Finanzausschuss (2018-01-23 14:30:00)
Datum: | 23.01.2018, 14:30 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Finanzausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Geschäftsverteilung der Geschäftsführung Geschäftsordnung der Geschäftsführung
- 2.: Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) Krankenhaus im Münchner Norden erhalten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.01.2018 (1. Der Empfehlung der Bürgerversammlung vom 05.10.2017 ist aufgrund des beschlossenen Sanierungsumsetzungskonzeptes für die Städt. Klinikum München GmbH vom 29.07.2015 bereits entsprochen. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01696 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 – Schwabing West am 05.10.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 3.: Städtisches Klinikum München GmbH Sanierung und Erweiterung Klinikum Bogenhausen Überarbeitete Anträge auf Vorwegfestlegung (Neubau und Prio-1-Maßnahmen) sowie Genehmigung der Ausführung fortgeschriebener Vorabmaßnahmen beim Klinikum Bogenhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.01.2018 (1. Der Stadtrat genehmigt die unter Ziffer 2.2 beschriebenen Inhalte der Anträge auf Vorwegfestlegung Stand 01/2018 einschließlich der neu hinzugekommenen vorab notwendigen Sanierung der Aufzüge und der AWT-Anlagen (automatischer Warentransport). 2. Der Abgabe der überarbeiteten Anträge auf Vorwegfestlegung in das Jahreskrankenhausbauprogramm für das Klinikum Bogenhausen (geänderte Planung Neubau und Prio-1) bei der ROB durch die StKM sowie dem Vollzug aller weiteren förderrechtlichen Angelegenheiten wird zugestimmt. 3. Der Stadtrat genehmigt gemäß der Darstellung in Ziffer 3 die Beauftragung der Planer mit den Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie die Vergabe und Baudurchführung der Vorabmaßnahmen. Dies unter der Voraussetzung, dass die MRG-GmbH eine ausreichende Planungsqualität und Planungstiefe gegenüber der Stadtkämmerei bestätigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates)