Vollversammlung (2018-06-06 09:00:00)
Datum: | 06.06.2018, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Ausscheiden von Frau Stadträtin Lydia Dietrich aus dem Stadtrat der Landeshauptstadt München Nachrücken von Frau Anja Berger in den Stadtrat der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Es wird festgestellt, dass Frau Lydia Dietrich ihr Stadtratsmandat niedergelegt hat. Sie wird deshalb mit Ablauf des 30.06.2018 aus dem ehrenamtlichen Stadtrat entlassen. 2. Frau Anja Berger rückt für die ausgeschiedene Stadträtin Frau Lydia Dietrich ab dem 01.07.2018 in den Stadtrat der Landeshauptstadt München nach. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.2.: Verkürzung der Amtszeit des berufsmäßigen Stadtrats Herrn Dr. Wolowicz
- A.3.: Keine 3. Startbahn am Münchner Flughafen!
- A.4.: Besetzung im Ältestenrat Änderungen bei der Stadtratsfraktion der SPD
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Ältestenrat 1. Aus dem Ältestenrat werden abberufen: Frau Stadträtin Birgit Volk Herr Stadtrat Klaus Peter Rupp 2. In den Ältestenrat werden berufen: Herr Stadtrat Jens Röver Frau Stadträtin Kathrin Abele 3. Für die Stadtratsfraktion der SPD wird nachfolgende Reihenfolge bei der Besetzung des Ältestenrats festgelegt: Reguläre Mitglieder 1. Herr Stadtrat Alexander Reissl 2. Frau Stadträtin Verena Dietl 3. Herr Stadtrat Christian Müller 4. Frau Stadträtin Bettina Messinger Stellvertretende Mitglieder 1. Herr Stadtrat Christian Vorländer 2. Frau Stadträtin Anne Hübner 3. Herr Stadtrat Jens Röver 4. Frau Stadträtin Kathrin Abele Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 06. Juni 2018 - 2 - 2. Korreferatsgebiet Als stellvertretender Korreferent für das Kommunalreferat wird Herr Stadtrat Jens Röver abberufen und Frau Stadträtin Renate Kürzdörfer wird berufen. 3. Verwaltungsbeiratsgebiet – Allgemein Als Verwaltungsbeirätin im Referat für Bildung und Sport, Kindertageseinrichtungen wird Frau Stadträtin Schönfeld-Knor abberufen. Als stellvertretende Verwaltungsbeirätin im Referat für Bildung und Sport, Kindertageseinrichtungen wird Frau Stadträtin Birgit Volk abberufen. Als Verwaltungsbeirätin im Referat für Bildung und Sport, Kindertageseinrichtungen wird Frau Stadträtin Verena Dietl berufen. Als stellvertretende Verwaltungsbeirätin im Referat für Bildung und Sport, Kindertageseinrichtungen wird Frau Stadträtin Schönfeld-Knor berufen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.5.: Besetzung im Ältestenrat Änderungen bei der Stadtratsfraktion Die Grünen - rosa Liste
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Aus dem Ältestenrat wird abberufen: Frau Stadträtin Gülseren Demirel. In den Ältestenrat wird berufen: Frau Stadträtin Anna Hanusch. 2. Für die Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste wird nachfolgende Reihenfolge bei der Besetzung des Ältestenrats festgelegt: Reguläre Mitglieder 1. Herr Stadtrat Dr. Florian Roth 2. Frau Stadträtin Katrin Habenschaden Stellvertretende Mitglieder 1. Herr Stadtrat Dominik Krause 2. Frau Stadträtin Anna Hanusch 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.6.: Mehr Transparenz bei der Entwicklung der Mietnebenkosten Kostenentwicklung für das Jahr 2016 - 2017
- A.7.: Umbesetzung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes - Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Frau Sandra Bartmann wird als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abberufen. 2. Herr Günter Hintermaier wird als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss gewählt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.8.: Haushalt 2018 Umsetzung der Höchstgrenze für die Ausweitung des Beamten- und Arbeitnehmerstellenplanes des Referats für Gesundheit und Umwelt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (Vertagt in das nächste Plenum.)
