekte zur Förderung der Landwirtschaft im Münchner Grüngürtel entsprechend aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / V 03077 Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 04.05.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig entschieden.)
- Verwandter Antrag: Neues Förderprogramm ökologische Landwirtschaft in München
- 8.: Toiletten in den Krautgärten in der Gartenstadt Johanneskirchen Empfehlung Nr. 14-20 / E 01805 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen am 26.10.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 13.06.2018 (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Auf die Ausstattung der Standorte des Projekts der Münchner Krautgärten mit Infrastruktureinrichtungen, insbesondere Toilettenanlagen, durch die Betreiber bzw. Betreiberinnen wird zur Beibehaltung der geringen Betriebskosten weiterhin verzichtet. 3. Die Empfehlung Nr. Nr. 14-20 / E 01805 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen am 26.10.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Toiletten in den Krautgärten in der Gartenstadt Johanneskirchen
- 9.: Radschnellwegverbindung in München Vergabeermächtigung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 13.06.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1 jeweils eine Machbarkeits- untersuchung für a) eine radiale Radschnellverbindung vom Münchner Stadtzentrum in Richtung Dachau b) eine radiale Radschnellverbindung vom Münchner Stadtzentrum in Richtung Kirchheim/Ebersberg c) eine radiale Radschnellverbindung vom Münchner Stadtzentrum in Richtung Oberhaching d) eine radiale Radschnellverbindung vom Münchner Stadtzentrum in Richtung Planegg/Starnberg e) eine radiale Radschnellverbindung vom Münchner Stadtzentrum in Richtung Fürstenfeldbruck f) eine tangentiale Radschnellverbindung inklusive integrierter Potenzialanalyse an eine externe Auftragnehmerin bzw. einen externen Auftragnehmer zu vergeben. 2. Das Direktorium - Hauptabteilung II, Vergabestelle 1 führt das Vergabe verfahren zu den in dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11741 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: Kooperatives Stadtentwicklungsmodell für Feldmoching – Ludwigsfeld - Grundsatzbeschluss - A) Entwicklung von Verfahrensgrundsätzen für ein kooperatives Stadtentwicklungsmodell für Feldmoching-Ludwigsfeld B) Beauftragung von Untersuchungen für Feldmoching-Ludwigsfeld C) Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für Feldmoching-Ludwigsfeld - Vorkaufssatzung - D) Finanz- und Personalbedarf Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Optimierung der Beteiligungsstrukturen Konzern GEWOFAG GEWOFAG 2021 - Vereinfachung der Konzernstruktur Herstellung einer Serviceebene durch Verschmelzung von Servicefunktionen im GEWOFAG-Konzern
- 2.: Radschnellwegverbindung in München Vergabeermächtigung
- 3.: KIC (Knowledge and Innovation Community) on Urban Mobility Beteiligung der Landeshauptstadt München an der europäischen Wissens- und Innovationsgemeinschaft „MOBiLus“