Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2018-05-08 09:00:00)
Datum: | 08.05.2018, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen am Südpark WA 1.1, ehem. EON_Gelände, Kreuzung Boschetsrieder Straße und Drygalski Allee im 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln - Produkt Nr. 1.1 - Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 08.05.2018 (1. Das Nutzerbedarfsprogramm für die Errichtung eines Hauses für Kinder am Südpark WA 1.1 im 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln wird genehmigt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Basiswert im BayKiBiG
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 08.05.2018 (1. Der Bildungsausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Berechnung des Basiswerts im BayKiBiG und zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis. 2. Der Antrag Nr. 14-20/A 3643 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk vom 01.12.2017 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Israelitische Kultusgemeinde München Freiwilliger Zuschuss zu den Ausgaben für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für pädagogische Einrichtungen im Jahr 2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 08.05.2018 (1. Den obigen Ausführungen wird zugestimmt. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für das Jahr 2018 einen freiwilligen Zuschuss zur Fehlbedarfs- finanzierung in Höhe von 460.000,00 € zu den Aufwendungen für die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern für die pädagogischen Einrichtungen (St.-Jakobs-Platz und Möhlstraße) auszuzahlen. Die für den Vollzug des freiwilligen Zuschusses erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2018 bei der Finanzposition 4647.700.0000.6 „An Verbände der freien Wohlfahrtspflege“ bzw. im Produkt- und Ausgabenbudget bei dem Produkt 1.2 „Koordination und Aufsicht der Einrichtungen in nichtstädtischer Trägerschaft“, Produktleistung „Häuser für Kinder“ in Höhe von 460.000,00 € verfügbar. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 4.: Anerkennung des Vereins „Impro macht Schule e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 08.05.2018 (1. Der Verein „Impro macht Schule e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: GWG-Sanierung Harthof Nord Erweiterung/Außenstelle der Familienangebote des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) 11. Stadtbezirk, Teilbereich Harthof-Nord, Kämpferstraße, 55. Bauteil Soziale Infrastruktur für das Neubaugebiet Harthof Nord Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1898 b 1. Zustimmung zur Planung 2. Genehmigung des vorläufigen Nutzerbedarfsprogramms 3. Ermächtigung zum Betrieb der Einrichtung 4. Ermächtigung des Kommunalreferates zu Verhandlungen für die Anmietung 5. Fortschreibung bzw. Anmeldung zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 08.05.2018 (1. Die Trägerschaft für die Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) wird dem Euro-Trainings-Centre ETC e. V. übertragen. 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat die Verhandlungen für die Anmietung mit der GWG zu führen. Die eigentliche Anmietentscheidung erfolgt dann gesondert nach den städtischen Regularien als laufende Angelegenheit im Büroweg. Es wird angestrebt, dass der Mietvertrag zwischen der GWG und dem Träger der Einrichtung abgeschlossen wird. Die Mietkosten sind im Zuschussbedarf des Trägers enthalten. Der Betrag der Jahresmiete von höchstens 144.000 € wird beim eigentlichen Mittelabruf (Haushaltsplanaufstellung 2021) auf den tatsächlichen Betrag gemäß Mietvertrag reduziert. 3. Der Erweiterung/Außenstelle der Familienangebote des Familienzentrums und Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) wird zugestimmt. 4. Das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm für die Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) wird genehmigt. 5. Die Maßnahme „Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationenhauses“ wird wie folgt zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022 angemeldet. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 08. Mai 2018 Beschlussseite zu TOP 5 MIP neu: Erweiterung/Außenstelle der Familienangebote des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) - Ersteinrichtungskosten Investitionsliste 1, Unterabschnitt UA 4706; Maßnahmennummer: 7630 (SOZ 4706.7630) Gruppe Bez. (Nr.) Gesamtkosten Finanz bis 2017 Programmjahr 2018 bis 2022 nachrichtlich Summe 2018-202 2 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz 2023 ff Z (988) 120 0 120 0 0 120 0 0 0 0 Summe 120 0 120 0 0 120 0 0 0 0 St A. 120 0 120 0 0 120 0 0 0 0 6. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für die Ersteinrichtung der Erweiterung/ Außenstelle des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 € (investiv) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Finanz- position 4706.988.7630.2). 7. Der Förderung der Betriebskosten für die Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) ab dem Jahr 2021 wird vorbehaltlich des Zustandekommens eines Mietvertrages zugestimmt. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 08. Mai 2018 Beschlussseite zu TOP 5 8. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für den Betrieb der Erweiterung/Außenstelle des Mehrgenerationenhauses „Unter den Arkaden“/ETC (MGH) dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 346.456 € im Rahmen der Haushaltplanaufstellung 2021 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4706.700.0000.4; IA 602 900137). Der Betrag der Jahresmiete von höchstens 144.000 € wird beim eigentlichen Mittelabruf (Haushaltsplanaufstellung 2021) auf den tatsächlichen Betrag gemäß Mietvertrag reduziert. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen am Südpark WA 1.1, ehem. EON_Gelände, Kreuzung Boschetsrieder Straße und Drygalski Allee im 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln - Produkt Nr. 1.1 - Ermächtigung zur Planung
- 2.: Errichtung einer Kinderkrippe mit 3 Krippengruppen an der Theodolindenstraße 18 im 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching Fortschreibung der Ermächtigung zur Planung
- 3.: Mehrkosten für die Spielstadt Mini-München im Olympiapark 2018 11. Stadtbezirk, Milbertshofen-Am Hart