- A.9.: Wohnraumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München Bericht zu Wohnungsleerständen zum 31.12.2017 Entwicklung der Wohnungsleerstände seit dem 01.01.2017 Vollzug des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.12.2013 Wohnraumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Vom Leerstandsbericht zum 31.12.2017 gemäß Ziffer 1 des Vortrags mit den Anlagen 1 bis 4 sowie den Veränderungen gegenüber dem Bericht an die Vollversammlung des Stadtrates am 05.04.2017 wird Kenntnis genommen. 2. Die Referate mit Immobilienbesitz und Beteiligungsgesellschaften bleiben weiterhin beauftragt, unnötigen Leerstand zu vermeiden. 3. Der Stadtrat beauftragt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Kommunalreferat, das Sozialreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft den nächsten Bericht zum Stichtag 31.12.2018 im ersten Halbjahr 2019 dem Stadtrat vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.10.: Stellenbemessung in der Ausländerbehörde – Aufenthaltsgenehmigung, Asyl und SciF; Entfristung und Befristungsverlängerung befristeter Stellen Evaluation des Beschlusses 14-20 / V 03690 „Anpassung der Personalausstattung der Ausländerbehörde an die gestiegene Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München; Evaluation des Beschlusses 14-20 / V 03014 "Service-Center für internationale Fach- und Führungskräfte / Tätigkeitsbericht / Anpassung der Personalausstattung"; Evaluation (teilweise) des Beschlusses 14-20 / V 06220 "Personalbedarf in der Ausländerbehörde“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Der Vortrag des Referenten wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, wie unter Punkt 3.8 dargestellt, die sofortige Entfristung der befristeten Planstellen (48,0 VZÄ) beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die für die Entfristung dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 2.918.510 € p.a. entsprechend der tatsächlichen Besetzung für den Haushaltsplan 2018 im Nachtragshaushalt und in den Folgejahren im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren bei den Ansätzen der Personalauszahlungen anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen und Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 904.832 € (40% des JMB). Das Produktkostenbudget P35122300 Ausländerrechtliche Angelegenheiten erhöht sich um bis zu 2.918.510 € (Produktauszahlungsbudget). 4. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, wie unter Punkt 3.8 dargestellt, eine Verlängerung der Befristung der Planstellen (33,9 VZÄ) bis 31.12.2020 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 5. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die für die Verlängerung der Befristung bis 31.12.2020 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.906.025 € p.a. entsprechend der tatsächlichen Besetzung für den Haushaltsplan 2018 im Nachtragshaushalt und in den Folgejahren im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren bei den Ansätzen der Personalauszahlungen anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 06. Juni 2018 Beschlussseite zu TOP A 10 - 2 - Besetzung mit Beamtinnen und Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 611.372 € (40% des JMB). Das Produktkostenbudget P35122300 Ausländerrechtliche Angelegenheiten erhöht sich um bis zu 1.906.025 € (Produktauszahlungsbudget). 6. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat innerhalb des Befristungszeitraumes eine Stellenbemessung für die gemäß Antragsziffer 4 bis 31.12.2020 befristeten Stellen durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang über die vorläufige Befristung hinaus ein dauerhafter Stellenbedarf besteht. Nach Feststellung des Personalbedarfs ist eine erneute Stadtratsentscheidung herbeizuführen. Mit der Stellenbemessung wird begonnen, sobald die personelle Ausstattung der 3. Qualifikationsebene in der Ausländerbehörde dies zulässt (vgl. Punkt 3.4). 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Anpassung der Personalausstattung der Ausländerbehörde an die gestiegene Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München
- Verwandter Antrag: Service-Center für internationale Fach- und Führungskräfte / Tätigkeitsbericht / Anpassung der Personalausstattung
- Verwandter Antrag: Personalbedarf in der Ausländerbehörde
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 16.05.2018
- B.1.: Haushalt 2018; Umsetzung der Höchstgrenze für die Ausweitung des Beamten- und Arbeitnehmerstellenplanes des Direktoriums
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses vom 16.05.2018
- B.2.: Chat Bot als Kommunikationsmedium der Stadt München
- B.3.: Organisation der IT der Landeshauptstadt München: Beibehaltung des Eigenbetriebs it@M und ergänzende IT-Berater GmbH
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Prüfauftrag zur möglichen Gründung einer Betriebs-GmbH zur Überführung von it@M gemäß Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09983 vom 22.11.2017 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt. Der Stadtrat entscheidet gegen eine Ausgründung von it@M in eine Betriebs-GmbH und stimmt der Beibehaltung von it@M als Eigenbetrieb zu. 3. Der Stadtrat beauftragt das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik unter Einbindung der Stadtkämmerei die Gründung einer LHM IT-Berater GmbH zu prüfen und mit erforderlichen Maßnahmen soweit vorzubereiten, dass das Ergebnis dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden kann. 4. Das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik, die Stadtkämmerei und das Personal- und Organisationsreferat werden beauftragt, die vertraglichen Regelungen sowie Kosten für die Gründung sowie Kosten und Nutzen der dauerhaften Geschäftstätigkeit der IT-Berater GmbH und Steuerung durch die Stadtverwaltung zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 5. Die Stadtkämmerei und das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik werden beauftragt, auf Basis der erarbeiteten vertraglichen Regelungen eine verbindliche Anfrage zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei der Finanzverwaltung vorzubereiten. 