Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2018-03-07 09:30:00)
Datum: | 07.03.2018, 09:30 |
---|---|
Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2113 Freisinger Landstraße (östlich), Emmerigweg (südlich), Sondermeierstraße (westlich), Floriansmühlstraße (nördlich) (Flurstücke Nr. 568, 568/2, 568/3, 573, 573/5, 574/1 und 574) (Teilverdrängung des Bebauungsplanes Nr. 1794) A) Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses B) Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 12 – Schwabing-Freimann
- 2.: A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/56 Freisinger Landstraße, Floriansmühlstraße und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2113 Freisinger Landstraße (östlich), Sondermeierstraße (westlich), zwischen Floriansmühlstraße und Flurstück Nr. 548/8, Gemarkung Freimann - Bekanntgabe der Ergebnisse der Szenarienuntersuchung für das Untersuchungsgebiet, Grundsatzbeschluss, Erweiterung und Ergänzung des Aufstellungs- und Eckdatenbeschlusses vom 20.07.2016 - B) Anträge
- 3.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2107 Lochhausener Straße (nördlich), Osterangerstraße (westlich), Langwieder Hauptstraße (südlich), Hufschmiedstraße (östlich) -Satzungsbeschluss- Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.03.2018 (1. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen im Vortrag der Referentin (Ziffer I) entsprochen werden. 2. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2107 für den Bereich nördlich der Lochhausener Straße, westlich der Osterangerstraße, südlich der Langwieder Hauptstraße und östlich der Hufschmiedstraße, Plan vom 01.02.2018 mit Text wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ihm wird nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Das Baureferat wird gebeten, bei den Stichstraßen - unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit des Rad- und Fußverkehrs - einen verkehrsberuhigten Bereich mit erhöhter Aufenthaltsqualität zu prüfen. Die Vorplanungen des Wettbewerbssiegers sind dabei zu berücksichtigen. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Direkter Austausch des Stadtrates mit der Stadtverwaltung, der Stadtgestaltungskommission und den an Planung und Bau beteiligten Interessengemeinschaften a) Mehr Freiraum für architektonische Qualität Bewertung und Umsetzung der Vorschläge des Bundes der Architekten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.03.2018 (Qualifiziert vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung.)
- Verwandter Antrag: Mehr Freiraum für architektonische Qualität Bewertung und Umsetzung der Vorschläge des Bundes der Architekten
- Verwandter Antrag: Nicht geförderten Mietwohnungsbau städtisch unterstützen
- 5.: Wohnungsmarkt München - Expertenbefragung 2017
- 6.: Änderung Vertretungsregelung im Planungsausschuss Regionaler Planungsverband und Verbandsausschuss Planungsverband Äußere Wirtschaftsräume München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.03.2018 (1. Im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München wird als erster Stellvertreter von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Herr Arne Lorz benannt. Die zweite Stellvertretung bleibt unverändert. 2. Im Verbandsausschuss des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München wird als Stellvertreter von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Herr Arne Lorz benannt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Verschwenkung der Eversbuschstraße ab Allacher Straße nach Westen (Ziffer 7 des Antrags) Empfehlung Nr. 08-14 / E 01384 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing am 19.06.2012
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.03.2018 (1. Der in der Empfehlung Nr. 08-14 / E 01384 vom 19.06.2012 geforderten Verschwenkung der Eversbuschstraße ab Allacher Straße nach Westen kann aus den dargelegten Gründen, u. a. Beeinträchtigung der vorhandenen Wohnbevölkerung sowie von Flora und Fauna der Würmaue, nicht entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01384 der Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirkes Allach-Untermenzing am 19.06.2012 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Verschwenkung der Eversbuschstraße ab Allacher Straße nach Westen (Ziffer 7 des Antrags)
- 8.: Vermeidung des Ausverkaufs unserer Stadt an ausländische Investoren
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.03.2018 (1. Von den Ausführungen der Verwaltung im Vortrag der Referentin, wonach bisher keine rechtlichen Möglichkeiten der kommunalen Einflussnahme zur Vermeidung einer fortschreitenden Verdrängung des Kleingewerbes bestehen, aber die Landeshauptstadt München bezüglich einer notwendigen Erweiterung der Bundesgesetze Aktivitäten unternommen hat, wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01827 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 09.11.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Einhaltung des Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss zur Siedlung an der Haldenseestraße mit Verkehrskonzept Empfehlung Nr. 14-20 / E 01587 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 22.06.2017 Erstellen eines Verkehrskonzeptes, welches dem Einwohnerzuwachs Rechnung trägt. Empfehlung Nr. 14-20 / E 01590 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 22.06.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.03.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01587 und die Empfehlung Nr. Nr. 14-20 / E 01590 der Bürger- versammlung des 16. Stadtbezirkes im Rahmen des Billigungsbeschlusses zur geplanten Bebauung an der Haldenseestraße inhaltlich abschließend zu behandeln. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01587 und die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01590 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach am 22.06.2017 sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Einhaltung des Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss zur Siedlung an der Haldenseestraße mit Verkehrskonzept
- Verwandter Antrag: Erstellen eines Verkehrskonzeptes, welches dem Einwohnerzuwachs Rechnung trägt.
- 10.: PERSPEKTIVE MÜNCHEN Fortschreibung Hochhausstudie
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.03.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Hochhausstudie von 1995 fortzuschreiben. 2. Der Stadtrat stimmt zu, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die erforderlichen Leistungen zur Fortschreibung der Hochhausstudie auf Basis der in Ziffer 3 und 4 der Beschlussvorlage dargestellten Anforderungen an externe Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen vergibt. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung führt - nach Erteilung des Einvernehmens durch die Vergabestelle 1 - das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Eine erneute Befassung des Stadtrats ist nur erforderlich, falls das wirtschaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert um mehr als 20% übersteigen sollte. 4. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat zusammen mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen und geeignete Bausteine der Öffentlichkeitsarbeit zur Beschlussfassung vorgelegt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)