Stadtratsantrag (Anfrage)
Wird durch die fortgesetzte Ausübung des Vorkaufsrechts; auch im Rahmen dringlicher
Anordnungen, der haushaltsrechtliche Handlungsspielraum des Stadtrates eingeschränkt?
Schlagworte: | noch keine |
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Gestellt von: |
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Gremium: | Stadtrat / Kommunalreferat |
Antragsnummer: | 14-20/F01432 |
Gestellt u. registriert: | 07.03.2019 |
Bearbeitungsfrist: | 18.04.2019 |
Erledigt am: | 10.04.2019 |
Status: | Erledigt / Beschluss |
Wahlperiode: | 2014-2020 |
Verbundene Stadtratsvorlagen: | Umgang mit unbebauten oder mit zum Abriss bestimmten Gebäuden bebauten Grundstücken und vorhandenen Wohnbaurechtsreserven bei Vorkaufsrechtsausübungen in Erhaltungssatzungsgebieten Finanzierung (Personalbedarf) Keine automatische Ausübung des Vorkaufsrechts mehr Antrag Nr. 14-20 / A 04984 von Herrn StR Fritz Schmude vom 12.02.2019 Wird durch die fortgesetzte Ausübung des Vorkaufsrechts, auch im Rahmen dringlicher Anordnungen, der haushaltsrechtliche Handlungsspielraum des Stadtrates eingeschränkt? Anfrage Nr. 14-20 / F 01432 von Herrn StR Johann Altmann, Herrn StR Dr. Josef Assal, Frau StRin Eva Maria Caim, Herrn StR Richard Progl, Herrn StR Mario Schmidbauer, Herrn StR Andre Wächter vom 07.03.2019 |
Historie: |
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