6. Das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik wird beauftragt, eine langfristig tragende Sourcing Strategie zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 06. Juni 2018 Beschlussseite zu TOP B 3 - 2 - 7. Das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik wird beauftragt, eine stadtweite Digitalisierungsstrategie zu erarbeiten, die als Grundlage für die stadtweite Vorhabensplanung festgeschrieben und verankert wird. Die Digitalisierungsstrategie wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. 8. Das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik wird beauftragt zu prüfen, wie die Rolle eines Chief Digital Officer (CDO) zur Koordinierung der Digitalisierungsvorhaben der Landeshauptstadt München und als Berater der Stadtspitze, des ehrenamtlichen Stadtrates sowie auch der Fachbereiche der Referate in der Stadtverwaltung verankert werden kann und dem Stadtrat hierzu einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen. 9. Dem IT-Ausschuss wird im 2. Quartal 2019 ein gemeinsamer Bericht des Referats für Informations- und Telekommunikationstechnik und des Personal- und Organisationsreferats über die Erfahrungen der letzten zwölf Monate mit der Stellenbesetzung, Einstellung und Personalgewinnung vorgelegt. 10.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses 16.05.2018
- B.4.: Beihilfe goes online!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, den Prozess "Gewährung einer Beihilfe" ganzheitlich zu betrachten und zu optimieren. Dem Stadtrat ist dazu bis Ende 2018 ein Gesamtkonzept Beihilfe vorzulegen; auf die Ergebnisse bzgl. einer Änderung der Schriftformerfordernis ist einzugehen. 3. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, vorrangig aus dem Gesamtkonzept Beihilfe den Baustein "Input-Management" durch Digitalisierung zu optimieren. Das Umsetzungskonzept ist dem Stadtrat bis Ende 2018 vorzulegen. 4. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, die Konzeption für eine sogenannte "Beihilfe-App" zu erarbeiten. Der Einsatz der "Beihilfe-App" soll mit einem Betrieb eines digitalen Input-Managements erfolgen. 5. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die im Vortrag dargestellten Ressourcen ins geordnete Haushaltsverfahren eingebracht werden. 6. Der Stadtratsantrag der SPD-Fraktion Nr. 14-20/A 03588 vom 13.11.2017 bleibt aufgegriffen. 7. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Beihilfe goes online!
- B.5.: Haushalt 2018; Umsetzung der Höchstgrenze für die Ausweitung des Beamten- und Arbeitnehmerstellenplanes des Personal- und Organisationsreferates (POR) Änderungsantrag der CSU- und SPD-Stadtratsfraktionen im Rahmen der Vollversammlung vom 13.12.2017 (Nr. 14-20/A 03701)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (Vertagt in das nächste Plenum.)
- Verwandter Antrag: Haushalt 2018 Stellenplan
- B.6.: Förderung des ehrenamtlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehr München (FFM); Ausweitung der städtischen Wohnungsvermittlung auf die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Das Personal- und Organisationsreferat wird ermächtigt, mit dem Verein Freiwillige Feuerwehr München, gegründet 1866 e.V., nach beiliegendem Entwurf (Anlage 2) eine Vereinbarung zur Überlassung von Belegrechten an Wohnungen aus dem Kontingent der Belegungsbindungsverträge zwischen der Landeshauptstadt München und den Wohnungsbaugesellschaften zu schließen. Die Stadtverwaltung prüft, wie der Umfang der bisher für die Beschäftigten zur Verfügung stehenden Wohnungen bestehen bleiben und die in der Beschlussvorlage vorgesehene Anzahl von Wohnungen für die Freiwillige Feuerwehr zusätzlich bereitgestellt werden kann. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.7.: Verstetigung von stadtweiten Personalbedarfen in der Nachfolge MIT-KonkreT
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Entfristung von Stellenkapazitäten im Personal- und Organisationsreferat und Kreisverwaltungsreferat sowie der Verlängerung der Befristungen im Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik zu. 2. Das Personal- und Organisationsreferat (Fachreferat) wird beauftragt die Entfristung der unter Ziffer 2 im Vortrag des Referenten aufgeführten bis zum 31.12.2018 und 14.12.2020 befristeten Positionen beim Personal- und Organisationsreferat (Querschnittsreferat) zu veranlassen. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt die Entfristung der unter Ziffer 3 im Vortrag des Referenten aufgeführten bis zum 31.12.2018 befristeten Position beim Personal- und Organisationsreferat (Querschnittsreferat) zu veranlassen. 4. Das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik wird beauftragt die Verlängerung der unter Ziffer 4 aufgeführten befristeten Positionen bis 31.12.2022 beim Personal- und Organisationsreferat (Querschnittsreferat) zu veranlassen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 08.05.2018
- B.8.: Haushalt 2018 Umsetzung der Höchstgrenze für die Ausweitung des Beamten- und Arbeitnehmerstellenplanes des Sozialreferats
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (Vertagt in das nächste Plenum.)
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 08.05.2018
- B.9.: GWG-Sanierung Harthof Nord Erweiterung/Außenstelle der Familienangebote des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) 11. Stadtbezirk, Teilbereich Harthof-Nord, Kämpferstraße, 55. Bauteil Soziale Infrastruktur für das Neubaugebiet Harthof Nord Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1898 b 1. Zustimmung zur Planung 2. Genehmigung des vorläufigen Nutzerbedarfsprogramms 3. Ermächtigung zum Betrieb der Einrichtung 4. Ermächtigung des Kommunalreferates zu Verhandlungen für die Anmietung 5. Fortschreibung bzw. Anmeldung zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Die Trägerschaft für die Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationen- hauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) wird dem Euro-Trainings-Centre ETC e.V. übertragen. 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat die Verhandlungen für die Anmietung mit der GWG zu führen. Die eigentliche Anmietentscheidung erfolgt dann gesondert nach den städtischen Regularien als laufende Angelegenheit im Büroweg. Es wird angestrebt, dass der Mietvertrag zwischen der GWG und dem Träger der Einrichtung abgeschlossen wird. Die Mietkosten sind im Zuschussbedarf des Trägers enthalten. Der Betrag der Jahresmiete von höchstens 144.000 € wird beim eigentlichen Mittelabruf (Haushaltsplanaufstellung 2021) auf den tatsächlichen Betrag gemäß Mietvertrag reduziert. 3. Der Erweiterung/Außenstelle der Familienangebote des Familienzentrums und Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) wird zugestimmt. 4. Das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm für die Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) wird genehmigt. 5. Die Maßnahme „Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationenhauses“ wird wie folgt zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022 angemeldet. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 06. Juni 2018 Beschlussseite zu TOP B9 - 2 - MIP neu: Erweiterung/Außenstelle der Familienangebote des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) - Ersteinrichtungskosten Investitionsliste 1, Unterabschnitt UA 4706; Maßnahmennummer: 7630 (SOZ 4706.7630) Gruppe Bez. (Nr.) Gesamt- kosten Finanz bis 2017 Programmjahr 2018 bis 2022 nachrichtlich Summe 2018-2022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz 2023 ff Z (988) 120 0 120 0 0 120 0 0 0 0 Summe 120 0 120 0 0 120 0 0 0 0 St A. 120 0 120 0 0 120 0 0 0 0 6. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für die Ersteinrichtung der Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 € (investiv) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Finanzposition 4706.988.7630.2). 7. 7. Der Förderung der Betriebskosten für die Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) ab dem Jahr 2021 wird vorbehaltlich des Zustandekommens eines Mietvertrages zugestimmt. 8. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für den Betrieb der Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 346.456 € im Rahmen der Haushaltplanaufstellung 2021 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4706.700.0000.4; IA 602 900137). Der Betrag der Jahresmiete von höchstens 144.000 € wird beim eigentlichen Mittelabruf (Haushaltsplanaufstellung 2021) auf den tatsächlichen Betrag gemäß Mietvertrag reduziert. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 17.05.2018
- B.10.: Umsetzung der Handlungsempfehlungen Spenden an das Sozialreferat Annahme eines Zuwendungsangebotes der VOLKSWAGEN Belegschaftsstiftung für das Projekt „München gibt Dir eine Chance“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Der Sozialausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Zuwendung in Höhe von 380.000 € für das Projekt „München gibt Dir eine Chance“ mit Dank zu. 2. Die Spende wird zweckentsprechend für das Projekt „München gibt Dir eine Chance“ verwendet. 3. Personal Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung einer Stelle, befristet auf 4 Jahre, sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 4. Für die Finanzierung der Stelle werden Spendenmittel umgeschichtet. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Umweltausschusses vom 15.05.2018
- B.11.: Klimaschutzaktionsplan zur Aktivierung der Stadtgesellschaft - Finanzierung des Jahres der Energie Produkt 33561100 Umweltvorsorge Produkt 33561200 Förderung von Einrichtungen und Projekten im Umweltbereich Änderung des MIP 2017 - 2021 Beschluss über die Finanzierung für die Jahre 2018/2019
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09.05.2018
- B.12.: Zuwendungsrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur Förderung des Dialogs zu Themen der Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügten Zuwendungsrichtlinien des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft zu Themen der Stadtentwicklung und Stadtplanung. Diese Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 09.05.2018
- B.13.: Israelitische Kultusgemeinde München Freiwillige Zuschuss zu den Ausgaben für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für pädagogische Einrichtungen im Jahr 2018
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 15.05.2018
- B.14.: Handlungsfeld Digitalisierung - Datenplattform Mobilität. Teilnahme am Bundesprogramm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ im Rahmen des „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ Finanzierung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Der Stadtrat stimmt der Teilnahme am „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ im Rahmen des Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" mit dem Projekt „Verbesserung der Verkehrsdatensituation in München (VVD-M)“ und der zentralen Finanzierung des städtischen Eigenanteils mit insgesamt 1.096.500 € zu. 2. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, das Projekt VVD-M federführend in Kooperation mit dem Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik (RIT), dem Kommunalreferat (KR), dem Kreisverwaltungsreferat (KVR), dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN), dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) und den Stadtwerken München (SWM) gemäß dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11460 durchzuführen. 3. Den Ausführungen zur Dringlichkeit und Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel von 1.693.000 € im Jahr 2018 und von 500.000 € im Jahr 2019 als Mittel für das Bundesprojekt VVD-M bei den Haushaltsplanaufstellungen bei der Stadtkämmerei für das Produkt 44571100 Wirtschaftsförderung anzumelden. Die entsprechenden zweckgebundenen Einzahlungen in 2018 von 846.500 € und in 2019 von 250.000 € (1.096.500 €) werden ebenfalls zu den entsprechenden Haushaltsplanungen angemeldet. 4. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt aus dem Gesamtbudget des Projektes VVD-M die Budgetanteile entsprechend dem Finanzplan in der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11460 an die beteiligten Referate je nach Projektfortschritt zu übertragen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 06. Juni 2018 Beschlussseite zu TOP B 14 - 2 - 5. Der Stadtrat stimmt zu, dass das jeweilige Referat gemäß Kap. 1 der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11460 die mit dem jeweiligen Arbeitspaket verbundene Leistung ausschreibt. Das jeweilige Referat führt die Vergabeverfahren zur Beschaffung der erforderlichen Leistungen durch und erteilt den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot. Eine erneute Befassung des Stadtrates ist nur erforderlich, falls der Angebotspreis des jeweiligen Loses die hierzu entsprechende Kostenschätzung übersteigen sollte. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.15.: Bewerbung der Messe München GmbH mit Unterstützung der Landeshauptstadt München für den Web Summit Kongress ab 2019 ff. Finanzierung
- B.16.: Fortschritt bei der Sanierung öffentlicher WC-Anlagen im ÖPNV-Netz
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Die Ausführungen im Vortrag zur Übersicht über öffentliche Toiletten und zu den zu sanierenden bzw. zu schließenden WC-Anlagen werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03767 von Herrn Stadtrat Pretzl, Herrn Stadtrat Podiuk und Frau Stadträtin Frank vom 26.01.2018 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Fortschritt bei der Sanierung öffentlicher WC-Anlagen im ÖPNV-Netz
- B.17.: Unterstützung für den Trachten- und Schützenzug
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Der Zuschuss an den Verein Festring München e.V. wird für die Durchführung des Trachten- und Schützenzuges ab 2018 auf maximal 200.000 Euro festgesetzt. Der Zuschuss wird als Fehlbetragsfinanzierung ausgereicht. Der Fehlbetrag ist vom Verein Festring München e. V. durch eine geprüfte Abrechnung geltend zu machen; etwaige sich nach Prüfung des Verwendungsnachweises ergebenden Überschüsse sind an die Landeshauptstadt München zurückzugeben. 2. Den Ausführungen zur Dringlichkeit, Unabweisbarkeit und Unplanbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird daher beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Mittel ab 2018 ff. in Höhe von 148.000 Euro (Ansatz derzeit 52.000 Euro) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen bei der Stadtkämmerei für das Produkt 44281200 Veranstaltungen anzumelden. 3. Der einmaligen Übernahme des mit der Durchführung des Trachten- und Schützenzuges 2017 entstandenen Defizits für den Verein Festring München e.V. in Höhe von insgesamt 67.530 € wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Restmitteln des Referates für Arbeit und Wirtschaft. 4. Umfang und Notwendigkeit der Auflagen für den Trachten- und Schützenzug werden vom Referat für Arbeit und Wirtschaft im Benehmen mit dem Kreisverwaltungsreferat fortlaufend geprüft und dem Veranstalter auf dem Verwaltungsweg mitgeteilt. 5. Der dauerhaften Übernahme der städtischen Gebühren, z.B. des Baureferates für die Beschilderung, durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft ab 2018 wird zugestimmt. Die hierfür jährlich erforderlichen Mittel in Höhe der Gebührenbescheide an den Veranstalter werden von der Stadtkämmerei auf Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 06. Juni 2018 Beschlussseite zu TOP B 17 - 2 - dem Büroweg bereitgestellt und können dann z.B. an das Baureferat zur Rechnungsbegleichung verwendet werden. Dieser Vorgang ist haushaltsneutral. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03813 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Unterstützung für den Trachten- und Schützenzug
- B.18.: Finanzierung des Oktoberfestes 2018 Kosten für Terrorabwehr von Bund und Land einfordern
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 08.05.2018
- B.19.: Fortbestand des Städtischen Reinigungsservices
- B.20.: Grundsatzbeschluss zur Entschädigung beim Erwerb von festgesetzten oder künftigen Gemeinbedarfsflächen (z.B. Straßen, Grünflächen, Kita, Schulen usw.)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Auf Grund der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Entschädigung bei Erwerbungen bei denen das Entschädigungsrecht zu berücksichtigen ist, wie folgt geändert: 1.1 In den Verfahren vor der Enteignungsbehörde wird die angemessene Enteignungsentschädigung unter Berücksichtigung der Sieben-Jahres-Frist ermittelt. 1.2. In städtebaulichen Verträgen wird die Entschädigung für Flächenabtretungen durch den Planungsbegünstigten für solche Gemeinbedarfe, die keine Lasten nach den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung sind, unter Berücksichtigung der Sieben-Jahres-Frist ermittelt. Zur Verfahrensbeschleunigung wie zur Vermeidung von unangemessenen Vermögensopfern kann diese Ausgleichsleistung als Mindestentschädigung vereinbart werden. Dem betroffenen Eigentümer bleibt es vorbehalten, diese Mindestentschädigung in einem Entschädigungsfestsetzungsverfahren vor der Enteignungsbehörde überprüfen zu lassen. 1.3 Beim freihändigen Erwerb von Flächen für Gemeinbedarfszwecke wird der Kaufpreis nach enteignungssrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Sieben-Jahres-Frist ermittelt. Zur Vereinfachung der Vertragsverhandlungen kann dem Käufer auch in diesen Fällen angeboten werden, den Kaufpreis in einem Entschädigungsfestsetzungsverfahren überprüfen zu lassen. 1.4 Bei dem Ankauf von Klein- und Splitterflächen kann unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der Verfahrensökonomie im Einzelfall entschieden werden, den Kaufpreis ohne Berücksichtigung der Sieben-Jahres-Frist zu ermitteln. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 06. Juni 2018 zu TOP B 20 - 2 - 2. Dieses Vorgehen gilt für alle städtebaulichen Verträge und freihändigen Erwerbe, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht beurkundungsreif ausverhandelt sind, spätestens aber ab dem 01.06.2018 verbindlich für alle ausgleichspflichtigen Flächenerwerbungen, bei denen die Sieben-Jahres-Frist Anwendung findet. 3. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.21.: Rückbau der ehemaligen Bayernkaserne Vergabe von Bauleistungen Abbruchphase 2B 12. Stadtbezirk Schwabing-Freiman
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Der Kommunalausschuss stimmt zu, dass das Kommunalreferat die Aufträge für die Abbruchphase 2B mit den Losen 95, 96, 111, 121, 131, 190, 198, 204, 206 im Zeitraum Juni 2018 bis Oktober 2018 ausschreibt. 2. Das Kommunalreferat führt die Vergabeverfahren der erforderlichen Leistungen dieser Abbruchphase zu den in dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11588 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot. 3. Eine erneute Befassung des Stadtrats ist nur erforderlich, falls der Angebotspreis des jeweiligen Loses die hierzu entsprechende Kostenschätzung um mehr als 20 % übersteigen sollte. 4. Das Kommunalreferat berichtet nach Abschluss dieser Abbruchphase über das Ergebnis der durchgeführten Ausschreibungen und befasst den Stadtrat mit der Vergabeermächtigung der jeweils nachfolgenden Abbruchphasen bis zur vollständigen Beendigung der Baufeldfreimachung. 5. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 09.05.2018
- B.22.: Status Quo im Kreativquartier: Nutzungsmix und Öffentlichkeitsarbeit „Kreativquartier“: 10 % der Flächen für Soziales und Kulturelle Bildung sichern Empfehlung Nr. 14-20 / E 01878 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 05.12.2017 Öffentlichkeitsarbeit: Aktivitäten im „Kreativquartier“ im Stb. 9 bekannt machen Empfehlung Nr. 14-20 / E 01877 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 05.12.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Von den dargestellten Informationen wird Kenntnis genommen. 2. Der Flächenbedarf für Soziales und Kulturelle Bildung ist mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 01.07.2015 ausreichend berücksichtigt. 3. . Die bereits bestehende Öffentlichkeitsarbeit durch das Quartiersbüro, wie unter Ziffer 2.2 dargestellt, wird in den kommenden Jahren verstetigt werden. 4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01877 sowie die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01878 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom 05.12.2017 sind damit satzungsgemäß erledigt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: "Kreativquartier": 10% der Flächen für Soziales und Kulturelle Bildung sichern
- Verwandter Antrag: Öffentlichkeitsarbeit: Aktivitäten im „Kreativquartier“ im Stb. 9 bekannt machen
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses 05.06.2018
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschuss vom 05.06.2018
- B.23.: Stellenbemessung in der Ausländerbehörde – Aufenthaltsgenehmigung, Asyl und SciF; Entfristung und Befristungsverlängerung befristeter Stellen Evaluation des Beschlusses 14-20 / V 03690 „Anpassung der Personalausstattung der Ausländerbehörde an die gestiegene Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München; Evaluation des Beschlusses 14-20 / V 03014 "Service-Center für internationale Fach- und Führungskräfte / Tätigkeitsbericht / Anpassung der Personalausstattung"; Evaluation (teilweise) des Beschlusses 14-20 / V 06220 "Personalbedarf in der Ausländerbehörde“
- Sitzungsvorlage
- Verwandter Antrag: Anpassung der Personalausstattung der Ausländerbehörde an die gestiegene Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München
- Verwandter Antrag: Service-Center für internationale Fach- und Führungskräfte / Tätigkeitsbericht / Anpassung der Personalausstattung
- Verwandter Antrag: Personalbedarf in der Ausländerbehörde
- B.24.: Haushalt 2018 Umsetzung der Höchstgrenze für die Ausweitung des Beamten- und Arbeitnehmerstellenplanes des Kreisverwaltungsreferates
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (Vertagt in das nächste Plenum)
- B.25.: Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Modifizierung der regelmäßigen Berichterstattung zum Geschäfts- und Sanierungsverlauf an den Stadtrat
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Dem Stadtrat wird anstelle einer quartalsweisen Berichterstattung zum Geschäfts- und Sanierungsverlauf der StKM sowie der quartalsweisen Berichterstattung zu den Großbauprojekten (mit Kostenobergrenze) ab sofort zweimal jährlich im Rahmen der Berichte zur Beteilligungssteuerung im Juli und Oktober entsprechend der im Vortrag dargestellten Inhalte berichtet. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.26.: Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Änderung des Gesellschaftsvertrags der StKM
- B.27.: Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Prüfung einer Schließung des Leistungsbereichs Suchtmedizin der StKM und künftigen Vorhaltung durch die Kliniken des Bezirks Oberbayern - Grundsatzbeschluss -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Geschäftsführung der Städtisches Klinikum München GmbH wird beauftragt weiterführende Gespräche zur “Übernahme“ des Leistungsbereichs Suchtmedizin entsprechend den im Vortragstext genannten Bedingungen mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Kliniken des Bezirks Oberbayern (kbo) bzw. mit der Krankenhausplanungsbehörde zu führen. 3. Vor verbindlicher Umsetzung einer “Übertragung“ der Suchtmedizin an die kbo bzw. sofern eine Übertragung nicht zustande kommt und ggf. eine Schließung des Bereichs in Betracht gezogen wird, ist der Stadtrat erneut zu befassen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.28.: Stadtsparkasse München;
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Das Ergebnis der Prüfung einer Einrichtung von Kooperationsfilialen der Stadtsparkasse München mit anderen Bankinstituten wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03865 der ÖDP vom 02.03.2018 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.29.: Allgemeine Haftpflichtversicherung der Landeshauptstadt München; Europaweite Ausschreibung - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 06.06.2018 (1. Der Finanzausschuss stimmt zu, dass die Stadtkämmerei eine allgemeine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung etc.) für die Landeshauptstadt München (Hoheitsbereich, Eigenbetriebe und von der Landeshauptstadt München verwaltete rechtlich nicht-selbständige Stiftungen) mit Wirkung ab 01.01.2019 für drei Jahre mit automatischer Verlängerung um ein Jahr, sofern der Versicherungsvertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, vergibt. 2. Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb (§ 119 Abs. 1 und 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). 3. Eine erneute Befassung des Stadtrats ist nur erforderlich, falls das wirtschaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert um mehr als 25% übersteigen sollte. 4. Die Zahlung des Versicherungsbeitrags an den Versicherer erfolgt aus dem Budget der Stadtkämmerei – Versicherungsverwaltung. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bekanntgabe im Finanzausschuss vom 05.06.2018
- B.30.: Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Konzept zur Verbesserung der Arbeitsstrukturen für Pflegekräfte, strategischen Personalentwicklung für Pflegekräfte und Hebammen sowie zur Gewinnung von Pflegepersonal
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Gerichtliches Verfahren zur gerichtlichen Feststellung des Zinsanspruches der Stahlgruber-Stiftung gegen die Stahlgruber Otto Gruber AG (Nichtzulassungsbeschwerde 3. Instanz)
- 2.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching Gerhardstraße / Hans-Mielich-Straße
- 3.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 6. Stadtbezirk Sendling Engelhardstr.
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 16.05.2018
- 1.: Revisionsamt; Bestellung zur Rechnungsprüferin/zum Rechnungsprüfer
- 2.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse im Personal- und Organisationsreferat
- 3.: Ruhestand Kommunalreferat § 2 Nr. 3 GeschO
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 08.05.2018
- 4.: Mehrkosten für die Spielstadt Mini-München im Olympiapark 2018 11. Stadtbezirk, Milbertshofen-Am Hart
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 09.05.2018
- 5.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen am Südpark WA 1.1, ehem. EON_Gelände, Kreuzung Boschetsrieder Straße und Drygalski Allee im 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln - Produkt Nr. 1.1 - Ermächtigung zur Planung
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 15.05.2018
- 6.: Handlungsfeld Digitalisierung - Datenplattform Mobilität. Teilnahme am Bundesprogramm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ im Rahmen des „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“
- 7.: Flughafen München GmbH (FMG); Gründung einer Tochtergesellschaft zur Umsetzung von Großbauvorhaben
- 8.: Flughafen München GmbH (FMG) Aktualisierung der Gesellschaftsverträge der - AeroGround Flughafen München GmbH - AeroGround Berlin GmbH - Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG
- 9.: Stadtwerke München GmbH Beteiligung der Stadtwerke München an einer Stromnetzgesellschaft des Bayernwerks und des Regionalwerks Oberland GmbH & Co. KG südlich von München
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 08.05.2018
- 10.: Dingliche Sicherung von städtischen Rechten bei Grundstücksgeschäften, insbesondere auf privaten Flächen mit Bindungen für den (geförderten) Wohnungsbau
- 11.: Übertragung von Befugnissen zum Abschluss von Erwerbsverträgen gemäß Art. 39 GO
- 12.: Übertragung von Grundstücken 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
- 13.: Übertragung von Grundstücken 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- 14.: Bebauungsplanentwurf mit Grünordnung Nr. 2106 – Umlegung U 84 Hochmuttinger Straße (östlich), Herbergstraße (nördlich), Paul-Preuß-Straße (westlich) Eigentümervereinbarungen im Rahmen des städtebaulichen Vertrages hierzu Einverständniserklärung für die einvernehmliche gesetzliche Umlegung U 84 Ausweitung des Mehrjahresinvestitions- programmes 2017-2021 24. Stadtbezirk Feldmoching - Hasenbergl
- 15.: Rückbau der ehemaligen Bayernkaserne Vergabe von Bauleistungen Abbruchphase 2B 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann Änderung des Mehrjahresinvestitions- programmes 2017 - 2021
- Bestätigung eines Beschlusses des Finanzausschusses vom 05.06.2018
- 16.: Allgemeine Haftpflichtversicherung der Landeshauptstadt München; Europaweite Ausschreibung - Nichtöffentlicher Teil -